wieder aufgewärmt: "Werde ich richtig beraten?" (der erste, bereits geschlossene !)

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akufrank59
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wieder aufgewärmt: "Werde ich richtig beraten?" (der erste, bereits geschlossene !)

#1

Beitrag von akufrank59 »

Liebe Gemeinde :angel:

ich muss doch noch einmal den "alten" Thread wieder ansprechen:

@urlaubsreif #14 v. 17.11.19 bis #100 v. 22.11.19, sowie @ohrenklempner, @MSc, @Nanni und @svenyeng imselben Zeitraum !

@urlaubsreif, du bist aufgrund deiner o. a. besonderen Befasstheit (und Angefasstheit) in der Sache meine erste Adresse nun.

Dass du in der Folge deiner beschriebenen Schwierigkeiten nicht nur persönliche, sondern auch ganz harte finanzielle Probleme hattest, tut mir sehr leid, und OHNE JEDEN SARKASMUS fühle ich da mit dir mit.

Woher sonst sollte die Steigerung deiner Emotionen gekommen sein ?

Aber die Rückmeldungen der Kollegen sind da keineswegs von der Hand zu weisen und auch keine Desinformation !

Da du zu Recht auf einen ganzen Haufen einschlägiger Gerichtsurteile, sowohl von Landessozialgerichten, als auch vom Bundessozialgericht, verweist, könnte für den Mitleser, speziell aus der Kundenperspektive und ohne juristische Vorbildung, der falsche Eindruck entstehen, die "Verwirklichung des bestmöglichen Angleichs der Hörfähigkeit des betroffenen Klägers an das Hörvermögen hörgesunder Menschen" sei ein juristischer Selbstläufer.

Um Gottes Willen, dem ist nicht so !!! Schon mal von dem Sprichwort gehört: "Auf Hoher See und vor Gericht ... sind wir all' in Gottes Hand !" ?

Da ich mich in meinem Beruf sehr auch für das rechtliche Umfeld interessiere (meine ExFrau sagte früher, an mir sei ein Anwalt verloren gegangen ;) ), weiß ich, dass da vor Justizias Schranken auch mal nicht alles glatt gelaufen ist, und so habe ich da mal, vorzugsweise in "ReHaDat", herumgekramt, um hier den "advocatus diavoli" zu geben.

1.) Hessisches LSG, 2. Senat, Az. L 2 R 293/12 vom 24.11.2015 : Bei einer Standesamtsleiterin wurde in der Begutachtung durch eine Gerichtssachverständige (Akustikermeisterin) kein (sinngemäß) "beweisbarer Mehrwert" des angestrebten ggü. dem Vergleichsgerät festgestellt und die Klage der Kundin gegen den "einschlägigigen" Widerspruchsbescheid (hier: beklagte RV und beigeladene GKV) in beiden Instanzen zurückgewiesen. Die Standesamtsleiterin konnte den "wesentlichen Gebrauchsvorteil" nicht beweisen und das Gericht folgte den gemessenen Feststellungen der Sachverständigen.

2.) (dasselbe auf schwäbisch :{ ) Sozialgericht Stuttgart S 16 KR 2563/12 vom 19.05.2016:
Zitat aus dem Pressetext des Gerichts:"Im Rahmen der Anpassung wurde beim Hörgeräteakustiker eine vergleichende Messung durchgeführt, bei welcher der Versicherte mit dem Festbetragsmodell und dem teureren Hörsystem eine gleiche Anzahl von Silben verstand. Der Hörgeräteakustiker empfahl wegen 'großer Verstärkungsreserve und bester Akzeptanz' die Versorgung mit dem höherwertigen Hörgerät. Die Krankenkasse übernahm nur den Festbetrag. Zu Recht entschied das Sozialgericht: Auch im Bereich des unmittelbaren Behinderungsausgleichs seien Krankenkassen nicht dazu verpflichtet, den Versicherten jede gewünschte, von ihnen für optimal gehaltene Hörhilfe zur Verfügung zu stellen. Vielmehr seien Ansprüche auf teure Hilfsmittel prinzipiell ausgeschlossen, wenn eine kostengünstigere Versorgung für den angestrebten Ausgleich der Behinderung funktionell ebenfalls geeignet sei. Der Versicherte habe sich deshalb mit der preiswerteren Ausführung des Hörgerätes zu begnügen gehabt und müsse die Mehrkosten selbst tragen."

