Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

AkustikerMeister
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#101

Beitrag von AkustikerMeister »

Ein Kommentar zu deinem Kommentar lieber fast-food, dann bin ich raus :)

"Das Verfahren weist systematische Fehler auf und ist auch abgesehen davon nicht der Weisheit letzter Schluss."

1. Ich habe nicht behauptet, dass es "der Weisheit letzter Schluss wäre"

2. "Das Verfahren weist systematische Fehler auf".
Gleiches mit gleichem vergleichen! Diese "systematische Fehler" passieren bei den Messungen mit beiden Hörgeräten.

Es ist die einzige Möglichkeit, die Verstärkung und die Kompression gleich möglichst einzustellen. An der Messbox wird zum Beispiel die Ohrankopplung nicht berücksichtigt.

3. Bitte den Faden nicht verwässern. Ich bin mir sicher es gibt Threads über die Perzentile.

@Alle: Bitte habt Verständnis dafür, dass ich nicht weiter auf Kommentare von fast-food eingehen werde. Ich möchte meine Zeit lieber anders nutzen.

Liebe Grüsse
Zuletzt geändert von AkustikerMeister am 7. Mai 2018, 11:35, insgesamt 3-mal geändert.
fast-foot
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#102

Beitrag von fast-foot »

Ich habe vollstes Verständnis...
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nixverstahn
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#103

Beitrag von nixverstahn »

ok, fassen wir mal zusammen:
die Threadstarterin hat in ihrem Post #7 gleich zwei wichtige Aussagen getätigt:
siehe hier:
urlaubsreif hat geschrieben:
Ich habe diesen blöden Mehrkostenwisch dieses Mal unterzeichnet, aber das darf man inzwischen auch bedenkenlos tun, weil er schlicht Nötigung ist und andere Optionen nicht zur Auswahl stehen. Darauf können sie sich nicht zurückziehen, das hat meines Wissens vor Gericht keinen Bestand.

Nein, die berufliche Begründung bezog sich nicht auf technische Features sondern ausschließlich auf das Verstehen selbst nuscheliger Sprecher und die Ortung von Sprechern in stark nebengeräuschbelasteten Situationen.
Wirkung:
1.
wenn sie "den Mehrkostenwisch" unterzeichnet hat, dann wäre es nützlich zu wissen:
a) WELCHEN "Wisch" konkret?
b) WAS hat sie - konkret - "unterzeichnet" (Wortlaut)?
weil:
NIX davon IST "Nötigung" nur weil der DSB es dafür hält :)
2.
die Fähigkeiten bzgl. "nuscheliger Sprache" und "nebengeräuschbelastenden Situationen"
hat der Hörakustiker sicherzustellen (nicht Rentenversicherung und NICHT Gericht).
DAS ist nachlesbar in den - bereits von der Solidargemeinschaft zu bezahlenen - "Versorgungszielen nach Anlage 1, § 2 des einschlägigen Versorgungsvertrages.
Hält sich der Hörakustiker NICHT an diesen Vertrag, so gibt es seit Sommer 2017 die so eleganten Möglichkeiten nach §127, 5a + 5b des SGB V (ganz OHNE Justizbelästigung).
eigentlich ganz einfach :)
mit hG
nixverstahn
Zuletzt geändert von nixverstahn am 7. Mai 2018, 12:22, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#104

Beitrag von AkustikerMeister »

Wenn das so ganz einfach ist, dann gestatte mir bitte die Frage (und fasse es nicht als Provokation auf / mich interessieren die Probleme der BIHA als Schweizer nur peripher):

Wieso hast Du, nixverstahn, denn nicht schon seit Monaten das perfekte Hörgerät für dich und schlägst dich mit "zuzahlungspflichtig / nicht zuzahlungspflichtig" herum? Deiner Schilderung zu folge könntest Du ja Alle Hörgeräte die du möchtest ausprobieren und Dir dann das aussuchen, welches dir am besten passt. Zuzahlung Fehlanzeige.

