Sie ist nicht Lernbehindert weil sie HG versorgt ist!!!

Antworten
Sandrine Sène
Beiträge: 2
Registriert: 20. Mai 2015, 21:53
8

Sie ist nicht Lernbehindert weil sie HG versorgt ist!!!

#1

Beitrag von Sandrine Sène »

Hallo....
Meine Tochter ist in der zweiten Klasse einer privaten Montessorischule. Sie ist einseitig Hörgerätversorgt und wiederholt gerade die zweite Klasse, weil wir erst seit 1,5 Jahren wissen, dass sie eine Hörschädigung hat. Nun hat Sie das Klassenziel nicht erreicht und die Schule will sie gegen meinen Willen auf " L" Überprüfen lassen. Sie haben bis heute keinen Nachteilsausgleich angewendet weil sie es nicht kannten und der IQ Test den ich an einer Schule für Hörgeschädigte habe machen lassen, besagt einen IQ von 118. damit ist aus meiner Sicht klar, dass sie nicht Lernbehindert ist, sondern nur ihr Potential nicht voll ausschöpfen kann...
Nun meine Frage: Wie kann ich die Meldung verhindern und wie erreiche ich, dass sie ihre Förderstunden des Integrationslehrers wie im Gutachten gefordert von einem Förderlehrer mit Schwerpunkt HÖREN bekommt und nicht wie jetzt von Schulansässigen Förderlehrer für G
Ich hoffe ihr habt Ideen für mich, bin sehr verzweifelt....
Norbert_S
Beiträge: 222
Registriert: 10. Feb 2008, 14:05
16
Wohnort: Baden-Württemberg

Re: Sie ist nicht Lernbehindert weil sie HG versorgt ist!!!

#2

Beitrag von Norbert_S »

Hallo Sandrine!
Vorab: Welches Bundesland? Und: Im Privatschulbereich gehen die Uhren manchmal etwas anders …
Warum verzweifeln? Es geht um Sachfragen … Und um die zu beantworten, muss eine Grundlage aus Fakten her.
IQ-Messungen bei so kleinen Kindern sind äußerst ungenau. Und der IQ alleine sagt über den Schulerfolg fast nichts aus. Deine Tochter wiederholt die 2. Klasse? Das ist für sich allein schon ein Alarmsignal, sei der Schule dankbar, wenn sie das von sich aus abklären möchte. Sie könnte das auch schleifen lassen oder auf die lange Bank schieben.
Du möchtest Nachteilausgleich und eine richtige Förderkraft? Beides gibt es nur für überprüfte und „anerkannte“ Hilfe-Bedürftige. Das ist also genau der richtige Weg, den die Schule dir vorschlägt. Wenn dir das Ergebnis der Überprüfung nicht gefällt, kannst du es ganz einfach ablehnen. Dein Kind verliert damit aber jeden Anspruch auf besondere Förderung. Also gut überlegen …
Nette Grüße
Norbert_S
Sandrine Sène
Beiträge: 2
Registriert: 20. Mai 2015, 21:53
8

Re: Sie ist nicht Lernbehindert weil sie HG versorgt ist!!!

#3

Beitrag von Sandrine Sène »

Hallo Norbert, danke für deine schnelle Antwort, aber ich verstehe es nicht... Den Förderanspruch hat sie bereits durch ein Gutachten nachgewiesen, aber eben für hören. Sie arbeitet aber mit Lehrern die keine Idee davon haben, wie man ein hörgeschädigtes Kind unterrichten könnte. Sie machen konkrete Übungen die ihr das lernen erschweren wie beim Lautieren noch zu Schwingen oder Silben zu trennen.... Wenn ein Kind stark sehbehindert ist und einen normalen IQ hat, käme man doch auch nicht auf L? Sie ist auch laut den Lehrern ein so aufgewecktes fittes Kind mit hohen sprachlichen, kreativen und handwerklichen Kompetenzen, dass sie sich eben sehr wundern, weshalb ihr Leistungsniveau in Lesen und schreiben so stark abweicht...? Deshalb die Überprüfung obwohl sie selbst sagen, sie sei nicht Lernbehindert...😳 sie wollen angeblich damit drück raus holen und ihr den zieldifferenten Unterricht ermöglichen... Den sie durch Montessori eh schon hat ?!😳 ich sehe in der Überprüfung keinen Vorteil für mein Kind...... Ich möchte, dass Zeit und Methode angepasst werden....
Übrigens sind wir aus dem Saarland und die private Montessorischule auf die sie geht ist noch nicht staatl. anerkannt... Liebe Grüße
otoplastik
Beiträge: 517
Registriert: 12. Jan 2011, 14:20
13

Re: Sie ist nicht Lernbehindert weil sie HG versorgt ist!!!

