HG-Test Haftung verlangt
Re: HG-Test Haftung verlangt
Hallo!
@ohrenklempner:
Danke für die Info und die Erklärung wie das geregelt wird.
Damit ist doch glasklar das die Versicherung nicht nötig ist und die 20 Euro mehr oder weniger Abzocke sind.
Gruß
sven
@ohrenklempner:
Danke für die Info und die Erklärung wie das geregelt wird.
Damit ist doch glasklar das die Versicherung nicht nötig ist und die 20 Euro mehr oder weniger Abzocke sind.
Gruß
sven
Re: HG-Test Haftung verlangt
Hallo,
... und ich habe von KINDHG zur Probe bekommen, wochenlang, ohne Unterschrift und ohne Kenntnis der Kosten ...
LG Randolf
... und ich habe von KIND
LG Randolf
Re: HG-Test Haftung verlangt
Hallo zusammen,
kann es sein, dass hier zwei Arten von Testen vermischt wurden (und deswegen Fragen unterschiedlich zu beantworten wären)?
Nämlich:
- das eine Testen für klassische "HG -Versorgung" (mit Beteiligung der KK ) und
- das andere "kostenlos testen" (ohne Beteiligung derKK ).
Schöne Grüße,
Sergej
kann es sein, dass hier zwei Arten von Testen vermischt wurden (und deswegen Fragen unterschiedlich zu beantworten wären)?
Nämlich:
- das eine Testen für klassische "
- das andere "kostenlos testen" (ohne Beteiligung der
Schöne Grüße,
Sergej
Wie manipuliert man einen Menschen?
Man erzählt ihm nur die halbe Wahrheit.
Man erzählt ihm nur die halbe Wahrheit.
Re: HG-Test Haftung verlangt
Hallo!
Und generell sollte man ja eh immer beides testen.
Gruß
sven
Nein, das ist total egal.kann es sein, dass hier zwei Arten von Testen vermischt wurden (und deswegen Fragen unterschiedlich zu beantworten wären)?
Und generell sollte man ja eh immer beides testen.
Gruß
sven
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Re: HG-Test Haftung verlangt
@svenyeng
"Denn da verdienen nur der Akustiker und die Versicherung selber dran."
Hi Sven,
das ist mir völlig neu, dass "der Akustiker" daran verdient, reiner Geldwechsel. Bis jetzt habe ich noch von keinem Akustiker gehört, der diese Versicherung MIT GEWINN kalkuliert (darf er das überhaupt, nach dem Versicherungsvertragsgesetz ?). Nicht er ist der Anbieter, sondern das Versicherungsunternehmen. Und eine Provision (als Versicherungsmakler, der er ja gar nicht ist) fällt auch flach.
Die damit befassten Versicherer bewerben ggü. dem Akustiker dieses entsprechend auch lediglich als Werkzeug zur Kundenbindung
"... und die 20 Euro mehr oder weniger Abzocke sind ..." eben nicht des Akustikers, denn der leitet diese ja bloß weiter.
lg Frank
"Denn da verdienen nur der Akustiker und die Versicherung selber dran."
Hi Sven,
das ist mir völlig neu, dass "der Akustiker" daran verdient, reiner Geldwechsel. Bis jetzt habe ich noch von keinem Akustiker gehört, der diese Versicherung MIT GEWINN kalkuliert (darf er das überhaupt, nach dem Versicherungsvertragsgesetz ?). Nicht er ist der Anbieter, sondern das Versicherungsunternehmen. Und eine Provision (als Versicherungsmakler, der er ja gar nicht ist) fällt auch flach.
Die damit befassten Versicherer bewerben ggü. dem Akustiker dieses entsprechend auch lediglich als Werkzeug zur Kundenbindung

"... und die 20 Euro mehr oder weniger Abzocke sind ..." eben nicht des Akustikers, denn der leitet diese ja bloß weiter.
lg Frank
Zuletzt geändert von akufrank59 am 16. Jan 2020, 10:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: HG-Test Haftung verlangt
Der Bereich Versicherung sollte ja nun ziemlich klar sein 
Aber ein zweiter Aspekt in der Diskussion, der hier auftaucht und auch schon mehrmals aufgetaucht ist scheint sehr interessant:
Was für Demo Geräte.
Es ist dabei egal obIDO oder HDO
Zum testen ist es doch scheiss egal, ob ein Gerät "fabrikneu" oder gebaucht ist.
