Schulwechsel Oberstufe und Aufnahme Internat...

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Taliafee
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Schulwechsel Oberstufe und Aufnahme Internat...

#1

Beitrag von Taliafee »

Hallo,
Ich war lange nicht hier. Doch jetzt bin ich etwas überfordert.
Meine Tochter (17, bds medel, SBA100 RF,B,H) wechselt von der hiesigen Igs (RLP) zum RWB Essen (NRW)
Antrag zur kostenübernahme ging raus und kam mit Bewilligung zurück. Dem Schreiben lag auch was bei bezüglich Taschengeld und die Umleitung des kompletten Kindergeldes.
Davon hat mir bei meinen vorherigen Telefonaten und Gesprächen nie jemand was gesagt :help: und deshalb war ich ganz schön perplex. Was es damit auf sich hat, habe ich bis dato nicht verstanden.
Was ich wusste, war, dass eine Beteiligung aufgrund häuslicher Ersparnis auf uns zu kommen kann. Die Formulare hierfür liegen gerade zum ausfüllen hier. Ist ja nicht so, dass man voll blank zieht...
?? Wieso muss ich denn das Einkommen von Geschwister angeben? Meine Älteste beginnt ab 1.8. eine Ausbildung, Netto-Verdienst kenne ich noch nicht. Wir wollten ihr eigentlich die Vergütung komplett lassen. Wird das in irgendeiner Form zum Einkommen von uns Eltern dazu gerechnet? Es gibt noch ein weiteres CI-Kind (15J)

Das Internat schließt ein Mal monatlich. Gerade zu Beginn möchte meine Tochter aber öfter als 1x im Monat heim kommen.
?? Wie stell ich hier geschickt einen Antrag? Irgendwo hab ich mir was aufgeschnappt wegen BahnCard 50. ginge ein Antrag auf beides? Bräuchte hier Unterstützung bei der Formulierung.
Für den Fall, dass das Amt das nicht übernimmt: Wertmarke (+BahnCardJugend) ist vorhanden, aber mit dem Regionalverkehr dauert das ja auch ewig... könnten Fahrkarten später bei der Steuererklärung abgesetzt werden?

In den Unterlagen der Schule gab es einen Hinweis bzgl Bafög - dass das erst ab dem ersten Aufnahmetag beantragt werden kann. Noch ein neues Thema, mit dem ich mich nicht auskenne...

Das Thema überfordert mich grad etwas. Dabei geht alles schon am 11. los :help:

Wie sind eure Erfahrungen? Wer kann mir Tipps und Unterstützung geben?

Liebe Grüße
Sabine
Nanni
Beiträge: 515
Registriert: 6. Feb 2019, 22:20
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Re: Schulwechsel Oberstufe und Aufnahme Internat...

#2

Beitrag von Nanni »

Hallo Taliafee,
zum Unterhalt kann ich folgendes sagen: Grundsätzlich besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber Ehepartnern und leiblichen Kindern. Bei Kindern aber nur bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung bzw. Studium max. bis 26 Jahren.
Bei Behinderten gibt es noch weitere Bestimmungen.
Wenn jetzt ein Kind von Euch in ein Internat kommt, wird wahrscheinlich geprüft, inwieweit Ihr Euch an den Kosten beteiligen müsst. Dafür wird Euer Einkommen und Eure Unterhaltsverpfichtung gegenüber den anderen Kindern geprüft. Da ein Kind in der Ausbildung ist und eigenes Geld verdient, kann man die Unterhaltspflicht für dieses Kind herausrechnen lassen. D.h. es wird nur berücksichtigt was ihr für Euch und das weitere Kind zum Unterhalt benötigt.
Was über dieser Grenze liegt, müsst ihr wahrscheinlich als Schulgeld dazu zahlen.
Das Kindergeld wird dann vermutlich auch damit verrechnet, da ihr in dem Moment, wo euer Kind im Internat ist, nicht mehr dafür aufkommt, sondern die Leistungen durch das Internat aufgebracht werden.
Zu Bafög, Fahrtkosten etc. kann ich nichts sagen, da bin ich nicht im Thema.
Viele Grüße
Nanni
Randolf
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Registriert: 23. Apr 2017, 16:17
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Re: Schulwechsel Oberstufe und Aufnahme Internat...

#3

Beitrag von Randolf »

welchen Zweck hat der Schulwechsel?
Ist die örtl. Schule nicht gut genug?
rabenschwinge
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Registriert: 22. Nov 2017, 19:47
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Re: Schulwechsel Oberstufe und Aufnahme Internat...