#4

Beitrag von otoplastik »

Hallo,
dass Deine Tochter nicht gut liest und schreibt, könnte zum einen an der zu spät erkannten Höreinschränkung liegen, vielleicht aber auch ganz banal an einer Lese-Rechtschreibschwäche, die man übrigens auch mit einem IQ von über 130 haben kann. Und da kann es tatsächlich eine große Erleichterung sein, wenn man es weiß.
Als erstes bräuchten die Lehrer jemanden, der sie berät in Bezug auf die Hörschädigung. Und wieso hat bisher niemand einen Nachteilsausgleich angewendet, wenn die Einschränkung schon 1,5 Jahre bekannt ist.
Hier in Niedersachsen kommt von der zuständigen Förderschule ein mobiler Dienst, der sich ein Bild über das Kind macht und die Lehrer entsprechend berät. Und mit den Lehrern den Nachteilsausgleich für dieses spezielle Kind vereinbart. Habt Ihr so etwas nicht?
Man sieht die Hörschädigung ja nicht und den Lehrern ist vermutlich überhaupt nicht klar, was das bedeutet für ein Kind. Zumal vermutlich Deine Tochter mit ihrer Intelligenz viel kompensiert.
Allerdings ist sie nur einseitg schwerhörig, richtig? Wenn sie dann, laut Aussage der Lehrer, schon gut entwickelt und sprachlich kompetent ist, fragt man sich tatsächlich, ob die Probleme nur damit zusammenhängen, dass sie schwerhörig ist.
Bei uns kann man die Testung auch selber bei einem Psychologen machen. Dazu braucht man kein Gutachten und keine Initiative der Schule. Vielleicht ist das erstmal ein Weg für Euch.
Was heißt eigentlich: nicht staatlich anerkannt? Muss die Schule sich dann auch nicht nach den Lernvorgaben richten?
Mein Sohn geht übrigens auf eine (staatlich anerkannte) Montessori-IGS in privater Trägerschaft.
Herzliche Grüße, Otoplastik
Otoplastik
Sohn, 17 Jahre, mit 14 Monaten Meningitis, seitdem re. hochgradig und links taub, rechts HG (Naida S IX UP), links CI seit 01/14 (Naida Q70), vorher links viele Jahre PhonakCros :)
Norbert_S
Beiträge: 222
Registriert: 10. Feb 2008, 14:05
16
Wohnort: Baden-Württemberg

Re: Sie ist nicht Lernbehindert weil sie HG versorgt ist!!!

#5

Beitrag von Norbert_S »

Hallo Sandrine!
Da ich in BW bin, muss nicht alles im Saarland genau so laufen. Aber das Verfahren ist im Großen und Ganzen in allen Bundesländern gleich bis sehr ähnlich.
Eine Frage: Was für ein Gutachten hast du denn vorliegen und wie alt ist es? Ist es von der Schulbehörde oder von einer anderen Stelle? Nur das von der Schulbehörde zählt, alles andere ist Privatsache und bringt keine zusätzliche Förderung von außen.
Doch, bei einem normal begabten Kind, das schlecht sieht, läuft das auch über die L- oder Förderschule. Die L-Schule ist die Sammelstelle für sämtliche Anträge auf Überprüfung oder zusätzliche Unterstützung. Dort wird vorsortiert und die passenden Fachleute werden eingeschaltet. Das ist ganz einfach der korrekte Verwaltungsweg. Mit einer Beschulung an einer L-Schule hat das zunächst überhaupt nichts zu tun.
Lass besser jetzt abklären, was da nicht rund läuft. Mit jedem weiteren Schuljahr wird die Situation schwieriger.
Konnte ich helfen?
Nette Grüße
Norbert_S
Norbert_S
Beiträge: 222
Registriert: 10. Feb 2008, 14:05
16
Wohnort: Baden-Württemberg

Re: Sie ist nicht Lernbehindert weil sie HG versorgt ist!!!

