Beihilfefähigkeit der Kosten für Reparaturen der Hörgeräte

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Metschulat
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Beihilfefähigkeit der Kosten für Reparaturen der Hörgeräte

#1

Beitrag von Metschulat »

Vor ca. zwei Jahren bin ich erstmals mit Hörgeräten versorgt worden. Die Kosten bekam ich bis zum Höchstbetrag von 1.400 EUR von meiner Beihilfestelle und der PKW erstattet. Den Rest musste ich selber zahlen.

Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob die Beihilfestelle die Kosten für Reparaturen (z. B. durchtrennter Hörer) übernehmen wird bzw. muss. Meine intensive Recherche ga mir hierauf leider keine eindeutige Antwort.
KatjaR
Beiträge: 1594
Registriert: 27. Aug 2012, 20:45
11

Re: Beihilfefähigkeit der Kosten für Reparaturen der Hörgeräte

#2

Beitrag von KatjaR »

Zuständig ist doch nach Garantie immer die Stelle die auch finanziert hat, warum sollte das bei Beihilfe anders sein? Ich würde Beihilfestelle einfach mal anrufen und fragen was die brauchen.
Gruß
Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
Ohrenklempner
Beiträge: 8658
Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
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Re: Beihilfefähigkeit der Kosten für Reparaturen der Hörgeräte

#3

Beitrag von Ohrenklempner »

Antwort ist JA. ;)
Beihilfefähig sind [...] Aufwendungen für Anschaffung, Reparatur, Ersatz, Betrieb, Unterweisung in den Gebrauch und Unterhaltung der in Anlage 11 genannten Hilfsmittel
Quelle: § 25 Bundesbeihilfeverordnung

Sprich: Rechnung vom Akustiker an die Beihilfestelle schicken und abwarten. ;)
Zuletzt geändert von Ohrenklempner am 22. Jun 2017, 16:17, insgesamt 1-mal geändert.
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