Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

Colonel
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Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#1

Beitrag von Colonel »

Hallo,

ich trage jetzt seit 6,5 jahren Hörgeräte und es sind noch meine ersten.
Ich bin nun dabei, zusammen mit meinem Akustiker neue Geräte zu finden.
Ich bin hochgradig schwerhörig auf beiden Ohren.
Bei den Tests, die der Akustiker durchgeführt hat, hat sich rausgestellt das mein Sprachverständnis
schlechter geworden ist.

Nun will ich kurz ein wenig ausholen.
Vor 7 Jahren habe ich aufgrund meiner Schwerhörigkeit meinen Job verloren.
Eine Weile später habe ich mir dann Hörgeräte besorgt und - da ich keinen Job bekommen habe - eine Fortbildung zum
staatlich geprüften Betriebswirt absolviert.
Auch das hat nichts gebracht und ich blieb lange Zeit ohne Job. Niemand wollte mich einstellen. Ich vermute, aufgrund
der Problematik das ich nicht so ohne weiteres telefonieren kann, was in meinem Beruf - kaufmännisch - ja zur täglichen Arbeit gehört.

Vor zwei Jahren habe ich dann endlich wieder einen neuen Job gefunden, im Verkauf, leider nur eine geringfügige Beschäftigung.
Aber mein Chef hat mir bereits versichert, mich, wenn sich was ergibt, fest einzustellen.
Nun ist es so, das ich natürlich auch telefonieren muss, unabhängig davon ob ich jetzt in dem Unternehmen wo ich derzeit angestellt sein werde.
oder in einem anderen tätig bin.
Und das ist mit normalen Kassengeräten ja gar nicht möglich.
Ich habe nun gerade für zweieinhalb Wochen Kassengeräte ohne Zuzahlung getestet, die SoniTon Eco. Mit diesen kam ich an der Arbeit nicht so gut klar.
Personen mit Mundschutz habe ich so gut wie gar nicht verstanden, da wurde mir erst bewusst wie oft ich lippen lesen muss. Wenn mich Kunden oder Kollegen von hinten angesprochen oder gerufen haben,
habe ich das oft gar nicht mitbekommen. Auch sonst habe ich schlecht verstanden, schlechter als mit meinen alten Phonak Audeo geräten.
Und telefonieren geht ja sowieso nicht.
Im privaten gab es auch viele Einschränkungen. Draußen bei Wind habe ich gar nichts verstanden. Das Geschrei unserer Kinder - 3 Jahre - war so laut das ich
die Geräte leiser stellen musste, was dann zu leise für vernünftiges Sprachverstehen war. Drausen mit Personen in 2 meter Abstand sprechen ging schon gar nicht.
Beim Autofahren mit Personen im Fond sprechen ging auch nur sehr schlecht. Usw.

Da ich ja beruflich weiterkommen will, bin ja erst 45 Jahre jung und habe auch Familie zu ernähren, bin ich irgendwie drauf angewiesen vernünfigte Geräte zu haben,
gerade an der Arbeit.

Nun meine Frage an euch:
Ich will aufgrund dieser Problematik natürlich einen Antrag auf volle Kostenübernahme der Geräte stellen. Sprich ich werde wohl Geräte mit BT benötigen, welche ich an der
Arbeit mit einem BT Telefon koppeln kann. Mein Akustiker will dann wohl erstmal Hansaton Excite mit mir testen.
Wo muss ich denn eigentlich den Antrag stellen? Ich habe gelesen das auch die Arbeitsagentur die Kosten der eigenen Zuzahlung übernehmen kann.
Macht es Sinn den Antrag bei der KK und parallel dazu auch bei der Agentur für Arbeit zu stellen?
smallhexi79
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#2

Beitrag von smallhexi79 »

Hallo Colonel,

Rentenversicherung kann man auch ein Antrag stellen.

Da du im Verkauf arbeitest und mit Hörgerät auf Hören angewiesen bist.
LG smallhexi Hörgeschädigt seit 1980 durch Meningitis
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svenyeng
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#3

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Eher ist die Rentenversicherung hier der richtige Ansprechpartner, aber ruhig bei allen drei den Antrag einreichen. Also Krankenkasse, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit.

Die Rentenversicherung möchte nicht, das Du schon in Rente gehst, somit werden die sicherlich einen Zuschuss zahlen. Den habe ich bei meinen letzten HGs auch bekommen.

