Widerspruch gegen die Krankenkasse

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conni72
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Widerspruch gegen die Krankenkasse

#1

Beitrag von conni72 »

In einem anderen Beitrag berichtete ich bereits von dem Ärger mit unserer Krankenkasse. Letzte Woche erhielt ich zwar die Zusage für den Empfänger am HG, aber die beantragte Fernbedienung wurde ohne Begründung abgelehnt.Inzwischen habe ich mir ein Schreiben anfertigen lassen von der pädagogisch audiologischen Beratungsstelle, welche meine Tochter betreut.Es steht darin geschrieben, dass die Fernbedienung unerlässlich ist.Jetzt kommt unser Akustiker nicht in die Füße und das ärgert mich am Meisten.Ich wollte, dass er schriftlich erklärt, dass eben nur das eine HG in Frage kommt und das es nur über einen Programmschalter verfügt. Mit diesem kann meine Tochter nur wählen, ob sie über FM oder ihre Bicrosversorgung hören will.Um die Lautstärke zu regeln, ist daher die Fernbedienung unbedingt notwendig. Nur dies sollte unser Akustiker schriftlich aufsetzen, damit ich es mit dem Schreiben der Beratungsstelle an die KK schicken kann.Seit Montag bin nur am hinterher telefonieren.Er wollte bei der KK anrufen und sich dann bei mir melden.Gestern passierte nichts! Heute passierte nichts! Kurz vor Feierabend rief ich dann an.Er war abgenervt.Er hat gestern und heute mehrfach bei der KK versucht anzurufen, aber niemand ist ans Telefon gegangen.So seine Worte! Wenn ich da anrufe, habe ich nie dies Problem. :help: Er hätte auch nicht den ganzen Tag die Zeit , um am Telefon zu sitzen! Er ist der Meinung, wenn er selber was schreibt wird sich das eher negativ auswirken und der Widerspruch abgelehnt.Dann bat ich ihn, um eine 2.Alternative. Das wäre die Mypilot.Er soll nur einen Kostenvoranschlag fertig stellen, welchen ich mit den Unterlagen einreichen wollte.Damit wollte ich der KK verständlich machen, dass die Fernbedienung viel kostengünstiger ist, als eine 2.Alternative! Dazu sagt aber der Akustiker, dass man die eigentlich hätte zusammen mit der Bicros-Versorgung beantragen müssen. Wenn diese abgelehnt worden wäre, hätte man dann mit der kostengünstigeren Fernbedienung kontern können.Aber hätte nützt mir jetzt nichts!Mich regt das echt auf! Morgen will unser Akustiker direkt von Phonak Unterlagen für die Bicrosversorgung anfordern, welche ich der KK zusenden soll.Hat jemand noch eine Idee? Hat uns unser Akustiker falsch beraten?
Gruss Conni Tochter Vanessa li an Taubheit grenz.+re leicht-mittelgr. SH,BICROS-Versorgung Phonak Sky Q50-M13
Momo
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Re: Widerspruch gegen die Krankenkasse

#2

Beitrag von Momo »

Hallo Conni
diese Aussage ist eine Unverschämtheit: "sagt aber der Akustiker, dass man die eigentlich hätte zusammen mit der Bicros-Versorgung beantragen müssen. Wenn diese abgelehnt worden wäre, hätte man dann mit der kostengünstigeren Fernbedienung kontern können."
Es wäre seine Aufgabe gewesen euch zu beraten, zumal ihm bei einem Schulkind klar sein müsste, dass auch eine FM Anlage genutzt werden soll, zumal er ja selbst höchstpersönlich die gerade abgerechnet hatte mit der KK. Also ist doch auch klar, dass sie genutzt werden muss! Und die Probleme mit der Anlage in der Schule waren ihm auch bekannt und damit auch, dass V. in der Schule wählen muss und dadurch der Programmschalter für den Wechsel zwischen FM und Bi-Cross belegt ist und daher keine Lautstärkeregelung mehr möglich ist über den Schalter - hat er ja selber so programmiert.

Meine Meinung: eigentlich ist das jetzt sein Problem und er soll regeln wie er das Geld für die notwendige FB von der KK bekommt, da er euch falsch/ unvollständig beraten hat. Also soll er euch einfach eine FB geben und fertig.

