Unfall nach Betriebsausflug - was sollte ich im Zusammenhang mit der BG beachten

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BgmSon
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Re: Unfall nach Betriebsausflug - was sollte ich im Zusammenhang mit der BG beachten

#26

Beitrag von BgmSon »

Hier noch die weiteren Dokumente von mir.

Gruß
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Forum HNO Teil 1.jpg
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Forum Tonaudiogramm.jpg
Forum HNO Teil 2.jpg
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BgmSon
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Re: Unfall nach Betriebsausflug - was sollte ich im Zusammenhang mit der BG beachten

#27

Beitrag von BgmSon »

Guten Tag zusammen,

heute bin ich in der HNO-Klinik gewesen. Ich habe dort noch ein Ton- und ein Sprachaudiogramm gemacht und zum Schluss eine Verordnung bekommen. Im Moment steht dort die BG als Kostenträger drauf.... die Entscheidung ist allerdings noch nicht von der BG gefallen....

Jedenfalls würde ich mich freuen, wenn ihr euch die Tonaudiogramme vor und nach der OP sowie das Sprachaudiogramm anschaut. Ebenso bitte die Verordnung für den Akustiker.

Das 1. Audiogramm ist vom 20.06.18 und vor der OP gemacht.
Das 2. Audiogramm ist vom 30.07.18 und ist am Entlassungstag nach der OP entstanden.
Das. 3. Audiogramm ist vom 11.09.18 und wurde vor der Verordnung erstellt.

Dazwischen gibt es ein Audiogramm vom 08.08.18 und ist weiter oben schon vorhanden.

Vielleicht fällt jemanden ja etwas auf.

Mein erster Akustiker bestellt mir für nächste Woche das erste Testhörgerät... Bin gespannt.

Gruß und ich freu mich auf Eure Kommentare
Dateianhänge
3 Forum Ton Audiogramm 11.09.18.jpg
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2 Forum Ton Audiogramm 30.07.18 Entlassung nach OP.jpg
(26 KiB) 129-mal heruntergeladen
1 Forum Ton Audiogramm 20.06.18.jpg
(22.6 KiB) 125-mal heruntergeladen
Zuletzt geändert von BgmSon am 12. Sep 2018, 06:27, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Unfall nach Betriebsausflug - was sollte ich im Zusammenhang mit der BG beachten

#28

Beitrag von BgmSon »

Hier noch das Sprachaudiogramm und die Verordnung ;-)
Dateianhänge
5 Forum Verordnung 110918.jpg
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4 Forum Sprach-Audiogramm 11.09.18.jpg
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Zuletzt geändert von BgmSon am 12. Sep 2018, 06:21, insgesamt 3-mal geändert.
BgmSon
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Re: Unfall nach Betriebsausflug - was sollte ich im Zusammenhang mit der BG beachten

#29

Beitrag von BgmSon »

Hallo zusammen,

falsch komprimiert.....

Ich kümmer mich

Sorry

Ergänzung: Habe die Bilder neu überarbeitet; jetzt müsste alles richtig sein... :-)
Zuletzt geändert von BgmSon am 12. Sep 2018, 06:24, insgesamt 1-mal geändert.
fast-foot
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Re: Unfall nach Betriebsausflug - was sollte ich im Zusammenhang mit der BG beachten

#30

Beitrag von fast-foot »

Gut. Und für mich wäre es wichtig, dass erkennbar ist, welches Audiogramm (möglichst kurz - aber auf jeden Fall nach dem Unfall) vor der Operation erstellt wurde und welches danach.

Vielen Dank.

Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
BgmSon
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Re: Unfall nach Betriebsausflug - was sollte ich im Zusammenhang mit der BG beachten

#31

Beitrag von BgmSon »

So.....

Jetzt sollten die Dateien lesbar sein....

Bitte schaut euch doch mal die Ton-Audiogramme an. Fällt euch etwas auf, was ich nicht sehe? Und was bedeuten die Zahlen in den kleinen unteren Rechtecken?

Wie werte ich das Ton- und das Sprach-Audiogramm aus? Welche Zahlen gebe ich in den GdB-Rechner ein?