Wichtig ist, dass das was ins Ohr kommt "neu" und unbenutzt ist.
BeimHDO also ab Schlauch oder Kabel Beim IDO die sowieso persönlich angepasste Schale.
Ich persönlich finde es gut wenn Hersteller Geräte mit DEMO auf dem Gebäude anschreiben. Da weiss jeder woran er ist und das sie wahrscheinlich auch schon mal in Benutzung waren.
Da passiert doch auch aus Hygienischer Sicht nichts, oder sehe ich das Falsch?
Die definitiven Geräte müssen dann "Fabrikneu" sein.
Treehugger

Aber ein zweiter Aspekt in der Diskussion, der hier auftaucht und auch schon mehrmals aufgetaucht ist scheint sehr interessant:
Was für Demo Geräte.
Es ist dabei egal ob
Zum testen ist es doch scheiss egal, ob ein Gerät "fabrikneu" oder gebaucht ist.
Wichtig ist, dass das was ins Ohr kommt "neu" und unbenutzt ist.
Beim
Ich persönlich finde es gut wenn Hersteller Geräte mit DEMO auf dem Gebäude anschreiben. Da weiss jeder woran er ist und das sie wahrscheinlich auch schon mal in Benutzung waren.
Da passiert doch auch aus Hygienischer Sicht nichts, oder sehe ich das Falsch?
Die definitiven Geräte müssen dann "Fabrikneu" sein.
Treehugger
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Re: HG-Test Haftung verlangt
Die DEMO-Geräte werden dem Akustiker in "fabrikneuem" Zustand geliefert, und es ist daher auch an ihm, den hygienischen Zustand, z. B. durch Einsatz entsprechender Desinfektionsmittel, über die er ja verfügt, sicher zu stellen.
Du brauchst dir deshalb also keine Sorgen zu machen, es sei denn, besagter Kollege wäre ein Schmierfink.
lg Frank
Du brauchst dir deshalb also keine Sorgen zu machen, es sei denn, besagter Kollege wäre ein Schmierfink.
lg Frank
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Re: HG-Test Haftung verlangt
Auf Demogeräten steht bei den meisten Herstellern groß DEMO drauf. Bei den anderen Herstellern steht's klein drauf, zum Beispiel bei Signia steht auf einem kleinen Aufkleber im Batteriefach DX oder DNx.
Aus hygienischer Sicht ist einHdO völlig unbedenklich. Die Geräte werden nach jeder Benutzung gereinigt, Exhörer (wenn sie noch 1A sind) kann man desinfizieren und mit neuem Filter versehen. Dünnschläuche und Schirmchen werfe ich weg. Otoplastiken und IdOs passen ohnehin nur in das dafür vorgesehene Ohr. Wenn ein Demogerät nicht mehr schön aussieht, geht es zurück zum Hersteller und man bekommt ein Neues. In der Regel sind die Geräte dann aber ohnehin technisch überholt.
Aus hygienischer Sicht ist ein
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten – Grüßli an die Schwiz!
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Re: HG-Test Haftung verlangt
@svenyeng, @randolf
"... ohne Unterschrift ..."
Grundsätzlich ergibt sich die Haftung des Probekunden ganz simpel aus dem BGB.
Soweit ich weiß, ist es aber ratsam, den Kunden auch darauf hinzuweisen. Wenn nicht, kann es da ohne weiteres auch konkurrierende Rechtsprechung geben, sprich: das Gericht könnte den Kunden auch "freihalten", wenn er dahingehend nicht vorher informiert wurde (hat aus diesem Forum jemand schon entsprechende Aktenzeichen gefunden ?)
Das leidige "Leihe"problem: grundsätzlich ist zwar Vermietung versicherbar, LEIHE aber nicht, es sei denn, der Versicherer schließt dieses Wagnis, wie auch immer ausgestaltet, ein.
Sollte tatsächlich der Schaden eingetreten sein (selbstverständlich in nachgewiesener Höhe, wohl kaum brutto VK !), muss der Akustikerkollege seinen Schadensersatzanspruch ja auch beweisen!
Ohne unterschriebene Empfangsbescheinigung soll das wie genau gehen ???????
Und deshalb unterschreiben meine Kunden jeder, ohne zu murren sowohl bei der Neuausprobe, als auch bei Leihgeräten wegen Reparatur, eine Empfangsbestätigung.
Hatte noch nie auch nur eine kritische Rückfrage deswegen !!!
lg Frank
"... ohne Unterschrift ..."
