die ihr als Betroffene gesetzlicher Krankenkassen eure Eigeninteressen gegenüber Fremdinteressen durchzusetzen gezwungen seid.
Wie ist denn das nun zu verstehen?
WER hat - als "Kassenversorgung" - sicherzustellen, dass das individuell bestmögliche Hören und Verstehen auch tatsächlich ermöglicht wird?
a) die Krankenkasse:
in dem sie die vorsätzlichen Gerätelevel-Tricks der Hörgeräte-Industrie - assistiert vom Hörgerätevertrieb - manchmal - im begründeten Einzelfall - höher bezahlt, wenn´s sich denn gar nicht mehr vermeiden lässt?
oder:
b) der Hörgeräteakustiker:
in dem er ein Gerät an´s Ohr bringt - und entsprechend justiert -, welches den vereinbarten Abmachungen nach § 19 HilfsM-RL auch wirk_lich (wirksam wirkend) entspricht und nicht nur "de jure" so tut als ob?
Kurz:
muss der Anwender sich mit der Krankenkasse zanken - oder reicht schon ein redlicher Akustiker um jeden Zank zu vermeiden?
Liebe Grüße
von
Johannes,
nur ein Perzeptionist,
wie jeder Mensch nur einer ist
