Rentenversicherung lehnt Kostenübernahme wegen falscher Antragstellung ab?
Rentenversicherung lehnt Kostenübernahme wegen falscher Antragstellung ab?
Hallo.
Habe das letzte Jahr 2 neue Hörgeräte bekommen.Diese wurden auf Grund des Verlangens des Betriebsarztes meiner Arbeitsstelle gefertigt,weil ich sonst meine Arbeit als Staplerfahrer nicht mehr ausüben konnte.Worauf ich auch alles veranlasste damit ich die HG´s bekam,und habe dann natürlich meinen Eigenanteil auch bezahlt.Jetzt hatte ich den Antrag auf Erstattung meines Eigenanteils bei der Rente gestellt und der wurde abgelehnt mit der Begründung:das ich die Hörgeräte bereits habe und das ich den Antrag hätte müßen vorher stellen .
Wer kann den hierzu etwas sagen oder hat soetwas schon mal erlebt.
Denn woher soll ich das wissen das ich den Antrag vorher stell muß wenn es ein Arzt verlangt,außerdem will ich doch meine Arbeit behalten.
Danke im vorraus.
Stiletto
Habe das letzte Jahr 2 neue Hörgeräte bekommen.Diese wurden auf Grund des Verlangens des Betriebsarztes meiner Arbeitsstelle gefertigt,weil ich sonst meine Arbeit als Staplerfahrer nicht mehr ausüben konnte.Worauf ich auch alles veranlasste damit ich die HG´s bekam,und habe dann natürlich meinen Eigenanteil auch bezahlt.Jetzt hatte ich den Antrag auf Erstattung meines Eigenanteils bei der Rente gestellt und der wurde abgelehnt mit der Begründung:das ich die Hörgeräte bereits habe und das ich den Antrag hätte müßen vorher stellen .
Wer kann den hierzu etwas sagen oder hat soetwas schon mal erlebt.
Denn woher soll ich das wissen das ich den Antrag vorher stell muß wenn es ein Arzt verlangt,außerdem will ich doch meine Arbeit behalten.
Danke im vorraus.
Stiletto
Re: Rentenversicherung lehnt Kostenübernahme wegen falscher Antragstellung ab?
Behördenkram, lästig ja und bekannt. Hätte, wollte, könnte, müsste, ja, alles bekannt von einem Sachbearbeiter.
Konsultiere nochmals Deinen Arzt -wenn der plietsch ist, gibt er Dir Tipps. Lege bei der KK Widerspruch, beim Rententräger oder der Berufsgenossenschaft ein und drohe mit Sozialklage. Verlange den Eintritt in den vorherigen Stand wegen Nichtinformation oder Rechtsberatung.
Du musst Dich einfach wehren.
Konsultiere nochmals Deinen Arzt -wenn der plietsch ist, gibt er Dir Tipps. Lege bei der KK Widerspruch, beim Rententräger oder der Berufsgenossenschaft ein und drohe mit Sozialklage. Verlange den Eintritt in den vorherigen Stand wegen Nichtinformation oder Rechtsberatung.
Du musst Dich einfach wehren.
Verlust in den Höhen + ein ztw. seelisch bedingter Tinnitus bei 8 kHz.
SIEMENS Pure 5bxS.
Dazu oft ein Augentinnitus
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Dazu oft ein Augentinnitus
Re: Rentenversicherung lehnt Kostenübernahme wegen falscher Antragstellung ab?
hallo,
war deswegen auch schon beim VDK-Verband,dieser Herr meinte auch es hätte keinen Sinn den Einspruch aufrecht zuerhalten.Wie geht das dann mit Eintritt in vorherigen Stand( telefonisch oder per Post).
Danke Stiletto
war deswegen auch schon beim VDK-Verband,dieser Herr meinte auch es hätte keinen Sinn den Einspruch aufrecht zuerhalten.Wie geht das dann mit Eintritt in vorherigen Stand( telefonisch oder per Post).
Danke Stiletto
Re: Rentenversicherung lehnt Kostenübernahme wegen falscher Antragstellung ab?
