Aktuelles zum Zusammenwirken der Kassen und HGA´s zu Lasten der Betroffenenrechte

Faber

Aktuelles zum Zusammenwirken der Kassen und HGA´s zu Lasten der Betroffenenrechte

#1

Beitrag von Faber »

Hallo Leute,
wie ihr ja wisst, bin ich nicht so ganz manipulieraffin und entwickele im Laufe der stao-Jahre (stao = so tun als ob) gewisse Renitenzpotentiale an mir :)
das ist aber erst so gewachsen in den Jahren, als ich merkte, dass man mich vorsätzlich missverstehen wollte und ich dann begann deutlich zu machen:
"ja, ich bin nett, selbstkritisch, demütig und bescheiden, ABER: ich bin NICHT bescheuert". Von da an wurde es "beschwerlicher". Ihr wisst ja meinen Hörgerätewerdegang seit 2007 (ist hier nachlesbar) und dass ich seither - auf Anraten der Akustikerzunft - tapfer meine Hörgeräte (er)tragen habe und sich zeitgleich mein Diskriminationsvermögen deutlich verschlechterte und ich stets OHNE Hörgeräte BESSER verstanden habe, als MIT Hörgeräten. Ihr habt auch lesen können - in meinem Beitrag "besser verstehen" - wie meine Hörgeräteodyssee bisher so ablief. Aufgrund neuester Erfahrungen habe ich mich entschlossen, hier die Weiterentwicklung mal chronologisch zu veröffentlichen:
1. letzter Stand war: 28.06.2017: HNO-Facharzt erstellt NeuVerordnung mit Begründung "unzureichende Standardversorgung".
2. ich finde KEINEN HGA, der auf dieser Basis eine Neuversorgung beginnen will.
Vorwand: "wird Kasse nicht machen" (gemeint ist: "ich will nicht draufzahlen").
3. ich sende an "meine" Techniker Krankenkasse die Neuverordnung (erstmalig bereits am 28.06.17) mit der Bitte um Neuversorgungsfreigabe. Ergebnis: Keines.
4. Ich erinnere 3 mal, Ergebnis: "informeller und damit unbeweisbarer" Telefonanrufversuch.
5. ich teile mit, dass ich telefonschwerhörig sei, und deshalb schriftliche Kommunikation benötige.
6. Ergebnis: Keines.
7. Ich nerve täglich mit neuen Emails.
8. Ergebnis: schriftliche Anfrage: "wann war denn die letzte Hörgeräteversorgung?"
9. ich antworte schriftlich.
10. Ergebnis: keines.
11. zeitgleich gehe ich zu meinem HGA mit der Bitte um Nachjustierung meines Hörsystemes.
12. Nachjustierung: ein Kabel defekt, deshalb ein HG nach dem anderen am PC angeschlossen, keine Ergebniskontrolle: und tschüß, weil: "Ihre Hörgeräte können nicht besser".
13. Ich maile eine deutliche Ansage an HGA und Zentralstelle des HGA und faxe inhaltsgleich Referenzvertraglektüreempfehlung (siehe Anhang).
14. ich bekomme heute Brief von TK: ich möge mit Verordnung (Text der Verordnung: "unzureichende Standardversorgung") zu einem HGA gehen, der möge Antrag einreichen und TK würde DANN dessen Antrag prüfen.
15. ich schreibe TK geharnischten Antwortbrief zum Thema: "Versichertenbeiträge veruntreuen mittels" pingpong-Verantwortlichkeits-hin-und-her- Verschiebung zwischen den Vertragsparteien zu Lasten der Bedürftigen".
16. ich bekomme heute Einladung vom HGA - "wegen meiner Schreiben" - zu einem Termin am Freitag.
17. ich antworte (sinngemäß): "ich komme gern, wenn die Neujustierung nach Buchstaben und Geist des § 19 HilfsM-RL erfolgt".
Antwort bisher von Niemandem.
Ich halte Euch auf dem Laufenden
LG
Gewichtl
Zuletzt geändert von Faber am 24. Jul 2017, 19:19, insgesamt 1-mal geändert.
Ohrenklempner
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Re: Aktuelles zum Zusammenwirken der Kassen und HGA´s zu Lasten der Betroffenenrechte

#2

Beitrag von Ohrenklempner »

Ich kann es keinem Kollegen verübeln, von einer Versorgung abzusehen. Vor allem dann, wenn es wahrscheinlich aussichtslos und unprofitabel ist.
fast-foot
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Re: Aktuelles zum Zusammenwirken der Kassen und HGA´s zu Lasten der Betroffenenrechte

#3

Beitrag von fast-foot »

Na ja, der Akustiker profitiert ja nur schon dadurch, dass die Krankenkasse Festbeträge übernimmt. Wenn dies nicht so wäre, hätte er vermutlich bedeutend weniger Kunden, und die verbleibenden würden weniger bezahlen.

Von daher könnte er auch Verantwortung übernehmen und (auch in diesem Falle) ein Risiko eingehen.

Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Faber

Re: Aktuelles zum Zusammenwirken der Kassen und HGA´s zu Lasten der Betroffenenrechte

#4

Beitrag von Faber »

Ohrenklempner hat geschrieben:Ich kann es keinem Kollegen verübeln, von einer Versorgung abzusehen. Vor allem dann, wenn es wahrscheinlich aussichtslos und unprofitabel ist.
dann hast du ein merkwürdiges Verständnis zu der Tatsache, dass der "Kassenzulassung" - um das mal vereinfachend so zu nennen - selbstverständlich eine gemeinwohlverpflichtende Sozialverantwortung auf Basis einer gesunden MISCHkalkulation zugrunde liegt. kurz: willst du alle Freiheiten eines freien Unternehmers, dann darfst du dich aber auch nicht andererseits durch die Solidargemeinschaft krankenversicherter Menschen alimentieren lassen. Hier sollte dann schon seitens der HGA-Zunft eine klare Entscheidung erfolgen.
Was NICHT gehen darf, das ist, dass hier der uninformierte und hörbehinderte Mensch mit völligen Unwahrheiten, Halbwahrheiten, Informationsvorenthaltungen und bewusst "hinter-die-Fichte-führenden" und direkt handwerklichen Unredlichkeiten zu teuren Falschentscheidungen veranlasst wird, und dieses offenbar die Kassen wissen und tolerieren. DIESES Verhalten - der "schwarzen Schafe" - deutlich aufzuzeigen, darum geht es mir. Ich unterschätzte nur deren Anzahl :)
Da fällt mir Einstein ein: "Um ein perfektes Mitglied einer Schafherde zu sein, muss man zu aller erst EINES sein: ein Schaf :)
LG
Gewichtl
svenyeng
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Re: Aktuelles zum Zusammenwirken der Kassen und HGA´s zu Lasten der Betroffenenrechte

#5

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Ich stimme Ohrenklemptner hier voll und ganz zu.

Das macht kein Akustiker, denn der muss von seinem Geschäft leben.
Die Kasse zahlt einen pauschalen Beitrag, an dem nichts zu rütteln ist.
Mehr bekommt der Akustiker nicht,

Beispiel:
Das Hörgerät kostet VK meinetwegen 1500 Euro.
Der Akustiker kauft es für sagen wir mal 1200 Euro ein.
Die Kasse zahlt 750 Euro (ich kenne den aktuellen Zuzahlungsbeitrag grade nicht genau).
Bleibt also ein Eigenanteil von 750 Euro.
Der Akustiker macht einen Gewinn von 300 Euro.
Jetzt willst Du das Gerät zum Nulltarif.
Das geht nicht! Es sein denn, die Krankenkasse würde mehr zahlen, denn sonst Würde der Akustiker ein Minusgeschäft machen und irgendwann pleite gehen.
Wo von soll der Akustiker bitte leben?
Evtl. kommt er Dir noch mit 100 Euro entgegen, weil Du ein jahrelanger, treuer und guter Kunde bist und er Dich lange genug kennt.

Ich bin ganz klar der Meinung das die Krankenkassen das Problem sind.
Den Akustikern sind quasi die Hände gebunden.

Gruß
sven
fast-foot
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Re: Aktuelles zum Zusammenwirken der Kassen und HGA´s zu Lasten der Betroffenenrechte

#6

Beitrag von fast-foot »

svenjeng hat geschrieben:Das Hörgerät kostet VK meinetwegen 1500 Euro.
Der Akustiker kauft es für sagen wir mal 1200 Euro ein.
Ha ha ha...
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
AkustikerMeister
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Re: Aktuelles zum Zusammenwirken der Kassen und HGA´s zu Lasten der Betroffenenrechte

#7

Beitrag von AkustikerMeister »

fast-foot hat geschrieben:Na ja, der Akustiker profitiert ja nur schon dadurch, dass die Krankenkasse Festbeträge übernimmt. Wenn dies nicht so wäre, hätte er vermutlich bedeutend weniger Kunden, und die verbleibenden würden weniger bezahlen.

Von daher könnte er auch Verantwortung übernehmen und (auch in diesem Falle) ein Risiko eingehen.

Gruss fast-foot
Hier mal ein kleiner Ausblick über die Ladensgrenze zu euren Nachbarn:
Bei uns bezahlen die Krankenkassen keinen müden Pfennig an Hörgeräte.
Es sei denn man ist extrem gut versichert (kommt so gut wie nie vor).
Bei uns bezahlen die IV (Invalidenversicherung) bis zum 64 bzw. dem 65.Lebensjahr und danach die AHV (Alters und Hinterlassenenversicherung) einen Pauschale.
Die IV bezahlt binaural (wenn verordnet) und beteiligt sich an Reparaturen. Auch die Pauschale für eine monaurale Versorgung ist bei der IV höher als die der AHV, welche immer nur monaural bezahlt.

Die Beiträge sind inzwischen lächerlich klein geworden. Früher haben die Kunden viel mehr Geld von den beiden Institutionen gekommen.

Allerdings sind mit den sinkenden Pauschalbeträgen auch die Vorschriften immer wie weniger geworden. Sprich es gibt heute eigentlich fast keine mehr.
Früher wurde die Hörgeräteversorgung am Ende der Anpassung von einem HNO kontrolliert (Freiburger und basler Satztest -> Messung im Störschall).
War der HNO nicht zufrieden, musste man nochmal ran.
Leider musste dieser Termin ebenfalls von der AHV bzw. von der IV bezahlt werden, weshalb auch dieser kurzerhand abgeschafft wurde um Geld zu sparen.

Deshalb ist es durchaus denkbar, dass sich der Markt wie folgt entwickelt:
Die Geräte welche zum Pauschalbetrag erhältlich sind, werden zukünftig von den Universitätskliniken angepasst. Diese Anpassung dürfte allerdings sehr wenig mit dem zu tun haben, was ihr unter eine Hörgeräteanpassung kennt.
Ich rede von monatelangem Warten auf einen Fristfittermin und thats it.
Da wird dann keine Feinjustierung oder eine Nachbetreuung stattfinden.