#6

Beitrag von Norbert_S »

An Otoplastik!
Du fragst:
<< Was heißt eigentlich: nicht staatlich anerkannt? Muss die Schule sich dann auch nicht nach den Lernvorgaben richten? >>

In der Bundesrepublik muss eine Schule, an der die Schulpflicht erfüllt werden kann (also z.B. jede Grundschule!), auch nach den Bildungsplänen des jeweiligen Bundeslandes unterrichten. So einfach ist das und dabei völlig egal, ob es eine Regelschule, eine staatlich anerkannte oder eine Privat-Schule im Aufbau ist, die noch auf ihre endgültige staatliche Anerkennung wartet. Wenn nur Singen, Beten und Basteln gelehrt würden, müsste der Laden nicht mehr lange auf seine Schließung warten brauchen ;-). .
Ab hier wieder im Ernst: Montessori-Schule. Problem dabei: Das ist kein geschützter Begriff oder Name. Eine Montessori-Schule kann auch zu ihrem Namen kommen, weil dem Dorfbürgermeister oder der Eltern-Initiative das so gut im Ohr klingt. Die echten Montessori-Schulen mit ausgebildeten Fachkräften findet man auf der Seite des Montessori-Dachverbandes Deutschland eV. Und nicht ganz wenige dieser Fachkräfte unterrichten ganz einfach an einer Regelschule ohne buntes Montessori-Plakat an der Schultüre. Das Gedankengut von Maria Montessori („Hilf mir, es selbst zu tun.“) ist übrigens in den Grundschul-Bildungsplänen aller Bundesländer einfach mit an Bord.
Die Sachfrage ist aber nicht staatliche oder Privatschule und auch nicht wieviel Montessori (oder Waldorf oder Kirche usw. …) da wirklich drin steckt. Sondern einzig und allein: Kann die einzelne Schule mit SH-Kindern überhaupt umgehen? Da können reichliche Erfahrungen vorhanden sein oder auch völlige Hilflosigkeit, weil man so ein Kind noch nie gehabt hat. Oder weil die einzige sehr erfahrene Kollegin leider in Rente gegangen ist. Ganz viel guter Wille ist da leider nicht genug. Je kleiner die Schule, desto wichtiger ist diese Sachfrage. Wenn die einzelne Schule in der Sache gerade mal etwas schwächer aufgestellt ist, dann braucht sie den Kontakt zur zuständigen spezialisierten Schule ganz besonders, die ihren Mobilen Dienst vor Ort schickt. Und unerfahrene Lehrerinnen berät. Eine junge Lehrerin, die selbst wie ein Luchs hört, kann sich ohne kompetente Hilfe in die Situation überhaupt nicht reinversetzen. Und an den Mobilen Dienst kommt die Schule eben nur ran, wenn die Eltern auch mitziehen. Und, wie oben geschrieben, geht der Weg meistens über die rein verwaltungsmäßig zuständige L- oder Förderschule.
Sorry für den Roman! Aber wenn’s einem SH-Kind hilft …
Nette Grüße
Norbert_S
Kaja
Beiträge: 622
Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
16

Re: Sie ist nicht Lernbehindert weil sie HG versorgt ist!!!

#7

Beitrag von Kaja »

Hallo Norbert,

das was Sandrine und ihre Tochter erlebt haben, entspricht leider oft der Verfahrensweise, die abläuft, wenn die Schulen keine oder nur sehr wenig Ahnung von Förderung behinderter Schüler haben. Meist ist nur der Förderbedarf "L" bekannt. Dann wird das entsprechende Verfahren eingeleitet, ohne vorher zu prüfen, woran die Probleme beim Lernen tatsächlich liegen.

Dass Sandrines Tochter die zweite Klasse (freiwillig) wiederholt hat, muss überhaupt noch kein Alarmsignal sein. Das SchulpflichtGesetz im Saarland ermöglicht es, die Schuleingangsphase von zwei auf drei Jahre auszudehnen, ohne dass das zusätzliche Jahr auf die Schulpflicht angerechnet wird. In unserem Bundesland gibt es einige Schulen, in denen absolvieren alle Schüler die Schuleingangsphase in drei Jahren (es sei den, es sind "Überflieger", die sonst "gesprungen" wären).