:eek: :eek: :eek:

§§ 12 und 13 SGB V seinen nur der Vollständigkeit halber erwähnt !

Überflüssig zu erwähnen, dass ich z. Z. auf der Suche nach weiteren derartigen "Tretminen" bin. @urlaubsreif, jetzt kommst du ! Sorry !

lg Frank
Zuletzt geändert von akufrank59 am 20. Jan 2020, 17:04, insgesamt 4-mal geändert.
Dani!
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Re: wieder aufgewärmt: "Werde ich richtig beraten?" (der erste, bereits geschlossene !)

#2

Beitrag von Dani! »

Worauf willst du mit dem erneuten Aufwärmen des Threads hinaus?
Wenn du juristische Spitzfindigkeiten klären willst, ist wahrscheinlich der VdK für einen Versicherten der bessere Ansprechpartner, wenn man denn auch tatsächlich eine Entscheidung herführen muss.
Ansonsten sehe ich nur, dass dieser Thread wieder in einem sinnlosen Streit enden wird. Dass "das Recht" kein juristischer Selbstläufer ist, das hat urlaubsreif zur Genüge selbst erlebt. Das brauchst du ihr nicht auch noch auf die Nase zu binden. Ganz im Gegenteil prangert sie es ja gerade an, dass es eben kein Selbstläufer ist, obwohl es das sein müsste.
Dominik
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L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
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Re: wieder aufgewärmt: "Werde ich richtig beraten?" (der erste, bereits geschlossene !)

#3

Beitrag von Bachianer »

Dani! hat geschrieben: Ganz im Gegenteil prangert sie es ja gerade an, dass es eben kein Selbstläufer ist, obwohl es das sein müsste.
Hallo Dominik,

da bin ich ganz anderer Meinung...
einen jahrelangen Rechtsstreit der Zeit, Geld und Nerven kostet, um dann festzustellen das man gänzlich ohne HG in der Kiste gelandet ist wollen sich wohl die wenigsten Schwerhörigen antun.
Auf die von mir oben gemachte Feststellung kam folgende Replik...
urlaubsreif hat geschrieben: Der Rechtsstreit kostet Zeit, muss aber weder Nerven kosten, noch Geld.
Wer es sich leisten kann, trägt bereits nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens (3 bis max. 6 Monate) seine Wunschgeräte und bekommt das Geld rückwirkend erstattet.
Hier wird suggeriert man müsste nur vor den Kadi ziehen und hätte dann sein Wunschgerät sicher weil es eine "Rechtssprechung" gibt, ich finde das grob Fahrlässig und kann Frank's Anliegen hier gut verstehen.

Andreas
Zuletzt geändert von Bachianer am 20. Jan 2020, 19:06, insgesamt 1-mal geändert.
urlaubsreif
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Re: wieder aufgewärmt: "Werde ich richtig beraten?" (der erste, bereits geschlossene !)

#4

Beitrag von urlaubsreif »

könnte für den Mitleser, speziell aus der Kundenperspektive und ohne juristische Vorbildung, der falsche Eindruck entstehen, die "Verwirklichung des bestmöglichen Angleichs der Hörfähigkeit des betroffenen Klägers an das Hörvermögen hörgesunder Menschen" sei ein juristischer Selbstläufer.
Könnte.
Ich kann ja dennoch schlecht an jeden Satz zur Rechtslage den Verweis auf die Beratungsrichtlinie des DSB anfügen. Soviel Verantwortung, sich über die rechtlichen Vorgaben ausreichend zu informieren, lasse ich dann doch bei allen davon Betroffenen.

https://www.schwerhoerigen-netz.de/file ... 7_V6.1.pdf

Daraus - nochmal - folgender Grundsatz:

"GKV-Versicherte haben Anspruch auf die Hörgeräteversorgung, die die nach
dem Stand der Medizintechnik bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen
Gesunder erlaubt, soweit dies im Alltagsleben einen erheblichen Gebrauchsvorteil
bietet."


Die von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegten „Festbeträge“ für Hörgeräte sind eine Maßnahme der Verwaltungsvereinfachung, aber keine Höchstgrenze ihrer Leistungs-,
sprich Zahlungspflicht. Und rechtlich bestätigt ist inzwischen auch: Die vertragliche
Pflicht der Hörakustiker zu einer mehrkostenfreien Abgabe von Hörsystemen
endet mit dem gleichwertigen Ergebnis beim Sprachtest im Störgeräusch in
der Messkabine.
Die Leistungspflicht der Krankenkassen geht aber darüber hinaus.
Denn gleichwertig in der Messkabine bedeutet nicht unbedingt gleichwertig im täglichen
Gebrauch
.


