Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

rabenschwinge
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#26

Beitrag von rabenschwinge »

Du siehst es nicht, Randolf, oder?

Da der Akustiker verpflichtet ist, Dir mindestens ein zuzahlungsfreies Hörgerät anzubieten, gibt es dementsprechend auch Powergeräte ohne Zuzahlung.

Wir entsinnen? Das kleine 1x1 der Versorgung beim Aku?

Du erzählst schlicht Blödsinn, verwirrst Newbies und verärgerst alte Hasen.
Ohrenklempner
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#27

Beitrag von Ohrenklempner »

AlfredW hat geschrieben:Hallo,

@Ohrenklempner oder anere mitlesende Akustiker: mich würde mal interessieren wieviel Prozent der Kunden mit zuzahlungsfreien Geräten an Taubheit grenzend schwerhörig sind. Wie hoch ist die durchschnittliche Zuzahlung?

Gruß

Alfred
Vielleicht zwei Prozent. Durchschnittliche Zuzahlung kann ich jetzt nicht sagen, aber der Median liegt bei 10 Euro. :D
Colonel
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#28

Beitrag von Colonel »

akopti hat geschrieben:Irgendwie stimmt da etwas nicht.
Beiderseits hochgradig Schwerhörig und ein Gdb von 30 passt nicht zusammen.
Am besten mal Tonaudiogramm und Sprachaudiogramm anonymisiert einstellen, dann kann man mehr sagen.

Gruß
Dirk
Inwiefern passt GdB von 30 und beiderseits hochgradig schwerhörig nicht zusammen?
Ich willl dann mal sehen das ich die Tage ein aktuelles Audiogram hier hochlade.
Randolf hat geschrieben:Zitat von Colonel:
Randolf hat geschrieben:Hallo Colonel,

hast du einen Schwerbehindertenausweis?
Wenn ja, solltest du mit dem Integrationsamt Kontakt aufnehmen.

LG Randolf
Einen Schwerbehindertenausweis habe ich nicht. Leider nur GdB 30. Aber ich will demnächst auch einen Verschlechterungsantrag stellen.

Damit hat sich der Fragesteller selbst zur Frage nach dem GdB geäußert.
Die angegebenen GdB 30 dürften wohl durchaus gut mit zuzahlungsfreien Geräten zu meistern sein. Es handelt sich wohl nicht um eine an Taubheit gremuemde hochgradige Schwerhörigkeit.

LG Randolf
Wie bereits geschrieben, habe ich ja bisher nur ein zuzahlungsfreies Gerät getestet, aber damit kam ich ja überhaupt nicht klar. Weder im privaten noch im beruflichen Umfeld.
Und dann ist ja die sache mit dem telefonieren. Ich hab mal probiert das Telefon so an das HG zu halten das es am Mikrofon anliegt. Aber das bringt nichts. Ich verstehe kaum was.
rabenschwinge hat geschrieben:Du siehst es nicht, Randolf, oder?

Da der Akustiker verpflichtet ist, Dir mindestens ein zuzahlungsfreies Hörgerät anzubieten, gibt es dementsprechend auch Powergeräte ohne Zuzahlung.
Was ist denn ein Powergerät? Habe ich noch nie davon gehört.
Jani
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#29

Beitrag von Jani »

@Colonel: Ein Powergerät ist ein Hörgerät, welches auf sehr starken Hörverlust ausgerichtet ist. Ich habe solche Geräte von klein auf immer getragen bis zu meinen beiden Cochlea Implantaten.
Seit nach Geburt hörgeschädigt.

rechts: Naída Q70 CI seit 2001
links: Naída Q90 CI seit 2018

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sky
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#30

Beitrag von sky »

Muss ein Akustiker eigentlich irgendwas zuzahlungsfrei anbieten ?
Ich höre: links 30dB @125Hz bis 50 dB @8kHz | rechts 25dB @125Hz bis 40dB @8Khz
Ich nutze: HG Signia Pure Charge&Go 5X mit Thermotec Otoplastik in Ringform
Stefan aus München
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#31

Beitrag von Stefan aus München »

Hallo Colonel,

mein Arbeitgeber hat ohne weitere Rückftage den gesamten Eigenanteil für meine HGs übernommen. Ist aber im sozialen Bereich (Suchthilfe). Vielleicht sind die da anders.