Hallo Stiletto,
1. du hast ja schon einen Antrag auf Versorgung bei der KK gestellt. Das ist auch für die Versorgung durch die DRV ausreichend:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__16.html
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=138734
3. Zur Wiedereinsetzung schau mal hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__27.html
1. du hast ja schon einen Antrag auf Versorgung bei der KK gestellt. Das ist auch für die Versorgung durch die DRV ausreichend:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__16.html
Nach dem Meistbegünstigungsprinzip gilt der Antrag bei der KK auch als Antrag auf Übernahme des Eigenanteils bei der DRV:Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde oder bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt werden, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der in Satz 1 genannten Stellen eingegangen ist.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=138734
2. Da dich die Behörden nicht darüber aufgeklärt haben, dass du einen Antrag auch bei der DRV stellen musst, bevor du die Hörgeräte erwirbst, kannst du beantragen, über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch so gestellt zu werden, als hättest du den Antrag rechtzeitig gestellt.Ein an die Krankenkasse gerichteter Antrag auf Versorgung mit Hörgeräten ist deshalb jedenfalls auch auf Leistungen zur Teilhabe im Sinne der §§ 1, 4 und 5 SGB IX gerichtet ...
Selbst wenn der Beigeladenen nicht bekannt geworden sein sollte, dass eine über den Festbetrag hinausreichende Leistung begehrt war, kann dies der Klägerin unter Berücksichtigung dieser Grundsätze nicht mehr entgegengehalten werden, insoweit hätte die Beigeladene auf eine Klärung hinwirken müssen. Eine Aufspaltung des Antrages in einen Antrag auf Übernahme des Festbetrages und einen Antrag auf Übernahme der darüber hinausgehenden Kosten kam aus den genannten Gründen zur Auslegung von Anträgen nicht in Betracht. Dies widerspräche auch dem bei verständiger Würdigung zu verstehenden Begehren der Klägerin ebenso wie der Zielsetzung des § 14 Abs. 1 SGB IX, wonach für eine Versorgung des Versicherten nur ein einziger Rehabilitationsträger zuständig sein soll.
3. Zur Wiedereinsetzung schau mal hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__27.html
Viele GrüßeWar jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren...
Der Antrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Die Tatsachen zur Begründung des Antrages sind bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen. Innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Handlung nachzuholen. Ist dies geschehen, kann Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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Re: Rentenversicherung lehnt Kostenübernahme wegen falscher Antragstellung ab?
Liebe Katja, ich muss es mal zwischendurch sagen:
Du bist wirklich spitze, wenn es um Gesetze und Urteile geht!! Ich lerne auch immer noch hinzu!
Liebe Grüße
Karin
Du bist wirklich spitze, wenn es um Gesetze und Urteile geht!! Ich lerne auch immer noch hinzu!
Liebe Grüße
Karin
http://www.kestner.de/ - alles rund um die Gebärdensprache
Re: Rentenversicherung lehnt Kostenübernahme wegen falscher Antragstellung ab?
Hallo Katja,
zuerst einmal vielen Dank für deine Mutmachende Stellungnahme.
Muß mir das jetzt alles mal Stück für Stück im Kopf zurechtlegen,dies ganze Bürokratie (armes Deutschland)
Gruß Stiletto
zuerst einmal vielen Dank für deine Mutmachende Stellungnahme.
Muß mir das jetzt alles mal Stück für Stück im Kopf zurechtlegen,dies ganze Bürokratie (armes Deutschland)
Gruß Stiletto
Re: Rentenversicherung lehnt Kostenübernahme wegen falscher Antragstellung ab?
Hallo an alle,
war heute noch mal beim VDK mit meinem Problem.Es gibt aber keine neuen Erkenntnisse für eine Kostenübernahme.vermutlich habe ich da alles falsch gemacht (unwissentlich).Bei der KK habe ich ja keinen Antrag gestellt,diese mußte nur eine Seite von meinem Antrag an die RV ausfüllen.
