HG-Test Haftung verlangt

handycappy
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HG-Test Haftung verlangt

#1

Beitrag von handycappy »

Hörgeräte 14 Tage kostenlos testen - so die Werbung des Akkustikers.

Ein Soniton Personal 3.2 (Aufschrift: Demo) hatte der Akkustiker nach den Hörtests auf mich eingestellt.

Leider wurde eine Haftung für alle Schäden das Demogeräts verlangt.
Der Haftung wurde der Neupreis von über € 3.100 für beide Geräte einschl. Reparaturpauschale zugrunde gelegt.

Leider konnte ich die Bedingungen nicht akezptieren. Auch die Testzeit mit über 3 Wochen war mir zu lang.
Ich hatte nur 1 Termin von etwa 1 Stunde für Einstellung und Anpassung des Geräts.

Ist das üblich mit der Haftung für DEMO-Geräte? Und das zum Neupreis?

Die Marke ist anscheinend unbekannt, da im Web nichts darüber zu finden ist.

Überhaupt erwartete ich ein Angebot verschiedener HG-Ausführungen, z.B. IDO wäre besser für meinen Bedarf geeignet. Auch ein Akkubetrieb ist für Sehbehinderte sinnvoller.

LG, handycappy
rabenschwinge
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Re: HG-Test Haftung verlangt

#2

Beitrag von rabenschwinge »

Ist es und Du warst da echt günstug. Ich hatte damals mit den Hightech HG´s von Phonak etwas mehr als 5.000 € :-) und den Test durchgezogen.
akopti
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Re: HG-Test Haftung verlangt

#3

Beitrag von akopti »

Hallo,

das man für einen Verlust haften muss ist eigentlich normal.
Aber
1.) ist es ein Demo-Gerät, so muss das der Akustiker dieses oftmals mit einem Betrag X kaufen. Es gibt auch es manchmal die Demo-Geräte kostenlos, wenn man eine Jahresabnahmeverpflichtung mit dem Hersteller vereinbart. Aber auch hier muss man Demo-Geräte bezahlen, wenn man über das Kontingent hinaus kommt. Nicht jeder Hersteller bietet Demo-Geräte an
2.) ist es ein Kommissions-Gerät, so bekommt der Akustiker das Gerät für einen Zeitraum zur Verfügung gestellt. Wenn er das Gerät nicht zurückschickt, dann muss er es bezahlen.
3.) In seltenen Fällen werden festgekaufte Hörsysteme, als HG's, die der Akustiker fest gekauft hat, angepasst. Gerade wenn HG neu auf dem Markt kommen, bekommt man Hörgeräte in den ersten Monaten nicht zur Kommission, sondern muss sie fest kaufen.

Jetzt kann man darüber streiten, wieviel man bei Verlust in Rechnung stellen darf, kann, sollte.

Es zeigt sich aber, dass wenn im Vorfeld der Originalpreis genannt wird, der Kunde dementsprechend sorgfältig mit dem Produkt umgeht. (Thema: Psychologie)

Bei einem kostenlosen Probetragen ist es üblich, dass man ein System dafür zur Verfügung gestellt wird.

Wenn der Kunde in die tatsächliche Anpassung übergeht, also eine HNO-Verordnung (oder Kopie) vorlegt, dann muss natürlich eine vergleichende Anpassung mit verschiedenen Hörgeräte durchgeführt werden.

Gruß
Dirk
NRE
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Re: HG-Test Haftung verlangt

#4

Beitrag von NRE »

Also hafte ich z. B. für den Verlust beim Tragen eines Kommissionsgerätes. Hier wäre dann zu klären, ob man sich hiergegen versichern kann, oder ob die Privathaftpflichtversivherung im Schadenfall eintritt.
akopti
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Re: HG-Test Haftung verlangt

#5

Beitrag von akopti »

Ich als Stichwort "Leihe" eingeben.
svenyeng
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Re: HG-Test Haftung verlangt

#6

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Also wenn an den HGs etwas kaputt geht oder Du diese verlierst, hast Du ja jemand anderen einen Schaden zugefügt.
Und dafür gibts ja die private Haftpflicht.
Um da aber ganz sicher zu gehen würde ich empfehlen, das Du einfach Deinen Versicherungsmakler anrufst.