Die Kunden, die gerne ein besseres Hörsystem bzw. eine bessere Betreuung wünschen, werden dann wie bisher zum Akustiker gehen, wo allerdings nur noch zuzahlungspflichtige Hörsysteme erhältlich sein werden bzw. Hörgeräte welche komplett selbst finanziert werden müssen.
Der Beitrag der AHV ist bei uns schon dermassen klein, dass man teilweise schon von einem Privatkauf sprechen kann.
Das System ist seit 2011 in Kraft und wir haben weder weniger Kunden noch werden günstigere Hörsysteme angepasst. Im Gegenteil: Es sind mehr Kudnen versrogt worden mit +- der gleichen Kategorie Geräte.

Die Akustiker in der Schweiz müssten also nicht wirklich Angst um ihren Job haben müssen. Der Pauschalbetrag ist heute schon so ein Witz ist, dass es kaum etwas ändern würde.
Das einzige was sich für den Akustiker ändert ist, dass die Kunden die ohnehin keinen Profit bringen, von Jemand anderem versorgt werden.
Der grosse Verlierer wäre der Kunde, der sich keine Aufzahlung leisten kann. Denn viele meiner Kollegen in der Schweiz betreiben auch für diese Kunden einen angemessenen Aufwand, der viel grösser ist als der Support in den Kliniken wäre.

In England läuft die Sache bereits so ähnlich. Deshalb halte ich das auch in der Schweiz oder anderen europäischen Ländern durchaus für vorstellbar. Bisher wurde noch keine Anstallten in diese Richtung unternommen und ich rede auch nicht von Morgen oder Übermorgen. Aber man weiss ja nie.

Die Kasse spart Geld und der Kunde denkt zuerst: Juhu endlich kümmern sich die Kliniken darum. Bis er dann von der Realität eingeholt wird.

Falls die Krankenkassen mit dem bisherigen System wie es bei euch läuft zu viel Probleme bekommen, werden die Spielregeln schneller geändert als euch lieb ist.

Ich habe es in anderen Themenbereichen bereits durchblicken lassen:
Euer bisheriges System ist aus unserer Sicht sensationell. Erfreut euch daran, so lange es noch existiert.

Liebe Grüsse
Zuletzt geändert von AkustikerMeister am 25. Jul 2017, 13:27, insgesamt 3-mal geändert.
Ohrenklempner
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Re: Aktuelles zum Zusammenwirken der Kassen und HGA´s zu Lasten der Betroffenenrechte

#8

Beitrag von Ohrenklempner »

Gewichtl hat geschrieben:
Ohrenklempner hat geschrieben:Ich kann es keinem Kollegen verübeln, von einer Versorgung abzusehen. Vor allem dann, wenn es wahrscheinlich aussichtslos und unprofitabel ist.
dann hast du ein merkwürdiges Verständnis zu der Tatsache, dass der "Kassenzulassung" - um das mal vereinfachend so zu nennen - selbstverständlich eine gemeinwohlverpflichtende Sozialverantwortung auf Basis einer gesunden MISCHkalkulation zugrunde liegt. kurz: willst du alle Freiheiten eines freien Unternehmers, dann darfst du dich aber auch nicht andererseits durch die Solidargemeinschaft krankenversicherter Menschen alimentieren lassen. Hier sollte dann schon seitens der HGA-Zunft eine klare Entscheidung erfolgen.
Damit habe ich normalerweise auch kein Problem. Ich meinte jetzt gerade speziell deinen Fall. ;)
Was NICHT gehen darf, das ist, dass hier der uninformierte und hörbehinderte Mensch mit völligen Unwahrheiten, Halbwahrheiten, Informationsvorenthaltungen und bewusst "hinter-die-Fichte-führenden" und direkt handwerklichen Unredlichkeiten zu teuren Falschentscheidungen veranlasst wird, und dieses offenbar die Kassen wissen und tolerieren.
Das kommt bei mir auch nicht vor. Wenn jemand ein teures Gerät von mir kauft, dann tut er das deshalb, weil es schicker und komfortabler ist und technisch mehr drauf hat. Das kann man ja auch niemandem verübeln oder verbieten. Warum sonst haben wir alle unsere guten Röhrenfernseher auf die Müllkippe gebracht? Bestimmt nicht deshalb, weil man damit nicht mehr fernsehen kann.
Fibi
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Re: Aktuelles zum Zusammenwirken der Kassen und HGA´s zu Lasten der Betroffenenrechte

#9

Beitrag von Fibi »

Hallo,

von wann ist denn deine vorherige Versorgung ( ich mag jetzt nicht danach suchen) und warum wurdest du "nur" Standardmässig versorgt? Hat dein HNO die Versorgung nicht abgenommen?

Auch verstehe ich noch nicht so ganz, was du mit diesem Thread bezweckst?

VG Fibi
Fibi und Sohn *02, rechts: an Taubheit grenzend schwerhörig, links: CI von Cochlear
Faber

Re: Aktuelles zum Zusammenwirken der Kassen und HGA´s zu Lasten der Betroffenenrechte

#10

Beitrag von Faber »

Fibi hat geschrieben:Hallo,

von wann ist denn deine vorherige Versorgung ( ich mag jetzt nicht danach suchen) und warum wurdest du "nur" Standardmässig versorgt? Hat dein HNO die Versorgung nicht abgenommen?

Auch verstehe ich noch nicht so ganz, was du mit diesem Thread bezweckst?