Seine Weigerung ein solches Schreiben aufzusetzen könnte ein Hinweis darauf sein, dass ihm klar ist, dass er seiner Sorgfaltspflicht in der Beratung nicht nachgekommen ist und jetzt Stress mit der KK befürchtet. Ist aber sein Problem.
Aber man könnte andeuten, dass man sich sonst leider gezwungen sieht die KK darüber zu informieren, dass er euch nicht vollständig beraten hat und was ihr jetzt machen sollt....

Gibt’s doch nicht!

Grüße
Zuletzt geändert von Momo am 31. Jul 2014, 08:25, insgesamt 1-mal geändert.
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conni72
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Re: Widerspruch gegen die Krankenkasse

#3

Beitrag von conni72 »

Danke, Momo! Was den Akustiker betrifft, bin ich etwas vorsichtiger geworden.Bislang waren wir immer zufrieden mit ihm.Gestern rief er dann tatsächlich bei mir an und gab Entwarnung.Er hat mit jemandem vom med.technischen Dienst bei der KK gesprochen und alles ausführlich erläutert, warum die Fernbedienung notwendig ist.Sie prüfen jetzt nochmals alles.Komisch ist nur, dass er mir das ja im Grunde schriftlich geben sollte, wogegen er sich so wehrte.Das würde die Krankenkasse wieder ablehnen, wenn etwas von ihm geschrieben steht.So seine Worte! Na ja, wie auch immer.Jetzt heißt es wieder warten und hoffen, dass wir die Fernbedienung bis zum Schulbeginn haben!
Der Akustiker scheint sich womöglich auch nicht im Klaren darüber zu sein, dass er nicht der Einzige in unserer Nähe ist! Bislang habe ich ja keinerlei Vergleich, ob er wirklich so gut ist.Was z.B. gehört zur regelmäßigen Wartung, wofür er Geld von der KK erhält? Wenn die Schläuche hart sind, dann sagen wir wann sie gewechselt werden sollen.Wie sieht es denn mit den Ohrpassstücken aus? Vor der neuen Versorgung jetzt wurde das linke nie neu gemacht.Sprich, meine Tochter hatte es 5 Jahre.Ist das normal? Worauf sollte ich noch achten?
Gruss Conni Tochter Vanessa li an Taubheit grenz.+re leicht-mittelgr. SH,BICROS-Versorgung Phonak Sky Q50-M13
otoplastik
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Re: Widerspruch gegen die Krankenkasse

#4

Beitrag von otoplastik »

Liebe Conni72,
bei uns wurden die Passstücke alle 6-12 Monate neu gemacht, je nach Wachstum. Sobald ein Passstück undicht ist, gibt es Rückkopplungen und es pfeift entweder oder das HG regelt sich runter, wenn es eine Rückkopplungskontrolle hat. So habe ich es jedenfalls verstanden.
Seit mein Sohn das Cros hatte, haben wir nciht mehr so oft neue Passtücke bekommen, da das ja nicht dicht sein muss sondern nur halten soll.
Wie dicht das Passtück ist, kann man ja auch messen.
Dass das Ohr Deiner Tochter 5 Jahre nicht gewachsen ist, ist unwahrscheinlich :help:
Wie neue Passstücke von der KK finanziert werden, weiß ich nicht. Wir brauchen dazu immer eine Verordnung.
Zur Wartung gehört auch das Überprüfen und wechseln der Schläuche der Passstücke. An den HGs werden die Filter gewechselt und die Mikrofonabdeckungen. Wie das mit der Erstattung durch die KK ist, weiß ich aber nicht. Kostet aber nicht viel.
Ich frage mich, ob Deiner Tochter nicht ein HG mit mehr Schaltern geholfen hätte. Aber das wäre vielleicht über dem Kassensatz gewesen.
Unsere HGs wechseln übrigens auch selber ins FM-Programm, wenn die Anlage in der Nähe eingeschaltet wird. Aber nicht zuverlässig.
Mir scheint es auch so, als ob er das Problem bei der Auswahl zu Beginn nicht ganz durchdacht hatte.
Herzliche Grüße, Otoplastik
Otoplastik
Sohn, 17 Jahre, mit 14 Monaten Meningitis, seitdem re. hochgradig und links taub, rechts HG (Naida S IX UP), links CI seit 01/14 (Naida Q70), vorher links viele Jahre PhonakCros :)
Momo
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Re: Widerspruch gegen die Krankenkasse

#5

Beitrag von Momo »

Hallo Conni
also ich kann Otoplastik da nur zustimmen.
Bei meinem Sohn hätte ein Ohrpassstück niemals 5 Jahre gehalten. In der Regel braucht er ein oder zweimal im Jahr ein neues, weil es zu klein ist. Auf der CI Seite natürlich weniger, weil es dort ja nur ein Haltering ist, der nicht dicht sein muss. Hatte V. denn nie Probleme mit Rückkopplungen, zumal die Verstärkung ja auch nicht ganz ohne war…

Ohrpassstücke und auch Schlauch-und Filterwechsel sind kostenlos. Manche KK verlangen eine Verordnung, bei anderen geht es einfach so.

