Kurz zusammengefasst: "Benötigt jemand ein teures Hörgerät, kann die gesetzliche Kasse sich dann nicht auf eine Festbetragsregelung berufen. Das hat das Hessische Landessozialgericht (Az.: L 8 KR 52/11) entschieden."
Hier der Artikel aus der Frankfurter Neue Presse: http://www.fnp.de/ratgeber/geldundrecht ... 25,1083136
Und hier bei heilpraxisnet.de - http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpr ... 446524.php