Musst Du denn irgendwas unterschreiben, wenn die die Kommissionsgeräte testest?
Bei mir ist es so, das ich bisher in über 20 Jahren mit HGs und 2 verschiedenen Akustikern nie etwas für Testgeräte unterschreiben musste.

Was soll aber letztendlich bei den Test-HGs schon kaputt gehen?
Und wenn, kann das nicht Dein Problem sein, es sei denn es ist sichtbar das Du mit nem Hammer auf die HGs gehauen hast. Der Akustiker müsste erst mal beweisen, das Du vorsätzlich die HGs beschädigt hast.
Letztendlich sollte ein Akustiker selber eine Versicherung für seine HGs haben, für den Fall des Falls.
Es ist immer wieder interessant was manche Akustiker alles den Kunden aufdrücken wollen.

3 Wochen testen ist an sich nicht zu lange. Eher noch länger testen. je nach dem wir man zurecht kommt. Aber, wenn irgendwas ist, direkt zum Akustiker gehen. Termine sind dann nicht nötig.
Wenn was nicht stimmt oder Du mit irgendwas nicht klar kommst, kannst Du nicht 2 Wochen oder so auf nen Termin warten.
Was anderes wäre es, wenn es um eine Erstanpassung mit Beratung etc. geht.
Dann kann man ja mal nach nem Termin fragen.

Gruß
sven
Zuletzt geändert von svenyeng am 14. Jan 2020, 17:57, insgesamt 1-mal geändert.
NRE
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Re: HG-Test Haftung verlangt

#7

Beitrag von NRE »

Ich bekomme Ende dieser Woche Kommissionsgeräte zum Testen. Mal schauen was mir zur Unterschrift vorgelegt wird. Mir ist eigentlich schon klar, ob Kommissionsgeräte oder Akustiker eigene Geräte, ich hafte für Verlust oder Beschädigung. Wäre daher schon wissenswert ob im Schadenfall meine PH eintritt. Werde mal mit dem Makler sprechen. Es geht immerhin um ca. 6.000 €. Wobei ich mir allerdings nicht vorstellen kann, dass der Schaden in dieser Höhe vom Akustiker verlangt werden kann. Ich meine, ich müsste dann doch nur die Hardware ersetzen.
martrix
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Re: HG-Test Haftung verlangt

#8

Beitrag von martrix »

Meine Erfahrungen sehen so aus:
Bei Test von Testgeräte musste ich bei den meisten Akustikern den Erhalt quittieren.
Auf der Quittung stand dann der "Normalpreis" der Geräte.
Fand ich soweit in Ordnung, der Akustiker muss ja auch ordentlich verbuchen wo er seine Geräte gelassen hat :)
Bei Kind musste ich für die Testphase eine Versicherung ab schlissen die Verlust und Beschädigung beinhalten soll. Das hat für maximal 6 Wochen ~20€ gekostet.
Ich bin der Meinung, dass man selbst in sechs Wochen nicht wirklich entscheiden kann, ob dass das richtige Geräte für einen ist, erst recht nicht, wenn man zwischendurch noch auf ein anderes Gerät wechseln sollte oder mehrer Anpassungen notwendig sind.
svenyeng
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Re: HG-Test Haftung verlangt

#9

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
Bei Kind musste ich für die Testphase eine Versicherung ab schlissen die Verlust und Beschädigung beinhalten soll. Das hat für maximal 6 Wochen ~20€ gekostet.
Bitte was? Denen hätte ich was erzählt.
Wurde das denn beim Kauf verrechnet?
Nach 6 Wochen dann wieder 20 Euro, wenn man sich noch nicht entschieden hat?
Also ganz klar, KIND gehört boykottiert.
Jeder hat ne private Haftpflicht und damit ist das meiner Ansicht nach geregelt.

Meiner Meinung nach kann es nicht sein, das der Akustiker irgendwas in der Testphase berechnet. HGs testen ist immer kostenlos und unverbindlich.

Das ich nichts unterschreiben muss bei Testgeräten liegt sicherlich daran, das ich schon ewig Kunde bei dem Akustiker bin. Allerdings musste ich das auch nicht, als ich das erste mal bei ihm war. Daher bin ich über diese Unterschriftenaktionen recht verwundert.

