Verordnung neuer Hörgeräte

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Thomaju
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Verordnung neuer Hörgeräte

#1

Beitrag von Thomaju »

Guten Tag,

ich bin neu hier im Forum und möchte mich recht herzlich für den schnellen Einlass bedanken.
Ich bin 56 Jahre alt und habe mir heute von meinem HNO Arzt eine neue Verordnung für Hörgeräte erhalten.
Diagnose = Innenohrschwerhörigkeit bds.
Zusatz = Vorbehaltlich Erreichen der Verordnungsgrenze.

Der Doktor sagte mir das mir die technisch bestmöglichen Geräte
ohne Zuzahlung zustehen würden, da ich das entsprechende alter erreicht habe und eine hochgradige Schwerhörigkeit besteht. Zudem gehe ich keiner Erwerbstätigkeit nach.

Hat jemand einen ähnlichen Befund bzw stimmt es was der Arzt gesagt hat; dass ich ich jedes Gerät zu 100% bezuschusst bekomme wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Dani!
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Re: Verordnung neuer Hörgeräte

#2

Beitrag von Dani! »

Ich gehe mal von einer Versorgung durch die deutsche gesetzliche Krankenkasse (GKV) aus, da keiner Beschäftigung nachgegangen wird:
Meines Wissens ist das so pauschal gesagt nicht richtig. Und selbst wenn, bedenke immer: Recht (auf komplette Übernahme durch die GKV) haben und Recht bekommen (GKV zahlt tatsächlich alles) sind zwei gewaltig verschiedene Paar Stiefel. Meiist läuft sowas auf einen Rechtsstreit hinaus mit ungewissem Ausgang (der durchaus auch mal im Sinne des Versicherten ausfällt). Leichter ist da die Überzeugung des Akustikers, nicht nur die (durchaus akzeptable) Holzklasse zum Nulltarif abzugeben.
Immer muss man alles selber machen lassen
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
akopti
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Re: Verordnung neuer Hörgeräte

#3

Beitrag von akopti »

Hallo,
Dein HNO ist schon eine lustige Person:
Zusatz = Vorbehaltlich Erreichen der Verordnungsgrenze
Es gibt nur eine Indikation, die erreicht werden muss, damit Hörgeräte verordnungsfähigz sind.
Wenn du von einer hochgradigen SH schreibst, dann ist das wohl der Fall.
Dann gibt es noch die an Taubheit grenzende SH definiert nach WHO2. Danach bekommt man einen höheren Betrag, gegenüber den ersten Fall. Dies hat aber der Arzt zu Entscheiden.
Der Typ sollte mal lieber seine Hausaufgaben machen und sein Rezept gesetzeskonform ausfüllen, als so'n S........ zu labern.

Gruß

Dirk
Thomaju
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Re: Verordnung neuer Hörgeräte

#4

Beitrag von Thomaju »

Hallo,
danke für eure Antworten.
Dein HNO ist schon eine lustige Person
Nun, ich glaube das Problem liegt nicht bei meinem Doc sondern bei mir.
Mittlerweile höre ich so schlecht das ich große Schwierigkeiten habe Gesprächen zu folgen. Deshalb ist es eher wahrscheinlich dass ich wieder einmal nur die Hälfte mitbekommen habe.
Meine Hörgeräte sind schon älter als 6 Jahre und das rechte passt nicht mehr so gut. Außerdem hat sich meine Schwerhörigkeit verschlimmert.
Die Bezeichnung WHO2 hat der Arzt ist gefallen. Er hat mir auch geraten beim Versorgungsamt einen Verschlimmerungsantrag GDB zu stellen.
Ich habe jetzt irgendwo gelesen dass die GKK wohl schon über den regelsatz zahlt wenn eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wird.

Heute habe ich einen Termin beim Hörgeräte Akustiker. Danach werde ich hoffentlich genaueres erfahren.

Gruß
Thomas
Randolf
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Re: Verordnung neuer Hörgeräte

#5

Beitrag von Randolf »

Hallo,

ich denke mir mal, wenn der Doktor das sagt, wird es schon seine Richtigkeit haben.

LG Randolf
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