Ernst gemeinte Frage.
Zuletzt geändert von AkustikerMeister am 7. Mai 2018, 12:25, insgesamt 1-mal geändert.
nixverstahn
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#105

Beitrag von nixverstahn »

ernst gemeinte Antwort:
1.
meine Hörsystem-Neuversorgung begann - nach längerer Frustrationspause - 2017 mit Schlimmschlauchstarkey zi30 (wenn ich mich recht erinnere).
Es folgten verschiedene Resound, Unitron, Hansaton, Signia-Geräte verschiedener Technologiestufen, bis mein Hörakustiker keine weiteren Hersteller mehr testen wollte und wir uns - mittels Einbindung meiner TK - auf den Kompromiss einigten: "aufzahlungsfrei wird Audioservice Mood 6G4 als (knapp) individuell geeignet angepasst". ("knapp" deshalb, weil die 8 individuell anpassbaren Kanäle zwar für meinen Hörverlust ausreichen, die mutwillige Frequenzbandbreitenbegrenzung auf 8 - anstelle 10 kHz - mir aber nicht wirklich einleuchtet, ich DAS aber - um des lieben Friedens willen - "schlucke").
Wir sind uns also bzgl des Hörsystems inzwischen einig :)
2.
Die Folgeherausforderung für meinen (armen) Hörakustiker sind meine Fragen zu der Konfiguration:
z.B.
ein in der Frequenz zwischen 10 u. 0,1 kHz abnehmender Freifeld-Sinusreinton wird von mir - mit Hörgeräten - oberhalb 9 kHz wahrgenommen, unterhalb 0,2 kHz aber nicht (wie jetzt?)
oder:
dieser Ton "wandert" in meiner Wahrnehmung immer zwischen meinen Ohren hin und her (wie jetzt?)
oder:
meine Schweizer Armbanduhr höre ich direkt am Ohr deutlich ticken - direkt am Hörgerätemikrofon höre ich sie NICHT (wie jetzt?)
oder:
die Windgeräuschunterdrückung wirkt schlechter als die bei Unitron (wie jetzt?)
oder:
einen handelsüblichen Equalizer kann ich so einstellen, dass "Blitz" noch "Blitz" heißt, und nicht - wie bei meiner Hörsystemkonfiguration - "Biss", oder Schranke - Schlange, oder Stock - Schock, oder Blatt - Bad usw. usf. Hier ist sicher noch deutlicher Anpassungsbedarf gegeben.
oder:
ich hatte im 65/60 dB- Freiburger Störschalltest mit Resound bereits eine Verstehensquote von 9 von 20 erreicht, jetzt sind es gerade mal 5von 20 (ganz ohne Hörgeräte 4 von 20).
Mit anderen Worten:
"es bleibt noch viel zu tun - packen wir´s an" :)
mit hG
nixverstahn
Zuletzt geändert von nixverstahn am 7. Mai 2018, 12:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#106

Beitrag von urlaubsreif »

@nixverstahn
a) WELCHEN "Wisch" konkret?
Keinen, der eine Mehrkostenerklärung beinhalten würde. Habe meinen Akustiker heute noch einmal gefragt.
NIX davon IST "Nötigung"
Doch. Im Kontext Beratungspflicht und Gesetzeslage ist es das. Aber das soll meine Sorge an dieser Stelle nicht sein.
DAS ist nachlesbar in den - bereits von der Solidargemeinschaft zu bezahlenen - "Versorgungszielen nach Anlage 1, § 2 des einschlägigen Versorgungsvertrages.
Ja. Eben.
Wenn du dich auf eine Lösung einlässt, die für dich suboptimal ist .. dein Bier, nicht meines.

Auch in den Versorgungsrichtlinien ist eindeutig der bestmögliche Behinderungsausgleich festgehalten. Und der - oh Wunder! - ist zumindest in meinem Fall mit den Opn 1 ohne Akustikersorgen und ohne Verschlimmbesserung durch diverseste Kanalanpassungen sichergestellt. Angenehmes Windgeräuschehandling inklusive. Hatte das Theater vor Jahren mit dem VigoPro, hat nicht funktioniert, das hochzutunen, damit es klingt wie ein Agil Pro. Und das Vigo war kein schlechtes Gerät.

Ich habe einen anspruchsvollen Job, der gutes und möglichst ermüdungsfreies Hören zur Voraussetzung hat. Den möchte ich auch weiterhin noch ein paar Jahre ausüben können.