Gruß
sven
Ohrenklempner
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Re: HG-Test Haftung verlangt

#10

Beitrag von Ohrenklempner »

Laut BGB ist man wie bei anderen geliehenen Sachen auch Schadenersatzpflichtig. Das bedeutet, dass man den entstandenen Schaden ersetzen muss. Keinesfalls den Verkaufspreis der Hörgeräte.
svenyeng
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Re: HG-Test Haftung verlangt

#11

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
Laut BGB ist man wie bei anderen geliehenen Sachen auch Schadenersatzpflichtig. Das bedeutet, dass man den entstandenen Schaden ersetzen muss. Keinesfalls den Verkaufspreis der Hörgeräte.
Das ist glasklar. Das würde ich auch tun, bzw. würde ich dann meine Versicherung einschalten. Aber das Kind dem Kunden da 20 Euro / 6 Wochen berechnet, das geht meiner Meinung nach nicht.

Gruß
sven
akopti
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Re: HG-Test Haftung verlangt

#12

Beitrag von akopti »

svenyeng hat geschrieben:Hallo!
Bei Kind musste ich für die Testphase eine Versicherung ab schlissen die Verlust und Beschädigung beinhalten soll. Das hat für maximal 6 Wochen ~20€ gekostet.
Bitte was? Denen hätte ich was erzählt.
Wurde das denn beim Kauf verrechnet?
Nach 6 Wochen dann wieder 20 Euro, wenn man sich noch nicht entschieden hat?
Also ganz klar, KIND gehört boykottiert.
Jeder hat ne private Haftpflicht und damit ist das meiner Ansicht nach geregelt.

Meiner Meinung nach kann es nicht sein, das der Akustiker irgendwas in der Testphase berechnet. HGs testen ist immer kostenlos und unverbindlich.

Das ich nichts unterschreiben muss bei Testgeräten liegt sicherlich daran, das ich schon ewig Kunde bei dem Akustiker bin. Allerdings musste ich das auch nicht, als ich das erste mal bei ihm war. Daher bin ich über diese Unterschriftenaktionen recht verwundert.

Gruß
sven
Es wid ja nicht die Anpassung berechnet, sondern der Verlust einer geliehenen Sache. Wenn Kind sich absichert liegt es wahrscheinlich daran, das genügend HG verloren gegangen sind. So eine Entscheidung wird ja nicht aus der Luft gegriffen.
Eine Leihe ist nach DGB ein Vertrag, den man üblicher Weise unterschreibt.
Leihe ist nicht automatisch in der Haftpflichtversicherung beinhaltet.
Zuletzt geändert von akopti am 14. Jan 2020, 20:17, insgesamt 1-mal geändert.
NRE
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Re: HG-Test Haftung verlangt

#13

Beitrag von NRE »

Nach meinen bisherigen Recherchen tritt im Schadenfall die Privathaftpflichtversicherung ein. Allerdings sollte jeder seinen Vertrag prüfen, da es auch noch Policen bzw. Versicherer gibt, welche das Risiko Leihgeräte ausschließen.
NRE
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Re: HG-Test Haftung verlangt

#14

Beitrag von NRE »

Was Kind macht, finde ich nicht grundsätzlich falsch. Es ist ja auch zur Sicherheit für den Kunden. Es soll ja auch noch Leute ohne Privathaftpflichtversivherung geben bzw. Versicherungen die es ausschließen.
svenyeng
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Re: HG-Test Haftung verlangt

#15

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
Es soll ja auch noch Leute ohne Privathaftpflichtversivherung geben bzw. Versicherungen die es ausschließen.
Ja und?
Wenn, dann soll Kind die 20 Euro übernehmen und damit selber ne Versicherung für die Leihgeräte abschließen.
Kind hätte da bei mir schlechte Karten, wenn die mir damit kommen würden.
Ich würde mich umdrehen und gehen und nicht "Auf Wiedersehen" sagen.
Dann ab zum nächsten Akustiker.
Das ist einfach kein Service.

Wenn Kind schlau wäre, würden sie das einfach mit in den HG Kaufpreis einkalkulieren.
Wenn das HG nachher 20 Euro teurer ist, interessiert das kaum jemanden.
Bzw. als Akustiker bindet man sich die 20 Euro ans Bein, denn bei Verkauf hat man das eh dicke wieder drin.