Die Akustiker bieten 0% Finanzierung auf max. 3 Jahre an. Manche nur auf max. 2 Jahre. Das ist eine gute Möglichkeit einen Eigenanteil ohne Zinsen zu finanzieren.
Telefon, Strom, Internet, ... alles zahlt man monatlich. Warum nicht auch die HGs.

Lasse vom HNO ein Attest/Bescheinigung schreiben, worin steht das Du auf Grund der Schwerhörigkeit beruflich unbedingt HGs mit BT haben musst, da Du sehr viel telefonieren musst.
Diese legst Du dem Antrag auf Kostenübernahme bei.
Bei so einem Antrag muss natürlich ein Kostenvoranschlag bzw. Angebot vom Akustiker beiliegen.
Ist ja klar, wenn es HGs für 5.000 Euro sind, gibts evtl. mehr Zuschuss von en Trägers für HGs für 500 Euro.
Somit heißt es also erst mal ordentlich HGs von verschiedenen Herstellern testen um das optimale für Dich zu finden.
Ich würde die Kosten da erstmal hinten anstellen. Wenn Du das optimale HG gefunden hast, macht der Akustiker einen Kostenvoranschlag/Angebot fertig und das kommt zum Antrag.
Ich hoffe, das Du einen guten Akustiker hast, der Dir die Testgerät möglichst lange lässt und Du erst kaufen musst, wenn der Antrag durch ist.

Gruß
sven
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#4

Beitrag von Randolf »

Hallo,

den Antrag kannst du bei der KK einreichen. Es macht keinen Sinn, weitere Kostenträger anzuschreiben, die KK prüft, ob auch andere Kostenträger wie die DRV zuständig sind.
Nach 15 Beitragsjahren ist die DRV dabei.

LG Randolf
Colonel
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#5

Beitrag von Colonel »

svenyeng hat geschrieben:Hallo!

Eher ist die Rentenversicherung hier der richtige Ansprechpartner, aber ruhig bei allen drei den Antrag einreichen. Also Krankenkasse, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit.

Die Rentenversicherung möchte nicht, das Du schon in Rente gehst, somit werden die sicherlich einen Zuschuss zahlen. Den habe ich bei meinen letzten HGs auch bekommen.

Die Akustiker bieten 0% Finanzierung auf max. 3 Jahre an. Manche nur auf max. 2 Jahre. Das ist eine gute Möglichkeit einen Eigenanteil ohne Zinsen zu finanzieren.
Telefon, Strom, Internet, ... alles zahlt man monatlich. Warum nicht auch die HGs.

Lasse vom HNO ein Attest/Bescheinigung schreiben, worin steht das Du auf Grund der Schwerhörigkeit beruflich unbedingt HGs mit BT haben musst, da Du sehr viel telefonieren musst.
Diese legst Du dem Antrag auf Kostenübernahme bei.
Bei so einem Antrag muss natürlich ein Kostenvoranschlag bzw. Angebot vom Akustiker beiliegen.
Ist ja klar, wenn es HGs für 5.000 Euro sind, gibts evtl. mehr Zuschuss von en Trägers für HGs für 500 Euro.
Somit heißt es also erst mal ordentlich HGs von verschiedenen Herstellern testen um das optimale für Dich zu finden.
Ich würde die Kosten da erstmal hinten anstellen. Wenn Du das optimale HG gefunden hast, macht der Akustiker einen Kostenvoranschlag/Angebot fertig und das kommt zum Antrag.
Ich hoffe, das Du einen guten Akustiker hast, der Dir die Testgerät möglichst lange lässt und Du erst kaufen musst, wenn der Antrag durch ist.

Gruß
sven
Ich habe grade mal mit meinem HNO telefoniert. Die Sprechstundenhilfe hat jetzt gesagt, ich solle erstmal vorbeikommen damit ein neuer Hörtest gemacht wird. Ich werde den Arzt dann direkt auch damit konfrontieren, dass er mir so eine Bescheinigung ausstellt. Denn ohne BT im Hörgerät kann ich nicht telefonieren und ohne an der Arbeit telefonieren zu können werde ich wohl nie wieder fest arbeiten.