Wenn die Leistungsträger mit ihrem volkswirtschaftlich völlig unsinnigen Gebaren abweichend von der Gesetzeslage Klagen provozieren, dann ist auch das nicht mein Bier, was die Anrufung der Gerichte angeht. Dazu sind sie da. Und jedes Urteil mehr hilft anderen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Aber du darfst gern weiterhin vor Neid erblassen und dir eine Schwalbe auf Porsche trimmen lassen. Wünsche dir viel Erfolg dabei.

Ich bin froh, dass ich noch! von den Opn1 so derart gut profitiere. Ganz andere Lebensqualität!
Zuletzt geändert von urlaubsreif am 7. Mai 2018, 16:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#107

Beitrag von urlaubsreif »

@uninteressant
Technisch handelt es sich ja um die selben Geräte, lediglich unterschiedliche Software.
Ich habe auch das Opn2 im Test gehabt. Wenn die Software-Algorithmen "Sprachfirlefanz" sein sollen, wie hier irgendwo zu lesen stand, dann machen sie aber einen gewaltigen Unterschied. Opn2 sorgt beispielsweise bei mir immer wieder für Klangoszillationen - weshalb auch immer. Auch die Diversifikation der einzelnen Frequenzen von Schall ist beim Opn1 weitaus differenzierter und klar akzentuiert. Allein deshalb schon ist Umgebungs-Klang welcher Art auch immer, selbst Störschall, weit weniger nervtötend. Kein Wunder bei 64 Verarbeitungskanälen im Opn1 vs. 48 im Opn2 und 8 bis max. 10 in Low Cost Geräten.

Leider (oder zum Glück!) höre ich den Unterschied noch zu deutlich, als dass Opn2 eine akzeptable Alternative wäre. Auch das Sprachverstehen ist mit dem Opn1 weitaus besser.
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#108

Beitrag von urlaubsreif »

@AkustikerMeister
In der Theorie klingt das ganz einfach: Besseres Gerät muss bezahlt werden. In der Praxis ist es sehr schwierig zu beweisen, dass das bessere Gerät besser – bzw. das einfachere Gerät schlechter ist.
Das stimmt, weil die sog. objektivierbaren Tests eben auf einer Basis vergleichen, die irrelevant ist. Das haben die Gerichte auch erkannt.

Man kann aber glaubhaft machen, weshalb das bessere Gerät auch tatsächlich besser ist. Für mich ist es ein erheblicher Unterschied, ob ich nach zwei Stunden Arbeit mit höchsten Anforderungen an die Kommunikation schon platt bin, oder ob ich 8 Stunden durchziehen kann, weil das Verstehen weitaus müheloser gelingt. Wie komplikationslos kann ich mit Handy und Telefon telefonieren? Verstehe ich die Durchsagen am Bahnhof oder nur Bahnhof? Und, und und ...

Für mich ist ein erheblicher Unterschied, ob ich höre, aus welcher Richtung das Martinshorn trötet. Nebengeräusche sind ja nicht nur störend, sondern auch ganz elementar für die Orientierung im Raum und das persönliche Sicherheitsgefühl. Ich möchte meinen Kühlschrank durchaus brummen hören, ohne dass irgendein Algorithmus das unterdrückt, das informiert mich nämlich darüber, dass er läuft.

Zudem ist es für mich ein erheblicher Unterschied, ob sich Sprache nach Gegensprechanlage anhört oder weitestgehend natürlich. Ob eine Tastatur nertötend knallt oder schlicht klackert ist nicht zuletzt eine Frage der zumutbaren Schmerzgrenze.

Zum Fernsehgucken jedenfalls brauche ich das Gerät nicht ;-)

Übrigens habe ich mal nachgegruckt, wie hoch denn die Festbeträge in der Schweiz sind. Das hat mich dann doch einmal interessiert, für wieviel Differenz Schweizer Akustiker ihre Erstgeborene hergeben ...

