Integratives Kindergarten Kind ?

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karof
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Integratives Kindergarten Kind ?

#1

Beitrag von karof »

Hallo!

Meine Tochter (3 Jahre) ist leicht bis Mittel Schwerhörig,die genaue Diagnose weiss ich noch nicht. Muss erst im Juni wieder zum Hörtest.
Jedenfalls ist das für uns kein Problem bzw kein Schock gewesen bzw können wir damit leben,da wir Eltern auch Schwerhörig sind (ich,die Mama an Taubheit grenzend Schwerhörig und der Papa Mittel,besuchten beide einen "normalen" Kindergarten und später eine Schwerhörige Schule)

Jedenfalls besucht meine Tochter seit fast 2 Jahren eine Frühförderung,da sie motorisch etwas zurückentwickelt war/ist.(also nicht alleine wegen ihrer Schwerhörigkeit)

Seit ebenfalls fast 2 Jahren in größeren Abständen eine SprachTherapie im APZ (wo die Hörtest gemacht werden 2 mal im Jahr) und seit Oktober einmal die Woche in der Ortsnahen Logopädie.

Seit Januar geht sie in einem normalen Kindergarten (Arbeiterwohlfahrt) und dort wurde mir gesagt,ich solle mal aufs Jugendamt gehen,und sie als Integratives Kindergarten Kind einstufen lassen.

Nun aber sagte mir die Frühförderung Leiterin,beides übernimmt das Landratsamt nicht,also müsste ich entscheiden einmal die Woche Frühförderung oder eben als Integratives Kind.

Da die Frühförderung eh erstmal nur für 1 Jahr bewilligt wird ehe es durch einen neuen Antrag verlängert wird,haben wir es erstmal so belassen wie es ist.

Also sie geht 1 mal die Woche zur Frühförderung und halt dann noch als "normales" Kind in dem normalen Kindergarten (also es sind da keine behinderten oder schwerhörigen Kinder)

Nun frage ich mal,was es eigentlich zu bedeuten hat,wenn ein Kind als Integratives Kindergarten Kind eingestuft wird? Hat da meine Tochter irgendwelche Vorteile oder Nachteile?

Liebe Grüße Karina

Edit: Im nachhinein beim lesen dieses Forums,stellte ich fest,das es für den "normalen" Kindergarten einen Spezialbegriff gibt, den "Regelkindergarten" oder?

Dies sollte jetzt nicht als Beleidigung rüberkommen,der "normale" Kindergarten (wo es halt keine weiteren Behinderten gibt) nur ich kenne es im meinem Sprachgebrauch nichts anderes. Bin in der DDR aufgewachsen und da gab es halt nur diese 2 Unterschiede,Sonder und einfach/normal .

Liebe Grüße Karina
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[Editiert von karof am: Mittwoch, April 25, 2007 @ 22:36][/size]
Liebe Grüße
Kaja
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Re: Integratives Kindergarten Kind ?

#2

Beitrag von Kaja »

Hallo Karina,

es ist schwierig, eine allgemein gültige Antwort zu geben, weil die Handhabung in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ist.

Hier in Berlin bedeutet Integrationskind, dass der Kindergarten zusätzlich Geld erhält, um eine Viertel-Erzieher-Stelle zu bezahlen. Diese Erzieherin muss eine zusätzliche Ausbildung nachweisen und fördert das Kind im Kindergarten zusätzlich. Für das Kind wird ein Förderplan erstellt, nach dem im günstigsten Fall auch im Kindergarten gearbeitet wird. Auch ist es für die Therapeuten möglich, die Therapien während der Kindergartenzeit im Kindergarten zu absolvieren – fällt für dich einige Fahrerei weg.

Bei deiner derzeitigen Situation sehe ich aber das Problem, dass im Kindergarten keine weiteren Integrationskinder sind. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Kindergärten oft niemanden finden, der mit einer solchen Spezialausbildung nur 10 Stunden in der Woche arbeiten möchte. Aber das kann man ja trotzdem versuchen.

Hinsichtlich der Parallelität von Frühförderung und Integrationsstatus habe ich auch die Antwort erhalten, beides ginge nicht. Lass dir erklären, warum nicht – bei anderen Mitgliedern im Forum klappt das nämlich.