Vielen Dank in Voraus :)
muggel
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Re: Unfall nach Betriebsausflug - was sollte ich im Zusammenhang mit der BG beachten

#32

Beitrag von muggel »

Hallo Martin,

die Werte für das Sprachaudiogramm kannst nicht hier in den Rechner eingeben... da musst du schon die versorgungsmed. Grundsätze nehmen, wenn du darüber den GdB ausrechnen willst (bzw. den Grad der Hörschädigung).

Das eine Sprachaudiogramm kann ich nicht nehmen, da fehlt mindestens ein Wert für das Zahlenverstehen. Daher nehme ich das von der Verordnung.
Demnach beträgt dein Hörverlust für Zahlen etwas weniger als 20 (das sind die kleinen Zahlen an der 50% Verständlichkeitslinie. Die "Kurve" für Zahlen schneidet diese bei ca. 44 dB, was einem Zahlenverlust von etwas weniger als 20 entspricht).
Weiterhin verstehst du bei 65 dB 55% der Einsilber, bei 80dB 95 % und bei 100 dB 100%.
Da man eigentlich für die Berechnung den Einsilberverstehwert bei 60 dB benötigt, rechne ich mal (exemplarisch) mit einem Verstehen von 50% Einsilber bei 60 dB.
Zur Bestimmung des prozentualen Hörverlusts gemäß Sprachaudiogramm bis zu einem Hörverlust von 40% nimmt man das gewichtete Gesamtwortverstehen:
(3* Verstehensquote bei 60 dB + 2* Verstehensquote bei 80 dB + Verstehensquote bei 100 dB)* 0.5.
Bei dir wären das: (3*50 + 2*95 + 100)*0.5= 220.
Bei einem Hörverlust von zahlen von mehr weniger als 20 und einem gewichteten Gesamtwortverstehen von mehr als 200 und weniger als 220 ergibt dieses einen prozentualen Hörverlust von 20.
Im bestenfall würde man dieses als geringgradige Schwerhörigkeit definieren, im (für dich) schlechtesten Fall als Normalhörigkeit.
Bei geringgradiger SH auf der einen und Normalhörigkeit auf der anderen Seite ergibt dieses einen GdB von 0.

Gemäß Tonaudiogramm liegen deine Hörschwellen bei
500 Hz: 10 dB, 1kHz: 50 dB, 2 kHz: 60 dB und 4 kHz: 40 dB. Gemäß Tabelle B der versorg. Grundsätze entspricht dieses einem prozentualen Hörverlust von
0 %(500Hz) + 21% (1000 Hz) + 23 % (2000Hz) + 7% (4000Hz) = 51%, was eine mittelgradige SH entsprechen würde.
Für eine mittelgradige SH einerseits und Normalhörigkeit auf der anderen Seite steht dir ein GdB von 10 zu.
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BgmSon
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Re: Unfall nach Betriebsausflug - was sollte ich im Zusammenhang mit der BG beachten

#33

Beitrag von BgmSon »

Hallo Muggel,

vielen lieben Dank für deine Erklärungen. Das hat mir schon sehr weiter geholfen. Mit 10% GdB kann ich auch gut leben. :}

Kann ich die 10% GdB ungefähr auch auf MdE bei der BG übertragen???

Und wird der Tinnitus rechts bei 6 KHz, 55 dB mit berücksichtigt?

Habe ja nicht das Ziel, eine Rente von der BG zu bekommen; aber wenn die 10 % anerkannt sind und im Laufe meines Berufsleben kämen nochmals 10% MdE dazu.... da hab ich halt nen Interesse, dass die 10% von der BG anerkannt werden.

Was meinst du/ meint ihr dazu?

Gruß
Randolf
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Re: Unfall nach Betriebsausflug - was sollte ich im Zusammenhang mit der BG beachten

#34

Beitrag von Randolf »

Hallo,

nein, GdB 10 bedeutet nichts, ab GdB 30 gleichgestellt und ab GdB 50 Schwebi.

LG Randolf
rabenschwinge
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Re: Unfall nach Betriebsausflug - was sollte ich im Zusammenhang mit der BG beachten

#35

Beitrag von rabenschwinge »

Das zum einen und zum anderen wird bei GdB nicht zusammengerechnet.
BgmSon
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Re: Unfall nach Betriebsausflug - was sollte ich im Zusammenhang mit der BG beachten

#36

Beitrag von BgmSon »

Hallo Randolf und Rabenschwinge.

