Sinn der WHO Definition von Schwerhörigkeit?

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pascal2
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Re: Sinn der WHO Definition von Schwerhörigkeit?

#26

Beitrag von pascal2 »

Nicht nur die WHO macht uns das Leben immer schwerer.
Auch der GDB soll zukünftig nur noch nach dem vergeben werden, was man mit Hörhilfen, CI hört.
Da wird kaum noch ein heute schwerbehinderter mehr, über GDB 50 kommen und muß dann bis 67 oder bald 70 arbeiten.

Nur noch die Reichen sollen richtig hören können, die zahlen ein CI mit OP aus der Portokasse.
Können aufhören zu arbeiten, wenn sie einfach keine Lust mehr haben.

Ich dachte auch mal, ich packe das alles als Schwerhöriger, als ich noch jung war.
Aber ab ca. 50, wird das alles viel schwerer, da geht das dann einfach nicht mehr.
Durch jahrelange Hörüberlastung kam dann ein Hörsturz nach dem anderen, bis zur Ertaubung, dann der mentale totale Zusammenbruch.

Sie wollen uns Schlappohren halt fertig machen, das ist das Ziel.
Dagegen gibt es nur eine Lösunge: Rette sich, so schnell es geht, wer noch kann, es wird immer schlimmer werden !

Ich bin Gottfroh, für mich reicht es gerade noch so, ich stehe kurz vor der Schwerbehindertenrente.
Ihr Jungen tut mir einfach nur leid.
Euch wird das alles mit voller Wucht treffen.
Zum Glück hat der weise Trittin die Entwicklung des Deutschen Rentensystems früh erkannt und das Flaschenpfand eingeführt !
rabenschwinge
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Re: Sinn der WHO Definition von Schwerhörigkeit?

#27

Beitrag von rabenschwinge »

Dann schaut Euch mal das Bundesteilhabegesetz an wie der "gute" Herr Spahn es anstrebt und wie zum Teil schon durch den Bundestag gelaufen ist.

Bewegungen wie "Nicht mein Gesetz" kommen nicht von ungefähr und wir Schwerhörigen haben da noch kleine Einschnitte.
urlaubsreif
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Re: Sinn der WHO Definition von Schwerhörigkeit?

#28

Beitrag von urlaubsreif »

Das Bundesteilhabegesetz ist schon heute das Papier nicht wert, auf dem es steht!

Es nicht anzuwenden hat für die beteiligten Institutionen keinerlei Konsequenzen.
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rabenschwinge
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Re: Sinn der WHO Definition von Schwerhörigkeit?

#29

Beitrag von rabenschwinge »

Öhm, wenn es denn angewendet werden würde, dann müssten viele beatmete Behinderte, die mit persönlicher Assistenz autonom leben können ins Heim ziehen bspw.

Nur mal so angemerkt.
urlaubsreif
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Re: Sinn der WHO Definition von Schwerhörigkeit?

#30

Beitrag von urlaubsreif »

Öhm, wenn es denn angewendet werden würde, dann müssten viele beatmete Behinderte, die mit persönlicher Assistenz autonom leben können ins Heim ziehen
Das ist bedauerlich. Wenn es aber nicht angewendet wird, werden viele Behinderte, die noch selbst atmen können, von der Teilhabe am sozialen und am Arbeitsleben ausgeschlossen. Das verstößt gegen UN Konventionen, welche D unterzeichnet hat.

Das Teilhabegesetz enthält viele gute Ansatzpunkte, mit dem Behinderte am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Die sind aber wertlos, solange sich kein Schwein bei den Rehaträgern daran hält.
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rabenschwinge
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Re: Sinn der WHO Definition von Schwerhörigkeit?

#31

Beitrag von rabenschwinge »

Nun, wir reden hier aber nicht davon das:

WfbM nur ein Taschengeld von knapp 200€ bei guten Leistungen und 40 Stundenwoche zahlen ( und dafür das noch 1/5 des Geldes an die WfbM als Essensgeld zahlen dürfen ab dem 01.01.2020(
Inklusion immer noch nicht stattfindet in der Gesellschaft generell ( was nicht nur an der Gesellschaft sondern auch den Behinderten selbst liegt)
bilinguales Lernen für hörbehinderte Kinder immer noch nicht normal ist
von Barrierefreiheit immer noch keine Rede ist
Schwerbehinderte immer noch keine Ersparnisse haben und keine Altersvorsorge treffen dürfen.

Und genau da verstösst das Ganze auch gegen geltendes UN- aber auch gegen unser Grundrecht und nicht auf den beschränkten Gebiet, welches Dich und Deinen Wunsch nach kostenfreien Premiumhörgeräten betrifft @ urlaubsreif.