Ich will natürlich nicht die teuersten Geräte. Gerät mit Akku habe ich schon abgelehnt, da ich die Kosten möglichst gering halten will. Mein Akustiker hat mich auch schon gefragt wie viel ich denn bereit bin zu zahlen. Er will dann wohl also, sollte der Kostenträger erstmal ablehnen, die Kosten von mir haben. Gibt da wohl keinerlei Aufschub.
Randolf hat geschrieben:Hallo,

den Antrag kannst du bei der KK einreichen. Es macht keinen Sinn, weitere Kostenträger anzuschreiben, die KK prüft, ob auch andere Kostenträger wie die DRV zuständig sind.
Nach 15 Beitragsjahren ist die DRV dabei.

LG Randolf
Hier gibt es ja geteilte Meinungen bezüglich der Antragsstellung.
Woher weiß denn die KK welcher andere Kostenträger zuständig sein könnte? Soweit ich weiß, begründe ich den Antrag doch nicht, oder liege ich da falsch?
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#6

Beitrag von Ohrenklempner »

Wäre es denn nicht denkbar, dass dein Arbeitgeber die Kosten für ein kompatibles Streaminggerät übernimmt? Wir reden da über einen Betrag im unteren dreistelligen Bereich, und dem Akustiker fällt bestimmt ein streamingfähiges Hörgerät ein, das (so gut wie) nichts kostet. Das finde ich sinnvoller, als schwere Geschütze aufzufahren.

Mein Dauerbrenner in diesem Segment ist zum Beispiel das Nevara 1 von Bernafon (zuzahlungsfrei) mit der SoundGate (ca. 200 Euro).
Colonel
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#7

Beitrag von Colonel »

Ohrenklempner hat geschrieben:Wäre es denn nicht denkbar, dass dein Arbeitgeber die Kosten für ein kompatibles Streaminggerät übernimmt? Wir reden da über einen Betrag im unteren dreistelligen Bereich, und dem Akustiker fällt bestimmt ein streamingfähiges Hörgerät ein, das (so gut wie) nichts kostet. Das finde ich sinnvoller, als schwere Geschütze aufzufahren.

Mein Dauerbrenner in diesem Segment ist zum Beispiel das Nevara 1 von Bernafon (zuzahlungsfrei) mit der SoundGate (ca. 200 Euro).
Warum sollte dass denn der AG übernehmen? Die KK bzw. andere Kostenträger müssen doch diese Kosten übernehmen. Es ist ja jetzt auch nicht nur das telefonieren.
Ich hatte ja gerade zuzahlungsfreie Geräte an der Arbeit und privat getestet. Und mit diesen kam ich ja grundsätzlich nicht klar.
Ausserdem habe ich gelesen, dass das BSG entschieden hat, das gesetzlich versicherte einen Anspruch auf eine Hörgeräteversorgung haben, die eine bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen gesunder erlaubt.
Glaube nicht das mein Arbeitgeber, es ist ein Großunternehmen mit 863 Filialen, hierfür die Kosten übernimmt.
Ohrenklempner
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#8

Beitrag von Ohrenklempner »

Colonel hat geschrieben:Warum sollte dass denn der AG übernehmen?
Einige Arbeitgeber versuchen halt, Beschäftigte zu behalten bzw. ihnen beim Ausgleich einer Behinderung zu helfen. Naja, nicht alle, leider. Es ist auch leichter, in der Chefetage nachzufragen (oder beim Betriebsrat, Gleichstellungsbeauftragten o.ä.) als die Kostenübernahme beim Kostenträger durchzuboxen.

Kannst du dich erinnern, wie die Einstellung der Hörgeräte erfolgt ist? Wurden am Ohr über die Hörgeräte Töne vorgespielt oder wurde etwas mit Schläuchen im Ohr gemessen? Hat dein Akustiker nicht noch was anderes im Angebot? Das SoniTon Eco ist jetzt kein ganz so schlechtes Gerät, aber es gibt doch noch andere.
Colonel
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#9

Beitrag von Colonel »

Ohrenklempner hat geschrieben:
Colonel hat geschrieben:Warum sollte dass denn der AG übernehmen?
Einige Arbeitgeber versuchen halt, Beschäftigte zu behalten bzw. ihnen beim Ausgleich einer Behinderung zu helfen. Naja, nicht alle, leider. Es ist auch leichter, in der Chefetage nachzufragen (oder beim Betriebsrat, Gleichstellungsbeauftragten o.ä.) als die Kostenübernahme beim Kostenträger durchzuboxen.

