Auditive Hörverarbeitungsstörung, Einschulung

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Stark
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Auditive Hörverarbeitungsstörung, Einschulung

#1

Beitrag von Stark »

Guten Abend,
unser Sohn ist jetzt 6,5Jahre alt. Er wurde letztes Jahr vom Schulbesuch rückgestellt. Das war nicht so einfach wie sich`s anhört, es bedurfte eines sonderpädagogischen Gutachtens und einem RA.
Seit Dezember wissen wir wie das Kind heißt, dank eines Gutachtens der Pädaudiologie Ulm( lange Vorgeschichte mit häufigen Mittelohrentzündungen, Polyphenop, 3,5 Jahren Logopädie).
Wir hatten im Kindergarten bereits eine Integrationskraft, leider fanden die Kindergärtnerinnen diese nicht hilfreich.
Jetzt wurde uns von Ulm das St.Joseph in Schwäbisch Gmünd empfohlen, wir haben uns diese Einrichtung angeschaut und für unserem Sohn als gut befunden. Jetzt ist es aber leider so, dass mal wieder ein sonderpädagogisches Gutachten uns nahegebracht wurde, da unser Sohn zur Zeit keinen Kindergarten besucht, soll die Entscheidung das Gesundheitsamt Zustandebringen. Die örtliche Regelschule kämpft um jedes Kind, da zwei Klassen entstehen sollen und jedes Kind Zählt...
Also lange Rede, hat man denn das Recht auf Beschulung im St.Joseph?
Können sie unseren Sohn auf eine Sprachheilschule "schieben"?
(Laut K-ABC Test ist unser Sohn mit einem IQ von 95 Normalintelligent)
Ich hoffe Ihr habt Antwort und ich hab keine wichtigen Informationen vergessen. Vorab Dankeschön, freundliche Grüsse Carmen
Norbert_S
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Re: Auditive Hörverarbeitungsstörung, Einschulung

#2

Beitrag von Norbert_S »

Hallo Carmen!
Wo ist das Problem?
Du fragst: „ … hat man denn das Recht auf Beschulung im St.Joseph?“
Dieses Recht haben diejenigen Kinder, die durch ein Fachgutachten bestätigt bekommen, dass sie einen solchen Schulplatz besonders dringend benötigen. Diese Plätze sind eher selten und kosten den Steuerzahler einen Haufen Geld. Daher müssen externe Fachleute beteiligt werden, mütterliche Zuwendung allein reicht dafür nicht ;-).
Störst du dich an der Bezeichnung „Sonderpädagogisches Gutachten“? Das heißt nun mal so und ist trotzdem nichts Bedrohliches. Ein Service des Schulsystems, damit Eltern und Schule mehr über ihr Kind erfahren. Mehr ist das nicht. Wenn Eltern dieses Gutachten verweigern, geht das Kind automatisch auf die zuständige Regelschule am Ort. Jeglicher Service wie Schulhelferin/Integrationskraft, Begleitung durch den Pädagogischen Dienst (der spezialisierten Schule), extra Stunden für die Klasse oder was noch möglich ist, fällt damit automatisch und sicher unter den Tisch!
Es ist schon Februar und das Sonderpädagogische Gutachten braucht Monate!
Der Kampf der örtlichen Regelschule um mehr Kinder ist deren Bier.
Auf eine Sprachheilschule „schieben“? Das ist die gleich Frage: Wieder muss erst das Gutachten vorliegen. Und das enthält eine Empfehlung für den bestmöglichen Bildungsweg. Das zuständige Schulamt berät und schlägt vor , Zwang wird nicht ausgeübt. Die Ulmer PädAudiologie kann dich mit ihrem eigenen Gutachten unterstützen, die entscheidet aber selbst gar nichts.
Konnte ich helfen?
Nette Grüße
Norbert_S
Stark
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Re: Auditive Hörverarbeitungsstörung, Einschulung

#3

Beitrag von Stark »

Hallo Norbert,
Danke für deine Antwort.
ja ich weiß, das ist ein freiwilliges Angebot der Schule, darf quasi als Empfehlung verstanden werden. Wirkt aber a bißle wie ein sich selbst erhaltendes Regelsystem, welches Kinder sammelt für Förderschulen.
Ich glaub auch nicht, dass Fachärzte Gutachten schreiben aufgrund mütterlicher Zuwendung...
Schaden tut die jedoch auch nicht.

wohltemperiert
Carmen
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