Strittig und ungelöst ist dagegen die Berücksichtigung des Standes der Medizintechnik.
Krankenkassen und Hörakustiker halten - aus durchschaubaren Gründen -
an längst überholten Standards fest. Nach dem Willen der Versicherungen bleiben
die enormen technischen Fortschritte der letzten zehn Jahre für die Regelversorgung
von gesetzlich Versicherten damit unberücksichtigt. Dabei bringen die neuen
technischen Möglichkeiten erhebliche Gebrauchsvorteile im alltäglichen Leben mit
sich und sind mittlerweile weitgehend auch im unteren und mittleren Preissegment
der Hersteller zu haben. Um diese Gebrauchsvorteile wirksam und gerichtsverwertbar
zu beweisen
, hat deshalb das Hörtagebuch eine Wiedergeburt erlebt. Darin
lassen sich solche Hörvorteile vergleichend sichtbar machen, die im Sprachtest in
der Hörkabine nicht messbar sind.

Gesetzlich Krankenversicherte haben vollen Anspruch auf die Hörsysteme, die ihren Hörverlust dem Stand der Technik entsprechend möglichst weitgehend ausgleichen. Die von den Krankenkassen festgelegten Festbeträge sind dafür keine Obergrenze, wenn sie auch von Krankenkassen und Hörakustikern nach wie vor gerne so dargestellt und praktiziert werden. Um ihren Rechtsanspruch durchzusetzen, besteht für die Versicherten daher die Notwendigkeit, die Hörvorteile qualitativ wirksam aufzuschreiben und zum richtigen Zeitpunkt ihren Anspruch auf volle Kostenerstattung gegenüber ihrer Krankenkasse persönlich und selbst geltend zu machen.

Bereits der letzte Satz beinhaltet einen unbedingt einzuhaltenden Verfahrensschritt: der Antrag auf Übernahme von Mehrkosten ist durch den Versicherten selbst zu stellen. Nicht aber ist das höherwertige Gerät durch den Akustiker bei der KK zu beantragen.
Zuletzt geändert von urlaubsreif am 21. Jan 2020, 11:22, insgesamt 1-mal geändert.
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dbL 65__75__75__80__75___65__75___70__70
Dani!
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Re: wieder aufgewärmt: "Werde ich richtig beraten?" (der erste, bereits geschlossene !)

#5

Beitrag von Dani! »

@Bachianer
Und was ist wohl der Umkehrschluss des letzten Zitats?
Wer kein Geld zur Verfügung hat muss abwarten, bis der Kostenträger es doch endlich bezahlt. Das ist doch kein Widerspruch

Auch wenn manche es schwierig finden, mit urlaubsreif zu diskutieren, so finde ich Mobbing als ganz schlechten Argumentationsstil und klingel. Oder was soll dieser Thread bewirken?
Zuletzt geändert von Dani! am 20. Jan 2020, 20:37, insgesamt 2-mal geändert.
Dominik
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L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
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Re: wieder aufgewärmt: "Werde ich richtig beraten?" (der erste, bereits geschlossene !)

#6

Beitrag von Bachianer »

Dani! hat geschrieben: Wer kein Geld zur Verfügung hat muss abwarten, bis der Kostenträger es doch endlich bezahlt.
Eben, deshalb auch diese Festellung...
Bachianer hat geschrieben:Nö danke, einen jahrelangen Rechtsstreit der Zeit, Geld und Nerven kostet, um dann festzustellen das man gänzlich ohne HG in der Kiste gelandet ist wollen sich wohl die wenigsten Schwerhörigen antun.
Dani! hat geschrieben:Auch wenn manche es schwierig finden, mit urlaubsreif zu diskutieren
Finde ich nicht...
Dani! hat geschrieben:Oder was soll dieser Thread bewirken?
Das es eben nicht mal so einfach ist vor Gericht sein Recht zu bekommen und das meine oben gemachte Feststellung zutreffend ist, für viele Leute ist so ein Prozess sehr nervenzehrend und nicht jeder kann und will sich so einer Prozedur unterziehen!
Was mich nervt, jeder der hier Fielmann und Co. in den Mund nimmt wird hier mit einer Art "heiligen Inquisition" belegt, nicht nur von "urlaubsreif" dass finde ich übergriffig, ich möchte mich deshalb nicht "moralisch und sittlich" auf den Scheiterhaufen brennen lassen und schon gar nicht von Leuten die an anderer Stelle in Läden kaufen die um ein vielfaches schlimmer sind als Fielmann und Co., hier ist einfach viel Scheinheiligkeit am Werk und das finde ich zum kotz...