Eigentlich hätte diese ja auch was dazu sagen können genau wie mein H-Akustiker.(können aber nicht müßen)
Für einen Einspruch wäre es eh zu spät meint der VDK.
Gruß Stiletto
war heute noch mal beim VDK mit meinem Problem.Es gibt aber keine neuen Erkenntnisse für eine Kostenübernahme.vermutlich habe ich da alles falsch gemacht (unwissentlich).Bei der KK habe ich ja keinen Antrag gestellt,diese mußte nur eine Seite von meinem Antrag an die RV ausfüllen.
Eigentlich hätte diese ja auch was dazu sagen können genau wie mein H-Akustiker.(können aber nicht müßen)
Für einen Einspruch wäre es eh zu spät meint der VDK.
Gruß Stiletto
Re: Rentenversicherung lehnt Kostenübernahme wegen falscher Antragstellung ab?
Hallo Stiletto,
Was hat der VDK zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch gesagt?
Viele Grüße
wann genau ist dir der Bescheid zugegangen? Falls die Widerspruchsfrist tatsächlich abgelaufen ist, kannst du einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen.Stiletto hat geschrieben:Für einen Einspruch wäre es eh zu spät meint der VDK.
Du hast - durch die Versorgungsanzeige des Akustikers - konkludent einen Antrag auf "Voll"-Versorgung durch alle in Betracht kommenden Leistungsträger gestellt - siehe Entscheidung des LSG. Dass die KK keine Formulare für die DRV ausgefüllt hat, kann nicht dein Problem sein.Stiletto hat geschrieben:Es gibt aber keine neuen Erkenntnisse für eine Kostenübernahme.vermutlich habe ich da alles falsch gemacht (unwissentlich).Bei der KK habe ich ja keinen Antrag gestellt,diese mußte nur eine Seite von meinem Antrag an die RV ausfüllen.
Eigentlich hätte diese ja auch was dazu sagen können genau wie mein H-Akustiker.(können aber nicht müßen)
Was hat der VDK zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch gesagt?
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: Rentenversicherung lehnt Kostenübernahme wegen falscher Antragstellung ab?
Hallo Kaja,erstmal Entschuldigung das ich dich oben Katja genannt habe.
Hier die Antwort vom VDK,ich glaube ich belasse das erst mal so.
Gruß Stiletto
--------------------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr Tombers,
scheinbar geben Sie in Ihrem Forum nicht alle Angaben korrekt weiter.
Wir waren in einem Widerspruchsverfahren, somit ist der Überprüfungsantrag nicht erfolgversprechend, zumal ein solcher nur Erfolg hat, wenn man Tatsachen vorbringen kann, die bisher nicht bekannt waren.
Die Rentenversicherung hat sich für zuständig erklärt. Somit ist sie alleine zuständig geworden. Die Krankenkasse ist „aus dem Schneider“, da die Rentenversicherung den Antrag nicht weitergeleitet hat.
Das Hauptproblem ist, dass Sie eine bezahlte Rechnung eingereicht haben ohne vorher einen Antrag auf die entsprechende Leistung gestellt zu haben. Die Rechnung hätte nicht bezahtl werden dürfen, bzw. es hätte vor der Bezahlung ein Antrag gestellt werden müssen, was nicht geschah
Hier die Antwort vom VDK,ich glaube ich belasse das erst mal so.
Gruß Stiletto
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Sehr geehrter Herr Tombers,
scheinbar geben Sie in Ihrem Forum nicht alle Angaben korrekt weiter.
Wir waren in einem Widerspruchsverfahren, somit ist der Überprüfungsantrag nicht erfolgversprechend, zumal ein solcher nur Erfolg hat, wenn man Tatsachen vorbringen kann, die bisher nicht bekannt waren.
Die Rentenversicherung hat sich für zuständig erklärt. Somit ist sie alleine zuständig geworden. Die Krankenkasse ist „aus dem Schneider“, da die Rentenversicherung den Antrag nicht weitergeleitet hat.