VG Fibi
moin, Fibi,
zu deiner Frage 1:
du wirst verstehen, dass ich nicht jedem, der zu faul ist zu lesen, was ich bereits schrieb, die Sucharbeit dadurch erspare, dass ich mich endlos wiederhole.
zu deiner Frage 2:
das hatte ich hier im Strang im Post 4 klar beschrieben.
was ist dein Problem?
LG
Gewichtl
akopti
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Re: Aktuelles zum Zusammenwirken der Kassen und HGA´s zu Lasten der Betroffenenrechte

#11

Beitrag von akopti »

Hallo Gewicht,

So viele Threat die du jetzt parallel eröffnet hast, ist es fast unmöglich alle Informationen zu ermitteln. Meiner Ansicht nach ist es pure Höflichkeit einen Link auf das Gesuchte einzufügen, als einen potentiellen Hilfeleistenden vor den Kopf zu stoßen. Also komm langsam mal von deinem hohen Ross herunter. Du kotzt dich hier nur aus, ohne die Dir gegebenen Tipps umzusetzen.
Du willst nur Dreck um dich werfen und bist nicht ernsthaft an einer Lösung interessiert.

Dirk
Faber

Re: Aktuelles zum Zusammenwirken der Kassen und HGA´s zu Lasten der Betroffenenrechte

#12

Beitrag von Faber »

Ohrenklempner hat geschrieben: Warum sonst haben wir alle unsere guten Röhrenfernseher auf die Müllkippe gebracht? Bestimmt nicht deshalb, weil man damit nicht mehr fernsehen kann.
moin Ohrenklempner,
willst du wieder bewusst irre führen?
die Versichertengemeinschaft zahlt eine individuell bestmögliche Versorgung auf aktuellem medizinischen und technischen Stand. (HilfsM-RL § 19).
Das hat mit Röhrenfernseher absolut NIX zu tun. :)
zur Erinnerung:
§ 19 HilfsM-RL, Versorgungsziele:
(1) Zielsetzung der Hörgeräteversorgung ist es,
1. a)
ein Funktionsdefizit des beidohrigen Hörvermögens unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts möglichst weitgehend auszugleichen und dabei - soweit möglich - ein Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen zu erreichen sowie
2. b)
die Auswirkungen einer auditiven Kommunikationsbehinderung im gesamten täglichen Leben und damit bei der Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen zu beseitigen oder zu mildern.

übersetzt "auf deutsch":
das was 2017 medizinisch gewusst wird und technisch möglich ist, das ist dem Kunden zuzahlungsfrei in der Weise individuell anzupassen, dass er - möglichst - wieder alles hört UND VERSTEHT, mindestens aber individuell - soweit irgend möglich - versorgt wird. Das genau sind NICHT die "Schlechtestmöglichkeiten nach § 21 HilfsM-RL unter denen dann wirklich gar nix mehr geht :)
Falls auch du meinen Eifer nich verstehst:
mir geht es - inzwischen - weniger um MEIN Gehör, sondern um den Verstand Derjenigen, die sich - wie ich bisher - irrtümlich darauf verlassen, dass schon stimmen wird, was "Fachmännchen" ihnen so einflüstern. Das tut es nicht! :)
muggel
Beiträge: 1484
Registriert: 19. Jun 2013, 13:34
10

Re: Aktuelles zum Zusammenwirken der Kassen und HGA´s zu Lasten der Betroffenenrechte

#13

Beitrag von muggel »

Hallo,

"unter Berücksichtigung des aktuellen Standes des medizinischen und technischen Fortschritts" --- bedeutet nicht, dass du das neuste vom Neusten kostenlos erhälst! Vielmehr impliziert es, dass du ein digitales Hörgerät mit mindestens 3 Programmen und mindestens 4 Frequenzbändern erhälst und kein analoges Hörgerät oder gar ein Hörrohr.

Grüße,
Miriam
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Faber

Re: Aktuelles zum Zusammenwirken der Kassen und HGA´s zu Lasten der Betroffenenrechte

#14

Beitrag von Faber »

muggel hat geschrieben:Hallo,

"unter Berücksichtigung des aktuellen Standes des medizinischen und technischen Fortschritts" --- bedeutet nicht, dass du das neuste vom Neusten kostenlos erhälst! Vielmehr impliziert es, dass du ein digitales Hörgerät mit mindestens 3 Programmen und mindestens 4 Frequenzbändern erhälst und kein analoges Hörgerät oder gar ein Hörrohr.

Grüße,
Miriam
auch DAS ist wieder eine bewusste oder unbewusste Irreführung,
weil:
DAS ist nur die SCHLECHTEST mögliche Versorgung, die zu unterschreiten gänzlich ausgeschlossen ist - selbst wenn das Betroffenengehör damit (analog z.B.) schon ausreichend zweckmäßig und wirtschaftlich versorgt werden könnte.
Das ist beschrieben in § 21 HilfsM-RL.
Also das, was MINDESTENS bei beidohriger Versorgung erforderlich ist.
Ich schreibe hier aber von den INDIVIDUELLEN VERSORGUNGSZIELEN (beschrieben in § 19 HilfsM-RL und vom Betroffenen zu bestätigen auf Anhang 4.1 zu Anlage 1 der entsprechenden Verträge zwischen den vdek u. HGA). DA geht es um das "wie" und das "bestmöglich". Auch DU wirst verstehen, dass "soweit möglich" eine deutlich andere Qualität hat als: "absolut mindestens" - gelle? :)
LG
Gewichtl
Faber

Re: Aktuelles zum Zusammenwirken der Kassen und HGA´s zu Lasten der Betroffenenrechte

#15

Beitrag von Faber »

akopti hat geschrieben:Hallo Gewicht,

So viele Threat die du jetzt parallel eröffnet hast, ist es fast unmöglich alle Informationen zu ermitteln. Meiner Ansicht nach ist es pure Höflichkeit einen Link auf das Gesuchte einzufügen, als einen potentiellen Hilfeleistenden vor den Kopf zu stoßen. Also komm langsam mal von deinem hohen Ross herunter. Du kotzt dich hier nur aus, ohne die Dir gegebenen Tipps umzusetzen.
Du willst nur Dreck um dich werfen und bist nicht ernsthaft an einer Lösung interessiert.

