Erhöhung des GdB
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Erhöhung des GdB
ich bin Jahrgang 63 und habe, als ich ca. 4 - 5 jahre alt, starke Mittelohrenzündungen gehabt. Dies hat zu einer fas 100 Prozent halbseitigen (rechts) Taubheit und 45 Prozent auf der linken Seite geführt. Den Grad der Behinderung von 30 habe ich 1997 erhalten. Bei diesen Antrag wurde nicht angegeben, seit wann ich diese Hörbehinderung habe. Nun ist mein Hörvermögen auf der linken Seite lt. Hörtest 10 Prozent schlechter geworden. Ich bin jetzt dabei, eine Neufeststellung des GdB zu beantragen. Laut Versorgungsmedizinischer-VO ist eine schwere Hörbeeinträchtigung vor dem 7. Lebensjahr nochmal ein miteingehender Faktor, der den GdB erhöhen lässt. Wie ist Eure Einschätzung dazu?...gibt es eine Erhöhung?
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Re: Erhöhung des GdB
Hallo Michael K.,
du hast hier die Möglichkeit den GDB Recher zu nutzen. Ich glaube, du musst deine frühe Schwerhörigkeit für den Antrag ärztliche attestieren lassen, um einen höheren „extra“GDB bekommen zu können.
Viele Grüße
Yvonne
du hast hier die Möglichkeit den GDB Recher zu nutzen. Ich glaube, du musst deine frühe Schwerhörigkeit für den Antrag ärztliche attestieren lassen, um einen höheren „extra“GDB bekommen zu können.
Viele Grüße
Yvonne
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Re: Erhöhung des GdB
Das Alter zu Beginn der Hörschädigung spielt nur bei früher beidseiter Taubheit oder an Taubheit grenzender Hörschädigung eine Rolle, weil dadurch dann meistens auch das Sprachelernen beeinträchtigt ist.
Wichtig ist, dass man beim Antrag auch Sprachaudiogramme einreicht, weil der GdB abhängig ist von den Einbußen im Sprachverstehen. Diese Teste sollen ohne Hörgerät undCI durchgeführt werden.
Gruß Katja
Wichtig ist, dass man beim Antrag auch Sprachaudiogramme einreicht, weil der GdB abhängig ist von den Einbußen im Sprachverstehen. Diese Teste sollen ohne Hörgerät und
Gruß Katja
Zuletzt geändert von KatjaR am 3. Jun 2020, 20:10, insgesamt 1-mal geändert.
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
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Re: Erhöhung des GdB
Dies ist ja auch gegeben. Mein rechtes Ohr ist zu 99 % taub, und ich war vom 6. Lebensjahr bis zum 9. in einem Sprach- und Schwergehörigenheim und auch in einer solcher Schule. Das kann ich auch schriftlich belegen.
Re: Erhöhung des GdB
Nein Michael,
das Alter der Schwerhörigkeit zählt nicht bei einer einseitigen an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit / Taubheit, sondern nur bei einer beidseitigen!
das Alter der Schwerhörigkeit zählt nicht bei einer einseitigen an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit / Taubheit, sondern nur bei einer beidseitigen!
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Achtung, auch gelegentlich bissig!
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Re: Erhöhung des GdB
Hallo Muggel,
wo steht es geschrieben?....ich habe es in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen nicht gefunden.
wo steht es geschrieben?....ich habe es in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen nicht gefunden.
Re: Erhöhung des GdB
Hallo Michael,
die VersMedV gibt es hier: https://www.gesetze-im-internet.de/vers ... 00008.html
Bei Punkt 5.1 werden Hörschädigungen behandelt
vg Ralph
die VersMedV gibt es hier: https://www.gesetze-im-internet.de/vers ... 00008.html
Bei Punkt 5.1 werden Hörschädigungen behandelt
Die Bezeichnungen Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit gelten dabei immer für beide Ohren. Ist ein Ohr nur mittelgradig geschädigt, kann keine Taubheit oder an Taubheit grenzende SH vorliegen.5.1 Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen
angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben (schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel lebenslang) 100
später erworben (im 8. bis 18. Lebensjahr) mit schweren Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) 100
sonst je nach Sprachstörung
vg Ralph
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Re: Erhöhung des GdB
Hallo Michael,
reiche doch einfach einen Antrag ein. Mehr als ablehnen können die Behörden nicht.
Wunder solltest du auch nicht erwarten, vielleicht eine Erhöhung von GdB 30 auf 50?!
Was versprichst du dir davon?
LG Randolf
reiche doch einfach einen Antrag ein. Mehr als ablehnen können die Behörden nicht.
Wunder solltest du auch nicht erwarten, vielleicht eine Erhöhung von GdB 30 auf 50?!
Was versprichst du dir davon?
LG Randolf
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Re: Erhöhung des GdB
@Randolf, wieso fragst Du bei jedem, der einen Schwebi beantragt oder eine Erhöhung des Grades wünscht, nach was er sich davon verspricht?
https://www.youtube.com/watch?v=RsK_oLK-MS4&t=90s macht nachdenklich
Re: Erhöhung des GdB
Weil er's kann 
Ach, man darf sich bei ihm halt einfach über nichts wundern.

Ach, man darf sich bei ihm halt einfach über nichts wundern.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
Re: Erhöhung des GdB
... ach so, dem Micha geht es um die Rente mit 63.
Das kann man doch einreichen!
Das kann man doch einreichen!
Re: Erhöhung des GdB
Rente mit 63 ?
Bei dem Jahrgang eher nicht mehr relevant.
Da liegt die Regelaltersrente schon fast bei 67 und die Rente mit 63 schon fast bei 65.
Und wer weiß, was der Politik nach den Milliardenausgaben jetzt noch alles einfallen wird.
Die Wirtschaft schreit bereits nach der Rente mit 70.
Ich würde trotzdem versuchen, den GDB noch so hoch wie möglich zu bekommen.
Denn da die Verordnung verschärft werden wird, muß man bald damit rechnen, dass wenn man sich dort meldet, eher ab statt aufgestuft zu werden.
Bei dem Jahrgang eher nicht mehr relevant.
Da liegt die Regelaltersrente schon fast bei 67 und die Rente mit 63 schon fast bei 65.
Und wer weiß, was der Politik nach den Milliardenausgaben jetzt noch alles einfallen wird.
Die Wirtschaft schreit bereits nach der Rente mit 70.
Ich würde trotzdem versuchen, den GDB noch so hoch wie möglich zu bekommen.
Denn da die Verordnung verschärft werden wird, muß man bald damit rechnen, dass wenn man sich dort meldet, eher ab statt aufgestuft zu werden.
Zum Glück hat der weise Trittin die Entwicklung des Deutschen Rentensystems früh erkannt und das Flaschenpfand eingeführt !