Weiterführende Schule in Niedersachsen

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disamo
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Weiterführende Schule in Niedersachsen

#1

Beitrag von disamo »

Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen hier.Unser Sohn wechselt im Sommer auf die weiterführende Schule/ Gesamtschule. Eigentlich wollten wir den Sonderpädagogischen Förderbedarf verlängern lassen.Es hat sich an seinem Hören nichts geändert, so müßte das Gutachten von der Grundschule eigentlich nur verlängert werden. Aber deutsche Gesetze usw sehen eben ein neues Gutachten vor. Da das Gutachten aber an dem LBZH gemacht werden muß , sind wir voll auf die angewiesen. Wir standen schon mal mit denen auf "Kriegsfuß". Jetzt ist es so zb das der Termin 2 Tage vorher wegen Krankheit der Mitarbeiter nach 5 Wochen Wartezeit abgesagt wurden ist.Den neuen Termin konnte ich nicht gleich machen , weil ich erst wieder alles umplanen mußte. So nun ist es so , das die Mitarbeiter da so wenige sind , ich kaum einen erreich, wegen neuem Termin, und ich irgendwie das Gefühl hab, die sind total überbelastet , zu wenig Mitarbeiter und vielleicht noch wütend auf mich. Weil ich sehr sauer war , das der Termin abgesagt wurden ist, weil ich es schon irgendwie ahnte, das es so passieren würde.In der Grundschule, wurden wir vom Mobilen Dienst aber super betreut. Obwohl die Dame nicht viel zu tun hatte, weil alles perfekt lief, dank der Lehrerin und der Grundschule. So nun müssen wir aber wieder zum LBZH , wegen dem Gutachten, anscheinend ist es nur da möglich. Meine Frage, wie wichtig wird die Sonderpädagogische Förderung sein , ich meine was wird sie meinem Sohn bringen in den weiterführenden Schulen? Wird der Nachteilsausgleich nur genehmigt , wenn er sonderpädagogischen Förderbedarf hat? Er hat einen Schwerbehinderten Ausweiß von 70 %. Wird er nur Inklusiv behandelt , wenn er sonderpädagogischen Förderbedarf hat , oder auch auf Grund seinen Schwerbehinderten Ausweiß? Muß die Schule ihn auch so nehmen , weil den Ausweiß hat? Weil die Schule nicht so viel Plätze hat wie Anmeldungen. Wird er nur mit Sonderpädagischen Förderbedarf bevorzugt?Viel Fragen, wie immer , wenn sich etwas ändert im Leben einen Schwerhörigen Kindes. Lieb Grüße Moni und vielen Dank schon mal im vorraus auf die Hilfe.
Moni mit kleinem Mann (7/2005)[size=small] :spitze: [/size]
Norbert_S
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Re: Weiterführende Schule in Niedersachsen

#2

Beitrag von Norbert_S »

Hallo Moni!
Bin zwar nicht aus Niedersachsen, aber ich versuche es trotzdem mal.
Dein Sohn wechselt die Schule und die neue Schule verlangt ein aktuelles Gutachten. Soweit in Ordnung.
Grundlage für alle Entscheidungen der Schule ist ein amtlicher Bescheid, dass Sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt. Und der gilt nicht für alle Zeiten, sondern wird regelmäßig überprüft und auch aktualisiert.
Alle Maßnahmen wie Mobiler Dienst, spezielle Förderung oder Nachteilsausgleich sind mit Aufwand und Kosten verbunden. Daher muss schon alles seine Richtigkeit haben.
Ob die angestrebte Schule deinen Sohn nimmt oder nicht, das kann dir nur die Schule selbst sagen. Das kommt auch auf die örtlichen Gegebenheiten an. Inklusions-Kinder werden manchmal an einzelnen Schulen „gebündelt“. Auch dafür sind Gutachten und Förderbescheid die Grundlage.
Also: Auch wenn das für dich mit Belastungen verbunden ist, so dürfte kein Weg an einem neuen Gutachten und an einem neuen Förderbescheid vorbei führen. Ohne diese Unterlagen gibt es keine besondere Förderung oder Unterstützung.
Nette Grüße
Norbert_S
disamo
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Re: Weiterführende Schule in Niedersachsen

#3

Beitrag von disamo »

Ich weiß , das das Gutachten immer erneuert werden muß. Und das das Lbzh dafür zuständig ist.
Meine Frage wäre nur , braucht er es wirklich? Den sonderpädagogischen Förderbedarf oder auch wegen der Inclussion allgemein. Da er ja sowieso den Schwerbehindertenausweiß hat. Also ist es notwenig , ausser das er als Schüler doppelt zählt und vielleicht die Lehrer ein paar Stunden mehr bekommen?Bekommt er den Nachteilsausgleich , auch ohne Sonderpädagischen Förderbedarf?
Moni mit kleinem Mann (7/2005)[size=small] :spitze: [/size]
Momo
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Re: Weiterführende Schule in Niedersachsen

#4

Beitrag von Momo »

Hallo Moni,
du hast eine PN.
Ganz allgemien schreibe ich später hier was, ok?
Bin gerade in Eile.

Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Momo
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Re: Weiterführende Schule in Niedersachsen

#5

Beitrag von Momo »

Liebe Moni,

also in Niedersachsen ist es üblich, dass ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf zum Wechsel in Klasse 5 neu festgestellt werden muss. Also insofern nichts ungewöhnliches. Zuständig dafür ist die örtliche Regelschule, die sich dann von der zuständigen Förderschule beraten lässt bzw. die beiden zusammen schreiben das erforderliche Gutachten. Dafür müssen sie natürlich das Kind sehen, um den benötigten Unterstützungsbedarf einzuschätzen.

Ist das Gutachten fertig, wird es euch zugeschickt, zusammen mit einer Einladung zur Sitzung der Förderkommission. Zu der Förderkommission dürft ihr auch eine Person eures Vertrauens mitnehmen, wenn ihr das wünscht. Dann sollte man das der Schule mitteilen, damit diese Person auch eingeladen wird.

In der Förderkommission wird dann über das Gutachten gesprochen und noch mal genau festgelegt welche Rahmenbedingungen ein Kind braucht, um erfolgreich beschult zu werden, z.B. Sitzplatz, technische Hilfsmittel, räumliche Begebenheiten usw. Abschließend gibt die Förderkommission eine Empfehlung ab, ob ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf in einem best. Bereich, z.B. Hören, festgestellt werden sollte. Sind sich die Teilnehmer uneinig, wird das vermerkt (kommt aber selten vor).

Das Protokoll wird dann an die Landesschulbehörde geschickt und die stellen dann den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf endgültig fest (oder eben nicht). Ihr bekommt dann einen Bescheid mit dem Ergebnis und einer „Belehrung“ wie ihr weiter verfahrne könnt (hier besonders Elternwille bei der Schulwahl). Auch die zuständige Regelschule bekommt diesen Bescheid.

Meine Empfehlung wäre schon das Verfahren zu durchlaufen, denn man kann nie wissen was kommt und es wird schwer sein Forderungen/ Rücksichtnahme durchzubekommen, wenn es ja keinen offiziellen Bedarf gibt.

Außerdem hilft es auch der zuständigen Schule schon, da die mehr Lehrerstunden bekommen, wenn sie Kinder mit sonderpädag. Unterstützungsbedarf haben, d.h. u.a. die Klasse wird kleiner (Kinder mit Unterstützungsbedarf zählen, wie du ja schon schreibst, doppelt). Das klingt zwar erstmal banal, aber eine Schule ist sicher eher bereit sich mehr zu kümmern, wenn auch sie was davon haben (und Lehrerstunden sind ja eher knapp). Und wenn mehrere Kinder einer Schule drauf verzichten würden, dann macht das schon was aus…

Zusätzlich stehen einem Kind mit einem Unterstützungsbedarf im Bereich Hören ab Klasse 5 3,5 Stunden zus. zu, die entweder als Förderstunden oder aber auch als Doppelbesetzung/ Arbeit in Kleingruppen genutzt werden können, je nachdem wie es am besten für das Kind ist. Auch das ist für Schulen nicht unerheblich!

Mit Unterstützung des Mobilen Dienstes (und der kommt auch nur dann) kann ein evtl. notwendiger Nachteilsausgleich deutlich einfacher und gezielter festgelegt werden.
Ggf. können auch mal Stunden zum Thema Hörschädigung in der Klasse erteilt werden und die Lehrer können an den Fortbildungen und dein Sohn an den Kontaktseminaren teilnehmen, sind auch bei Problemen erreichbar und hospitieren und beraten ggf. mal (macht insbes. bei Fremdsprachen manchmal Sinn, ich denke da insbes. an Höraufgaben…).
Das ist alles freiwillig, aber eben möglich.

Das heißt aus meiner Sicht hat es nur Vorteile das Verfahren zu durchlaufen, weil es einem Möglichkeiten eröffnet, die man in Anspruch nehmen kann – nicht muss. Denn einen Unterstützungsbedarf erst dann feststellen zu lassen, wenn es Probleme gibt, kann zu spät sein, weil das nicht von heute auf morgen geht. Das wäre dann ein echter Nachteil.

Dass der Termin abgesagt wurde, hat sicher nichts mit euch zu tun. Die Mobilen Dienste Hören in NDS sind einfach total überlastet, weil sie mit zu wenig Leuten viel zu viele Schüler betreuen müssen. Da muss sich das Land mal was einfallen lassen, denn das für Regelschulen zuständige Kultusministerium hat so gut wie keine eigenen Hörgeschädigtenpädagogen und zwingen damit die HG-Schulen der LBZH, die einem anderen Ministerium angehören, ohne ausreichenden Ausgleich Stunden abzugeben. Komplizierte Geschichte. Problem ist halt, dass in NDS keine Förderschullehrer Hören ausgebildet werden….

Gerne können wir aber auch telefonieren.

Liebe Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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