ich hatte einen Antrag für einen Gebvärdensprachkurs bei der
Sie sind nicht zuständig und der Antrag wurde an das Sozialamt weitergeleitet.
§ 54 SGB XII ist meiner Meinung nach nur anwendbar in Bezug auf das Berufsleben oder Schulausbildung.
Oder irre ich mich da?
Die Weiterleitung erfolgt in einen anderen Landkreis?

Was soll der Schei.. !!!
Hat jemand so etwas mal beantragt und wie war der Werdegang?
Danke
Uwe