Viele Grüße

Kaja

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[Editiert von Kaja am: Donnerstag, April 26, 2007 @ 08:06][/size]
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[Editiert von Kaja am: Donnerstag, April 26, 2007 @ 08:07][/size]
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Momo
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Re: Integratives Kindergarten Kind ?

#3

Beitrag von Momo »

Erstellt von Kaja
Hinsichtlich der Parallelität von Frühförderung und Integrationsstatus habe ich auch die Antwort erhalten, beides ginge nicht. Lass dir erklären, warum nicht – bei anderen Mitgliedern im Forum klappt das nämlich.

Viele Grüße

Kaja

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[Editiert von Kaja am: Donnerstag, April 26, 2007 @ 08:06][/size]
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[Editiert von Kaja am: Donnerstag, April 26, 2007 @ 08:07][/size]
Es kommt auf den Grund der Integration an... ist der Grund die SH, dann gibt es keine Extra Hörfrühförderung. Ist der Grund eine Reifeverzögerung, körperliche oder geistige Behinderung gibt es Hörfrühförderung (evtl. sogar im Kiga). So wurde es mir erklärt:confused:

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
karof
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Re: Integratives Kindergarten Kind ?

#4

Beitrag von karof »

Hallo!

Danke für Eure antworten. Soviel ich weiss sind in diesem Kingergarten insgesamt 4 staatlich anerkannte Erziehrinnen und ezwei davon haben noch eine Zusatzausbildung und wiederum eine davon hat noch einen 3. Ausbildung,leider aber habe ich mir dies nicht gemerkt,was genau es ist.

Wisst ihr,wo ich mich diesbezüglich noch hinwenden kann? (vorerst möchte ich schriftlich nachfragen)Integrationsamt schein wohl kaum dafür zuständig sein oder?

Liebe Grüße

Liebe Grüße
Kaja
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Re: Integratives Kindergarten Kind ?

#5

Beitrag von Kaja »

Hallo Karina,

leider hast du uns nicht mitgeteilt, aus welchem Bundesland du kommst, so dass ich nur sehr allgemein antworten kann.

Der direkte Weg wäre es, sich beim zuständigen Jugendamt zu erkundigen, welche konkrete Qualifikation der zusätzliche Erzieher haben muss. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Erzieher mit einer Zusatzausbildung zur Betreuung von Integrationskindern einfach so in einem Kindergarten arbeitet, in dem es keine Integrationskinder gibt. Das Jugendamt ist auch der Ansprechpartner dafür, ob (und gegebenenfalls warum nicht) sowohl Frühförderung als auch Förderung als Integrationskind möglich ist.

Wenn du aber noch keinen diesbezüglichen Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen möchtest, kannst du entweder googeln, in der Hoffnung, auf der Internetseite eures Bundeslandes Auskünfte zu erhalten oder dich an die zuständige Behindertenbeauftragte wenden, die manchmal auch über viele Informationen verfügen.

Zuständig für die Einstufung als Integrationskind ist meist der Amtsarzt im Gesundheitsamt (aber auch das muss in eurem Bundsland nicht so sein.)

Ich hoffe, ich konnte dir erst einmal weiterhelfen.

Viele Grüße

Kaja
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Edeltraud
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Re: Integratives Kindergarten Kind ?

#6

Beitrag von Edeltraud »

Hallo Karof,
also mein Kind ist auch als I-Kind im Kindergarten.
An das Jugendamt brauchst Du Dich nicht wenden. Zuständig ist der Amtsarzt im Gesundheitsamt. Dort kannst Du Dich auch erkundigen die stehen mit Rat und Tat zur Seite.

Als Zusatzausbildung muß die Erzieherin Heilpädagogin sein. Ich bezweifle allerdings, dass Du Dein Kind so einfach als I-Kind im jetzigen Regelkindergarten anmelden kannst wenn es dort noch keine I-Kinder gibt. Man muß gleichermaßen wissen, dass die Aufnahme eines I-Kindes vom Träger genehmigt sein muß. Da diese Kindergärten vom Gesundheitsamt überwacht werden. Das sieht mir ja fast so aus, als wollen die Dein Kind los werden.