Kannst du dich erinnern, wie die Einstellung der Hörgeräte erfolgt ist? Wurden am Ohr über die Hörgeräte Töne vorgespielt oder wurde etwas mit Schläuchen im Ohr gemessen? Hat dein Akustiker nicht noch was anderes im Angebot? Das SoniTon Eco ist jetzt kein ganz so schlechtes Gerät, aber es gibt doch noch andere.
Betriebsrat hat unser Unternehmen nicht. Wird vom obersten nicht gewünscht. Ich, als kleiner Mitarbeiter werde da schnell ausgetauscht bevor die Geld in eine Hörhilfe investieren.

Der Akustiker hat eigentlich direkt empfohlen dieses Gerät zu testen.
Ihm war aber auch klar, dass, wenn ich BT benötige, dies mit einem Kassengerät nicht realisierbar ist.
Er hat mit dem Gerät normale Hörtests gemacht. Also Worte und Zahlen. Dies aber über Lautsprecher.
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#10

Beitrag von AlfredW »

Hallo,

ich würde erst mal Hörgeräte testen; "Kassengeräte" sowie Zuzahlungs-Geräte; du mußt erst mal grundsätzlich mit dem Gerät klarkommen. Dabei dann auch die Telefonie im Blick haben.
Wenn das klar ist, dann kannst Du Anträge stellen.
Das Alles geht natürlich nicht von jetzt auf gleich.

Gruß

Alfred
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#11

Beitrag von Ohrenklempner »

Colonel hat geschrieben: Er hat mit dem Gerät normale Hörtests gemacht. Also Worte und Zahlen. Dies aber über Lautsprecher.
Dann wurde es wohl ziemlich halbherzig eingestellt. First Fit nach dem Audiogramm und fertig. In dem Fall wäre es kein Wunder, dass du damit nicht so recht klargekommen bist.
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#12

Beitrag von Nanni »

Hallo,
man kann auch nur für das Zubehör eine Zuzahlung bei der Rentenversicherung beantragen. Meine Telefonanbindung im Büro wurde z.B. vollständig übernommen.
Volle Kostenübernahme teurer Hörgeräte ist schwierig und nicht unbedingt begründet, wenn Telefonieren über Zusatzgeräte machbar ist, die nur einen Bruchteil kosten.
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Colonel
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#13

Beitrag von Colonel »

Nanni hat geschrieben:Hallo,
man kann auch nur für das Zubehör eine Zuzahlung bei der Rentenversicherung beantragen. Meine Telefonanbindung im Büro wurde z.B. vollständig übernommen.
Volle Kostenübernahme teurer Hörgeräte ist schwierig und nicht unbedingt begründet, wenn Telefonieren über Zusatzgeräte machbar ist, die nur einen Bruchteil kosten.
VG Nanni
Wie genau sieht denn diese telefonanbindung aus?
Es sollen jauch nicht die teuersten Hörgeräte sein. Was z. B. Die Hansaton Excite kosten, welche ich als nächstes testen soll weiß ich noch gar nicht.
Nanni
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#14

Beitrag von Nanni »

Hi, ich habe von Resound das Multimic, geht auch über Bluetooth. Bluetooth gibt es aber nicht nur bei den High-End-Geräten. Am besten fragst Du Deinen Akustiker oder auch mal bei einem anderen, in welcher Preisklasse Bluetooth möglich ist oder wie sonst Telefonie gewährleistet werden kann. Eigentlich hat jeder Hersteller dafür Zubehör.
Bei mir waren das einige Hundert Euro, die die DRV allein dafür bezahlt hat. Der Akustiker war bei mir im Büro und hat das angeschlossen.
VG Nanni
Randolf
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#15

Beitrag von Randolf »

Hallo Colonel,

hast du einen Schwerbehindertenausweis?
Wenn ja, solltest du mit dem Integrationsamt Kontakt aufnehmen.

LG Randolf
muggel
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#16

Beitrag von muggel »

Hallo,

du hast bisher, wenn ich es richtig lese, EIN einziges zuzahlungsfreies Hörgerät getestet.
Daraus zu schließen, dass du mit KEINEM zuzahlungsfreien Hörgerät klarkommen wirst, ist nicht haltbar.
Auch ist direktes BT Streaming kein Grund für die vollständige Kostenübernahme, weder bei der Krankenkasse noch bei anderen Rehaträgern.