Grundsätzlich ergibt sich die Haftung des Probekunden ganz simpel aus dem BGB.
Soweit ich weiß, ist es aber ratsam, den Kunden auch darauf hinzuweisen. Wenn nicht, kann es da ohne weiteres auch konkurrierende Rechtsprechung geben, sprich: das Gericht könnte den Kunden auch "freihalten", wenn er dahingehend nicht vorher informiert wurde (hat aus diesem Forum jemand schon entsprechende Aktenzeichen gefunden ?)
Das leidige "Leihe"problem: grundsätzlich ist zwar Vermietung versicherbar, LEIHE aber nicht, es sei denn, der Versicherer schließt dieses Wagnis, wie auch immer ausgestaltet, ein.
Sollte tatsächlich der Schaden eingetreten sein (selbstverständlich in nachgewiesener Höhe, wohl kaum brutto VK !), muss der Akustikerkollege seinen Schadensersatzanspruch ja auch beweisen!
Ohne unterschriebene Empfangsbescheinigung soll das wie genau gehen ???????
Und deshalb unterschreiben meine Kunden jeder, ohne zu murren sowohl bei der Neuausprobe, als auch bei Leihgeräten wegen Reparatur, eine Empfangsbestätigung.
Hatte noch nie auch nur eine kritische Rückfrage deswegen !!!
lg Frank
Zuletzt geändert von akufrank59 am 16. Jan 2020, 11:10, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: HG-Test Haftung verlangt
@handycappy (ganz am Anfang)
Hallo,
SoniTon Personal 3.2 ist das Oticon OPN S 3 beim Meditrend-Akustiker.
lg Frank
Hallo,
SoniTon Personal 3.2 ist das Oticon OPN S 3 beim Meditrend-Akustiker.
lg Frank
Zuletzt geändert von akufrank59 am 16. Jan 2020, 11:33, insgesamt 1-mal geändert.
Re: HG-Test Haftung verlangt
Hallo,
in meinem Versicherungsvertrag ist die Leihe mit 10.000 € versichert. Das ist bei meiner Versicherungsgesellschaft Standart, also ohne gesonderte Beantragung oder Mehrprämie.
Aber das sollte jeder Höregerätetester in seiner Police nachschauen oder beim Versicherer nachfragen.
Das gegenüber dem Akustiker im Schadenfall Haftung besteht ist ja geklärt.
in meinem Versicherungsvertrag ist die Leihe mit 10.000 € versichert. Das ist bei meiner Versicherungsgesellschaft Standart, also ohne gesonderte Beantragung oder Mehrprämie.
Aber das sollte jeder Höregerätetester in seiner Police nachschauen oder beim Versicherer nachfragen.
Das gegenüber dem Akustiker im Schadenfall Haftung besteht ist ja geklärt.
Re: HG-Test Haftung verlangt
Hallo!
Gruß
sven
Eben. Und das wird meist nicht ganz einfach. Und da die Akustiker sicherlich nicht die Kunden vergraulen wollen wird sich im Fall des Falles eine Lösung die für beide gut ist finden.Sollte tatsächlich der Schaden eingetreten sein (selbstverständlich in nachgewiesener Höhe, wohl kaum brutto VK !), muss der Akustikerkollege seinen Schadensersatzanspruch ja auch beweisen!
Bisher hat kein Akustiker von mir eine Unterschrift haben wollen. Also bei Test oder Leihe bei Reparatur.Und deshalb unterschreiben meine Kunden jeder, ohne zu murren sowohl bei der Neuausprobe, als auch bei Leihgeräten wegen Reparatur, eine Empfangsbestätigung.
Gruß
sven
Re: HG-Test Haftung verlangt
Dann hast du halt den Ausnahmeakustiker oder eben einen „Alleinunterhalter“
Es ist doch völlig normal, dass ich den Erhalt der Hörgeräte bestätige, insbesondere wenn dies durch Angestellte des Akustikers erfolgt.
Ich habe gestern Testgeräte erhalten und eine Empfangsbestätigung mit Hinweis auf die Haftung unterschrieben. Absolut korrekt. Hatte mich irritiert wenn es anders gewesen wäre.
Es ist doch völlig normal, dass ich den Erhalt der Hörgeräte bestätige, insbesondere wenn dies durch Angestellte des Akustikers erfolgt.
Ich habe gestern Testgeräte erhalten und eine Empfangsbestätigung mit Hinweis auf die Haftung unterschrieben. Absolut korrekt. Hatte mich irritiert wenn es anders gewesen wäre.