Aber mal eben beim Test für 6 Wochen 20 Euro berechnet macht auf den Kunden keinen guten Eindruck. Was ist wenn ich 1/2 Jahr teste? Dann sind das 80 Euro.

Gruß
sven
NRE
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Re: HG-Test Haftung verlangt

#16

Beitrag von NRE »

Also wie gesagt, grundsätzlich finde ich den Ansatz nicht falsch. Es sollte dann für mein empfinden nicht teurer sein als 20 € und auch nicht obligatorisch und für die gesamte Testphase ohne die Beschränkung auf 6 Wochen.

Gruß
Norbert
urlaubsreif
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Re: HG-Test Haftung verlangt

#17

Beitrag von urlaubsreif »

Ich schließe grundsätzlich eine HG Versicherung ab, wenn ich Geräte teste.

Kostet für beide Geräte 11 Euro über einen Zeitraum von 6 Wochen.
Das ist verschmerzbar, wenn dafür das Risiko des Verlustes abgedeckt ist. 20 Euro erscheint mir etwas viel.

Einer Freundin von mir wurde mal beim Fensterwechsel in ihrer EG Wohnung die Handtasche aus dem Schlafzimmer geklaut. Die darin befindlichen Hörgeräte im Wert von knapp 6.000 Euro futsch. Aber glücklicherweise versichert.
_Hz 125 250 500 1000 2000 3000 4000 6000 8000
dbR 55__55__60__60__65___55__70___85__90
dbL 65__75__75__80__75___65__75___70__70
svenyeng
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Re: HG-Test Haftung verlangt

#18

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

@urlaubsreife:
Hast Du denn keine Privathaftpflicht?

Gruß
sven
akopti
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Re: HG-Test Haftung verlangt

#19

Beitrag von akopti »

Wie oft denn noch, nicht alle Privathaftplichtversicherungen treten bei Leihe ein.
handycappy
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Re: HG-Test Haftung verlangt

#20

Beitrag von handycappy »

Danke für Eure zahlreichen, informativen Beiträge.

Es geht also beides: mit oder ohne Haftung.

Auch von einer Bekannten erfuhr ich inzwischen, dass sie drei nagelneue Hörgeräte bei einem Akkustiker testen durfte. Sie entschied sich für eines von Kind und musste für keines dieser Geräte eine Haftung übernehmen.

Transparenz wäre in dieser Branche wünschenswert.

Ungeklärt bleibt:
Bekommt der Akkustiker keine Garantie, wenn er so ein Gerät beim Hersteller kauft?
Falls ja, bräuchte er nur bei mutwilliger Zerstörung oder unsachgemäßer Behandlung eine Kostenerstattung verlangen und nicht "bei allen Schäden".

Überhaupt - bei einem Versicherungsbetrag von 11 €/6 Wochen könnte der Akkustiker aus Kulanz die Aufwändungen für die Versicherung übernehmen.
Das wäre Psychologie!

Und eine Rechnung des Herstellers mit Kaufdatum wäre für die Versicherung auch interessant.
Es soll ja der Schaden ersetzt werden, der dem Akkustiker entstanden ist.

Aber ein Demo-Gerät - es steht auch "DEMO" drauf - ist so etwas wie ein Vorführgerät, evtl. schon zig-mal gebraucht, überholt, gereinigt und gewartet.
Warum auch nicht? Nur dass dann mit dem Neupreis gehaftet werden muss, kann ich nicht nachvollziehen.

Lieben Gruß und vielen Dank an Euch,

handycappy
svenyeng
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Re: HG-Test Haftung verlangt

#21

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
Wie oft denn noch, nicht alle Privathaftplichtversicherungen treten bei Leihe ein.
Das sollte man eben klären.
Wenn die Versicherung nicht eintritt, würde ich schauen bei welcher Versicherungsgesellschaft diese eintritt und ggf. die Versicherung wechseln.
Grade bei Dingen die man sich leiht ist doch die Haftpflicht wichtig.
Wenn sich jemand z.B. einen Rasenmäher vom Nachbarn leiht und der geht kaputt.
Grade dann muss doch ne Versicherung eintreten.