Zum Vorgehen: letztlich ist für euch das Ergebnis wichtig, nämlich dass V. die Fernbedienung bekommt. Mir erscheint das alles seltsam und ich habe den Eindruck er hat da was verbockt, indem er nicht vorher gründlich nachgedacht hat, was sie mit einer Bi-Cross Versorgung braucht. Ggf. auch ein anderes HG mit mehr Schaltern bzw. Programmen. Das heißt er hat leider einen Fehler gemacht, den er natürlich nicht so gerne schriftlich festhalten möchte…

Zusätzlich habe ich den Eindruck, dass er von Cross/ Bi-Cross nicht wirklich Ahnung hatte und fand auch seine Ausführung seltsam, dass die Lautstärke doch bitte über die Schulanlage am Sender angepasst werden sollte. Wie denn? Denn das was für V. gut ist, muss ja nicht für alle anderen die auch vom Sender angefunkt werden gut sein. Von daher macht es schon Sinn, wenn jeder an seinem Empfänger die für sich richtige Lautstärke und Mischung einstellen kann. Und ihm war ja bekannt, dass sie in der Schule einen „Gemeinschaftsender“ nutzt und keinen eigenen. Und dann aht er versucht der Schule den schwarzen Peter zuzuschieben.

Ich drück euch mal die Daumen, dass die KK jetzt zahlt. Eigentlich hätte sie wahrscheinlich bei guter Vorbereitung und Argumentation durch den Akustiker sogar ein höherwertiges HG gezahlt mit mehr Programmen und dann hättet ihr gar keine FB gebraucht…

Leider erfahre ich immer mal wieder, dass vorschnell irgendwas angepasst und abgerechnet wird, bevor es wirklich im Alltag auf Herz und Nieren auf die bedarfsgerechte Nutzbarkeit geprüft werden konnte. letztlich wurde es beantragt bevor eigentlich alles geklärt war in Bezug auf Funktionsfähigkeit, oder?

Ich drück die Daumen!

Grüße
Zuletzt geändert von Momo am 1. Aug 2014, 08:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Nina M.
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Re: Widerspruch gegen die Krankenkasse

#6

Beitrag von Nina M. »

Momo hat geschrieben:Ohrpassstücke und auch Schlauch-und Filterwechsel sind kostenlos. Manche KK verlangen eine Verordnung, bei anderen geht es einfach so.
Mit der Aussage wäre ich etwas vorsichtig. Also Schlauchwechsel ist auf jeden Fall kostenlos und sollte Service jedes Akustikers sein, ganz klar!

Bei den Ohrstücken ist es so, dass es da natürlich große Preisunterschiede gibt, einmal im Material (Thermotec z.B. ist natürlich viel teurer als normale) und dann noch wenn eben Zusätze wie Farbe, Steinchen usw. gewünscht werden.
Meines Wissens ist das dann auch ein bisschen Ermessenssache des Akustikers, was er da wie abrechnet, die KK zahlen normalerweise z.B. keine Farbwünsche. Allerdings kenne ich es auch so, dass bei einem guten Akustiker die Ohrstücke zumindest für Kinder zuzahlungsfrei sind, bzw. der Akustiker das eben entsprechend über die KK abwickelt.

Bei Erwachsenen sieht es dann wieder anders aus.