Übrigens werden hier bei uns die I-Kinder mit monatlich 1600€ bezuschußt. Ist aber wahrscheinlich wie bereits von Kaja erwähnt, von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Also wenn Dein Kind in dem jetzigen Kindergarten wohl fühlt und Ihr sowoeso bereits zur Frühförderung geht, würde ich es so belassen.
Die 2. Sache ist die, wenn Dein Kind vor Ort (also im Kindergarten) zusätzliche Förderung (d.h. Logopädie, Ergotherapie oder Krankengymnastik)geplant ist seitens der Eingrupierung als I-Kind müssen zusätzliche Räumlichkeiten vorhanden sein.
Wie ich bereits erwähnte ist das nicht so einfach.

LG
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[Editiert von Edeltraud am: Mittwoch, Mai. 2, 2007 @ 00:38][/size]
Edeltraud mit Nils (10)beidseitige Gehörgangsatresie und Ohrmuscheldysplasie
Charanga
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Re: Integratives Kindergarten Kind ?

#7

Beitrag von Charanga »

Hallo,
ich lese hier das die I-Kraft eine zusätzliche Ausbildung haben muss?! Also, meine Tochter bekommt Frühförderung und sie hat jetzt einen I-Platz erhalten, obwohl dieser Kiga überhaupt keine Erfahrungen damit hat. Die I-Kraft, soweit ich es erfahren habe ist eine Mutter die selbst ihre Kinder in diesem Kiga hat, die I-Kraft selbst hat insoweit Erfahrung mit SH da ihre Schwester SH ist, aber mehr nicht. Also wir bekommen beides, den I-Platz habe ich beim Gesundheitsamt beantragt.
lg Charanga mit Tochter 12/02, links an Taubheit grenzend u. rechts hochgradig
Edeltraud
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Re: Integratives Kindergarten Kind ?

#8

Beitrag von Edeltraud »

Hallo Charanga,
mag sein das es bei Euch so gehandhabt wird, nur bei uns muß es eine Heilpädagogin sein. Vielleicht liegt es auch an der Tatsache, dass unser Kindergarten mit I-Gruppe 5 I-Kinder aufgenommen hat.
Aber der Träger, ist hier bei uns die Gemeinde. Die hat da klare Vorgaben vom Landkreis erhalten der diese Stelle mit 1600€ pro I-Kind und Monat erhält.
Das weiß ich sehr sicher, da mein Mann im Gemeinderat sitzt.
LG
Edeltraud mit Nils (10)beidseitige Gehörgangsatresie und Ohrmuscheldysplasie
Momo
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Re: Integratives Kindergarten Kind ?

#9

Beitrag von Momo »

Hallo Charanga

hmm das erscheint ir ehrlich gesagt auch seltsam, denn eine I-Gruppe muss ja neben der I-Kraft auch best. Vorgaben wie Gruppengröße und heilpädagogische Kraft(die übrigens nicht für die Allgemeinheit als Zusatzkraft dienen darf, sondern für die Integration des I-Kindes zuständig ist!) erfüllen. Ein I-Kindergarten wird, zumindest hier, ganz anders bezuschusst als ein Regelkiga (sprich es geht um Geld was der Landkreis mehr bezahlen muss) und dafür erwartet der "Geldgeber" dann (berechtigt) auch eine gewisse Qualität...

LG
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
mäusepeter
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Re: Integratives Kindergarten Kind ?

#10

Beitrag von mäusepeter »

Hallo Karof,
ich kann zum Thema Frühförderung und I-Kita soviel sagen:

Julie ist im Intagrationskindergarten als Integrationskind eingestuft.
Das heißt, wir bezahlen keine Kita Gebühren, nur Essen-und Trinkgeld und Bastelgeld und Julie bekommt eine extra Förderung durch die dortigen Heilerzieher.
Zusätzlich bekommt Julie einmal in der Woche Frühförderung von der Hörbehindertenstelle vom Lebenshilfe e.V. Das ist eine überregionale Förderstelle, und somit ein anderer Träger. Die Frühförderung aus unserem Ort würde Julie auch nicht bekommen, wegen der Doppelfinanzierung.
Bei diesen ganzen Sachen hat uns das Sozial/ Gesundheitsamt geholfen.
Aus welchem Bundesland bist Du? Wir wohnen in Brandenburg.
Falls du Fragen zur Beantragung hast maile uns an.
Liebe Grüße Mäusepeter mit Julie( 06/04), 2 CIs seit 08/06
Kaja
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Re: Integratives Kindergarten Kind ?

