Schreiben an Krankenkasse

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Enemenebuh
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Schreiben an Krankenkasse

#1

Beitrag von Enemenebuh »

Hallo und Hilfe,
ich hab mich nun nach einer langen Testphase für zwei IDO-Geräte Widex Dream 440 entschieden. Nun meinte mein Akustiker, ich solle doch ein Schreiben an die Krankenkasse verfassen, warum ich diese Geräte den "zuzahlungsfreien" vorziehe. Problem: Im Messzimmer verstehe ich mit den zuzahlungsfreien Geräten genauso viel wie mit den ausgewählten. Ich arbeite in einem Motorradhandel, bei uns hört man immer Motorengeräusch, der Radio läuft den ganzen Tag, ständig klingelt das Telefon. Ich hab mich für die Widex entschieden, da ich mit diesen am besten in meiner lauten, mit vielen Geräuschen verbunden Arbeit am besten zurecht komme. Arbeite im Bekleidungsverkauf, berate Kunden persönlich und telefonisch.
Hab nur jetzt keine Ahnung wie ich dies in einem netten Anschreiben an die KK formulieren soll, bzw. soll ich gleich mal vorab auch Gerichtsurteile erwähnen? Mein Schreiben wird mit dem Kostenvoranschlag eingeschickt.
Wäre für jeden Tipp dankbar. Viele Grüße
arndie
Beiträge: 17
Registriert: 30. Sep 2013, 13:54
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Re: Schreiben an Krankenkasse

#2

Beitrag von arndie »

Hallo Enemenebuh,
Du soltest Dir die "Beratungsrichtlinien zur Kostenübernahme bei Hörgeräten"des Deutschen Schwerhörgenbundes durchlesen (findest Du im Internet). Dann wirst Du erkennen, dass die Krankenkasse Deinen Antrag ablehnen wird, wenn Du berufliche Gründe anführst. Die Krankenkasse wird Dich an die Rentenversicherung verweisen, denn die ist für die medizinischen Maßnahmen zur Erhaltung Deiner Erwerbsfähigkeit zuständig. Welche Erfolgsaussichten Dein Antrag bei der Rentenversicherung hätte, vermag ich nicht abzuschätzen. Auf jeden Fall erwartet Dich einZuständigkeitsgezerre. Ich wünsche Dir Geduld und gute Nerven.
Gruß - Arndie
Mittelgradige Alterschwerhörigkeit beidseitig
EinOhrHase
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Wohnort: Naehe Ulm

Re: Schreiben an Krankenkasse

#3

Beitrag von EinOhrHase »

@Enemenebuh

benötigst Du generell Hörgeräte oder "nur" wg dem Job?
Wenn letzteres zutreffen sollte, seh ich die Angelegenheit wie Arndie:
Es wird ein langer Kampf werden, welche Organisation nun die Kosten übernimmt bzw sich daran beteiligt.
Im ersteren Fall könnte ein Schreiben vom HNO mit der Begründung, dass HGs nötig sind, weiterhelfen.

Grüssle
Wer nicht (gut) hören kann, sollte genauer hinsehen ;)
Körper(sprache) lügt niemals :!:

BAHA-Träger seit 1998
Enemenebuh
Beiträge: 2
Registriert: 23. Mai 2014, 16:09
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Re: Schreiben an Krankenkasse

#4

Beitrag von Enemenebuh »

Hallo,
danke für die Antworten. Hab jetzt nur ein Schreiben an die KK eingereicht, wo ich einen Antrag auf volle Kostenübernahme gestellt habe, mit Begründung das ich mit ausgewählten Geräten besser in größeren Räumen zurecht komme als wie mit Kassengeräte. Hab jetzt nichts über meinen Beruf geschrieben, da es sonst definitiv über die Rentenversicherung laufen würde. Und ich brauche die Hörgeräte jetzt nicht nur für den Job. Bin Hoch- und mittelgradig schwerhörig, ohne Hörgeräte würd ich nicht mal mein Kind verstehen. Rechtschutz ist vorhanden, werde kämpfen.
Viele Grüße
Kaja
Beiträge: 622
Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
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Re: Schreiben an Krankenkasse

#5

Beitrag von Kaja »

Hallo,

zur Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den beiden Leistungsträgern gibt es ein gutes Urteil des LSG Berlin Brandenburg vom 25.11.2010 (L 31 R 37/10)

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=138734

Das sagt folgendes:

1. Mit der Versorgungsanzeige bei der KK beantragt der Versicherte die bestmöglichste Versorgung (Meistbegünstigungsprinzip)
Ein Antrag ist daher regelmäßig vom Versicherungsträger so auszulegen, dass das Begehren des Antragstellers möglichst weitgehend zum Tragen kommt, die Behörde hat alle aufgrund des Sachverhalts zu seinen Gunsten in Betracht kommenden rechtlichen Möglichkeiten zu erwägen und notfalls auf eine Klärung des Verfahrensgegenstandes durch den Antragsteller hinzuwirken ... Ein an die Krankenkasse gerichteter Antrag auf Versorgung mit Hörgeräten ist deshalb jedenfalls auch auf Leistungen zur Teilhabe im Sinne der §§ 1, 4 und 5 SGB IX gerichtet
2. Wenn die Hörgeräte geeignet sind, die hörbedingten Probleme im Beruf zu überwinden, muss die DRV die Kosten tragen. Auf eine Nur-Im-Beruf-Betroffenheit kommt es nicht mehr an
Hieraus folgt entgegen der Annahme der Beklagten jedoch nicht, dass sie deshalb als Rentenversicherungsträger derartige Hilfsmittel grundsätzlich nicht zu erbringen hätte bzw. nur in den kaum relevanten Fällen, in denen ausschließlich die Berufsausübung ein Hilfsmittel erforderlich macht, wofür von ihr im Erörterungstermin beispielhaft der Klavierstimmer genannt wurde. Denn deren Gewährung kommt daneben auch dann, wenn sie aus beruflichen Gründen erforderlich sind, als Leistung zur medizinischen Rehabilitation in Betracht.
3. Gibt die KK nicht innerhalb von 14 Tagen an die DRV (für den den Festbetrag übersteigenden Teil) ab, so bleibt sie nach § 14 SGB IX zuständig und muss nach allen in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen (also auch nach dem Recht der Rentenversicherung) prüfen und die Leistung erbringen.
...ist die Beigeladene erstangegangene Trägerin im Sinne des § 14 SGB IX. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX stellt ein Rehabilitationsträger, bei dem Leistungen zur Teilhabe beantragt werden, innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages bei ihm fest, ob er nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz für die Leistung zuständig ist. Stellt er bei der Prüfung fest, dass er für die Leistung nicht zuständig ist, leitet er den Antrag unverzüglich dem nach seiner Auffassung zuständigen Rehabilitationsträger zu. Wird der Antrag nicht weitergeleitet, so stellt nach § 14 Abs. 2 Satz 1 SGB IX der Rehabilitationsträger den Rehabilitationsbedarf unverzüglich fest, wobei er diesen nach allen in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen für Teilhabeleistungen unter Beachtung der besonderen persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Leistungsgesetze zu prüfen hat
Viele Grüße
Zuletzt geändert von Kaja am 8. Jul 2014, 08:51, insgesamt 1-mal geändert.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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