Lichtsignalanlage und Rauchmelder verordnung

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siggi56
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Lichtsignalanlage und Rauchmelder verordnung

#1

Beitrag von siggi56 »

Guten Morgen
Ich habe von meinen HNO Arzt eine Verordnung für eine Lichtsignalanlage und Rauchmelder bekommen . Diese wurde durch den Akustik-er bei der Knappschaft eingereicht , von dieser bekam Ich jetzt Post das dies genehmigt wurde , die Kosten von 1145,00 € übernimmt die Kasse Ich muss 30,-€ Eigenanteil und 10,-€ Zuzahlung leisten . Gibt es da auch einen Festsatz den die Kasse Zahlt , mir geht es nicht um die 30,-€ aber Ich wüsste gerne für was das ist .

MFG
Ich leide an Lese und Schreibschwäche , genannt auch Legasthenie, deshalb bitte Ich um Verständnis .
Ohrenklempner
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Re: Lichtsignalanlage und Rauchmelder verordnung

#2

Beitrag von Ohrenklempner »

Festbeträge gibt es nicht. Der Krankenkasse steht es meines Wissens aber frei, einen Eigenanteil in Höhe des Geldbetrags abzuziehen, den Ottonormalhörend für einen entsprechenden Artikel bezahlen müsste.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... :geek:

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten – Grüßli an die Schwiz! :wave: – fragen Sie Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
siggi56
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Re: Lichtsignalanlage und Rauchmelder verordnung

#3

Beitrag von siggi56 »

Hallo

Da Ich zur Miete Wohne und die zwei Rauchmelder die zur zeit Installiert sind mit in der Miete drin sind , Könnte Ich mir ja das Geld vom Vermieter wiederholen , zu mindestens die zur zeit erhobene Wartungspauschale streichen lassen .

MFG
Zuletzt geändert von siggi56 am 13. Mai 2019, 09:17, insgesamt 1-mal geändert.
Ich leide an Lese und Schreibschwäche , genannt auch Legasthenie, deshalb bitte Ich um Verständnis .
Ohrenklempner
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Re: Lichtsignalanlage und Rauchmelder verordnung

#4

Beitrag von Ohrenklempner »

Falls meine Vermutung stimmt, ja. :)
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... :geek:

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Der Akustiker
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Re: Lichtsignalanlage und Rauchmelder verordnung

#5

Beitrag von Der Akustiker »

siggi56 hat geschrieben:Hallo

Da Ich zur Miete Wohne und die zwei Rauchmelder die zur zeit Installiert sind mit in der Miete drin sind , Könnte Ich mir ja das Geld vom Vermieter wiederholen , zu mindestens die zur zeit erhobene Wartungspauschale streichen lassen .

MFG
ich als Vermieter, würde die drin lassen. Die neuen dürften nur zusätzlich installiert werden. Denn ICH möchte in MEINEM Eigentum sicherstellen, dass die Dinger ordentlich sind und auf Funktion geprüft werden. Wenn die Bude abbrennt zahlt sonst die Versicherung nicht. Deswegen würde ich das nicht erlauben, dass die anderen entfernt werden.
Hören kann man mit jeden System...Verstehen nur, wenn das Gehirn es akzeptiert und trainiert ist! Akustiker aus Leidenschaft...
siggi56
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Re: Lichtsignalanlage und Rauchmelder verordnung

#6

Beitrag von siggi56 »

Dann würde Ich als Mieter von Dir verlangen das Du welche einbauen Lässt die Ich höre , Du kannst Dich ja dann kümmern und die Kosten übernehmen oder Zuschuss dafür beantragen . Die Sind von einen Autorisierten Anbieter , wo Ich nicht glaube das die keine Zulassung haben .
Aber meine Vermieter , die Wohngenosschaft ist da Kulant und Ich habe das vorher abgeklärt nur mit der Zuzahlung wusste Ich nicht . Aber das bekommen wir auch noch in die Reihe .
Ich leide an Lese und Schreibschwäche , genannt auch Legasthenie, deshalb bitte Ich um Verständnis .
Randolf
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Re: Lichtsignalanlage und Rauchmelder verordnung

#7

Beitrag von Randolf »

Hallo,

wo ist das Problem? Die Rauchwarner werden durch die Verwaltung beschafft und mit den Nebenkosten abgerechnet. Wem die Melder nicht gefallen, kauft sich andere Melder und nimmt sie beim Auszug mit. Sie gehören dem, der sie bezahlt hat. Die vorhandenen Melder bleiben, wo sie sind. Für Sonderwünsche einzelner Mieter ist eine Hausverwaltung nicht zuständig.

Brände verhindern können die Melder nicht, sie sollen Leben retten, indem Bewohner durch laute Geräusche aus dem Schlaf geweckt werden.

LG Randolf
Zuletzt geändert von Randolf am 13. Mai 2019, 17:14, insgesamt 1-mal geändert.
muggel
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Re: Lichtsignalanlage und Rauchmelder verordnung

#8

Beitrag von muggel »

Hallo,

kann es sein, dass auch ein Lichtwecker mit in der Ausstattung ist? Wenn ja, dann sind die 30€ der Beitrag, der wegen dem Wecker gezahlt werden muss (ein Wecker benötigt jeder Mensch und irgendwann hat man den Betrag von 30€ für die Anschaffung eines regulären Weckers festgelegt - auch wenn es Wecker für 10€ gibt!)
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Sheela2016
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Re: Lichtsignalanlage und Rauchmelder verordnung

#9

Beitrag von Sheela2016 »

Hallo,
ich habe 2016 die Feuermelder plus Wecker mit Rüttelkissen bekommen.
Das war ein Komplettset.
Musste lediglich pro Gerät 10€ zuzahlen.
Der Wecker dient ja als Empfänger.
Liebe Grüße
Randolf
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Re: Lichtsignalanlage und Rauchmelder verordnung

#10

Beitrag von Randolf »

Hallo,

ach so, hier geht es um den Wecker und 30,-- Zuzahlung.
Aus Sicht der Krankenkasse ist der Betrag sicherlich angemessen:

LG Randolf
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