Ansonsten ist es eigentlich "Standard" dass man sagt ca. 1x im Jahr sollten neue Ohrstücke gemacht werden. Das hat ja auch hygienische Gründe, gerade bei weichem Material oder Thermotec kriegt man die ja auch irgendwann nicht mehr 100%ig sauber. 2 Jahre sind sicher auch kein Drama, 5 Jahre finde ich - besonders für ein Kind - aber auch extrem lang!!
Zuletzt geändert von Nina M. am 1. Aug 2014, 09:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Momo
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Re: Widerspruch gegen die Krankenkasse

#7

Beitrag von Momo »

Hallo Nina,

ja da hast du Recht. Ich bin jetzt mal von ganz normalen Ohrstücken ausgegangen und weiß, dass V. auch ganz normale hat. Extrawünsche muss man natürlich selbst zahlen oder zumindest damit rechnen sie zahlen zu müssen.
Wobei ich noch nie gehört habe, dass ein Akustiker bei Kindern für Farbwünsche Geld verlangt... Mein Sohn hatte schon immer die wildesten Farben und ohne Zuzahlung. Mittlerweile sind die Ohrstücke "nur" noch schwarz ;-)

5 Jahre finde ich allerdings echt sehr merkwürdig.

Insgesamt finde ich die Aktion seltsam- ich habe sie ja hier live miterlebt, weil unsere beiden Kinder in einer Klasse sind und mein Sohn mit der Schul-FM keine Probleme hat und sich seine Lautsärke eben individuell am Empfänger einstellen kann.
Ich finde es halt seltsam, dass eine Kostenanfrage an die KK gestellt wurde und eigentlich noch gar nicht alles geklärt war, unter anderem funktionierte es eben mit der FM nicht. Und dann stellt man jetzt im nachhinein fest, dass der einzige Programmschlater am HG für den Wechsel Cross-FM blockiert ist und keine Lautstärkeregelung mehr möglich ist. Das hätte der Akustiker doch wissen müssen.

Grüße
Zuletzt geändert von Momo am 1. Aug 2014, 09:48, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Widerspruch gegen die Krankenkasse

#8

Beitrag von Nina M. »

Momo hat geschrieben:Wobei ich noch nie gehört habe, dass ein Akustiker bei Kindern für Farbwünsche Geld verlangt... Mein Sohn hatte schon immer die wildesten Farben und ohne Zuzahlung. Mittlerweile sind die Ohrstücke "nur" noch schwarz ;-)
Lach... Ja, Kinder haben die schrägsten Farbwünsche. Wie geschrieben kenne ich es auch so, dass die guten Akustiker es allgemein so machen/hinkriegen, dass bei Kindern für die Otoplastiken nichts zugezahlt werden muss. Farbe hin oder her.
Momo hat geschrieben:Ich finde es halt seltsam, dass eine Kostenanfrage an die KK gestellt wurde und eigentlich noch gar nicht alles geklärt war, unter anderem funktionierte es eben mit der FM nicht. Und dann stellt man jetzt im nachhinein fest, dass der einzige Programmschlater am HG für den Wechsel Cross-FM blockiert ist und keine Lautstärkeregelung mehr möglich ist. Das hätte der Akustiker doch wissen müssen.
Auch da geb ich dir vollkommen Recht. Der Akustiker muss schon sicherstellen, dass das System funktioniert bevor er es mit der KK abrechnet. Ich bin auch etwas verwundert über die Probleme mit dem Cross und FM... kenne mich da jetzt nicht so gut damit aus und es kommen natürlich für so eine Cross (oder Bi-Cross) Versorgung auch längst nicht soviele HG's in Frage wie sonst, daher ist man da schon eingeschränkter mit der Auswahl.
Trotzdem war ja von vornherein klar, wie du auch schreibst, dass es sich hier um ein Schulkind handelt und somit auch die FM funktionieren muss. Da hätte der Akustiker dann schon auch drauf achten müssen!

Was mir noch einfällt, vor der Abrechnung mit der KK muss das neue Hörgerät doch von einem HNO-Arzt oder der Klinik abgenommen werden. Was haben die denn eigentlich dazu gesagt?!
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conni72
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Re: Widerspruch gegen die Krankenkasse

#9

Beitrag von conni72 »

Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Also, ob Vanessa vielleicht Probleme mit Rückkopplungen und Pfeiffen hatte, wird sie mir bestimmt schlecht sagen können.Ich wage nämlich zu bezweifeln, ob sie die überhaupt etwas gehört hat, aufgrund des Hörverlustes.
Die Bicrosversorgung wurde vom Pädaudiologen natürlich abgenommen.Aber es gab ja nur normale Hörtests mit HG und im Störschall.Mit FM wurde ja nicht getestet.Das Problem tauchte erst auf, als Vanessa mit der neuen Versorgung in die Schule ging.Es dauerte bis wir wieder einen Termin beim Akustiker bekamen und Vanessa die Unstimmigkeiten vortragen konnte.Dann stellte er alles um und Vanessa konnte mit dem HG lauter und dem Sender leiser stellen.Das sie aber dadurch gar nicht mehr über FM hören kann, war mir überhaupt nicht bewusst bis zu diesem Tag, als Vanessa meckernd aus der Schule kam.Sie hatte ja nicht viel gehört.Also brauchten wir wieder einen Termin beim Akustiker, um alles rückgängig zu machen.Er suchte dann am Computer nach Lösungen für das Problem und so kam eben nur die Fernbedienung als günstigste Variante in Frage.Mypilot würde auch gehen, ist aber viel teurer.
Und ein anderes HG würde nicht in Frage kommen, weil diese zu viel Verstärkung hätten.Und Vanessa braucht ja nur im Tieftonbereich eine leichte Verstärkung. Das dieses HG optimal ist, bestätigte auch eine andere Akustikerin in OL.Ich habe natürlich keine Ahnung, was es für Möglichkeiten gibt.Da muss ich mich auf den Akustiker verlassen.
Also werde ich nun in Zukunft darauf achten, dass das Ohrpassstück regelmäßig erneuert wird.
Dennoch bin ich etwas geschockt, dass Vanessa 5 Jahre mit dem Selben herum lief.Aber woher sollte ich wissen, dass es hätte anders sein müssen.Deswegen frage ich ja hier, was regelmäßig gemacht werden sollte.
Zuletzt geändert von conni72 am 1. Aug 2014, 17:19, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Widerspruch gegen die Krankenkasse

#10

Beitrag von Nina M. »

Ich bin jetzt gerade etwas irritiert. Einerseits schreibst du, sie braucht ja nur im Tieftonbereich eine leichte Verstärkung und ansonsten nicht und andererseits meinst du, sie hätte bei ihrem Hörverlust ja vermutlich das Rückkopplungspfeiffen ohnehin nicht gehört. Das widerspricht sich ja irgendwie?

Wie ist denn nun ihr Hörstatus? Eher leichtgradig vor allem im Tieftonbereich?
Oder hochgradig? Aber wieso benötigt sie dann nur eine leichte Verstärkung im Tieftonbereich?

Die Hörgeräte mit denen man Cross oder Bi-Cross Versorgungen machen kann, sind wie schon gesagt natürlich eher wenige im Vergleich zur sonstigen Auswahl. Da kann es schon sein, dass sie von der Auswahl her das optimale HG hat (wenn das auch eine andere Akustikerin bestätigt hat). Blöd trotzdem natürlich, dass keiner vorher mal darauf geachtet hat das mit der FM zu testen... Hätte man ja auch Zuhause vorher schon ausprobieren können oder noch besser direkt beim Akustiker.

Gruß,
Nina
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Re: Widerspruch gegen die Krankenkasse

#11

Beitrag von otoplastik »

Liebe Nina,
V. war ja links (fast) taub, daher die starke Verstärkung. Und links wurde auch die Otoplastik nicht erneuert.
Rechts ist sie mittelgrading sh.
Aber ich frage mich: wieso hat sie auf dem rechten Ohr nicht 5 Jahre die gleiche Otoplastik gehabt? Wurde die öfter neu gemacht? Oder hatte sie damals rechts noch gar kein HG?
Liebe Grüße, Otoplastik
Otoplastik
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Re: Widerspruch gegen die Krankenkasse

#12

Beitrag von conni72 »

Vanessa hatte rechts erst vor 4 Jahren ihr HG bekommen und das Ohrpassstück wurde zwischendurch erneuert, weil es durch das Verzieheren mit Steinchen gebrochen war.Daher rechts in 4 Jahren 2 Ohrpassstücke.Und , wie Otoplastik richtig geschrieben hat, ist Vanessa rechts nur leichtgradig schwerhörig und links praktisch taub.Und bei unserer FM zu hause können wir die Lautstärke regeln.In der Schule geht es eben nicht.Da hören alle gleich über die Anlage.
Gruss Conni Tochter Vanessa li an Taubheit grenz.+re leicht-mittelgr. SH,BICROS-Versorgung Phonak Sky Q50-M13
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Re: Widerspruch gegen die Krankenkasse

#13

Beitrag von franzi »

Wenn sie auf der einen seite Leicht schwerhörig sollte sie das Rückkoppeln hören, in der Regel, selbst wenn es auf der Tauben seite rückkoppelt. Ich will nur sagen das es möglich sein sollte, wenn sie es wirklich nicht wahrnimmt, soll das keine anschuldigung sein oder so was in der art.
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
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