Nicht jeder muss den Kampf eines anderen ausfechten, ich möchte mich der Sache von "urlaubsreif" und anderer hier nicht annehmen, ein permanentes Mobbing an Fielmannkäufer könnte man hier dann wohl auch unterstellen...

Andreas
Zuletzt geändert von Bachianer am 20. Jan 2020, 21:44, insgesamt 4-mal geändert.
akufrank59
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Re: wieder aufgewärmt: "Werde ich richtig beraten?" (der erste, bereits geschlossene !)

#7

Beitrag von akufrank59 »

Meine Lieben !

Also SOOO schwer ist die Diskussion mit @urlaubsreif wirklich nicht (weiter so !).

Der Verweis auf die DSB-Beratungsrichtlinie ist wirklich hilfreich. Hatte daran nicht mehr gedacht.

Was @urlaubsreif da ansprach, ist der Verweis auf die Möglichkeit des vorläufigen Rechtsschutzes. Das hat zwar schon geklappt, scheint aber lediglich eine "fifty-fifty"-Chance zu sein.

Völlig richtig erwähnt sie die Einhaltung der Verfahrensschritte: u.a. "Kassen"geräte nicht vorher ablehnen, ohne sie getestet zu haben, Kaufvertrag erst nach Bescheid der Krankenkasse und sorgfältige Dokumentation der Alltags-Hörergebnisse im Vergleich der div. getestenen Modelle.

Und den Akustikerkollegen sei ins Stammbuch geschrieben, den Kassengerätevergleich sorgfältig zu dokumentieren (u.a.: komplette Freifeld-Testergebnisse incl. Toleranztest 90 dB Sprache; für das Hörtagebuch sind die Kunden zuständig!). Nichts wäre überflüssiger, als sich wegen Unterlassungen/Versäumnissen in diesem Bereich einen Krankenkassenregress einzufangen.

Zitat:"Krankenkassen und Hörakustiker halten - aus durchschaubaren Gründen -
an längst überholten Standards fest. Nach dem Willen der Versicherungen bleiben
die enormen technischen Fortschritte der letzten zehn Jahre für die Regelversorgung von gesetzlich Versicherten damit unberücksichtigt.


Nun, ich als Akustiker will mit den Kassen zuerstmal keinen Ärger haben, und darum schaue ich auf Einhaltung der Verträge, schon zur eigenen Absicherung :D .

Und ich will den Kunden gut bedienen (was er darunter versteht !). Also habe ich auch kein eigenes Interesse an der Festschreibung veralteter technischer Standards. Aber die Kassen haben dieses Interesse - aus Kostendämpfungsgründen.

Das war auch Ende der '90er Jahre schon so. (Das Zitat: "in der Regel werden einkanalige lineare Hörgeräte abgegeben"... müssten unsere älteren Kollegen noch kennen. Und GENAU DAS kam zu einem Zeitpunkt, als sich nichtlineare Zweikanaler schon weitgehend auf dem Markt durchgesetzt hatten :lol: ).

Die umfangreichen Beratungen u. a. innerhalb des G-BA machen es offenbar recht schwer, wenn nicht unmöglich, technische Fortschritte und insbesondere "neue Standards" (an wem ist es eigentlich, diese rechtssicher zu definieren?) zeitnah in die GKV-Verträge - und die Festbetrag-Festsetzung - zu implementieren.

lg Frank
Zuletzt geändert von akufrank59 am 20. Jan 2020, 23:04, insgesamt 2-mal geändert.
urlaubsreif
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Re: wieder aufgewärmt: "Werde ich richtig beraten?" (der erste, bereits geschlossene !)