Bei 1`650 Franken für eine beidseitige Versorgung (IV) kann man ja eigentlich nicht von aus Schweizer Sicht paradiesisch hohen Zuzahlungen in Deutschland sprechen. Denn das liegt pi mal Daumen gleichauf mit dem, was deutsche Akustiker erhalten: 1.514 Euro (Inklusive Reparaturpauschalen und Ohrpassstücken).
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#109

Beitrag von AkustikerMeister »

Hallo urlaubsreif

Ich habs dir per PN geschickt. Doch eigentlich schon...denn bei euch ist das definiert. Der Versorgungsvertrag von euch ist hier ja zu genüge zitiert :D

Bei uns gibts einfach eine Pauschale von 1650 Fr.
Man kann die Hörgeräterechnung einschicken und erhält diesen Betrag. Welche Geräte und zu welchen Bedienungen ich diese gekauft habe, spielt keine Rolle.

Ich kann die mit - aber auch ohne Nachbetreeung - anbieten. Ich kann vergleichende Anpassungen machen - oder eben nicht. Ich kann Sprachaudiometrie machen...usw.

Wenn man nicht zufrieden mit dem Angebot ist, kann man woanders hingehen.

Die Akustiker haben keine Vertärge. Keine Rechte...keine Pflichten (fast keine).

Und in Anbetracht dessen, dass ein Paar OPN 1 bei uns um die 8000 Fr. kostet (inkl. Nachbetreuung). Ist das schon ein Tropfen auf den heissen Stein.

Edit: Die Googlesuche hat ergeben, dass das durchschnittliche Jahresgehalt in Deutschland ca. 37.103 Euro beträgt. Beim Schweizer sinds ca. 58'802 CHF.

Deshalb ist hier Alles etwas teurer: Miete, Essen und auch Hörgeräte.
Zuletzt geändert von AkustikerMeister am 7. Mai 2018, 17:47, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#110

Beitrag von nixverstahn »

@urlaubsreif,
wenn du einen Sach-und Fachmann findest, der dir 64 Kanäle als für dich individuell erforderlich justiziabel nachweist,
und wenn du 2018 noch immer Richter findest, die noch immer nicht geschnallt haben, dass es seit 2013 schon keine "Festbetragsgeräte" mehr gibt, dann schlage doch den Weg ein.
Du hast ja angeboten, deine Erfolge hier bekannt zu geben.
mit hG
nixverstahn
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#111

Beitrag von uninteressant »

Zum Thema Sprachverbesserumgsfirlefanz. Ich habe standardmässig fast alle Automatiken aus. Jemand der dieselben Einstellungen hat, der ist mit den OPN 2 besser bedient.
urlaubsreif
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#112

Beitrag von urlaubsreif »

@uninteressant
Zum Thema Sprachverbesserumgsfirlefanz. Ich habe standardmässig fast alle Automatiken aus. Jemand der dieselben Einstellungen hat, der ist mit den OPN 2 besser bedient.


Es geht doch aber nicht primär um die Einstellungen und die Technik allein. Sondern die müssen mit dem individuellen Hörverlust kompatibel sein plus den sonstigen psychoakustischen Voraussetzungen des jeweiligen Trägers. Das heißt, man muss immer auch mitberücksichtigen: was macht das jeweilige Gehirn aus "denselben" Einstellungen? Das eine betrifft die Schalleitung, das andere die Schallverarbeitung da oben im Kopf. Und die ist höchst individuell. Das fängt beim Klangempfinden bereits an.

Hören hört nicht an den Ohren auf!

Und ganz offenkundig sind sowohl DEIN Hörverlust als auch DEIN Gehirn mit dem Opn2 bei ausgeschalteten Automatiken gut bedient. Das muss jedoch für den nächsten gar nicht gelten, schon gar nicht dann, wenn der oder die sich auch noch in einem völlig anderen akustischen Umfeld bewegt. Genau das macht ja eine gute Anpassung auch so wahnsinnig schwierig.
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#113

Beitrag von urlaubsreif »

Doch eigentlich schon...denn bei euch ist das definiert. Der Versorgungsvertrag von euch ist hier ja zu genüge zitiert :D Grinning
Habe deine PN zu spät gesehen.
Und ... JA! :x

Aber dafür muss eine alte Frau lange stricken ;)
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#114