Schöne Ostern

Stefan
versorgt mit Signia Insio 1px beidseitig kHz 0,25 - 0,50 - 1 - 2 - 3 - 4 - 6 - 8
R/dB 50 - 50 - 45 - 35 - 35 - 35 - 40 - 65
L/dB 55 - 55 - 50 - 45 - 40 - 45 - 45 - 70
akopti
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#32

Beitrag von akopti »

sky hat geschrieben:Muss ein Akustiker eigentlich irgendwas zuzahlungsfrei anbieten ?
Ja
smallhexi79
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#33

Beitrag von smallhexi79 »

Powergeräte haben die 13er (orange) Batterie und die Ultrapowergeräte haben die 675er(blau) Batterie.
LG smallhexi Hörgeschädigt seit 1980 durch Meningitis
links: +/- 80 dB versorgt mit GN ReSound Enzo 3D 5
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#34

Beitrag von smallhexi79 »

Hallo Colonel,

welche Hörgeräte (Batteriegröße oder Farbe) hast du jetzt zum testen bekommen?

Ich kenne dein Hörverlust nicht. Dein Akustiker kann es dir sagen welche Hg in 13er oder in 675er für dich in Frage kommen.
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Dani!
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#35

Beitrag von Dani! »

smallhexi79 hat geschrieben:Powergeräte haben die 13er (orange) Batterie und die Ultrapowergeräte haben die 675er(blau) Batterie.
Das ist ein Anhaltspunkt, aber nicht prinzipiell so. Phonak Audeo Marvel gibt es mit 312er und 13er Batterien und sind technisch ansonsten identisch.

@sky
In Deutschland ist das so, dass Akustiker mindestens 1 geeignetes HG außer den 10€ zuzahlungsfrei anbieten müssen. Was geeignet ist, ist Streitsache. Bluetooth ist es jedenfalls nicht.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
Ohrenklempner
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#36

Beitrag von Ohrenklempner »

Es gibt Geräteformen, die mit 312er Batterie arbeiten und mit dem entsprechenden Hörer auch als "Super Power" durchgehen und als WHO4-Geräte zugelassen sind. Signia Pure und Widex Fusion und so.
Colonel
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#37

Beitrag von Colonel »

Ohrenklempner hat geschrieben:Es gibt Geräteformen, die mit 312er Batterie arbeiten und mit dem entsprechenden Hörer auch als "Super Power" durchgehen und als WHO4-Geräte zugelassen sind. Signia Pure und Widex Fusion und so.
Die beiden die du genannt hast sind aber sicher nicht zuzahlungsfrei, oder?

Was nützen mir denn aber Power Geräte wenn ich mit diesen nicht telefonieren kann.
Ich habe in den letzten Jahren, seit ich durch meine Schwerhörigkeit arbeitslos geworden bin, hunderte Bewerbungen geschrieben und zig Vorstellungsgespräche gehabt und habe keinen Job bekommen. Wisst ihr wie frustrierend das ist. Ich bekomme keine Chance, weil ich einen wichtigen Teil der täglichen Aufgaben, in meinem Berufszweig, aufgrund meiner Schwerhörigkeit nicht ausüben kann.
Und es hört sich nach euren vielen Kommentaren doch schon fast so an, als ob eine Unterstützung eines Kostenträgers da nicht zu erwarten ist.