Und was ich auch schon sagte:
Das alles ist nicht das Problem des Kunden.
Wenn der Akustiker Angst hat das was kaputt geht und er hohe Summen zahlen muss, soll er für die 20 Euro die Versicherung abschließen.
Es bleibt i.d.R. nicht bei den 20 Euro, denn nach 6 Wochen sind die wenigsten mit testen durch.
Der Akustiker kann doch generell eine Versicherung für all seine HGs abschließen, die das ganzen Jahr läuft.

Man sollte sich vom Akustiker nicht abzocken lassen und vor allem nicht alles mit machen.
Es gibt genug Akustiker in Deutschland.
Der Akustiker will doch HGs verkaufen.
Mit solchen Aktionen vertreibt er potentielle Kunden eher.

Wenn man bei nem Autohändler ein Fahrzeug probe Fährt, berechnet der Händler dem Kunden auch nicht die Versicherung für den Tag. Das ist Service.

Generell sollte man doch mit den HGs pfleglich umgehen.
Mal ehrlich, wie oft ist Euch ein HG kaputt gegangen? Also durch äussere Gewalteinwirkung?
Ist es einfach nur ein technischer Defekt, so ist das ne Garantiesache, auch bei Testgeräten und kann nicht dem Kunden berechnet werden. Er kann ja nichts dafür wenn da ein Defekt auftritt.
Passiert es wirklich, das die HGs runterfallen und man selber oder ggf. sogar eine andere Person tritt drauf.
Dann ist es äussere Gewalteinwirkung. Sowas ist mir aber in über 20 Jahren mit HGs noch nicht passiert.
Wenn ich tatsächlich was kaputt mache, dann stehe ich dazu und dann findet man auch gemeinsam mit dem Akustiker eine Lösung. Hat man tatsächlich eine Haftpflicht die geliehenes nicht ersetzt, dann muss man es eben passend hindrehen.

ruß
sven
sedi
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Re: HG-Test Haftung verlangt

#22

Beitrag von sedi »

Hallo zusammen,

Ein Gutes hat dieser Thread allemal:

Er sensibilisiert und nennt -sehr überspitzt meiner Meinung nach- Fakten des Für und Wider.

Etwas zu leihen ist immer heikel wenn der Verleiher keine Vollversicherung zumindest anbietet und sich der Kunde AKTIV dagegen aussprechen muss!!

11,--€ für einen gewissen Zeitraum für Gerätschaft von vielen hundert Euros unverschämt ....

was zahlt Ihr für ein paar Skier oder den Tennisschläger oder dem e-bike oder dem Tretboot oder dem Kleinwagen im Urlaubsort -pro Tag- !!!???

Und wenn eine Privathalftpflichtversicherung vorhanden, und sie begleicht den Schaden ohne Aufwand nach der Schadensmeldung -GUT!! Was aber wenn es Rückfragen, Erklärungen,... bedarf? Viel Spass oftmals! Beim Akustiker isses unzweifelhaft, "VOLLKASKO ohne SB, egal aus welchen Umständen!" Eure Nerven sind auch was wert, und ein Häckmäck im Nachgang kostet VIELE Körner.

Und der Akustiker soll alles im Service includieren, alles in den 700,-- pro Ohr für 6 Jahre,...
was seit Ihr in Eurem Beruf, an Eurem Arbeitsplatz bereit "unentgeltlich" zu leisten, "kauf einen Lutscher und erhalte 2 Kugeln Eis dazu," ...

Die Versicherungslösung (z.B. mit anteiliger Rückerstattung bei Aufzahlgeräten..) scheint mir UNABHÄNGIG ob Privathaftpflicht oder nicht die verantwortungsvolle Variante zu sein, damit AKu und Kunde stressless dieses Risiko abdecken, ohne Erklärungsnot, ohne schmutzige Wäsche, zeitnah und lösungsorientiert.

schönen Tag zusammen

sedi
* 1964, PLZ D-91xxx, selbst betroffen, hochgradig und breitbandige SH, vorwiegend wohl berufl. bedingt, ... seit ca. 2008 beidseitig (mit HDO) versorgt.
svenyeng
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Re: HG-Test Haftung verlangt

