Wer übernimmt Kosten für Internat?

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Fibi
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Wer übernimmt Kosten für Internat?

#1

Beitrag von Fibi »

Hallo,

weiß jemand , wer die Kosten für das Internat übernimmt, wenn Sohnemann auf eine Förderschule Hören wechselt? Leider kann er nicht täglich pendeln ( ist zu weit).

Ich hatte einen Antrag übers Sozialamt gestellt (Eingliederungshilfe), der irgendwo im Nirwana verschwunden ist. Die Teamleiterin hatte bezüglich der Kostenübernahme keine Ahnung, will sich aber kümmern. Brachte dann aber das Bafögamt ins Spiel???

Habt ihr Erfahrungen?

VG Fibi
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KatjaR
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Re: Wer übernimmt Kosten für Internat?

#2

Beitrag von KatjaR »

Hallo Fibi,

Internatskosten für Kinder mit wesentlicher Behinderung (wozu eine Hörschädigung zählt, sind normalerweise nach § 53 SGB XII vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe zu übernehmen. Voraussetzung ist, dass eine nicht wohnortnahe, behinderungsgerechte Beschulungsmöglichkeit fehlt. Als zumutbare einfache Wegstrecke gilt eine Fahrtzeit von 90 Minuten.

Gruß Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
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Fibi
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Re: Wer übernimmt Kosten für Internat?

#3

Beitrag von Fibi »

Hallo Katja,

vielen Dank! Kannst du mir noch sagen, ob es einen Unterschied gibt, da es sich jetzt um die gymnasiale Oberstufe handelt. Die von uns gewählte Schule ist die „nächste“ Förderschule , die diese anbietet und ca. 2 Fahrstunden von uns weg.
Die Dame von der Eingliederungshilfe redete was von Schulplicht erfüllt 🤔? Sie meint bestimmt §54 Abs. 1 Nr. 1 = allegemeine Schulplicht. Ich denke, es könnte aber unter §54 ABS. 1 Nr. 2 fallen, oder?

VG Fibi, die es echt nervt, immer wieder selbst die Rechtsgrundlagen durchforsten zu müssen......wäre das nicht Aufgabe der Ämter 🙄?!
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KatjaR
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Re: Wer übernimmt Kosten für Internat?

#4

Beitrag von KatjaR »

§ 54 SGB XII – Leistungen der Eingliederungshilfe

Hallo fibi, § 54 spricht von einer angemessenen Schulbildung. Dazu gehört auch der Besuch der gymnasialen Oberstufe wenn die Eignung für diese vorhanden ist.

(1) Leistungen der Eingliederungshilfe sind neben den Leistungen nach § 140 und neben den Leistungen nach den §§ 26 und 55 des Neunten Buches in der am 31. Dezember 2017 geltenden Fassung insbesondere

1.

Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu; die Bestimmungen über die Ermöglichung der Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht bleiben unberührt. Zur Chancengleichheit gehört zwingend dass auch solche Schulformen finanziert werden.
Ebenso gehört ja auch der Besuch der Hochschule dazu.
Gruß
Katja
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KatjaR
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Re: Wer übernimmt Kosten für Internat?

#5

Beitrag von KatjaR »

Noch ein Nachtrag für den Fall dass man euch eine Einkommensanrechnung unterjubeln will:

Leistungen der Eingliederungshilfe stehen unter einem Einkommens-und Vermögensvorbehalt. Eine wichtige Ausnahme ist, wenn sie folgenden Bereichen zugeordnet werden kann:

Heilpädagogische Maßnahme im Vorschulalter
Hilfe für eine angemessene Schulbildung incl. Vorschule
Andere Hilfe für Vorschulkinder, die eine angemessene soziale Teilhabe ermöglicht
Medizinische Rehabilitationsleistung
Arbeitshilfe (auch in Werkstätten)

Ist ein Antrag den o.g. Bereichen zuzuordnen so ist die Eingliederungshilfe ohne Anrechnung des Einkommens oder Vermögens zu leisten. Die geht hervor aus dem § 92 SGB XII

Gruß Katja
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Fibi
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Re: Wer übernimmt Kosten für Internat?

#6

Beitrag von Fibi »

Danke :daum: :spitze: :daum: :spitze:
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Gabriele
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Re: Wer übernimmt Kosten für Internat?

#7

Beitrag von Gabriele »

Hallo Fibi

meine jüngste ging ab Klasse 7 auf ein Internat, der Sohn erst nach Abschluß der Realschule, für 4 Jahre .