Dir geht es da nämlich noch richtig gut im Gegensatz zu anderen.
Zzgl. der Tatsache, dass es mittlerweile normal ist, dass Anträge auf kostenintensive Hilfsmittel erstmal von der KK aber auch der RV abgelehnt werden da nicht klar ist:
1. Das Hilfsmittel wird wirklich zur Teilhabe am Leben und zur Bewältigung der Anforderungen im Beruf benötigt
oder
2. es dient nur dem Anspruchs- und Prestigedenken des Antragsstellers.

Zweiteren haben wir diesen Umstand übrigens zu verdanken.
urlaubsreif
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Re: Sinn der WHO Definition von Schwerhörigkeit?

#32

Beitrag von urlaubsreif »

Dir geht es da nämlich noch richtig gut im Gegensatz zu anderen.
Woher willst denn DU das wissen?
Wie es mir geht?
2. es dient nur dem Anspruchs- und Prestigedenken des Antragsstellers.
Diese Unterstellung ist schlicht unverschämt!
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urlaubsreif
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Re: Sinn der WHO Definition von Schwerhörigkeit?

#33

Beitrag von urlaubsreif »

da nicht klar ist:
1. Das Hilfsmittel wird wirklich zur Teilhabe am Leben und zur Bewältigung der Anforderungen im Beruf benötigt
Es ist der KK schlicht egal, ob das Hilfsmittel zur Teilhabe benötigt wird, ja, womöglich sogar existenziell ist.

Abgelehnt wird trotzdem und jede Begründung ignoriert.
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rabenschwinge
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Re: Sinn der WHO Definition von Schwerhörigkeit?

#34

Beitrag von rabenschwinge »

Nö, ist es nicht. Aber dank dem Anspruchsdenken gewisser Menschen hat sich so manches geändert.

Begründeten Einsprüchen wird übrigens stattgegeben. Nicht selten auch ohne Klage, aber mit Zusammenarbeit von verordnenden Arzt und Patienten.
Dani!
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Re: Sinn der WHO Definition von Schwerhörigkeit?

#35

Beitrag von Dani! »

urlaubsreif hat geschrieben:
2. es dient nur dem Anspruchs- und Prestigedenken des Antragsstellers.
Diese Unterstellung ist schlicht unverschämt!
Das mag von rabenschwinge unglücklich vormuliert sein (oder mit Absicht sei dahin gestellt).

Dennoch ist das Anspruchsdenken in unserer Gesellschaft tatsächlich ein Problem, weshalb die Kostenträger alle erstmal auf stur stellen.

Ist ja in der Privatwirtschaft bei z.B. Haftpflichtversicherern mitlerweile auch nicht anders. Vor 20-30 Jahren wurden einfache Unfälle unkompliziert reguliert. Da es aber überhand genommen hat, dass Geschädigte sukzessive weit mehr geltend gemacht haben als der Unfall verursacht hat und die Versicherer auch dahinter gekommen sind, daher ist eine Regulierung durch Otto-Normalo sehr häufig von enormen Widerstand geprägt. Meist hilft auch hier nur noch monatelanges Streiten mittels Anwalt oder Gericht. Ist also keine Besonderheit der gesetzlichen Sozialkassen. Auslöser sind einzelne (bzw. immer mehr) Mitglieder der Gesellschaft. Das macht es so schwer, notwendige Gelder auch denjenigen zukommen zu lassen, die es wirklich brauchen und nicht nur wollen.
Manchmal liegt dir die Welt zu Füßen
und doch bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
urlaubsreif
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Re: Sinn der WHO Definition von Schwerhörigkeit?

#36

Beitrag von urlaubsreif »

Dennoch ist das Anspruchsdenken in unserer Gesellschaft tatsächlich ein Problem, weshalb die Kostenträger alle erstmal auf stur stellen.
Hallo, Dominik,

der "Ablehnungszirkus" bei den Sozialversicherungsträgern ist derart zynisch durchchoreografiert, mit teilweise derart absurden Begründungen, dass es mir schwerfällt, an "Anspruchsdenken" bei den Versicherten als Ursache dieser unhaltbaren Situation zu glauben. Das sind eher typische Auswirkungen eines um sich greifenden BWL Controllings, das volkswirtschaftliche sowie gesundheitswirtschaftliche Betrachtungen vollkommen außen vor lässt und nur die eigene Bilanz im Blick hat.

Zudem haben die Rehaträger einen klar definierten gesetzlichen Auftrag!
Festgelegt in zig Hunderten Artikeln der Sozialgesetzbücher.

Das kannst du nicht vergleichen mit der Privathaftpflicht von ERGO, Allianz & Co.