Prinzipiell ist zunächst einmal die Krankenkasse in der Pflicht. Da du das Hörgerät ja nicht nur bei der Arbeit benötigst, sondern generell. Du kannst jeden Antrag bei der Krankenkasse ausführlich begründen. Schreibst du entsprechend den beruflichen Mehrbedarf klar sein, ist die Krankenkasse verpflichtet zu prüfen, ob auch ein weiterer Rehaträger Leistungsträger sein kann und muss den Antrag entsprechend innerhalb von 2 Wochen weiterleiten. So sieht es das Sozialgesetz vor.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Colonel
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#17

Beitrag von Colonel »

Ohrenklempner hat geschrieben:
Dann wurde es wohl ziemlich halbherzig eingestellt. First Fit nach dem Audiogramm und fertig. In dem Fall wäre es kein Wunder, dass du damit nicht so recht klargekommen bist.
Wir haben dann zusammen schon ein paar Einstellungen verfeinert. Und der Freiburger Test war dann wohl auch erstmal ok. Besser als mit meinen jetzigen Geräten. Aber dann, als ich die Geräte getestet habe, also zuhause, draußen, an der Arbeit, hab ich gemerkt, dass das Sprachverständnis und das Hören mit den Geräten ganz schlecht gewesen ist. Und ich merkte das ganz besonders bei den Menschen die wegen der Corona Krise Mundschutz tragen. Die habe ich gar nicht verstanden. Solche Kunden standen vor mir und haben mich angeschaut als wolle ich sie veräppeln.
Randolf hat geschrieben:Hallo Colonel,

hast du einen Schwerbehindertenausweis?
Wenn ja, solltest du mit dem Integrationsamt Kontakt aufnehmen.

LG Randolf
Einen Schwerbehindertenausweis habe ich nicht. Leider nur GdB 30. Aber ich will demnächst auch einen Verschlechterungsantrag stellen.
muggel hat geschrieben:Hallo,

du hast bisher, wenn ich es richtig lese, EIN einziges zuzahlungsfreies Hörgerät getestet.
Daraus zu schließen, dass du mit KEINEM zuzahlungsfreien Hörgerät klarkommen wirst, ist nicht haltbar.
Auch ist direktes BT Streaming kein Grund für die vollständige Kostenübernahme, weder bei der Krankenkasse noch bei anderen Rehaträgern.

Prinzipiell ist zunächst einmal die Krankenkasse in der Pflicht. Da du das Hörgerät ja nicht nur bei der Arbeit benötigst, sondern generell. Du kannst jeden Antrag bei der Krankenkasse ausführlich begründen. Schreibst du entsprechend den beruflichen Mehrbedarf klar sein, ist die Krankenkasse verpflichtet zu prüfen, ob auch ein weiterer Rehaträger Leistungsträger sein kann und muss den Antrag entsprechend innerhalb von 2 Wochen weiterleiten. So sieht es das Sozialgesetz vor.
Ich habe bisher nur ein zuzahlungsfreies Gerät getestet. Muss man denn mehrere testen und wenn ja, wie viele?

An der Arbeit muss ich irgendwie telefonieren können. In der jetzigen Situation komme ich beruflich nicht weiter, da ich kein Telefon ans Ohr halten kann, also können schon, nur verstehe ich nichts.
Auch habe ich derzeit ein schwieriges Arbeitsumfeld was die Akustik betrifft: Musikberieselung, viele Kunden im Laden, also viel stimmengewirr, usw.
Ich bin schon so lange ohne feste Arbeit obwohl theoretisch qualifiziert, aber ohne telefonieren zu können, werde ich in meinem Berufsfeld keine Chancen mehr haben.
Da muss man doch irgendwie Unterstützung bekommen können.
AlfredW
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#18

Beitrag von AlfredW »

Hallo,

fangen wir mal an:

- zum Testen von Hörgeräten benötigt der Akustiker keine Verordnung (Kopie reicht)
- du kannst soviele Hörgeräte testen wie Du möchtest; notfalls gehst Du zu einem anderen Akustiker;
deswegen nur die Kopie abgeben; das Original bekommt der Akustiker, bei dem Du Hörgeräte kaufst
- Du kannst hier anonymisiert deine Hörkurve einstellen; vielleicht können hier mitlesende Foristen Dir noch Tipps geben
- Jedes Gerät mindestens 14 Tage testen; es sei denn es ist klar, dass das gar nix wird
- ich habe bei der letzten Versorgung ca. 6 Monate gebraucht, um meine Hörgeräte zu finden und war bei 2 Akustikern

Gruß

Alfred
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Ohrenklempner
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#19

Beitrag von Ohrenklempner »

Colonel hat geschrieben: Ich habe bisher nur ein zuzahlungsfreies Gerät getestet. Muss man denn mehrere testen und wenn ja, wie viele?