#11

Beitrag von Kaja »

Hallo,

ich hatte Karina so verstanden, dass sie sich erst einmal erkundigen möchte, ob Frühförderung und Integrationsstatus in ihrem Bundesland gleichzeitig möglich sind bzw. welche Spezialausbildung die Erzieher nachweisen müssen, um die zusätzliche Finanzierung für das Intergrationskind zu erhalten.

Auch hinsichtlich der Ausbildung sind die Regelungen in den einzelnen Ländern unterschiedlich. In unserem Bundesland reicht eine Ausbildung zur „Stützerzieherin“, die deutlich unter dem Ausbildungniveau einer Heilpädagogin liegt. Es kann also sein, dass das die Spezialausbildung einer der Erzieher, auf die Karina hingewiesen hat, für eine zusätzliche Finanzierung ausreichend ist. Oder es gibt im Kindergarten ein weiteres Kind, das für den Integrationsstatus in Betracht kommt. Dann könnte man schon eine halbe zusätzliche Stelle finanzieren. Es ist in manchen Bundesländern möglich, eine Einzelintegration in Kindergärten vorzunehmen, die keine ausdrücklichen Integrationskindergärten sind.

Mein Hinweis zur Information beim Jugendamt resultiert daraus, dass in den meisten Ländern das Jugendamt darüber entscheidet, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, um zusätzliches Geld zu gewähren. Also sollte diese Stelle wissen, was im konkreten Einzelfall erforderlich ist.

Der Amtsarzt muss nicht immer der kompetente Ansprechpartner sein. Bei uns wies er nur darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, einen Schwerbehindertenausweis und Pflegegeld zu beantragen. Was für uns aus dem Integrationsstatus resultiert und worauf wir achten müssen, das mussten wir allein herausfinden.

Aber vielleicht ist die Frühförderstelle auch in der Lage, entsprechende Auskünfte zu erteilen.

Viele Grüße

Kaja
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
karof
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Re: Integratives Kindergarten Kind ?

#12

Beitrag von karof »

Hallo!

Danke für eure antworten. Bisher ist noch alles beim alten,also Sarah geht in den Regelkindergarten und einmal die Woche zur Frühförderung.

Habe auch noch nichts in die Gänge geleitet. Aber so wie es aussieht,werde ich wohl erstmal aufs Gesundheitsamt gehen müssen und dort mich erkundigen müssen. Wie es hier in Sachsen abläuft.

Weil die Leiterin im Kindergarten sagte zu mir ich solle zum Jugendamt gehen und dort anfragen als ich dies aber der Frühföderung sagte wurde gleich gesagt,beides zahlt das Amt nicht,ich müsse mich entscheiden. Wobei letzendlich aber ja so eine Art kleiner Konkurrenz sich entwickelt (meine Sicht) Der Kindergarten will es so,damit ein wenig Geld vom Staat reinkommt und die Frühföderung will ja kein Geld verlieren,wenn sie meine Tochter gehen lassen.

Aber wie gesagt,es ist nur meine Ansicht.

Würde man mit einem Schwerbeschädigten Ausweis eher eine Chance haben auf einen Integrativen Platz. Oder spielt der Ausweis dabei keine Rolle?

LG Karina
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[Editiert von karof am: Donnerstag, Mai. 10, 2007 @ 14:51][/size]
Liebe Grüße
Kaja
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Re: Integratives Kindergarten Kind ?