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Re: HG-Test Haftung verlangt
Würde ich auch immer machen. Wenn einer durchbrennt mit teuren Kommissionsgeräten, hat der Akustiker am Ende die A-Karte. 

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Re: HG-Test Haftung verlangt
Hallo!
Ich denke es kommt da auch ein bisschen drauf an, was für einen Kunden der Akustiker da hat.
Ich bin dort weit über 10 Jahre Stammkunde mitHGs und Brillen.
Zu 99,9% mache ich auch alles direkt mit dem Chef mit dem ich mich auch schon recht lange duze. Aber auch die Angestellten sind richtig gut.
Wenn ich mit nem PaarHG durchbrennen würde käme ich nicht weit.
Der Akustiker kenn mich ja lange genug und weiß ja auch wo ich wohne.
Und hier auf dem Lande ist man ja auch nicht grade anonym. Hier kennt fast jeder jeden.
Ist natürlich klar, wenn da ein Neukunde kommt oder jemand den man kaum kennt, da muss der Akustiker sich absichern.
Gruß
sven
Ich denke es kommt da auch ein bisschen drauf an, was für einen Kunden der Akustiker da hat.
Ich bin dort weit über 10 Jahre Stammkunde mit
Zu 99,9% mache ich auch alles direkt mit dem Chef mit dem ich mich auch schon recht lange duze. Aber auch die Angestellten sind richtig gut.
Wenn ich mit nem Paar
Der Akustiker kenn mich ja lange genug und weiß ja auch wo ich wohne.
Und hier auf dem Lande ist man ja auch nicht grade anonym. Hier kennt fast jeder jeden.
Ist natürlich klar, wenn da ein Neukunde kommt oder jemand den man kaum kennt, da muss der Akustiker sich absichern.
Gruß
sven
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Re: HG-Test Haftung verlangt
Zitat Sven:
wenn da ein Neukunde kommt oder jemand den man kaum kennt, da muss der Akustiker sich absichern.
AAAHha ! 
wenn da ein Neukunde kommt oder jemand den man kaum kennt, da muss der Akustiker sich absichern.
AAAH

Zuletzt geändert von akufrank59 am 16. Jan 2020, 14:19, insgesamt 1-mal geändert.
Re: HG-Test Haftung verlangt
Unabhängig davon, ob 11€ (zu)viel sind oder nicht: Wenn ich ausgeliehene Skier oder Tennisschläger oder e-Bike oder Tretboot oder gar Kleinwagen im Urlaubsort VERLIERE(!) muss ich selbst den verliehenen Gegenstand bezahlten - KOMPLETT. Wenn ich es "nur" kaputt mache, muss ich meist den Schaden selbst bezahlen bzw. beim Auto ist idR eine Selbstbeteiligung zur vom Verleiher abgeschlossenen Versicherung fällig.sedi hat geschrieben:Er sensibilisiert und nennt -sehr überspitzt meiner Meinung nach- Fakten des Für und Wider.
Etwas zu leihen ist immer heikel wenn der Verleiher keine Vollversicherung zumindest anbietet und sich der Kunde AKTIV dagegen aussprechen muss!!
11,--€ für einen gewissen Zeitraum für Gerätschaft von vielen hundert Euros unverschämt ....
was zahlt Ihr für ein paar Skier oder den Tennisschläger oder dem e-bike oder dem Tretboot oder dem Kleinwagen im Urlaubsort -pro Tag- !!!???
Irgendwie sehe ich da keinen vergleichbaren Zusammenhang zum Hörgerät.
Btw. Haftpflichtversicherungen bezahlen Schäden, die durch den Schädiger entstanden sind, der nicht selbst Eigentümer der geschädigten Sache ist. Das allerdings normalerweise nur, wenn die Sache nicht vom Schädiger benutzt wird. Ein geliehener Rasenmäher wird also mehr oder weniger nur ersetzt, wenn er beim Transport kaputt geht, nicht jedoch beim tatsächlichen Mähen eines Rasens.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
Re: HG-Test Haftung verlangt
Hallo!
Wenn ich z.B. einen Holzspalter leihe und beim spalten funktioniert das Teil auch einmal nicht mehr, dann ist das nicht mein Problem. Also es ist irgendein technischer Defekt.
Solche Dinge sind vom Verleiher in die Leihgebühr einkalkuliert.