Das mit dem GdB erst ab 30% und dass es nicht zusammen gerechnet wird akzeptiere ich auch ohne Probleme. Im Gegensatz zu vielen anderen Menschen geht es mir wirklich gut.

Meine Frage betrifft eher die Minderung der Erwerbsfähigkeit, da es ja ein Unfall nach dem Betriebsausflug war und die Berufsgenossenschaft zuständig ist. Ich würde gerne darauf hinarbeiten, dass die BG mir 10 % MdE anerkennt. Wenn ich richtig informiert bin, würde bei einem weiteren Unfall betrieblich bedingt von min. 10 % MdE die beiden Unfälle zusammen gerechnet. Ab 20 % hätte ich dann Anspruch auf eine BG-Rente.

Liege ich da falsch?

Gruß
Zuletzt geändert von BgmSon am 12. Sep 2018, 15:58, insgesamt 1-mal geändert.
Randolf
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Re: Unfall nach Betriebsausflug - was sollte ich im Zusammenhang mit der BG beachten

#37

Beitrag von Randolf »

Hallo,

nein GdB - Rechnungen sind weder % - noch Additionsrechnungen.
Du bist weiterhin voll arbeitsfähig, bekommst auch keine Steuervergünstigungen.

Angenehmens Schaffen!
BgmSon
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Re: Unfall nach Betriebsausflug - was sollte ich im Zusammenhang mit der BG beachten

#38

Beitrag von BgmSon »

Randolf hat geschrieben:Hallo,

nein GdB - Rechnungen sind weder % - noch Additionsrechnungen.
Du bist weiterhin voll arbeitsfähig, bekommst auch keine Steuervergünstigungen.

Angenehmens Schaffen!
Hallo Randolf,

ja. Du hast völlig Recht. Ich bin voll arbeitsfähig und ich liebe auch meinen Beruf. Mit der Rente der BG hat meine Arbeitsfähigkeit ja nichts zu tun.

Mir geht es ja nicht um die Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherung. Sondern um eine Rente (trotz voller Arbeitsfähigkeit) von der Berufsgenossenschaft.

Liege ich denn da völlig falsch ????
BgmSon
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Re: Unfall nach Betriebsausflug - was sollte ich im Zusammenhang mit der BG beachten

#39

Beitrag von BgmSon »

Zum Verständnis:

So einen Fall meine ich:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__56.html
muggel
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Re: Unfall nach Betriebsausflug - was sollte ich im Zusammenhang mit der BG beachten

#40

Beitrag von muggel »

Hallo Martin,
in dem Gesetz steht jedoch, dass man erst dann Ansöruch auf eine Rente hat, wenn der MdE mindestens 20 beträgt. Dies ist bei dir jedoch nicht der Fall.
Viel wichtiger ist es, dass die BG das als Arbeitsunfall anerkennt, denn dann erhälst du höhere Zuzahlungen für das Hörgerät als durch die KK.
Grüße,
Miriam
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BgmSon
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Re: Unfall nach Betriebsausflug - was sollte ich im Zusammenhang mit der BG beachten

#41

Beitrag von BgmSon »

Hallo Miriam,
hallo Randolf,
hallo Rabenschwinge,
hallo lieber Leser,

nochmals vielen Dank für Eure Antworten.

@ Miriam: Ja! Du hast vollkommen Recht! Ich konzentriere mich darauf, dass der Fall von der Berufsgenossenschaft anerkannt wird. Die Aussichten sind jedenfalls sehr gut.

@ Miriam, Randolf, Rabenschwinge und alle anderen kritischen Leser:
Ich habe mich im Thema MdE wohl ein wenig verbissen. Es kommt (natürlicher Weise) so rüber, dass ich es darauf anlege, jetzt schon eine Rente von der Berufsgenossenschaft zu bekommen. Nein. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mein Erstreben. Mir geht es lediglich darum, bei der Berufsgenossenschaft durch den Unfall mindestens 10 % anerkannt zu bekommen. Nicht mehr. Nicht weniger. Ich denke einfach ein bisschen in die Zukunft. Mit 48 bin ich absolut fit ansonsten und ich habe noch (hoffentlich) viele Arbeitsjahre vor mir. Sollten bei mir die 10 % anerkannt werden, bin ich zufrieden. Sollte ich in der Zukunft einen weiteren Arbeitsunfall haben, der auch eine Minderung von 10% erreicht, hab ich halt Anspruch auf eine Rente von der Berufsgenossenschaft, da eine Rente ab 20% gezahlt wird. Wie gesagt: Muss nicht sein; aber wenn ich aktuell die Möglichkeit habe, die 10% anerkannt zu bekommen, dann werde ich es versuchen.