Wo soll es denn hingehen?

Gruß
Gabi
Theresa 27, beids. CI ´08 u.´10 (N5)
Reimplantation re,2011 u. 2012
Lorenz 26, beids. Hg Sophia 23, beids. CI ´09 u.11 (Hybrid L )u.Kolobom
Alle Kinder progredient.
Fibi
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Re: Wer übernimmt Kosten für Internat?

#8

Beitrag von Fibi »

Hallo Katja,

die Eingliederungshilfe hat den Antrag an das Bafögamt weiter geleitet. Es gibt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Eingliederungshilfe eine Art Nachrangigkeit besitzt. Weißt du, ob das so rechtens ist?

Bin etwas frustriert...

VG Fibi
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KatjaR
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Re: Wer übernimmt Kosten für Internat?

#9

Beitrag von KatjaR »

Subsidiaritätsprinzip nennt man das (Nachrangigkeit der Sozialhilfe gegenüber anderen Finanzierungsarten) Da würde ich jetzt aber einen Anwalt mit ins Boot holen. Dass dich das frustriert kann ich sehr gut nachvollziehen!
Bildung und damit verbundene Rechtsangelegenheiten können auch länderbedingt voneinander abweichen, ohne Rechtsbeistand würde ich da jetzt nichts mehr machen wollen.
LG Katja
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Re: Wer übernimmt Kosten für Internat?

#10

Beitrag von KatjaR »

https://www.bundesrechnungshof.de/de/ve ... itigen-pdf
Das würde ich mir mal gründlich durchforsten und auch anwältliche Unterstützung beizeiten ins Boot holen.
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KatjaR
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Re: Wer übernimmt Kosten für Internat?

#11

Beitrag von KatjaR »

Weil grade das Bundesteilhabegestz überarbeitet wurde und weiter wird, kann sich dadurch auch wieder eine völlig neue Rechtslage ergeben, deren Auswirkungen auf andere Bereichen noch nicht im Einzelnen klar geregelt ist.
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Fibi
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Re: Wer übernimmt Kosten für Internat?

#12

Beitrag von Fibi »

Hallo Katja,

Lieben Dank, da werde ich mich mal umhören nach nem guten Anwalt für Sozialrecht ....hab ja sonst nix zu tun...

Noch ne Frage, in den Urteilen, Artikel etc. Ist immer nur vom Internat die Rede, fallen die Fahrkosten da auch mit rein?

VG Fibi
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Re: Wer übernimmt Kosten für Internat?

#13

Beitrag von KatjaR »

Das Urteil einte die Sachbearbeiterin der Eingliederungshilfe wohl: https://www.rehadat-recht.de/de/aus-for ... r+INTERNAT*

Wie das da mit Fahrtkosten aussieht würde ich mal versuchen über die Schule rauszufinden, die sollten damit ja bereits Erfahrung gesamelt haben.

LG
Katja
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Fibi
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Re: Wer übernimmt Kosten für Internat?

#14

Beitrag von Fibi »

Hallo Katja,

die Schule kann mir da leider nicht wirklich weiter helfen, da ist es bei jedem Schüler anders, weil jeder aus nem anderen BL kommt. Und der eine aus unserem, bei dem Amt hab ich ja den Antrag gestellt. Der fährt aber schon mehrere Jahre.

Ich frage mich nur, warum es dann von der Stadt eine Satzung zur Schülerbeföderung gibt, wo explizit auch Förderschulen und die Klassem 11-13 mit aufgeführt sind ? Und eine Weiterleitung über drei Stellen (( Schulamt-Eingliederungshilfe-Bafögamt) erscheint mir auch fraglich.

Wenn es nicht so umständlich wäre, würde ich ihn selbst fahren...bin es echt leid....

VG Fibi
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KatjaR
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Re: Wer übernimmt Kosten für Internat?

#15

Beitrag von KatjaR »

Förderschulen sind was anderes als Internate, daher ist das Ländersache und nicht kommunale Angelegenheit. Da aber heute nicht mehr verschiedene Träger zuständig sein sollen, müßte das wenn Bafög der Financier ist, auch über diesen geregelt sein. Das ist wirklich vertrakt insgesamt, daher wäre ein Anwalt denke ich am sinnvollsten oder wenn euch das zu teuer ist ein Sozialverband wie VdK. Oder Selbsthilfevereine für Eltern hörgeschädigter Kinder, die haben auch oft ein großes Erfahrungswissen angesammelt.
LG Katja
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smallhexi79
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Re: Wer übernimmt Kosten für Internat?