Dirk
Hallo Dirk,
hier liegt eine erneute - bewusste? - Missverständigung vor,
weil:
Ich SUCHE schon lange keine Tipps mehr in dem Tenor:
"du musst den Fachmännchen vertrauen, die wollen alle nur Dein Bestes".
NEIN, andersherum wird ein Schuh daraus:
Ich GEBE hier Tipps, wie Hörbehinderte ihr "Bestes" besser ausgeben können als für Leistungen, die sie bereits mit ihren Krankenkassenbeiträgen abgegolten haben.
Und darum werbe ich um die Mühe, sich NICHT mit dem § 21 der HilfsM-RL auf ein Mindestniveau drücken zu lassen, sondern den § 19 HilfsM-RL zur Geltung zu verhelfen um OHNE Aufzahlung nur für die bereits regelmäßig geleisteten Krankenkassenbeiträge individuell "bestmögliches VERSTEHEN" auch am Straßenrand, im Supermarkt und auf der Geburtstagsfeier auf der Basis aktueller medizinischer und technischer Möglichkeiten wiederhergestellt zu bekommen.
Verschtehscht? :)
Musiker_72
Beiträge: 694
Registriert: 9. Nov 2014, 18:08
9

Re: Aktuelles zum Zusammenwirken der Kassen und HGA´s zu Lasten der Betroffenenrechte

#16

Beitrag von Musiker_72 »

Hallo,

hier eine interessante Broschüre zum Thema:

http://www.paritaet.org/hessen/dsb/down ... tlinie.pdf

Auf S. 30 wird auch erläutert, warum Akustiker durchaus Grund haben, keine Vergleichenden Messungen im Störgeräusch zu machen.

Alles in Allem habe ich das Gefühl, dass der Gesetzgeber hier etwas schönes schreibt (bestmögliche Versorgung), ohne die entsprechenden finanziellen Mittel bereitzustellen, und dann dürfen Akustiker, Krankenkassen und die Patienten Schwarzer Peter spielen.
Faber

Re: Aktuelles zum Zusammenwirken der Kassen und HGA´s zu Lasten der Betroffenenrechte

#17

Beitrag von Faber »

Musiker_72 hat geschrieben:Hallo,

hier eine interessante Broschüre zum Thema:

http://www.paritaet.org/hessen/dsb/down ... tlinie.pdf

Auf S. 30 wird auch erläutert, warum Akustiker durchaus Grund haben, keine Vergleichenden Messungen im Störgeräusch zu machen.

Alles in Allem habe ich das Gefühl, dass der Gesetzgeber hier etwas schönes schreibt (bestmögliche Versorgung), ohne die entsprechenden finanziellen Mittel bereitzustellen, und dann dürfen Akustiker, Krankenkassen und die Patienten Schwarzer Peter spielen.
Hallo Musiker_72,
schön, dass es dich noch gibt!
DU hattest mir mit Deinen Beiträgen seinerzeit tatsächlich sehr weitergeholfen!!!
Vielen Dank nochmal dafür.
Zu dem was hier in diesem von dir beschriebenen "Trio Infernale" heutzutage abgeht, fällt mir "Reise nach Jerusalem" ein :)
Das wäre ja noch erträglich, wenn nicht die unredliche Heuchelei zu immer weiter ausuferndem "Lügebedarf" (ver)führen würde, bei dem dem Hörbehinderten letztlich stets "der Stuhl fehlt" und er - buchstäblich - auf´n Allerwertesten fällt.
Neueste Erfahrung: Ich habe den Arzt, der mir die Neuverordnung ausstellte, in den höchsten Tönen bei der Internet- Ärztebewertung "Jameda" gelobt und topbewertet, mit dem Satz, dass hier endlich jemand hilft, dass der Kassenpatient nach HilfsM-RL § 19 bestmöglich versorgt wird. Was passiert: nach einem Tag ist die Bewertung raus und man liest, dass Jameda sie aufgrund Arztbeschwerde herausgenommen hätte und der Bewerter informiert worden sei. ICH - der Bewerter - wurde tatsächlich NIE informiert. Ein Schelm, der Böses dabei denkt :)
Fibi
Beiträge: 269
Registriert: 7. Jun 2006, 21:51
17

Re: Aktuelles zum Zusammenwirken der Kassen und HGA´s zu Lasten der Betroffenenrechte

#18

Beitrag von Fibi »

Gewichtl hat geschrieben: Was NICHT gehen darf, das ist, dass hier der uninformierte und hörbehinderte Mensch.....
LG
Gewichtl
Was meinst du mit hier?

Ich für meinen Teil finde es gehört nicht zur Nettiquetti, die Mitschreiber hier als faul zu bezeichnen.....und im übrigen hab ich den Eindruck, du erwartest hier (im Forum) keine Hilfe, sondern willst nur deinen Frust los werden.

Mir bzw. uns hat dieses Forum bereits mehrfach weiter geholfen und ich kann nicht behaupten, uniformiert zu sein......

Und jetzt bin ich hier raus.....