#8

Beitrag von urlaubsreif »

Also SOOO schwer ist die Diskussion mit @urlaubsreif wirklich nicht (weiter so !).
Oh, ich kann auch anders :angel:
Was @urlaubsreif da ansprach, ist der Verweis auf die Möglichkeit des vorläufigen Rechtsschutzes. Das hat zwar schon geklappt, scheint aber lediglich eine "fifty-fifty"-Chance zu sein.
Was die möglichst schnelle Versorgung angeht, ja.
Das dürfte v.a. für Kläger aus den Ballungsräumen relevant sein, wo die Sozialgerichte chronisch überlastet sind wegen der vielen Hartz4 Verfahren. Hier muss der Anspruchssteller mit viel Pech bis zu 6 Jahren auf das Verfahren warten. Anderswo scheint der Zeitraum bis zur Hauptverhandlung weitaus kürzer (max. halbes bis dreiviertel Jahr).

Aus diesem Grund hält sich vermutlich auch die Anzahl der Eilverfahren noch in Grenzen. Zumal diese faktisch wasserdicht aufgezogen sein müssen, denn sie nehmen durchaus eine Entscheidung für das Hauptverfahren vorweg.
"Kassen"geräte nicht vorher ablehnen, ohne sie getestet zu haben
Ich hatte sogar drei im Test.
Es hatte mich doch persönlich viel zu sehr interessiert, was sich in dieser Geräteklasse getan hat. Knapp 10 Jahre hätten ja ausreichend sein sollen, zumindest halbwegs zur Qualität antiker High Ends aufzuschließen.

Ergebnis: Steiler Abfall sämtlicher Geräte gegenüber meinen Dinosauriern Oticon Agil Pro. Und nach wie vor zu 100% lebensuntauglich. Zumindest für meinen Bedarf und meine Anforderungen.
Also habe ich auch kein eigenes Interesse an der Festschreibung veralteter technischer Standards.
Löblich. :)
Mein Aku gewiss auch nicht.

Nur hat der dank der vertraglichen Regressklausel seine steile Stirnfalte bzgl. meiner Verstehensrate unter den Opn und den aufzahlungsfreien Gurken gar nicht mehr aus dem Gesicht bekommen.

Ein gleiches Ergebnis "Verstehen im Störschall" in der Kabine hat er letztlich auch nur mit Trick 17 bewerkstelligen können. Dass das aufzahlungsfreie Gerät (ein 10 Jahre altes 8-kanaliges Bernafon) bei der kleinsten Kopfbewegung gepiepst hat, interessiert ja am Ende die KK nicht. Dass zudem ein Programm aktiv war, welches den Störschall von hinten radikal ausblendete unter gleichzeitiger Anhebung der Sprache von vorn um ein paar dB, kann (und möchte!) ich ihm nicht nachweisen. Aber es war sehr auffällig.

Deshalb ist es mittlerweile ein klares MUSS, die Validität der Messungen in der Kabine grundsätzlich anzuzweifeln und per Hörtagebuch qualitativ zu untermauern.

Genau das werfe ich diesem Vertrag auch vor. Es handelt sich keineswegs mehr um eine neutrale Messung, wenn der Akustiker selbst größtes Interesse an einem wenigstens 50:50 Ausgang haben muss, anderenfalls er bald pleite macht. In der Wissenschaft ist das ein No Go Konstrukt und Studien, welche nicht 100pro die Unabhängigkeit der Ergebnisse von persönlichen Interessen der Messenden sicherstellen, werden ausgesondert!

Denn nach wie vor hat diese Geräteklasse unschlagbare Nachteile bei Störschall UND Sprache von vorn. Plus Störschall von allen anderen Seiten. Dass dies im Freifeld nicht nachweisbar ist, weil ausreichende Messverfahren fehlen, kann nicht den Versicherten angelastet werden.
"neue Standards" (an wem ist es eigentlich, diese rechtssicher zu definieren?)
Letztlich ist das Aufgabe der Gerichte.
Aber dass selbst höchstrichterliche Festsetzungen von den KKn unter Aufbietung aller Tricks und Kniffe ihrer Winkeladvokaten ad absurdum geführt werden, ist auch trauriger Fakt.

Dazu versucht sich der DSB immer wieder an solchen Definitionen. Und exakt hier scheidet sich mein Geist von den Geistern des DSB ;)

Binaurale Signalverarbeitung mit all ihren deutlichen Gebrauchsvorteilen im Alltag hat es noch nicht in die DSB Definition geschafft.

Gemessen am Stand der Technik sind es ausnahmslos seit Jahren gut eingeführte Standardtechnologien der digitalen Signalverarbeitung, die keinen Innovationsschutz mehr genießen müssen.