Beitrag von nixverstahn »

urlaubsreif hat geschrieben: Es geht doch aber nicht primär um die Einstellungen und die Technik allein. Sondern die müssen mit dem individuellen Hörverlust kompatibel sein plus den sonstigen psychoakustischen Voraussetzungen des jeweiligen Trägers. Das heißt, man muss immer auch mitberücksichtigen: was macht das jeweilige Gehirn aus "denselben" Einstellungen? Das eine betrifft die Schalleitung, das andere die Schallverarbeitung da oben im Kopf. Und die ist höchst individuell. Das fängt beim Klangempfinden bereits an.
und genau HIER sind wir bei der "Sollbruchstelle":
die Solidargemeinschaft bezahlt dir NICHT - über den Weg der Vollautomatiken - die vom Hörsystemanbieter dir abgenommene Entscheidung, was dir als "hörenswert" zugeführt wird.
Diese Entscheidung wirst du - auf Beitragszahlerkosten - stets noch selbst zu treffen haben :)
Auch bezahlt die Beitragszahlersolidargemeinschaft NICHT das, was du "psychoakustisch" nennst, aber "Wohlfühlklang" meinst, wenn dieser ein schlechteres Sprachverstehen ermöglicht.
Kurzum:
DAS was dir die Beitragszahlersolidargemenschaft bezahlen MUSS, das ist im Versorgungsvertrag deutlich definiert. DEINE - ich gebe zu, sehr schwierige - Aufgabe ist es, das gegenüber DEM RICHTIGEN Adressaten (Hörgeräteakustiker) durchzusetzen, weil:
Wir haben inzwischen 2018 - und nicht mehr 2012.
eigentlich doch ganz einfach :)
mit hG
nixverstahn
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#115

Beitrag von uninteressant »

urlaubsreif hat geschrieben:@uninteressant
Zum Thema Sprachverbesserumgsfirlefanz. Ich habe standardmässig fast alle Automatiken aus. Jemand der dieselben Einstellungen hat, der ist mit den OPN 2 besser bedient.


Und ganz offenkundig sind sowohl DEIN Hörverlust als auch DEIN Gehirn mit dem Opn2 bei ausgeschalteten Automatiken gut bedient.
Jemand, der das OPN1 ohne Automatiken verwendet - wie ich - der kann gleich das OPN2 nehmen, da es sich (dann) technisch um dasselbe wie das OPN 2 handelt. Nichts mehr und nichts weniger habe ich gesagt.
Ohrenklempner
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#116

Beitrag von Ohrenklempner »

Könnte man da nicht gleich eine billige Kassenkrücke mit Mikrofonsystem auf Omni nehmen? :D

*ganzschnellwegrenn*
nixverstahn
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#117

Beitrag von nixverstahn »

Ohrenklempner hat geschrieben:Könnte man da nicht gleich eine billige Kassenkrücke mit Mikrofonsystem auf Omni nehmen? :D

*ganzschnellwegrenn*
das ist doch mein Reden - wenn´s denn noch "Kassenkrücken" gäbe :)
(du meinst sicherlich "Herstellerbasisgeräte")
aber - mal Spaß beiseite:
der Hörakustiker hat es doch - buchstäblich - in der Hand:
entweder eine Anpassung - auf Basis geeigneter Technik - mit "Geduld und Spucke",
oder per teurer Vollautomatik.
was aber NICHT geht:
für Methode 1 zu faul, zu dumm oder zu geizig,
und Methode 2 dann der Beitragszahlersolidargemeinschaft unterjubeln :)
mit hG
nixverstahn
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#118

Beitrag von Ohrenklempner »

Nee, das war eigentlich nur Spaß. Auch jenseits der Automatiken ist das Opn 1 einem Gut&Günstig-Gerät haushoch überlegen. Man hört es schon raus, ob bei einem Störgeräusch 4 von 64 Frequenzkanälen die Richtcharakteristik mit einer Delle versehen oder ob einer von 4 Kanälen einfach die Verstärkung runterdreht. ;)
nixverstahn
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#119

Beitrag von nixverstahn »

Ohrenklempner hat geschrieben:Nee, das war eigentlich nur Spaß. Auch jenseits der Automatiken ist das Opn 1 einem Gut&Günstig-Gerät haushoch überlegen. Man hört es schon raus, ob bei einem Störgeräusch 4 von 64 Frequenzkanälen die Richtcharakteristik mit einer Delle versehen oder ob einer von 4 Kanälen einfach die Verstärkung runterdreht. ;)
bei dieser Aussage fallen mir nun 2 Sachen auf:
1.
ich meine mich noch gut zu erinnern, hier im Forum von einem Ohrenklempner gelernt zu haben: "mehr als 8 - höchstens 10 - Kanäle braucht kein Mensch".
2.
wie arbeiten denn 64 Kanäle "jenseits der Automatiken"?
mit hG
nixverstahn
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#120

Beitrag von EinOhrHase »

Bitte zurück zum Thema !