An der Arbeit muss ich irgendwie telefonieren können. In der jetzigen Situation komme ich beruflich nicht weiter, da ich kein Telefon ans Ohr halten kann, also können schon, nur verstehe ich nichts.
Man muss nicht mehrere testen, aber man sollte schon. Bei jeder Kostenübernahme spielt auch die Wirtschaftlichkeit eine Rolle. Wenn ein zuzahlungsfrei angebotenes Gerät von Hersteller A nicht gut funktioniert hat, aber ein teureres Gerät von Hersteller B bezahlt werden soll, da würde ich mich als Kostenträger schon fragen, warum probiert mein Versicherter denn nicht mal ein günstiges Gerät von Hersteller B?

Bitte nicht falsch verstehen. Ich bin auch der Ansicht, dass eine ausreichend gute Versorgung vom Kostenträger bezahlt werden soll. Man sollte daher auch gut begründen können, warum es gerade dieses oder jenes Hörgerät sein muss. Ich weiß, dass hier gleich zehn Leute aufschreien, die der Meinung sind, dass zuzahlungsfreie Geräte nie und nimmer ausreichen. Das kann sicherlich der Fall sein, ist aber die Ausnahme. Ich kann behaupten, dass meine zuzahlungsfrei versorgten Kunden (knapp die Hälfte von allen Kunden) sehr zufrieden sind.

Mal ne Anmerkung zum Telefonieren: Beim Telefonieren mit Hörgerät sollte man sich den Telefonhörer nicht direkt ans Ohr halten sondern an die Hörgeräte-Mikrofone. Da wird der Schall aufgenommen und für dich verstärkt. Zumindest bei größeren Hörverlusten und eher verschlossenem Ohr (Otoplastik oder dickes Schirmchen) sollte man das so machen.
smallhexi79
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#20

Beitrag von smallhexi79 »

Hallo Colonel,

ich arbeite auch im Verkauf (Möbelbranche).

Telefoniern mit HG

Probiere erstmal mit der angebene Link zu Hause aus.
LG smallhexi Hörgeschädigt seit 1980 durch Meningitis
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#21

Beitrag von Randolf »

Für GdB 30 gibt es aber sinnvolle Kassengeräte.
KatjaR
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#22

Beitrag von KatjaR »

Für einen GdB gibt es überhaupt keine Geräte.
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
AlfredW
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#23

Beitrag von AlfredW »

Hallo,

@Ohrenklempner oder anere mitlesende Akustiker: mich würde mal interessieren wieviel Prozent der Kunden mit zuzahlungsfreien Geräten an Taubheit grenzend schwerhörig sind. Wie hoch ist die durchschnittliche Zuzahlung?

Gruß

Alfred
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#24

Beitrag von akopti »

Irgendwie stimmt da etwas nicht.
Beiderseits hochgradig Schwerhörig und ein Gdb von 30 passt nicht zusammen.
Am besten mal Tonaudiogramm und Sprachaudiogramm anonymisiert einstellen, dann kann man mehr sagen.

Gruß
Dirk
Randolf
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#25

Beitrag von Randolf »

Zitat von Colonel:
Randolf hat geschrieben:Hallo Colonel,

hast du einen Schwerbehindertenausweis?
Wenn ja, solltest du mit dem Integrationsamt Kontakt aufnehmen.

LG Randolf
Einen Schwerbehindertenausweis habe ich nicht. Leider nur GdB 30. Aber ich will demnächst auch einen Verschlechterungsantrag stellen.

Damit hat sich der Fragesteller selbst zur Frage nach dem GdB geäußert.
Die angegebenen GdB 30 dürften wohl durchaus gut mit zuzahlungsfreien Geräten zu meistern sein. Es handelt sich wohl nicht um eine an Taubheit gremuemde hochgradige Schwerhörigkeit.

LG Randolf
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