Das Hauptproblem ist, dass Sie eine bezahlte Rechnung eingereicht haben ohne vorher einen Antrag auf die entsprechende Leistung gestellt zu haben. Die Rechnung hätte nicht bezahtl werden dürfen, bzw. es hätte vor der Bezahlung ein Antrag gestellt werden müssen, was nicht geschah
Re: Rentenversicherung lehnt Kostenübernahme wegen falscher Antragstellung ab?
Hallo Stiletto,
Ich glaube, der VDK setzt in seiner Einschätzung der Sach- und Rechtslage eine Stufe zu spät an. Für mich stellt sich der Sachverhalt so dar - korrigiere mich bitte, wenn ich etwas nicht richtig verstanden habe:
Auf Anraten des Betriebsarztes hast du dir eine Hörgeräteverordnung besorgt, bist damit zum Akustiker und hast dir ein passendes Hörgerät ausgesucht. Der Akustiker hat eine Versorgungsanzeige an die KK geschickt, diese hat dem Akustiker den Festbetrag und du deinen Eigenanteil gezahlt. Dann hast du der DRV die Rechnung mit Bitte um Bezahlung geschickt.
Wenn das so war, dann war die Versorgungsanzeige des Akustikers an die KK der Antrag auf Versorgung mit einem Hörgeräte. Dieser war nach dem Meistbegünstigungsprinzip so auszulegen, dass eine zuzahlungsfreie Versorgung gewünscht war:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__2.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__16.html
Um dir wirksam raten zu können, brauche ich noch folgende Informationen (auch per PN):
- Wann war die Versorgungsanzeige bei der KK?
- Wann hast du deinen Eigenanteil bezahlt?
- Wann war der Antrag bei der DRV?
- Gab es schon einen Widerspruchsbescheid (wenn ja , wann?) oder war das nur eine Anhörung mit der Bitte, den Widerspruch zurückzunehmen?
Viele Grüße
Kein Problem - es gibt Schlimmeres.Stiletto hat geschrieben:Hallo Kaja,erstmal Entschuldigung das ich dich oben Katja genannt habe.
Ich glaube, der VDK setzt in seiner Einschätzung der Sach- und Rechtslage eine Stufe zu spät an. Für mich stellt sich der Sachverhalt so dar - korrigiere mich bitte, wenn ich etwas nicht richtig verstanden habe:
Auf Anraten des Betriebsarztes hast du dir eine Hörgeräteverordnung besorgt, bist damit zum Akustiker und hast dir ein passendes Hörgerät ausgesucht. Der Akustiker hat eine Versorgungsanzeige an die KK geschickt, diese hat dem Akustiker den Festbetrag und du deinen Eigenanteil gezahlt. Dann hast du der DRV die Rechnung mit Bitte um Bezahlung geschickt.
Wenn das so war, dann war die Versorgungsanzeige des Akustikers an die KK der Antrag auf Versorgung mit einem Hörgeräte. Dieser war nach dem Meistbegünstigungsprinzip so auszulegen, dass eine zuzahlungsfreie Versorgung gewünscht war:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__2.html
Die KK hätte also den (Teil-) Antrag (Versorgung zur Teilhabe am Arbeitsleben), wenn sie ihn schon nicht selbst bescheidet, nach § 16 SGB I an die DRV weitergeben müssen.Die nachfolgenden sozialen Rechte sind bei der Auslegung der Vorschriften dieses Gesetzbuchs und bei der Ausübung von Ermessen zu beachten; dabei ist sicherzustellen, daß die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__16.html
Die Versorgungsanzeige ist der Antrag, der erforderlich ist. Er gilt zu dem Zeitpunkt als gestellt, zu dem er bei der KK eingegangen ist. Da die KK den Antrag nicht weiter geleitet hat, hast du das für sie übernommen (Einreichung der Rechnung bei der DRV).Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde ...gestellt werden, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der in Satz 1 genannten Stellen eingegangen ist
Um dir wirksam raten zu können, brauche ich noch folgende Informationen (auch per PN):
- Wann war die Versorgungsanzeige bei der KK?
- Wann hast du deinen Eigenanteil bezahlt?