Bei Sandrines Tochter scheint ein sonderpädagogisches Gutachten nach § 8 VO-Schpflg mit dem Ergebnis vorzuliegen, dass der sonderpädagogische Förderbedarf "Hören" festgestellt wurde. Allerdings wurde dieser Förderbedarf im Schulalltag nicht berücksichtigt. Das hat dazu geführt, dass Sandrines Tochter keine Möglichkeit hatte, die Schwerhörigkeit zu kompensieren und dann nicht die Lernergebnisse erzielt hat, die ihr nach ihrer allgemeinen Intelligenz möglich gewesen wären. Schlechte Lernergebnisse lassen bei manchen Lehrern nur den einen Schluss zu - bestehen eines Förderbedarfes "L" - ohne dass getestet wurde, ob sich die Lernergebnisse verbessern, wenn man z. B. Nachteilsausgleiche gewährt.

Auch ein Zulassen der Überprüfung führt nicht immer zum "richtigen" Ergebnis. Sucht die Schule, die die Überprüfung durchführt, gerade noch Schüler (z.B., um zu vermeiden, dass sie wegen zu geringer Schülerzahl geschlossen wird), dann wird auch mal ein nicht zutreffender Förderschwerpunkt festgestellt.

@Sandrine:

Du hast nach § 7 VO-SchlpfG leider kein Veto-Recht, wohl aber ein Recht, dich zu äußern:

http://www.gemeinsamleben-gemeinsamlern ... n-GlGl.pdf
Den Erziehungsberechtigten ist Gelegenheit zu geben, sich zu der beabsichtigten Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung sowie zur Umschulung in die Förderschule Lernen zu äußern. Bei dieser Anhörung sind sie auch darauf hinzuweisen, dass sie die Möglichkeit haben, einen Antrag auf gemeinsame Unterrichtung nach der Integrationsverordnung zu stellen. Ihre Stellungnahme ist schriftlich festzuhalten.
Von diesem Recht solltest du ausgiebig Gebrauch machen. Lasse dir von der Beratungsstelle der zuständigen SH-Schule helfen. Schau auch in eure Integrationsverordnung

http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht. ... L.htm#fd_6

welche Rechte deine Tochter hat und beantrage ausdrücklich die Gewährung bestimmter Nachteilsausgleiche. Ich habe den Eindruck, hier hat die besuchte Schule erheblichen Informationsbedarf. Vielleicht kann man auch überlegen, ob eine andere (Regel-) Grundschule mehr Erfahrung zum Thema Förderung behinderter Schüler hat und deine Tochter dort besser aufgehoben wäre.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Norbert_S
Beiträge: 222
Registriert: 10. Feb 2008, 14:05
16
Wohnort: Baden-Württemberg

Re: Sie ist nicht Lernbehindert weil sie HG versorgt ist!!!

#8

Beitrag von Norbert_S »

Hallo Kaja!
Schön, dass sich jemand aus dem richtigen Bundesland einklinkt!
Wir haben den gleichen Eindruck, dass die Schule in der Sache und bezüglich des Verfahrens wohl etwas Nachhilfe brauchen könnte ;-) . Also sollte die Kommunikation etwas „nachjustiert“ werden.
Freiwillige Wiederholung der 2. Klasse ist jedenfalls kein Persilschein für ein sicheres Abitur mit anschließendem Medizinstudium … Klingt für mich einfach nach Klärungsbedarf. Ein verlorenes Jahr der richtigen Förderung ist oft nicht wieder rein zu holen.
Veto-Recht? Nee, aber das ist ein Verwaltungsakt (Einzelfall-Entscheidung). Da können die Betroffenen jederzeit ihren Einspruch einlegen. Da braucht man auch keinen RA für. Aber die Frage ist ja: Was hilft dem Kind?
Du schreibst:
<< Auch ein Zulassen der Überprüfung führt nicht immer zum "richtigen" Ergebnis. Sucht die Schule, die die Überprüfung durchführt, gerade noch Schüler (z.B., um zu vermeiden, dass sie wegen zu geringer Schülerzahl geschlossen wird), dann wird auch mal ein nicht zutreffender Förderschwerpunkt festgestellt. >>
Sorry, aber diese Geschichte vom „Heldenklau“ zur Standortsicherung ist ein beliebtes Gerücht. Die Schule, die das Verfahren abwickelt, berichtet an die Schulaufsicht und nur diese entscheidet. Da die Unterstützung durch eine besondere Schule, den Mobilen Dienst usw. immer eine teure Engpasssache ist, sind sich alle Beteiligten darüber klar, dass die Feststellung eines nicht zutreffenden Förderschwerpunkts mindestens ein anderes Kind benachteiligen würde. Also bitte ein wenig Vorsicht mit solchen Geschichten.
Danke für deine Hilfe und nette Grüße
Norbert_S
Kaja
Beiträge: 622
Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
16

Re: Sie ist nicht Lernbehindert weil sie HG versorgt ist!!!