Es besteht glasklar die Pflicht zur Einzelfallprüfung und - im Fall Hörgeräte - zur Erstattung über die Festbeträge hinaus, wenn notwendig. Wird aber nicht kommuniziert. Weshalb wohl? Um selbst berechtigte Ansprüche schon im Vorfeld zu "erschlagen".

Versicherte werden telefonterrorisiert, um sie unter Vortäuschung falscher Tatsachen zur Rücknahme des Widerspruchs zu bringen. Akustiker werden belagert, um ihnen einen Vertragsbruch nachweisen zu können.

Es besteht glasklar die Pflicht zur Einleitung eines Teilhabeverfahrens, wenn Arbeitsplätze in Gefahr sind. Wird nicht gemacht. Weshalb wohl? Es macht Arbeit und hat keine Konsequenzen für die Rehaträger, wenn sie es unterlassen. Und sowieso hat niemand einen genauen Plan.

Jeder Prozess, der gewonnen wird, wird gewonnen, weil geltendes Recht mit Füßen getreten wurde. Sprich: klarer Rechtsbruch! Und das ist noch immer die Mehrheit der Fälle.

Das ist nicht zu entschuldigen.
Sondern da muss man genauer hinschauen.
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rabenschwinge
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Re: Sinn der WHO Definition von Schwerhörigkeit?

#37

Beitrag von rabenschwinge »

Eswird schon genauer hingeschaut, vorallem seitens der KK und der RV. Dank dem Anspruchsdenken einiger Mitglieder.

So kam es denn auch, dass ich im vorletztem Jahr zusammen mit dem verordnenden Arzt den e-unterstützten Rolli für meine Tochter durchgesetzt habe. Deren Schultern sowie Handgelenke machen nämlich dank Überlastung durch den Antrieb des Rollis dezent die Grätsche und entwickeln Arthrose.

Andersrum seh ich auch, dass ein Arbeitskollege meines Partners den 4. E-Rolli für sein Kind erpöbelt hat. Denn klar, das Kind braucht jeweils einen e-Rolli für zu Hause, einen bei seiner Großmutter, einen für die Schule und einen für draußen. Weil steht mir zu und hab ich Anspruch drauf.

Nur Liesschen Müller schaut dann mit ihrem bedürftigen Kind oder Partner oder sonstigen Familienangehörigen in die Röhre weil die nicht das steht mir zu und hab ich Anspruch Gen in sich trägt.
urlaubsreif
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Re: Sinn der WHO Definition von Schwerhörigkeit?

#38

Beitrag von urlaubsreif »

Hallo, rabenschwinge,

da spricht ja auch etliches an durchaus verständlichem Frust aus deinen Zeilen.

Bin kein Experte für Rollis, und weiß auch nicht, welcher Anspruch worauf in welchen Kontexten besteht.

Aber wenn es diesem behinderten Kind zusteht, dann besteht auch ein Anspruch.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man irgendein Hilfsmittel als eine Art "Pöbelbonus" erhält und dann auch gleich noch in 4-facher Ausfertigung. Sondern für eine Genehmigung muss ja eine Rechtsgrundlage bestehen und Sachbearbeiter werden für Kostensenkung belohnt, nicht für Ausgaben.

Lieschen Müller schaut in diesem Land immer in die Röhre. Aber nicht, weil sie keinen Anspruch hätte oder andere ihre Ansprüche durchsetzen (müssen). Sondern weil sie ihn nicht durchsetzt bzw. weiß, wie sie ihn durchsetzen kann. Und genau darauf spekulieren die KKn und die RV.

Der Anspruch wiederum ergibt sich aus geltendem Recht.
Eher weniger aus den Genen ;-)
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rabenschwinge
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Re: Sinn der WHO Definition von Schwerhörigkeit?

#39

Beitrag von rabenschwinge »

Frust nicht, aber Entsetzen. Zumal ich das Thema dank unserem Freundes- wie auch Bekanntenkreis kenne und weiß, was für ein Zinnober das sein kann.

Der gute Mann hat sich das tatsächlich erpöbelt. Vor Gericht ging das nämlich niemals.
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Re: Sinn der WHO Definition von Schwerhörigkeit?

#40

Beitrag von Dorena »

urlaubsreif hat geschrieben:Das Bundesteilhabegesetz ist schon heute das Papier nicht wert, auf dem es steht!

Es nicht anzuwenden hat für die beteiligten Institutionen keinerlei Konsequenzen.
Ja dem schliesse ich mich voll an. Gruss Dorena
:) Dorena seit 4.Lebensjahr bds. an Taubheit grenzend sh.,
Randolf
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Re: Sinn der WHO Definition von Schwerhörigkeit?

#41

Beitrag von Randolf »

ka. es gibt viele Gesetze, die nicht anzuwenden sind, auch das BGG gehört dazu.
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