- Wann war der Antrag bei der DRV?
- Gab es schon einen Widerspruchsbescheid (wenn ja , wann?) oder war das nur eine Anhörung mit der Bitte, den Widerspruch zurückzunehmen?
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: Rentenversicherung lehnt Kostenübernahme wegen falscher Antragstellung ab?
Hallo Kaja,
deine Stellungnahme ist sehr ermutigend zu lesen.Was würdest du denn vorschlagen was ich als nächstes machen sollte.
Gibt es hier irgendwo einen Vordruck für ein Schreiben an die Kk.
Sollte ich das ohne VDK in Angriff nehmen oder ist das David gegen Goliath,
ich glaube du hast hier selber in deiner Sache schon viel erreicht.
Gruß Stiletto
deine Stellungnahme ist sehr ermutigend zu lesen.Was würdest du denn vorschlagen was ich als nächstes machen sollte.
Gibt es hier irgendwo einen Vordruck für ein Schreiben an die Kk.
Sollte ich das ohne VDK in Angriff nehmen oder ist das David gegen Goliath,
ich glaube du hast hier selber in deiner Sache schon viel erreicht.
Gruß Stiletto
Re: Rentenversicherung lehnt Kostenübernahme wegen falscher Antragstellung ab?
Stiletto hat geschrieben:Hallo Kaja,
deine Stellungnahme ist sehr ermutigend zu lesen.Was würdest du denn vorschlagen was ich als nächstes machen sollte.
Gibt es hier irgendwo einen Vordruck für ein Schreiben an die Kk.
Sollte ich das ohne VDK in Angriff nehmen oder ist das David gegen Goliath,
ich glaube du hast hier selber in deiner Sache schon viel erreicht.
Gruß Stiletto
Ps bezüglich deiner Frage:
Auf Anraten des Betriebsarztes hast du dir eine Hörgeräteverordnung besorgt, bist damit zum Akustiker und hast dir ein passendes Hörgerät ausgesucht. Der Akustiker hat eine Versorgungsanzeige an die KK geschickt, diese hat dem Akustiker den Festbetrag und du deinen Eigenanteil gezahlt. Dann hast du der DRV die Rechnung mit Bitte um Bezahlung geschickt.
Genauso war das.
Re: Rentenversicherung lehnt Kostenübernahme wegen falscher Antragstellung ab?
Hallo Stiletto,
schreibe mir mal (per PN) die Daten, die ich oben angefragt habe und ich überlege dann, welcher Schritt der nächste wäre.
Viele Grüße
schreibe mir mal (per PN) die Daten, die ich oben angefragt habe und ich überlege dann, welcher Schritt der nächste wäre.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: Rentenversicherung lehnt Kostenübernahme wegen falscher Antragstellung ab?
Hallo Kaja,
bezüglich deiner Fragen:
Wann war die Versorgungsanzeige bei der KK?
- Wann hast du deinen Eigenanteil bezahlt?
- Wann war der Antrag bei der DRV?
- Gab es schon einen Widerspruchsbescheid (wenn ja , wann?) oder war das nur eine Anhörung mit der Bitte, den Widerspruch zurückzunehmen?
termine die ich noch weiß:
Betriebsarzt am 07.10.2014
HNO am 03.11.2014
Akustiker 1x am 09.12.2014 dann ging die Probiererei verschiedener hörgeät-Typen los das ging bis zum 09.03.2015 dann hatte ich meine beiden Hörgeräte gefunden.
der Hörgeräte-Akustiker hat mir dann den Kostenvoranschlag gegeben und diesen auch an die KK gesendet (davon gehe ich aus).
Eigentlich hätte ich meinen Eigenanteil dann an den Akustiker überweisen
sollen,da ich das aber anscheinend nicht mitbekommen habe,dachte
ich es wäre so wie bei dem vorherigen Mal und die KK verlangt von mir meinen Eigenanteil.Dann kam die längst fällige Mahnung vom Akustiker und die habe ich dann bezahlt das war am 13.10.2015.