:{ Der DSB fordert bewusst keine aktuellen herstellerspezifischen Spitzentechnologien (z.B. Opn, binaurale Direktionalität, Own Voice etc.). Hier bleibt - und soll bewusst bleiben - weiterhin Raum für eine Abgrenzung nach oben und freie Wahl von Komfortfunktionen. :x

Die in der DSB Stellungnahme genannten angeblichen "Komfortfunktionen" sind samt und sonders Ausdruck der binauralen Technologien, die dank schneller Chips ganz neue und andere Algorithmen zur Verbesserung des Vestehens in schwierigen akustischen Situationen ermöglichen. WIE die Hersteller das im Einzelnen nennen ist Marketing. Oticon z.B. hat kein Own Voice Konzept bzw. bewirbt es nicht explizit, Signia aber trotz anderslautendem Werbegeklapper auch nicht. Zumindest ist mir bzgl. Wahrnehmung meiner eigenen Stimme kein Unterschied zwischen beiden HighEnds feststellbar. Dass der DSB hier freiwillig und ohne sachlich nachvollziehbare Logik freiwillig Land abgibt, ist mir unsympathisch, solange er binaurale Signalverarbeitung per se nicht als Standard deklariert.

Noch ein Wort zu den von dir genannten Urteilen.

Bei den Hessen wurde die RV auf Übernahme der HG Kosten im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verklagt. Das ist ein rechtlich ungünstiger Ansatz gewesen, weil die RV wirklich nur in ganz speziellen Fällen dazu verdonnert werden kann, die bei einer Standesbeamtin eindeutig nicht vorliegen; für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist grundsätzlich die KK zuständig, weil auch das zur allgemeinen Lebensführung gehört.

Bei den Schwaben scheint mir der Antrag nicht ausreichend fundiert und belegt gewesen zu sein. Da ich aber nirgendwo die vollständige Urteilsbegründung finde, kann ich dazu nichts weiter sagen.

Grundsätzlich:

Urteile sind nur die Spitze eines Eisbergs. Darunter liegen unzählige Vergleiche, bei denen die KK vor einem Urteilsspruch einknickt und die Kosten für höherwertige Geräte in voller Höhe übernimmt. Denn dass Urteile gefällt werden, auf die sich womöglich auch noch andere beziehen können, liegt nicht in deren Interesse.

Die Gerichte sind chronisch überlastet, deshalb streben auch viele Richter den Vergleich an, weil eine Urteilsbegründung ungleich mehr Arbeit bereitet.

So war es auch bei meiner Letztversorgung mit den Oticon Agil Pro.
Zuletzt geändert von urlaubsreif am 21. Jan 2020, 14:04, insgesamt 3-mal geändert.
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svenyeng
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Re: wieder aufgewärmt: "Werde ich richtig beraten?" (der erste, bereits geschlossene !)

#9

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
Ergebnis: Steiler Abfall sämtlicher Geräte gegenüber meinen Dinosauriern Oticon Agil Pro. Und nach wie vor zu 100% lebensuntauglich. Zumindest für meinen Bedarf und meine Anforderungen.
Na ja, wundert mich nicht. Wäre auch nicht gut, wenn es anders wäre.
Dann wäre ja der Preis für HGs wie das Oticon Agil Pro ja gar nicht gerechtfertigt.

Gruß
sven
akufrank59
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Re: wieder aufgewärmt: "Werde ich richtig beraten?" (der erste, bereits geschlossene !)

#10

Beitrag von akufrank59 »

@urlaubsreif

Zitat."Oh, ich kann auch anders :angel: ".

Weiß ich doch ;)

Was die Urteile angeht, ich habe ja, wie unter #1 "angedroht" :D weitere abschlägige gesucht (und leider auch bis jetzt insgesamt 10 Stück gefunden, alle unter "rehadat". 3 davon vom LSG Berlin-Brandenburg vom selben Tag, davon 2 vom selben Senat).

Schwerpunkt ist wohl die "Selbstbeschaffung (d.h. Kaufvertrag -dazu zählt auch schon der Auftrag an den Akustiker, die "Festgeräte" zu bestellen- ) VOR dem Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid der Krankenkasse.

Aber auch "konkurrierende Rechtsprechung" zum Thema eigene subjektive Beobachtungen vs. gleiche Messwerte ist mir aufgefallen, ohne dass ich wirklich verstanden habe, warum. :teufel:

Wie du es schon sagtest, ist der Ansatz über die RV wegen "besonderer Anforderung an den aktuellen Arbeitsplatz" in aller Regel abwegig.