Aber zurück zum Thema:

Anfang kommender Woche bekomme ich mein erstes Testgerät mit offener Versorgung. Mein Akustiker denkt, dass ich mit offener Versorgung am besten zurecht kommen werde, da ich auf dem rechten Ohr ja viele Töne noch ganz normal höre. Denke, dass stimmt. Werde aber nach Möglichkeit auch eine geschlossene Versorgung mit einer Otoplastik testen. Sinnvoll? Ich weiß es nicht....

Sind Rückkopplungen bei offener Versorgung höher als bei verschlossener?

Und da ich mit dem Thema offensiv in meinem Familien-, Freundes-, Bekannten- und Arbeitsleben umgehe, habe ich vor eine Hinter-dem-Ohr-Versorgung zu nehmen. Möglichst in einer auffälligen Farbe; ich denke an blau. Bin gespannt, wie die Umwelt auf eine derart auffällige Farbe reagiert.

Und noch etwas schwirrt in meinem Kopf herum: Welche Argumente habe ich gegenüber der BG vorzubringen, um eine Geräteversorgung der Kategorie 2 zu erhalten? Windgeräusche bei der Arbeit? Regen? Körperliche Anstrengungen? Ich bin Berater in der Landwirtschaft und bin mit den Landwirten viel auf den Feldern und Wiesen unterwegs. Vorträge vor vielen Landwirten halte ich auch. Und staubige Arbeiten stehen auch auf der Tagesordnung. Hat jemand Erfahrungen mit der BG wegen der Hörgeräteversorgung?

Erst mal soweit. Weitere Fragen kommen bestimmt. :D

Gruß
Randolf
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Re: Unfall nach Betriebsausflug - was sollte ich im Zusammenhang mit der BG beachten

#42

Beitrag von Randolf »

Hallo,

was willst du eigentlich damit erreichen?
Ich finde, mit der Rente hat es Zeit bis zum 67.
Auf den Groschen mehr im Monat solltest du lieber verzichten.

LG Randolf
BgmSon
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Re: Unfall nach Betriebsausflug - was sollte ich im Zusammenhang mit der BG beachten

#43

Beitrag von BgmSon »

Hallo Randolf,

da hast du Recht. Auf den letzten Groschen verzichte ich gerne. Bleib bis auf die geringe Schwerhörigkeit lieber bis zum Rentenalter gesund.

Lieben Dank und Gruß
Jani
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Re: Unfall nach Betriebsausflug - was sollte ich im Zusammenhang mit der BG beachten

#44

Beitrag von Jani »

Hallo Martin!

Eine Frage habe ich jetzt mal: Was meinst du eigentlich mit der Abkürzung "BG"? Bundesgerichtshof oder so? Und für was brauchst du gewisse Argumente genau?

Danke schon mal fürs Antworten! :)

Liebe Grüße Jani
Seit nach Geburt hörgeschädigt.

rechts: Naída Q70 CI seit 2001
links: Naída Q90 CI seit 2018

"Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar." (Antoine de Saint-Exupéry) :blume1:
Randolf
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Re: Unfall nach Betriebsausflug - was sollte ich im Zusammenhang mit der BG beachten

#45

Beitrag von Randolf »

Hallo,

gemeint ist die BerufsGenossenschaft.
Der Bundesgerichtshof kürzt sich ab: BGH, das Bundesverfassungsgericht BVerfG,
die Deutsche Rentenversicherung DRV.

Dieses Thema liest sich so, als wenn jemend nicht genug Einkommen mit der Erwerbstätigkeit erreicht.

LG Randolf
BgmSon
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Re: Unfall nach Betriebsausflug - was sollte ich im Zusammenhang mit der BG beachten

#46

Beitrag von BgmSon »

Hallo Jani,

es stimmt, was Randolf sagt, dass es sich um die Berufsgenossenschaft handelt.

Und bisher hatte ich mit der Berufsgenossenschaft noch keinen Kontakt vor dem Unfall.