#9

Beitrag von Kaja »

Hallo Norbert,
Norbert_S hat geschrieben:Freiwillige Wiederholung der 2. Klasse ist jedenfalls kein Persilschein für ein sicheres Abitur mit anschließendem Medizinstudium … Klingt für mich einfach nach Klärungsbedarf. Ein verlorenes Jahr der richtigen Förderung ist oft nicht wieder rein zu holen.
Wenn die Schule mit der Behandlung des Kindes unsicher ist, wird oft eine freiwillige Wiederholung empfohlen, "um dem Kind mehr Zeit zu geben". Diese Unsicherheit kann aus einer Lernschwäche resultieren, muss es aber nicht. Bei Sandrines Tochter hat man nur festgestellt, dass das Lesen und Schreiben nicht klappt, nicht aber, warum dies so ist. Sicher wäre eine gezielte Förderung deutlich besser gewesen, aber eine sofortige Beschulung in der 3. Klasse hätte vielleicht zur Überforderung geführt. Dann erscheint mir das freiwillige Wiederholen als die bessere Alternative - gerade, wenn das betreffende Kind nicht das einzige ist, sondern mehrere Mitschüler dieses Angebot nutzen.

Übrigens, meine Tochter (andere Behinderung) hat ebenfalls die Schuleingangsphase in drei Jahren absolviert, erfolgreich Abitur abgelegt und studiert jetzt (wenn auch nicht Medizin, sondern "nur" Informatik). Die Nutzung des zusätzlichen Jahres ist also kein Ausschlussgrund für Abitur und Studium.
Norbert_S hat geschrieben:Veto-Recht? Nee, aber das ist ein Verwaltungsakt (Einzelfall-Entscheidung). Da können die Betroffenen jederzeit ihren Einspruch einlegen. Da braucht man auch keinen RA für.
Das, was du meinst, ist das Verfahren nach Abschluss des Feststellungsverfahrens. In einigen Bundesländern kann man bereits die Einleitung des Feststellungsverfahrens verhindern, wenn man als Eltern(teil) diesem nicht zustimmt. Diese Möglichkeit war mit Veto-Recht gemeint.
Norbert_S hat geschrieben:Du schreibst:
<< Auch ein Zulassen der Überprüfung führt nicht immer zum "richtigen" Ergebnis. Sucht die Schule, die die Überprüfung durchführt, gerade noch Schüler (z.B., um zu vermeiden, dass sie wegen zu geringer Schülerzahl geschlossen wird), dann wird auch mal ein nicht zutreffender Förderschwerpunkt festgestellt. >>
Sorry, aber diese Geschichte vom „Heldenklau“ zur Standortsicherung ist ein beliebtes Gerücht. Die Schule, die das Verfahren abwickelt, berichtet an die Schulaufsicht und nur diese entscheidet. Da die Unterstützung durch eine besondere Schule, den Mobilen Dienst usw. immer eine teure Engpasssache ist, sind sich alle Beteiligten darüber klar, dass die Feststellung eines nicht zutreffenden Förderschwerpunkts mindestens ein anderes Kind benachteiligen würde. Also bitte ein wenig Vorsicht mit solchen Geschichten.
Bei unserem Sohn lief es genau umgekehrt: weil die zuständige SH-Schule keine mehrfachbehinderten Schüler wollte, wurde mal eben mit einem (bei SH unzulässigen) sprachgebundenen IQ-Test eine (vermeintliche) geistige Behinderung festgestellt, um das Kind nicht aufnehmen zu müssen. Die dann eingeschaltete GB-Schule stellte mit einem sprachfreien IQ-Test dann eine normale Intelligenz fest (und erklärte sich ebenfalls für unzuständig).

Bei der Tochter einer Bekannten wurde einige Jahre später die GB-Schule mit der Testung beauftragt, obwohl der festgestellte IQ deutlich über 70 lag und dann genau diese Schule empfohlen, weil das Kind (angeblich) wenig belastbar sei. Tatsächlich wurde dort noch mindestens ein Kind benötigt, um eine Klasse eröffnen zu können. Die Einschaltung eines RA führte dann zur Feststellung des richtigen Förderbedarfs - und das Kind ist heute noch damit glücklich.

Also - keine Geschichten, sondern (traurige) Realität.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Antworten