Wieviel welches Gerät an Kanälen hat tut hier nicht wirklich was zur Sache.
Fakt ist, dass die Threaderstellerin ein Gerät braucht, dass ihrer! Hörsituation(en) gerecht wird bzw das so gut als möglich die von ihr genannten (Hör-)Faktoren abdecken kann.
Ob das von ihr (bzw dem Akustiker) gewählte Gerät nun 10 oder mehr Kanäle hat ist vorerst nicht relevant zumal hier erwähnt wurde, dass durchaus auch ein einfaches Gerät Herr der Lage werden könnte bzw kann (abgesehen von der Form der Schwerhörigkeit).

Die Automation (einiger, vieler Funktionen) wurde hier schon erwähnt, was ich in Anbetracht der Umstände wohl auch eher ausschalten würde bzw über Programmwahl einschränken.
Ein wichtiger Faktor ist in meinen Augen im Sinne der Threaderstellerin, dass sie
a) Unterstützung vom Kollegium braucht - gar fordern sollte.
b) Disziplin der Schüler
c) Wenn da alle bisschen dran mit-arbeiten, dürfte sie es schon allein dadurch um einiges leichter haben........
Dass da nicht jeder Kollege/ Schüler (freiwillig) mit macht, brauchen wir hier sicher nicht ausdiskutieren !

Das gilt nicht nur auf die Threaderstellerin bezogen im Job, sondern allgemein, dass da auch von den Kollegen (zb auf Verlangen) was kommen sollte. Ansonsten haben Schwerhörige nicht nur ein Hör-Problem sondern auch psycho-soziales - allein im Beruf !!

Gruss
Wer nicht (gut) hören kann, sollte genauer hinsehen ;)
Körper(sprache) lügt niemals :!:

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fast-foot
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#121

Beitrag von fast-foot »

Ohrenklempner hat geschrieben:Könnte man da nicht gleich eine billige Kassenkrücke mit Mikrofonsystem auf Omni nehmen?
Na ja, es gibt meiner Ansicht nach keine Hörgeräte, bei denen ein höherer Preis als um die eur 200.- eur nur für die Hardware wirklich gerechtfertigt wäre.
Das Verlangen eines um Grössenordnungen höheren Preises alleine steigert nicht die Qualität des Gerätes - höchstens "die betreffende Illusion..."

Gruss fast-foot
Zuletzt geändert von fast-foot am 9. Mai 2018, 06:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#122

Beitrag von rabenschwinge »

öhm, weißt das Aussehen ( hardware) ist für mich uninteressant- Wichtig ist für mich, was kann der kleine Chip im Inneren ( software) und wenn der mir ein vernünftiges Hören ermöglicht zahl ich den Preis, denn ich möchte hören.

Für jemanden wie Dich ff, der nicht betroffen ist und nicht weiß, wovon er denn da faselt, wahrlich nur schwer zu verstehen...... aber hey, das kann ja noch werden.
nixverstahn
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#123

Beitrag von nixverstahn »

öhm,
nun, jeder interpretiert so, wie es ihm der Platz zwischen seinen Ohren erlaubt :)
ich - z.B. - interpretiere "hardware" NICHT als "Plastikkästleverpackung" des Chips.
das ist aber sicher für jemanden "die nicht weiß, wovon sie denn faselt, wahrlich schwer zu verstehen... aber hey, das kann ja noch werden"
Zuletzt geändert von nixverstahn am 9. Mai 2018, 11:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Krankenkasse schickt keinen rechtsmittelfähigen Bescheid

#124

Beitrag von rabenschwinge »

sagt der, der immer noch so gut hört, dass er auf die HG´s zur Verständigung mit der Umwelt nicht zwingend angewiesen ist und ein HG wohl eher als nice to have als denn als zwingend notwendig sieht.

Aber süss sonst, ehrlich.
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