Und lieber Randolf: Du darfst mir vieles unterstellen. Aber wie du reagierst finde ich nicht fair. Was ich aber von meiner Seite gerne wiederhole: Wenn ich die Möglichkeit habe, dass mir die Berufsgenossenschaft für diesen Unfall eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 10% anerkennt, dann werde ich diese Möglichkeit wahr nehmen. Ohne Wenn und Aber.

Und ich wiederhole mich gerne Randolf: Ich liebe meine Arbeit und hoffe, dass ich ohne Probleme und ohne Einschränkungen das normale Renteneintrittsalter erreiche. Ohne Wenn und Aber!

Sollte ich während meiner Arbeit aber einen weiteren Unfall erleiden (nochmals: was ich nicht hoffe!) und die Berufsgenossenschaft würde diesen fiktiven Unfall mit 10 % Minderung der Erwerbsfähigkeit anerkennen, dann würde ich mich ärgern, wenn ich im Jahre 2018 mir die 10 % MdE nicht habe anerkennen lassen.

Es ist nunmal unser gutes Recht, dass ab 20 % Erwerbsminderung (durch die Arbeit entstanden) eine Rente von der Berufsgenossenschaft gezahlt wird.

Und da ich bisher keine Erfahrungen gesammelt habe, habe ich mich in diesem Forum angemeldet.

Sollte ich aber weiter als Sozialschmarotzer oder wie auch immer hier angefeindet werden, dann werde ich bestimmt das Forum verlassen.

Sollte dies dein Ziel sein, lieber Randolf, dann sag es ganz offen und ich werde die Konsequenzen ziehen.

Gruß
muggel
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Re: Unfall nach Betriebsausflug - was sollte ich im Zusammenhang mit der BG beachten

#47

Beitrag von muggel »

Hallo Martin,

lass dich nicht provozieren - das treibt nur unnötig den Blutdruck in die Höhe.
Ich verstehe dein Anliegen, auch wenn es insgesamt doch eher fintiv ist.
Generell sag ich: versuche es doch einfach. Mehr als ein "nee, bekommen sie nicht" kannst du ja nicht bekommen.

Ob der GdS (Grad der Schädigung) identisch ist mit dem Grad der Minderung bei der BG weiss ich nicht, nehme es aber einfach mal an. Dann könntest du mit ganz ganz viel Glück und einem dir wohlgesonnenem Sachbearbeiter tatsächlich die 10 bekommen. Da du aber nach Sörachaudiogramm eigentlich zu gut verstehst und das Sprachaudiogramm die eigentliche Teilhabeeinschränkung dokumentiert (und daher der GdS über die Herabsetzung des Sprachgehörs zu ermitteln ist), sehe ich eher wenig Chancen.
Aber wie gesagt: probier es doch einfach mal, denn zu verlieren hast du ja nichts!
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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BgmSon
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Re: Unfall nach Betriebsausflug - was sollte ich im Zusammenhang mit der BG beachten

#48

Beitrag von BgmSon »

Hallo Muggel,

mal wieder vielen Dank für deine Rückmeldung. Deine Antworten sind die Antworten auf meine Fragen, die ich suche.

Wenn ich laut Sprachaudiogramm gut genug höre und mir aus diesem Grund keine Anerkennung zusteht, dann ist das auch so. Aber du hast es ja im Grunde schon geschrieben: Wenn ich es nicht beantrage, dann hab ich im Vorhinein schon verloren.

Nochmals ein Herzliches Dankeschön aus dem Münsterland
Randolf
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Re: Unfall nach Betriebsausflug - was sollte ich im Zusammenhang mit der BG beachten

#49

Beitrag von Randolf »

Hallo Martin,

wenn Dir eine BG - Rente zusteht, dann musst Du es sofort einreichen.
Sonst verfällt der Anspruch.
Die Frist dafür ist sicher knapp.

LG Randolf
KatjaR
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Re: Unfall nach Betriebsausflug - was sollte ich im Zusammenhang mit der BG beachten

#50

Beitrag von KatjaR »

Randolf, von Unterstellungen in der Art wie eben bitte ich in Zukunft abzusehen. Wie du das Thema liest ist deine Sache, aber das Jemandem, dessen Situation man garnicht kennt, spekulativ um die Ohren zu hauen ist doch ziemlich unpassend.

Gruß
Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
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