#13

Beitrag von Kaja »

Hallo Karina,

Anspruchsgrundlage ist bei euch § 19 des sächs. Kitagesetzes. Danach haben Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Kinder Anspruch auf einen Integrationsplatz. Wenn du also einen Schwerbehindertenausweis für dein Kind hast, entfällt die Notwendigkeit des Nachweises für die Voraussetzung „Behinderung“. Andererseits haben auch Kinder ohne SBA einen Anspruch auf einen Integrationsplatz, wenn der Amtsarzt im Gesundheitsamt feststellt, dass die Voraussetzungen vorliegen. Erfahrungsgemäß dauert es bei den Versorgungämtern etwas, bis sie die Entscheidung über den Antrag auf SBA getroffen haben. Dann wärst du mit dem direkten Weg zum Gesundheitsamt schneller.

Der § 19 des sächs. Kitagesetzes verweist auf die Sächsische Integrationsverordnung. Diese Verordnung enthält keine ausdrückliche Regelung darüber, ob es ein Nebeneinander von Frühförderung und Integration geben kann. Jedoch soll nach § 6 Absatz 3 dieser Verordnung bei Bestehen von Frühförderung diese über eine angemessene Übergangszeit fortgeführt werden. Daraus könnte man schließen, dass Frühförderung und Integration sich in Sachsen grundsätzlich ausschließen, es aber in Ausnahmefällen möglich ist, beides zu finanzieren. Dies sollte immer dann möglich sein, wenn die Frühförderung etwas leistet, was die Integration nicht kann. Man kann also beides durchsetzen - es kostet aber wahrscheinlich einen hohen Argumentationsaufwand.

Die Integrationsverordnung enthält keine Regelung über eine notwendige Zusatzqualifikation der Erzieher. Es ist nur von einer „pädagogischen Fachkraft“ die Rede. Die zusätzliche Finanzierung in Höhe von 1.800,00 ¤ als Landeszuschuss (§ 18 Absatz 2 SächsKitaG) ist nur an die Aufstellung eines Förderplanes und die halbjährliche Übersendung eines Entwicklungsberichtes gebunden. Ansonsten ist lediglich der Personalschlüssel günstiger (ein Erzieher für vier Kinder statt für sechs Kinder). Verordnete Therapien sollen in begründeten Fällen in der Kindertagesstätte erbracht werden (§ 6 Absatz 2 der Verordnung).

Im Ergebnis halten sich nach den rechtlichen Regelungen in eurem Bundesland die Vorteile des Integrationsstatus für dein Kind in Grenzen. Es würde wahrscheinlich nur der Kindergarten profitieren. Deshalb ist es eventuell günstiger, die Vorteile der Frühförderung in vollem Umfang auszuschöpfen, vielleicht schon einen SBA zu beantragen und kurz vor Auslaufen der Frühförderung einen Antrag auf Integrationsstatus zu stellen. Man kann ja dem Kindergarten sagen, dass man sich um einen Integrationsstatus bemüht, muss sich aber nicht unbedingt beeilen.

Viele Grüße

Kaja

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[Editiert von Kaja am: Samstag, Mai. 12, 2007 @ 13:43][/size]
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karof
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Re: Integratives Kindergarten Kind ?

#14

Beitrag von karof »

Hallo!

Habe heute mit der Kindergarten Leiterin geredet und sie hat mir empfohlen,so lange die Frühförderung möglich ist,sollen wir es so beibehalten,weil es einfach das beste wäre für meine Tochter.
Weil die in der Frühförderung haben einfach mehr Möglichkeit und mehr Zubehör Sachen als der Kindergarten.

Zwar könnten die auch ein Integratives Kind aufnehmen es gibt ja eine dafür geschulte Erzierhin (wäre aber die andere Gruppe,momentan betreut sie die Schulanfänger Gruppe) aber wie gesagt,hat der Kindergarten das dafür geschultes Material nicht.

Ich dachte ja erst,der Kindergarten würde sich darum reißen,das meine Tochter als Integrativ eingestuft wird (wegen der eventuellen zusätzlichen Gelder oder Bezuschussung) aber da es ja nicht so ist, belassen wir es so wie es ist,werde den Verlängerung Antrag für die Frühförderung ausfüllen und meine Tochter geht dann so in den Kindergarten.Und so lange es noch keine gravierende Probleme gibts,sehe ich auch keinen Grund was zu ändern (Kindergarten)

Liebe Grüße
Liebe Grüße
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