Zitat: "Binaurale Signalverarbeitung mit all ihren deutlichen Gebrauchsvorteilen im Alltag hat es noch nicht in die DSB Definition geschafft."

Prinzip Hoffnung, dass das nicht ewig so bleibt. Aber ich sehe in der zugehörigen Gesamtverlautbarung des DSB gerade auch die Implikation, dass die angestrebte Nachführung technischer Standards ja eben NICHT zur Hebung des gesetzlichen Festbetrags und somit zur Mehrbelastung der GKV führen soll, und genau das ist offenbar mit "ear-to-ear-technology" nicht zu machen (oder vielleicht: noch nicht) !

Klasse, dass du Agil Pro bekommen hast (Glückwunsch !) :)

lg Frank
urlaubsreif
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Re: wieder aufgewärmt: "Werde ich richtig beraten?" (der erste, bereits geschlossene !)

#11

Beitrag von urlaubsreif »

Schwerpunkt ist wohl die "Selbstbeschaffung (d.h. Kaufvertrag -dazu zählt auch schon der Auftrag an den Akustiker, die "Festgeräte" zu bestellen- ) VOR dem Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid der Krankenkasse.
Ja, der Beschaffungsweg ist ZWINGEND einzuhalten, will man den Anspruch auf vollständige Kostenübernahme nicht verwirken.

Wobei die KKn ja wohl aus diesem Grund den rechtsmittelfähigen Bescheid bis zum Sankt Nimmerleinstag nicht erstellen und maximale Verzögerung einlegen. Insofern kann man die Zusage zur Übernahme des Festbetrages durchaus als Widerspruchsbescheid gegen die höherpreisigen Geräte werten. Dazu gibt's meines Wissens auch schon ein Urteil.
Aber auch "konkurrierende Rechtsprechung" zum Thema eigene subjektive Beobachtungen vs. gleiche Messwerte ist mir aufgefallen, ohne dass ich wirklich verstanden habe, warum.
Dazu müsste man die Hörprotokolle kennen und vergleichen können. Ergänzend den Rest der Argumentationsstrecke, wieso, weshalb, warum die Messungen in der Kabine nicht auf das richtige Leben bezogen werden können.

Ich habe ein extrem detailliertes Hörprotokoll erstellt, das weit über die APHAB Punkte hinausgeht. Und auf Anraten des DSB sogar noch gekürzt, damit die Richter in diesem Leben auch noch fertig werden mit Lesen :lol:
Prinzip Hoffnung, dass das nicht ewig so bleibt.
Das bleibt ganz gewiss nicht so. Bekanntlich ist die Technik von heute in 25 Jahren der unterste Standard.

Aber dass selbst der DSB hier den Hörbehinderten Steine in den Weg legt, indem er eine schon jetzt mind. 10 Jahre alte, bewährte und überaus sinnvolle HG-Technik zum Komfortfeature erklärt, ist für mich völlig inakzeptabel.
Aber ich sehe in der zugehörigen Gesamtverlautbarung des DSB gerade auch die Implikation, dass die angestrebte Nachführung technischer Standards ja eben NICHT zur Hebung des gesetzlichen Festbetrags und somit zur Mehrbelastung der GKV führen soll
Ich muss mal einwerfen, dass es keinen gesetzlich festgelegten Festbetrag gibt. Sondern der ist Ergebnis des G-BA, sprich, die Höhe des Festbetrages wächst auf dem Misthaufen der Selbstverwaltung der KKn. Damit ist er chronisch viel zu niedrig angesetzt bei all den Positionen, von denen der Gerätepreis nur eine ist, die er vergüten soll.
und genau das ist offenbar mit "ear-to-ear-technology" nicht zu machen (oder vielleicht: noch nicht) !
Machbar wäre es. Nur dazu müsste der DSB eine ganz andere Baustelle noch aufmachen: nämlich die Abrechnung der KKn mit den Akustikern.

Wenn es ear-to-ear-technology in Südkorea für 2.300 Euro, sprich für 1.150 Euro pro Ohr, zu kaufen gibt, wenn dieselbe Technologie in Holland für beidohrig 3.300 Euro erhältlich ist, dann ist die Differenz zu 2.900 pro Ohr resp. beidohrige 5.800 Euro für dieselbe Versorgung in Deutschland NICHT den Gerätepreisen geschuldet, sondern anderen Kostenstellen.
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