Fibi
Fibi und Sohn *02, rechts: an Taubheit grenzend schwerhörig, links: CI von Cochlear
Faber

Re: Aktuelles zum Zusammenwirken der Kassen und HGA´s zu Lasten der Betroffenenrechte

#19

Beitrag von Faber »

schade, fibi, dass du HIER jetzt "raus" bist, sonst könntest du lesen, dass ich im Kontext meines Beitrages #4 - aus dem du deine Fragebedürftigkeit rauslösend ableitetest - dass also im Kontext selbst, mit "hier" eine sich einreißende Unart - und nicht etwa "hier", dieses Forum - gemeint war.
Grund: auch ich habe in diesem Forum schon Dinge erfahren, die ich vorher noch nicht wusste, und jetzt gebe ich meine Erfahrungen weiter, an Menschen, die DAS vorher noch nicht wussten und auch nicht für möglich gehalten hätten. Das hat weniger mit "Frust", als mehr mit "Lust" zu tun :)
Lchtschwrhrg
Beiträge: 466
Registriert: 28. Jan 2017, 15:25
7

Re: Aktuelles zum Zusammenwirken der Kassen und HGA´s zu Lasten der Betroffenenrechte

#20

Beitrag von Lchtschwrhrg »

Also Gwichtl, aus der Vielzahl Deiner Beiträge hier im Forum wird eins spürbar:

Wie man in den Wald reinschreit – so tönt es heraus.

Du hast sicher Recht, wenn Dein Du vom Ansatz her den Hörgeräte-Neulingen (wie auch -Erfahrenen) den Hinweis gibst, „Hört auf Eure Ohren – versteht ihr, was ihr hört, und klingt das zumindest auch annehmbar“.

Und als zweiten Hinweis, dass die Ohrenbranche einen gewissen „Sprech“ hat, der zum Großteil juristisch durch SGB und Verordnungen geprägt ist und Otto Normalo demnach ungeläufig sein wird, man sich als Kunde nicht einfach wegbügeln lassen soll – jeder kann nur für sich selbst entscheiden, sollte aber auch auf nachvollziehbar begründbare Fachmeinungen achten.

Aus Deiner Erfahrung heraus dürftest Du aber auch wissen, dass die Mitglieder der Ohrenbranche das nicht aus reiner Nächstenliebe und für „umme“ machen, sondern damit Geld verdienen möchten und müssen.

Auf der anderen Seite stehen Krankenkassen, die sich mit den Folgen einer Veränderung unserer Gesellschaft von einer vormals halbwegs menschenfreundlichen, sozialverantwortlichen hin zu einer von rein monetär agierenden Spekulationsgewinnlern dominierten – d.h. im steigenden Maß zur Krankheitsgesellschaft entwickelt. Wer musste in den 60ern schon zur Psycho –Therapie? Wir haben damals über die US-Gesellschaft gelacht – jetzt haben wir die auch.

Und unsere Sozialversicherungen sind wie alle Versicherungen von einem Solidaritätsprinzip zu einem spekulativen Wettverein auf Risiken geworden, deren Hauptziel nun auch im Gesundheitssystem nicht auf der Gesundung der Versicherten liegt, sondern auf Gewinn aus Beitragszahlung gerichtet ist. Kein Wunder, dass die Gesundheitsversorgung immer mehr kostet, wenn neben einer Kostendeckung und Investitionssicherung dann auch noch ein saftiger Gewinn erzielt werden muss.
Wir haben also drei beteilige Parteien: den „Patienten“, den Sach- und Dienstleister „Aku“ und den „Zahler“, die KV (auch wenn das am Ende der Patient ist). Man hat eine Kostenobergrenze als Regelsatz definiert. Raffiniert wie immer, da Regeln gleichzeitig auch Ausnahmen bedingen.

Für den Patienten ist es daher aus meiner Sicht zunächst wichtig, einen Akustiker zu finden, zu dem er „Vertrauen“ bekommt. Dazu sollte man sich mit mehreren Akus in einem Vorgespräch austauschen. Zum einen bekommt man dann einen ersten Eindruck vom Aku-Sprech – und zum anderen kann man nur so zumindest vage beurteilen, ob man dort gut beraten werden wird. Ob ein Aku (wie hier im Forum z.B. Ohrenklempner u.A.) auch Klarsprech macht, oder ob das so „Wir zaubern Alles“-Anbieter sind.
Zum zweiten ist es für mich als Patient auch klar, dem Aku die eigenen Erwartungen, Wahrnehmungen und Grenzen zu benennen.

Es ist für mich unfair gegenüber dem Aku, in den Laden zu gehen und einfach „zeigen Sie mir das für mich Beste“ zu verlangen und am Ende dann zu sagen, „ich will nur ein aufpreisfreies HG, kasper das mit der Kasse aus“.

Hören und verstehen sind immer subjektiv – daher können Messungen nur Hilfsmittel sein – kein fixes Kriterium. Denn ohne genaue Überwachung der Gehirn/Nerven-Aktivität des Patienten kann auch weder HNO noch Aku erkennen, ob und was der Patient hört oder versteht.

Und die Ausnahmesituation im Hörstudioraum kann das schon mal gar nicht – die gibt nur grobe Grundrichtung oder einigermaßen Nachweis.

Somit ist der HG-Test in der Realität und möglichst in Problemzonen absolut notwendig. Und dafür gibt der Aku auch die Test-Zeit – zwar begrenzt, aber hier ist der Patient im eigenen Interesse gefordert, sich in diese Problemzonen zu begeben, nicht einfach sagen „hab momentan keinen Konferenztermin, kann also nicht testen“ – nein, das muss man dann halt so ähnlich „simulieren“. Ein Hörtagebuch führen und genau notieren wie wo wann was das Hören war – positiv wie negativ. Nur so kann der Aku „anpassen“ – das ist wie Abschmecken beim Kochen – wer 100% genau nach Rezept kocht, erzielt noch kein gutschmeckendes Gericht.