Habe mich dann am 09.02.2016 durchgerungen und den Antrag bei der DRV gestellt (Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben).Diese wurde am 26.02.2016 von der DRV abgelehnt mit der us bekannten Begründung.Die Ablehnung habe ich dann am 01.03.2016 beim VDK eingereicht,und denen die Vollmacht für weiteres Vorgehen gegeben.
Darauf kam am 30.03.2016 ein Brief vom VDK darin stand das der VDK eine Akteneinsicht durchgeführt habe und das ich den Antrag vor der Bezahlung hätte stellen müßen nach dem Sozialgesetz
liebe Kaja das hier ist reine Literatur (hoffentlich blickst du bei meiner Schreiberei hier durch bin eher ein Praktiker wie ein Theoretiker.
Gruß Stiletto
bezüglich deiner Fragen:
Wann war die Versorgungsanzeige bei der KK?
- Wann hast du deinen Eigenanteil bezahlt?
- Wann war der Antrag bei der DRV?
- Gab es schon einen Widerspruchsbescheid (wenn ja , wann?) oder war das nur eine Anhörung mit der Bitte, den Widerspruch zurückzunehmen?
termine die ich noch weiß:
Betriebsarzt am 07.10.2014
HNO am 03.11.2014
Akustiker 1x am 09.12.2014 dann ging die Probiererei verschiedener hörgeät-Typen los das ging bis zum 09.03.2015 dann hatte ich meine beiden Hörgeräte gefunden.
der Hörgeräte-Akustiker hat mir dann den Kostenvoranschlag gegeben und diesen auch an die KK gesendet (davon gehe ich aus).
Eigentlich hätte ich meinen Eigenanteil dann an den Akustiker überweisen
sollen,da ich das aber anscheinend nicht mitbekommen habe,dachte
ich es wäre so wie bei dem vorherigen Mal und die KK verlangt von mir meinen Eigenanteil.Dann kam die längst fällige Mahnung vom Akustiker und die habe ich dann bezahlt das war am 13.10.2015.
Habe mich dann am 09.02.2016 durchgerungen und den Antrag bei der DRV gestellt (Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben).Diese wurde am 26.02.2016 von der DRV abgelehnt mit der us bekannten Begründung.Die Ablehnung habe ich dann am 01.03.2016 beim VDK eingereicht,und denen die Vollmacht für weiteres Vorgehen gegeben.
Darauf kam am 30.03.2016 ein Brief vom VDK darin stand das der VDK eine Akteneinsicht durchgeführt habe und das ich den Antrag vor der Bezahlung hätte stellen müßen nach dem Sozialgesetz
liebe Kaja das hier ist reine Literatur (hoffentlich blickst du bei meiner Schreiberei hier durch bin eher ein Praktiker wie ein Theoretiker.
Gruß Stiletto
Re: Rentenversicherung lehnt Kostenübernahme wegen falscher Antragstellung ab?
Hallo Stiletto,
Viele Grüße
lag diesem Brief vom VDK ein Schreiben der DRV dabei, das mit Widerspruchsbescheid überschrieben ist? Hast du die Kopie der Widerspruchsbegründung bekommen oder hat der VDK bislang nur fristwahrend Widerspruch eingelegt?Stiletto hat geschrieben:Darauf kam am 30.03.2016 ein Brief vom VDK darin stand das der VDK eine Akteneinsicht durchgeführt habe und das ich den Antrag vor der Bezahlung hätte stellen müßen nach dem Sozialgesetz
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: Rentenversicherung lehnt Kostenübernahme wegen falscher Antragstellung ab?
Hallo Kaja,
nein es war nur das Schreiben vom VDK ob der Widerspruch zurückgeholt werden soll,diese sollte bis zum 07.04.2016 geschehen.
Darauf war ich persönlich beim VDK und da kam ja das uns bekannte raus weil kein Richter diesem Widerspruch Bestand geben würde.
Wünsche dir jetzt mal ein schönes Wochenende.
Gruß Stiletto
nein es war nur das Schreiben vom VDK ob der Widerspruch zurückgeholt werden soll,diese sollte bis zum 07.04.2016 geschehen.