#23

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
Und wenn eine Privathalftpflichtversicherung vorhanden, und sie begleicht den Schaden ohne Aufwand nach der Schadensmeldung -GUT!! Was aber wenn es Rückfragen, Erklärungen,... bedarf? Viel Spass oftmals!
Kein Problem, dafür gibts den Versicherungsmakler vor Ort.
Direktversicherungen würde ich nie abschließen, da ich im Fall des Falles keine Lust habe mich mit ner Versicherung abzugeben. Das nacht mein Makler vor Ort.
Der kümmert sich um alles und kann auch ganz anders mit der Versicherung reden,
Und der Akustiker soll alles im Service includieren, alles in den 700,-- pro Ohr für 6 Jahre,...
Wie kommst Du auf 700 Euro pro Ohr?
Dafür bekomme ich kein HG. 1800-2000 Euro Eigenanteil pro Ohr.
Da hat de Akustiker guten Gewinn drin.
Die 700 Euro HGs (zuzahlungsfrei) kosten im Einkauf noch sehr viel weniger.
Im Schadensfall ist der Schaden nicht groß.
Letztendlich muss man das ganze als Mischkalkulation sehen.
An den ganz teueren HGs verdient der Akustiker richtig gut.
Damit finanziert sich dann anderes wieder quer.

Ich wiederhole auch gerne noch mal, das ich dafür grade stehe, wenn ich jemanden einen Schaden zufüge.
Nur bisher gabs an meinen HGs noch keinen Schaden der irgendwie mit äusserer Gewalt o.ä. entstand.

Was mich jetzt aber mal interessieren würde:
Was genau ist in der Versicherung wo der Akustiker 20 Euro für 6 Wochen will, genau abgesichert.
Zahlt die überhaupt bei äusserer Gewalteinwirkung durch den Kunden?
Wie viel zahlt die? Gibt es einen Eigenanteil und wie hoch ist der?
Mich würde es nicht wundern, wenn diese Versicherung in den wenigsten Fällen zahlt und es noch einen richtig hohen Eigenanteil gibt.
Der wer mal genau nachdenkt wird zu dem Schluss kommen, das keine Versicherung 2 HGs im Wert von je 2.000 - 3.000 Euro komplett bezahlt im Fall des Falles.

Das wird ähnlich sein wir mit den HG Versicherungen die manche Akustiker beim Kauf eines HG anbieten.
Denn da verdienen nur der Akustiker und die Versicherung selber dran. Es rechnet sich einfach nicht.

Weiterhin würde mich mal interessieren wie oft die Akustiker, die hier im Forum aktiv sind, schon große und teure Schäden bei Leih HGs hatten. Nur damit man mal ein wenig Statistik hat.

Ach ja was mir noch einfällt:
Wie sieht es denn aus wenn die gekauften HGs defekt sind und der Kunde Leihgeräte für die Reparaturdauer bekommt? Soll der Kunde dann wieder zur Kasse gebeten werden?
Für ich ein NoGo. Wenn mit meinen HGs etwas ist, bekomme ich kostenlos für die Reparaturdauer gleichwertige HGs. Auch dafür muss ich nichts unterschreiben und auch keine Versicherung oder so bezahlen.
Letztendlich gehört es dann wohl zur Garantie.

Noch mal zum Schuss:
Das testen von HGs ist kostenlos und unverbindlich.
Also geht es überhaupt nicht, das dann vom Kunden eine Versicherung bezahlt werden muss.
Und grade bei zuzahlungsfreien HGs kann man dann nicht mehr von zuzahlungsfrei sprechen.

Gruß
sven
arnold
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Re: HG-Test Haftung verlangt

#24

Beitrag von arnold »

Ich habe in dem Vertrag nachgelesen, auf den mich Ohrenklempner vor einiger Zeit hingewiesen hatte. In diesem Vertrag mit dem vdek heißt es in § 9 Abs.8 dass der Akustiker im Falle eines Verlustes des Hörgerätes in der Anpassungsphase eine Vergütung von der Kasse erhält. Natürlich nur den mit den Kassen vereinbarten Betrag.
Arnold
Ohrenklempner
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Re: HG-Test Haftung verlangt

#25

Beitrag von Ohrenklempner »

Die Krankenkasse begleicht die entstandenen Aufwendungen nach einem entsprechenden Kostenvoranschlag. Einen festen Betrag gibt es nicht. Es sind noch keine teuren Geräte abhanden gekommen, aber das letzte (und einzige) Mal, wo das passiert ist, hat mir die KK die entstandenen Unkosten erstattet.
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