Neues Hörgerät bei Verlust ?

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arndie
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Neues Hörgerät bei Verlust ?

#1

Beitrag von arndie »

Liebe Forumsmitglieder,
ich bekomme gerade meine ersten Hörgeräte. Die Krankenkasse zahlt Festbeträge für sechs Jahre. Habe ich eigentlich Anspruch auf ein neues Hörgerät, wenn mir eines vor Ablauf der sechs Jahre abhanden kommt ? In diesem Zusammenhang habe ich noch die Frage, ob eine Hörgeräte-Versicherung sinnvoll ist.

Arndie
Mittelgradige Alterschwerhörigkeit beidseitig
AlfredW
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Re: Neues Hörgerät bei Verlust ?

#2

Beitrag von AlfredW »

Hallo,

ob die KK bei Verlust zahlt, weiß ich nicht. Ich habe eine Versicherung abgeschlossen, weil ich sehr teure Hörgeräte habe.

Gruß

Alfred
bds Innenohrschwerhörigkeit ca. 80 dzb
Phonak Audeo R P50 13T UP + TV-Link
Olaf73

Re: Neues Hörgerät bei Verlust ?

#3

Beitrag von Olaf73 »

Hallo,

die gesetzliche krankenkassen zahlen bei verlust wieder den festbetrag für die geräte, bei der rep-pauschale kommt es aber in der regel zu einer anrechnung der tragezeit

eine versicherung macht in dem moment sinn, wenn du dich für teure hörgeräte entschieden hast

gruss

olaf
arndie
Beiträge: 17
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Re: Neues Hörgerät bei Verlust ?

#4

Beitrag von arndie »

Hallo,
vielen Dank für Eure Auskünfte. Ich habe mich auch woanders informiert und bin jetzt voll im Bilde.
Viele Grüße
Arndie
Mittelgradige Alterschwerhörigkeit beidseitig
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