Wenn der Test beim HG zu KV-Festpreis – allein nach dem Gesetz der großen Zahl bei 80% der Hörprobleme löst – und mit der möglichen Feinjustierung nach Patientenvorgaben vermutlich über 90%- mit der aktuellen technischen Grundspezifikation für HG behoben werden können, wird es für die verbleibenden 10% notwendig sein, mehr als nur die aktuell technische Spezifikation von 6 Kanälen und 4 Programmen zur Einstellung zur Verfügung zu haben – alles nur bezogen auf technisch bestmögliches Hören und Verstehen in der Problemzone ausgerichtet – nicht nach Schickimicki und modischen Wunschvorstellungen außen rum.

Und in den Fällen eines daraus notwendigen über den Regelsatz hinausgehenden Preis wird der Aku auch in eigenem Interesse mit Kostenvoranschlag und mit Unterstützung des Patienten bei der KV argumentieren.

Es ist rein logisch, dass z.B. mehr Einstellmöglichkeiten auch bessere Justierung, bessere Komponenten oder Software bessere Ergebnisse liefern wird – und damit diese „Hochwertigereren“ besser klingen – nicht unbedingt besser verstehen lassen. Das hängt von vielen anderen Faktoren ab und fängt allein beim Tragegefühl oder Optik an, was nichts mit Hören&Verstehen zu tun hat.

Wenn ich also dem Aku freistelle, was er mir verkaufen soll, dann wird der natürlich neben der reinen Hör/Verstehen-Situation auch seine eigene Umsatz/Ertragssituation sehen und entsprechend anbieten. Dann aber als Patient zu verlangen, dass der Aku das mit der Kasse auskaspert, das fände ich sehr dreist.

Wenn z.B. Sven von sich aus sagt – gut, dann zahl ich den Mehrpreis – bitte, dann ist das okay – wobei ich der Meinung bin, dass Sven bei Nennung von Grenzen durchaus auch sehr gute Lösungen finden würde – schließlich muss der Aku als Teil seiner Ausbildungsprüfung allein aus den Daten des Hörtest ja drei Geräte zur Problemlösung benennen können, davon eins im KV-Bereich.

Fazit: wer mit den Menschen spricht und sich auch das passende Gegenüber sucht, der wird es einfacher haben und mehr erreichen als jemand der gleich mit Rechtsanwalt, Gesetzestext und Schadensersatzansprüchen droht und wedelt. In dem Fall Umgang mit Aku ist Reden Gold – aber schlicht Schweigen oder Rumpoltern blöd.
Zuletzt geändert von Lchtschwrhrg am 26. Jul 2017, 11:15, insgesamt 1-mal geändert.
svenyeng
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Re: Aktuelles zum Zusammenwirken der Kassen und HGA´s zu Lasten der Betroffenenrechte

#21

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

@Lchtschwrhrg:
Wenn Du Bluetooth bei den Hörgeräten brauchst, hast Du nicht allzuviel Auswahl.
Und die zuzahlungsfreien Geräte bieten das gar nicht erst.
Auch Geräte mit geringer Zuzahlung bieten das nicht.
Hier muss man zu den teuren greifen.

Nur im beruflichen Umfeld, vor allem wenn man viel telefonieren muss, sehe ich Bluetooth als Pflicht an.
Am Handy kann ich ohne kaum was verstehen.
Am Festnetztelefon habe ich ein Headset.

Hier müsste die KK eigentlich die Zuzahlung erhöhen, denn das wird ja benötigt um den Beruf auszuüben.
Ein Rentner benötigt nicht zwingend BT bei den Geräten, wenn der das möchte, gerne, aber eben mit entsprechend höherem Eigenanteil.

Die Rentenversicherung zahlt hier aber ggf. auch noch einen Zuschuss. Sind zwar nicht mal 1000 Euro, aber das hilft schon gut.

Gruß
sven
Lchtschwrhrg
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Re: Aktuelles zum Zusammenwirken der Kassen und HGA´s zu Lasten der Betroffenenrechte

#22

Beitrag von Lchtschwrhrg »

svenyeng hat geschrieben:Hallo!

@Lchtschwrhrg:
Wenn Du Bluetooth bei den Hörgeräten brauchst, hast Du nicht allzuviel Auswahl.
Und die zuzahlungsfreien Geräte bieten das gar nicht erst.
Nur im beruflichen Umfeld, vor allem wenn man viel telefonieren muss, sehe ich Bluetooth als Pflicht an.
Am Handy kann ich ohne kaum was verstehen.
Am Festnetztelefon habe ich ein Headset.

Hier müsste die KK eigentlich die Zuzahlung erhöhen, denn das wird ja benötigt um den Beruf auszuüben.
Ein Rentner benötigt nicht zwingend BT bei den Geräten, wenn der das möchte, gerne, aber eben mit entsprechend höherem Eigenanteil.

Die Rentenversicherung zahlt hier aber ggf. auch noch einen Zuschuss. Sind zwar nicht mal 1000 Euro, aber das hilft schon gut.

Gruß
sven
Wenn eine technische Lösung tatsächlich "alternativlos" ist, gehört das mit zu den sachlichen Anforderungen an eine Hörversorgung. Du hast u.A. auch aufgezeigt, dass in solchen Fällen auch unterschiedliche "Zahler" mit einbezogen werden müssen. Hier würde ich vom Aku meines Vertrauens die entsprechende Information und Bereitschaft aktiv zu werden erwarten, d.h. das Thema "telefonieren mit Handy" muss im Vorgespräch bereits mit Auftauchen und zumindest vorgeklärt werden -meinst Du nicht auch?
Faber

Re: Aktuelles zum Zusammenwirken der Kassen und HGA´s zu Lasten der Betroffenenrechte