Darauf war ich persönlich beim VDK und da kam ja das uns bekannte raus weil kein Richter diesem Widerspruch Bestand geben würde.
Wünsche dir jetzt mal ein schönes Wochenende.
Gruß Stiletto
Re: Rentenversicherung lehnt Kostenübernahme wegen falscher Antragstellung ab?
Hallo Stiletto,
also läuft das Widerspruchsverfahren noch - das ist gut. Die Frist vom VDK ist nur eine interne Frist und hat keinerlei Relevanz. Wir können der DRV ein Schreiben mit der Einschätzung unserer Sicht zukommen lassen. Schön wäre es, wenn der VDK die Akte kopiert oder gescannt hätte.
Ich denke, du kannst dem VDK mitteilen, dass du die Vollmacht zurücknimmst und das Widerspruchsverfahren allein weiterführst. Wenn der Anwalt nicht von der Richtigkeit deiner Ansicht überzeugt ist, kann er dich nicht wirksam vertreten. Es kommt auch momentan nicht darauf an, wie irgendwelche Richter das sehen würden, sondern nur, ob wir den zuständigen Sachbearbeiter der DRV von unserer Rechtsansicht überzeugen.
Kannst du scannen und mir alle relevanten Unterlagen per Mail zukommen lassen? Dann würde ich versuchen, dir ein Antwortschreiben zukommen zu lassen.
Viele Grüße
also läuft das Widerspruchsverfahren noch - das ist gut. Die Frist vom VDK ist nur eine interne Frist und hat keinerlei Relevanz. Wir können der DRV ein Schreiben mit der Einschätzung unserer Sicht zukommen lassen. Schön wäre es, wenn der VDK die Akte kopiert oder gescannt hätte.
Ich denke, du kannst dem VDK mitteilen, dass du die Vollmacht zurücknimmst und das Widerspruchsverfahren allein weiterführst. Wenn der Anwalt nicht von der Richtigkeit deiner Ansicht überzeugt ist, kann er dich nicht wirksam vertreten. Es kommt auch momentan nicht darauf an, wie irgendwelche Richter das sehen würden, sondern nur, ob wir den zuständigen Sachbearbeiter der DRV von unserer Rechtsansicht überzeugen.
Kannst du scannen und mir alle relevanten Unterlagen per Mail zukommen lassen? Dann würde ich versuchen, dir ein Antwortschreiben zukommen zu lassen.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: Rentenversicherung lehnt Kostenübernahme wegen falscher Antragstellung ab?
Hallo zusammen,
bin nach langer Zeit wieder mal im Forum.
Und möchte berichten über den Abschluss vor dem Landessozialgericht wegen meiner Kostenübernahme der Hörgeräte.
Die erste Instanz vor dem Sozialgericht wurde ja abgeschmettert.Dann hatte ich letzte Woche den nächsten Termin vor dem Landessozialgericht.Hier endete die Sache mit einem Vergleich,mein Eigenanteil wurde hier gedrittelt,ein Teil die Krankenkasse,ein Teil die DR und ein Teil bleibt für mich übrig.Also lohnt sich doch Widerspruch einzulegen.
Hier möchte ich auch die Beratung von Kaja hervorheben die gute Dienste geleistet hat.
Gruß Stiletto
bin nach langer Zeit wieder mal im Forum.
Und möchte berichten über den Abschluss vor dem Landessozialgericht wegen meiner Kostenübernahme der Hörgeräte.
Die erste Instanz vor dem Sozialgericht wurde ja abgeschmettert.Dann hatte ich letzte Woche den nächsten Termin vor dem Landessozialgericht.Hier endete die Sache mit einem Vergleich,mein Eigenanteil wurde hier gedrittelt,ein Teil die Krankenkasse,ein Teil die DR und ein Teil bleibt für mich übrig.Also lohnt sich doch Widerspruch einzulegen.
Hier möchte ich auch die Beratung von Kaja hervorheben die gute Dienste geleistet hat.
Gruß Stiletto