Ein Verleiher muss ja auch die Geräte, die er verleiht regelmäßig prüfen und ggf. Reparaturen machen.
Wenn Du im Urlaub ein Fahrrad leihst und beim Fahren platzt der Reifen.
Dann muss Du dafür auch nichts zahlen, da das ja keine Absicht ist.
Der Verleiher wird dann das Rad tauschen und in Ruhe reparieren.
Die Reparatur wird aber dem Kunden nicht berechnet.
Ich muss aber auch sagen, das es schwierig ist, das mitHGs zu vergleichen.
Eben ganz einfach, weil derHG Test oder das leihen im Reparaturfall ja eh alles kostenlos ist.
Gruß
sven
Da ist jetzt die Frage was Du unter kaputt machen verstehst.Wenn ich es "nur" kaputt mache, muss ich meist den Schaden selbst bezahlen bzw. beim Auto ist idR eine Selbstbeteiligung zur vom Verleiher abgeschlossenen Versicherung fällig.
Wenn ich z.B. einen Holzspalter leihe und beim spalten funktioniert das Teil auch einmal nicht mehr, dann ist das nicht mein Problem. Also es ist irgendein technischer Defekt.
Solche Dinge sind vom Verleiher in die Leihgebühr einkalkuliert.
Ein Verleiher muss ja auch die Geräte, die er verleiht regelmäßig prüfen und ggf. Reparaturen machen.
Wenn Du im Urlaub ein Fahrrad leihst und beim Fahren platzt der Reifen.
Dann muss Du dafür auch nichts zahlen, da das ja keine Absicht ist.
Der Verleiher wird dann das Rad tauschen und in Ruhe reparieren.
Die Reparatur wird aber dem Kunden nicht berechnet.
Ich muss aber auch sagen, das es schwierig ist, das mit
Eben ganz einfach, weil der
Gruß
sven
Re: HG-Test Haftung verlangt
Ja, das ist eine Gratwanderung, was unter Verschleiß unter "üblicher Benutzung" fallen könnte.svenyeng hat geschrieben:Da ist jetzt die Frage was Du unter kaputt machen verstehst.
Wer mit gebrochenen Skiern oder Tennisschläger zurückkommt dürfte kaum auf freudestrahlende Verleiher treffen. Eine Schramme in der Lauffläche der Skier, weil man über einen Stein gefahren ist, dürfte zum normalen Gebrauch zählen. Aber ich glaube, da werden wir arg OT.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
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L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
Re: HG-Test Haftung verlangt
Bei meinem AKU habe ich immer Kommisionsgeräte bekommten und musste eine Empfangsbescheinigung unterschreiben, dass ich die Geräte teste und ggf. Schadensersatz leisten muss. Irgendeine Absicherung braucht er ja schon, sonst könnte ich ja sagen, die Teile nie empfangen zu haben.
Wenn einer wirklich durchbrennt, ist wahrscheinlich Geld und Gerät weg. Vielleicht lässt sich ja anhand der Seriennummer feststellen, ob die Geräte bei einem anderenAKU noch mal auftauchen?
Ich war mal bei einem anderen Akustiker und habe dort Demo-Geräte bekommen. Auf meine Frage, ob ich was unterschreiben muss, meinte er, ne die Geräte haben eine Abschaltautomatik, nach einem gewissen Zeitraum könnte ich eh nichts mehr damit anfangen ....
Wenn einer wirklich durchbrennt, ist wahrscheinlich Geld und Gerät weg. Vielleicht lässt sich ja anhand der Seriennummer feststellen, ob die Geräte bei einem anderen
Ich war mal bei einem anderen Akustiker und habe dort Demo-Geräte bekommen. Auf meine Frage, ob ich was unterschreiben muss, meinte er, ne die Geräte haben eine Abschaltautomatik, nach einem gewissen Zeitraum könnte ich eh nichts mehr damit anfangen ....
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Re: HG-Test Haftung verlangt
Der schlaue Kunde könnte sich aber die Anpasssoftware besorgen und eine NoahLink Wireless kaufen und sich selbst alle paar Wochen den Testzeitraum zurücksetzen.Nanni hat geschrieben: Ich war mal bei einem anderen Akustiker und habe dort Demo-Geräte bekommen. Auf meine Frage, ob ich was unterschreiben muss, meinte er, ne die Geräte haben eine Abschaltautomatik, nach einem gewissen Zeitraum könnte ich eh nichts mehr damit anfangen ....

...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 
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