Hier in diesem Thread findet ihr übrigens ein Audiogram von 2017.

viewtopic.php?t=9405&page=1#p85010

Morgen habe ich einen Termin bei meinem HNO. Da wird ein neuer Hörtest gemacht und ich frage ihn mal nach einer Bescheinigung über BT fähige HG.
Jani
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#38

Beitrag von Jani »

Hallo Colonel,

ich kann Dich gut verstehen. Es ist gut, dass du morgen einen Termin bei deinem HNO hast. Ich wünsche Dir dafür viel Erfolg!

Liebe Grüße Jani
Seit nach Geburt hörgeschädigt.

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Colonel
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#39

Beitrag von Colonel »

So, wie geplant war ich heute bei meinem HNO.
Er hat mir eine neue Verordnung ausgestellt und mit reingeschrieben, das ich beruflich bedingt beidseitig HG mit Bluetoothverbindung zum telefonieren benötige.

Das Audiogramm was mir mitgegeben wurde hänge ich mal mit an. steinigt mich nicht, wenn es nicht vollständig ist bzw. wenn nicht richtig getestet wurde. Ich weiß bis heute nicht was genau getestet werden muss.

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Colonel
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#40

Beitrag von Colonel »

Da es hier ein wenig still geworden ist, will ich nochmal kurz fragen wie ihr das mit der Verordnung von meinem HNO nun seht. Da mein HNO mir ja jetzt eine Verordnung mit dem Hinweis, beidseitige Versorgung mit Bluetooth Geräten wegen Telefonie an der Arbeit, ausgestellt hat, wie geht der Kostenträger damit um? Ist das nun ein Vorteil gegenüber dem Kostenträger oder für diesen vollkommen irrelevant?
Nanni
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#41

Beitrag von Nanni »

Hallo, das kann ich leider nicht beurteilen. Ich habe erst die Verordnung für die Hörgeräte bekommen und dann - nachdem ich mich für ein Gerät entschieden habe - noch mal ein Rezept für eine Bluetooth-Verbindung, die zusätzlichen Kosten wurden dann von der DRV übernommen.

Teste doch erstmal verschiedene Geräte, bis Du ein passendes gefunden hast. Die meisten haben ja mittlerweile Bluetooth. Sage Deinem Akustiker, dass Du ggf. die volle Kostenübernahme beantragen willst, dann kann man immer noch weiter sehen. Testen ist ja erstmal kostenlos.
Die volle Kostenübernahme ist schwer durchzusetzen, die berufliche Begründetheit muss genau erklärt werden, ein pauschales „ich muss telefonieren können“ reicht wahrscheinlich nicht aus, dass muss man in fast jedem Beruf.
Im Zweifel musst Du in Vorkasse bei Deinem Akustiker gehen.
Viele Grüße
Nanni
muggel
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Re: Wo soll ich, in meinem Fall, Antrag auf volle Übernahme des Eigenanteils für HG stellen?

#42

Beitrag von muggel »

Hallo,

verordnen kann der HNO erst mal viel. Ich glaube nicht, dass dieses ein Unterschied macht, denn du musst ja nicht nur auf der Arbeit telefonieren.
Auch ist Bluetooth zum Telefonieren nicht notwendig... hier gibt es andere, günstigere Techniken, die auch jedes zuzahlungsfreie Gerät beherrscht. Für die Arbeit kannst du zudem eine so genannte FM-Anlage, über die man auch telefonieren kann, beantragen.
Kurzum: diese Verordnung ist genau so gut / schlecht wie jede andere. Du musst nachweisen (!!!), dass du mit zuzahlungsfreien Geräten signifikant schlechter verstehst als mit den Wunschgeräten.
Die Kasse zählt die Geräte, die medizinisch erforderlich sind... und das sind nach Hilfsmittelrichtlinie die Geräte mit den geringsten Kosten, mit denen du beim Sprachverstehen die maximalmögliche Verstehquote erreichst.
Nachzuweisen, dass dieses nur mit teuren Geräte möglich ist, ist nun deine Sache!
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
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