#4

Beitrag von rabenschwinge »

Randolf hat geschrieben:welchen Zweck hat der Schulwechsel?
Ist die örtl. Schule nicht gut genug?
Na Randolf, wieder maßlos neugierig? Ich glaube nicht, dass die Fragen dem Thema in irgendeiner Form dienlich sind.
Gabriele
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17

Re: Schulwechsel Oberstufe und Aufnahme Internat...

#5

Beitrag von Gabriele »

Liebe Sabine
Ich kann dir ein wenig Licht ins dunkel bringen, 2 meiner 3 Kinder haben haben im BBZ Stegen ihr Abi gemacht und haben dort das Internat besucht.

Wir können gerne mal telefonieren, aber als erstes :

was meinst du mit Kindergeld umleiten?
Deine Tochter bekommt Taschengeld vom *Amt* , bei uns waren bis zum 18 Geburtstag (glaub) 25 € mtl., ab dem 18 Geburtstag 100 €.
Bahncard 50 ist toll und sie darf so oft heim fahren wie sie will, sie bekommt die Kosten erstattet, aber nur wenn sie die Bahncard 50 hat ( die wurde auch übernommen)
Fährt sie mit dem Auto bekommt sie Spritgeld, mit dem Bus werden auch diese Kosten übernommen.
Ja, ihr müsst alle Einnahmen derer im Haushalt lebenden angeben, danach berechnet sich eure Zuzahlen der Internatsunterbringung.( unsere Kinder hatten nie ein eigenes Geld, kein Einkommen, keiner Ersparnisse, was ihnen nicht gehört, da konnte keiner ran)

Das mal als erstes...alles weitere gern per Teöefon, per PN

Liebe Grüße
Theresa 27, beids. CI ´08 u.´10 (N5)
Reimplantation re,2011 u. 2012
Lorenz 26, beids. Hg Sophia 23, beids. CI ´09 u.11 (Hybrid L )u.Kolobom
Alle Kinder progredient.
Wurlitzpeter
Beiträge: 5
Registriert: 2. Jun 2021, 23:27
2

Re: Schulwechsel Oberstufe und Aufnahme Internat...

#6

Beitrag von Wurlitzpeter »

Taliafee hat geschrieben: 26. Jul 2020, 07:17 Hallo,
Ich war lange nicht hier. Doch jetzt bin ich etwas überfordert.
Meine Tochter (17, bds medel, SBA100 RF,B,H) wechselt von der hiesigen Igs (RLP) zum RWB Essen (NRW)
Antrag zur kostenübernahme ging raus und kam mit Bewilligung zurück. Dem Schreiben lag auch was bei bezüglich Taschengeld und die Umleitung des kompletten Kindergeldes.
Davon hat mir bei meinen vorherigen Telefonaten und Gesprächen nie jemand was gesagt :help: und deshalb war ich ganz schön perplex. Was es damit auf sich hat, habe ich bis dato nicht verstanden.
Was ich wusste, war, dass eine Beteiligung aufgrund häuslicher Ersparnis auf uns zu kommen kann. Die Formulare hierfür liegen gerade zum ausfüllen hier. Ist ja nicht so, dass man voll blank zieht...
?? Wieso muss ich denn das Einkommen von Geschwister angeben? Meine Älteste beginnt ab 1.8. eine Ausbildung, Netto-Verdienst kenne ich noch nicht. Wir wollten ihr eigentlich die Vergütung komplett lassen. Wird das in irgendeiner Form zum Einkommen von uns Eltern dazu gerechnet? Es gibt noch ein weiteres CI-Kind (15J)

Das Internat schließt ein Mal monatlich. Gerade zu Beginn möchte meine Tochter aber öfter als 1x im Monat heim kommen.
?? Wie stell ich hier geschickt einen Antrag? Irgendwo hab ich mir was aufgeschnappt wegen BahnCard 50. ginge ein Antrag auf beides? Bräuchte hier Unterstützung bei der Formulierung.
Für den Fall, dass das Amt das nicht übernimmt: Wertmarke (+BahnCardJugend) ist vorhanden, aber mit dem Regionalverkehr dauert das ja auch ewig... könnten Fahrkarten später bei der Steuererklärung abgesetzt werden?

In den Unterlagen der Schule gab es einen Hinweis bzgl Bafög - dass das erst ab dem ersten Aufnahmetag beantragt werden kann. Noch ein neues Thema, mit dem ich mich nicht auskenne...

Das Thema überfordert mich grad etwas. Dabei geht alles schon am 11. los :help:

Wie sind eure Erfahrungen? Wer kann mir Tipps und Unterstützung geben?

Liebe Grüße
Sabine
Mh ich hoffe, dass dir schon geholfen wurde. Ich kenne mich da nicht so aus, aber ich ich hoffe, dass du jetzt schon diesbezüglich schlauer bist. Alles gute.
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