#23

Beitrag von Faber »

was ist unfair daran, dem Akustiker von Anfang an zu sagen:
Ich benötige mein Hörsystem ausschließlich für die Problemfelder: "Gespräch verstehen am Straßenrand" (Umgebungsgeräusche), "die Kassierer(in) im Supermarkt oder sonstwo verstehen" (größere Räume), und auch "verstehen im Verein, Gemeinderat, Ehrenamt" (größeren Personengruppen). Und da ich diese Leistung bereits mit meinen Kassenbeiträgen bezahlt habe, hätte ich jetzt gern von Dir AUFZAHLUNGSFREI:
1. individuelle Hörsituations-Anamnese,
2. Freifeld-Hörtest im Sprachsimulationstörgeräusch OHNE Hörgeräte,
3. Auswahl des zu meinem individuellen DiskriminationsverlustAusgleich bestmöglich geeignet erscheinenden - aufzahlungsfreien - Hörsystems (was KEINESFALLS identisch mit den Mindestanforderungen an Hörsysteme sein muss!!!),
4. insitu-Anpassung des Hörsystems (aktuelle medizinische und technische Erkenntnisse),
5. erste Erfolgskontrolle in der Freifeld-Testsituation aus Punkt 2 - jetzt MIT Hörsystem,
6. aushändigen des Hörsystems zur "free-life"-Testung,
7. wahlweise die gleiche Prozedur - ab Punkt 4 - mit einem - oder mehreren - Aufzahlgeräten.
Alle diese Punkte sind vertraglich bereits vereinbart und werden von meinen Kassenbeiträgen bezahlt.
Nichts davon ist eine "Freundlichkeit des Akustikers" als "Gegenleistung meines Wohlverhaltens", noch ist es in irgend einer Weise aufzahlungspflichtig.
steht alles hier drin:

https://www.google.de/url?sa=t&source=w ... 8-mV9fmKqg

Wo ist das Problem? :)
Zuletzt geändert von Faber am 27. Jul 2017, 01:37, insgesamt 2-mal geändert.
Lchtschwrhrg
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Re: Aktuelles zum Zusammenwirken der Kassen und HGA´s zu Lasten der Betroffenenrechte

#24

Beitrag von Lchtschwrhrg »

Hallo Gwichtl,
So wie Du das hier beschrieben hast -ohne lange Gesetzestexte und Verordnungen in einem normalen freundlichen Gesprächston habe ich das mit dem Aku meines Vertrauens so besprochen (d.h. Teil eins unnummeriert was will und brauche ich) -
und falls Du meinen Anpassungsbericht gelesen hast -
wurde das so wie Du beschrieben hast auch gemacht
- wo ist das Problem bei Dir?
Beim falschen Aku gewesen??
-
Ohrenklempner
Beiträge: 8773
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9

Re: Aktuelles zum Zusammenwirken der Kassen und HGA´s zu Lasten der Betroffenenrechte

#25

Beitrag von Ohrenklempner »

Gewichtl hat geschrieben:
Ohrenklempner hat geschrieben: Warum sonst haben wir alle unsere guten Röhrenfernseher auf die Müllkippe gebracht? Bestimmt nicht deshalb, weil man damit nicht mehr fernsehen kann.
moin Ohrenklempner,
willst du wieder bewusst irre führen?
die Versichertengemeinschaft zahlt eine individuell bestmögliche Versorgung auf aktuellem medizinischen und technischen Stand. (HilfsM-RL § 19).
Das hat mit Röhrenfernseher absolut NIX zu tun. :)
Ja, ich wurde von der Hörgeräteindustrie und der BIHA beauftragt, in diesem Forum aufkommende Kritikpunkte im Keim zu ersticken. Das fällt mir als Halb-Reptilienwesen zwar oft schwer, weil ich die Tastatur nur mit Anstrengung bedienen kann, aber ich gebe mein bestes. :lol:

Spaß beiseite...

Vielleicht hilft es ja bei mehrmaliger Wiederholung, aber in den Hilfsm-RL steht ein "möglichst weitgehendes Ausgleichen" des Funktionsdefizits des Hörvermögens auf "aktuellem Stand des medizinischen und technischen Fortschritts" und die "Beseitigung oder Milderung" der Auswirkungen dieses Defizits.

In den Krankenkassenverträgen wurden die Richtlinien folgendermaßen umgesetzt:
"möglichst weitgehender Ausgleich des Funktionsdefizits" => Hörverbesserung nachzuweisen mit Freiburger Sprachtest.
"aktueller Stand des medizinischen und technischen Fortschritts" => volldigitale Hörgeräte mit Störgeräuschunterdrückung, optionalem Richtmikrofon, Rückkopplungsunterdrückung und mindestens vier Kanälen.
"Beseitigung und Milderung der Auswirkungen..." => das lässt sich nicht messen sondern ist die rein subjektiv empfundene Verbesserung der Lebenssituation des Schwerhörigen.

Der Vergleich mit dem Röhrenfernseher war darauf bezogen, dass die meisten Menschen einfach etwas besseres haben möchten, als notwendig ist. Es sind ja super Sachen, die es gibt: Situationsautomatik, Fernsteuerung per Smartphone, binaurale Koordination, Impulsschallmanagement, adaptive Richtmikrofone, IIC- oder Mini-Exhörer-Geräte... alles schön und gut, aber es sind keine notwendigen Funktionen sondern komfortabler Schnickschnack, der eben extra kostet.

"Individuell bestmögliche Versorgung" ist die Versorgung, bei der der Kunde sagt, dass diese ihm am besten gefällt. Dass diese in vielen Fällen von einer "wirtschaftlichen und zweckmäßigen Versorgung" gemäß Hilfsm-RL bzw. Krankenkassenverträgen abweicht, ist doch ganz klar.
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