#16

Beitrag von smallhexi79 »

Hallo FIbi,

ich kannte aus der Pararellklassen und aus der anderen Klassen Schüler/Innen, die sind mit dem öffentlichen Verkehrsmittel gefahren sind.

Auch ich bin 3 Jahre lang mit dem Zug gefahren (weiterführente Schule). Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke nur mit s-Bahn, RB oder RE gefahren. Wir waren meisten bis zu viert in eine Richtung gefahren und der Rest in die andere Richtung, Am Sonntagsabend sind wir mit dem Zug gekommen und am Freitag wieder nach Hause gefahren.

MIt IC und ICE gilt der Schwerbehindertenausweis nicht. Ich weiß nicht, wie mit der Bahncard und mit den Schwerbehindertenaus, habe ich füge ein Link hinzu, erst ab Seite 34 steht was darüber. Bei der Bahn mal nachfragen. Ich selbst habe die Bahncard nicht benützt.

Ermäßigung
LG smallhexi Hörgeschädigt seit 1980 durch Meningitis
links: +/- 80 dB versorgt mit GN ReSound Enzo 3D 5
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KatjaR
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Re: Wer übernimmt Kosten für Internat?

#17

Beitrag von KatjaR »

Bei Fahrtkosten habe ich auch eh an die Erstattung von Kosten für öfftl. Verkehrsmittel gedacht. Falls keine Buchstaben vorhanden sind, die Wertmarken ermöglichen. Eine individualisierte Beförderugn dürfte für ältere Schüler nicht mehr erstattungsfähig sein, es sei denn bei Behinderungsarten, die diese aufgrund der Besonderheiten erfordern. Habt ihr kein Gl im Ausweis?
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Fibi
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Re: Wer übernimmt Kosten für Internat?

#18

Beitrag von Fibi »

Hallo ,

ich bin auch nur von öffentlichen VKM ausgegangen, obwohl der Schüler aus unserer Stadt mit dem Taxi gefahren wird ( wäre auch zu einfach, meinen da mit rein zu setzen . Das blöde ist, dass er beim Nahverkher, mehrfach umsteigen muss und ewig unterwegs ist. Daher käme wahrscheinlich nur IC bzw. ICE in Frage, da geht es halbwegs. Bin auch bereit, ne BahnCard zu finanzieren, aber alle Kosten alleine zu stemmen finde ich schon heftig.

Bzgl. SBA bin ich froh, überhaupt einen mit 50 GdB zu haben, den wollten sie auch schon runterstufen.......allerdings will ich es da auch nochmal mit ner Höherstufung bzgl. Merkzeichen versuchen. Also noch ne Aufgabe fürn Anwalt dazu.

VG Fibi, die es echt traurig findet, wie hier mit Menschen mit Behinderung umgegangen wird.....was würden unsere Kids bloß ohne uns machen....... und ganz ehrlich, drei Schulen in ganz D für Hörbehinderte, um das Abitur abzulegen, ein Witz oder ?!
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KatjaR
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Re: Wer übernimmt Kosten für Internat?

#19

Beitrag von KatjaR »

Ja Fibi,
das finde ich auch echt traurig und selbst diese 3 Schulen sind in Folge des "Inklusionshypes" gefährdet, was ich unverantwortlich finde. Die Bedingungen in der Regelschule passen einfach auf zu viele Kinder mit Hörschädigung nicht, so dass man in Gefahr läuft diese zwar inkludieren zu können, aber sie wegen schlechter Rahmenbedingungen ihr Potential nicht entfalten können. Wegen der Fahrtkosten würde ich das sehr explizit aufführen was für eine Strecke mit wieviel mal umsteigen und welcher Fahrtdauer bei RV oder ICE enststehen würde, um dann die Frage der Zumutbarkeit zu klären.
LG
Katja
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Gabriele
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Re: Wer übernimmt Kosten für Internat?

#20

Beitrag von Gabriele »

Hallo

Unsere Kinder bekamen wahrend ihrer Schulzeit im Internat die Fahrtkosten voll erstattet und auch die Bahncard 50 wurde übernommen.
Theresa 27, beids. CI ´08 u.´10 (N5)
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Re: Wer übernimmt Kosten für Internat?

#21

Beitrag von Fibi »

Hallo Gabi,

darf ich fragen, von wem?

VG Fibi
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