Sprachstörung für GDB
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Sprachstörung für GDB
Hallo Ihr Lieben,
wie schwer muss die Sprachstörung sein, damit sie als "schwere" Sprachstörung für die Anerkennung eines GdB von 100 ausreicht.
Das ist ja doch eine sehr subjektive Angelegenheit oder.
Danke für die Antwort
wie schwer muss die Sprachstörung sein, damit sie als "schwere" Sprachstörung für die Anerkennung eines GdB von 100 ausreicht.
Das ist ja doch eine sehr subjektive Angelegenheit oder.
Danke für die Antwort
Re: Sprachstörung für GDB
Hallo,
Erfahrung hab ich da nicht, habe aber mal in der Versorgungsmedizinverordnung nachgelesen:
"5.1 Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen
angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben (schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel lebenslang) 100
später erworben (im 8. bis 18. Lebensjahr) mit schweren Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) 100
sonst je nach Sprachstörung 80-90"
Also scheint es hier die Kriterien schwer verständliche Lautsprache und geringer Sprachschatz zu geben, das ist immer noch nicht sehr konkret. Da können andere hier dir hoffentlich mehr zu sagen ggf. gibt es ja noch weitere Dokumente zu dem Thema neben der Versorgungsmedizinverordnung.
Ich kenne mich mit dieser nur bzgl. Autismus aus und dort ist es auch oft so das man es interpretieren kann, was denn nun mittlere soziale Anpassungsschwierigkeiten z.B. heißen soll. Da wird es dann oft wichtig, dass in einem Attest oder Gutachten die Kriterien wie sie in der Verordnung stehen aufgelistet sind. Ich denke, dass so ein Schreiben eines Facharztes auch bei einer Sprachstörung wichtig sein kann.
Mir hat bei meinem GdB Antrag die EUTB sehr weitergeholfen, die beraten ja zu verschiedensten Problemen, vielleicht wäre das auch für dich eine mögliche Anlaufstelle.
LG Mango
Erfahrung hab ich da nicht, habe aber mal in der Versorgungsmedizinverordnung nachgelesen:
"5.1 Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen
angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben (schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel lebenslang) 100
später erworben (im 8. bis 18. Lebensjahr) mit schweren Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) 100
sonst je nach Sprachstörung 80-90"
Also scheint es hier die Kriterien schwer verständliche Lautsprache und geringer Sprachschatz zu geben, das ist immer noch nicht sehr konkret. Da können andere hier dir hoffentlich mehr zu sagen ggf. gibt es ja noch weitere Dokumente zu dem Thema neben der Versorgungsmedizinverordnung.
Ich kenne mich mit dieser nur bzgl. Autismus aus und dort ist es auch oft so das man es interpretieren kann, was denn nun mittlere soziale Anpassungsschwierigkeiten z.B. heißen soll. Da wird es dann oft wichtig, dass in einem Attest oder Gutachten die Kriterien wie sie in der Verordnung stehen aufgelistet sind. Ich denke, dass so ein Schreiben eines Facharztes auch bei einer Sprachstörung wichtig sein kann.
Mir hat bei meinem GdB Antrag die EUTB sehr weitergeholfen, die beraten ja zu verschiedensten Problemen, vielleicht wäre das auch für dich eine mögliche Anlaufstelle.
LG Mango
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Re: Sprachstörung für GDB
EUTB ist die ergänzende unsbhängige Teilhabeberatung - kannst du für deine Stadt / deinen Landkreis per Google erfahren, einen kostenlosen Termin machen und dich eingehend beraten lassen. Ist wirklich klasse!
Viele Grüße aus dem Norden von Yvonne
Viele Grüße aus dem Norden von Yvonne
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Re: Sprachstörung für GDB
Dankeschön
Zuletzt geändert von PetraAnett am 26. Sep 2020, 09:16, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Sprachstörung für GDB
Also ist es dir lieber, dass dein Kind Sprachstörung hat ? :help:
Außerdem ist das Leben nun Mal unfair.
Außerdem ist das Leben nun Mal unfair.
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Re: Sprachstörung für GDB
Darum geht es nicht.
Zuletzt geändert von PetraAnett am 26. Sep 2020, 17:13, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Sprachstörung für GDB
Wenn die Sprachstörung sich so weit gebessert hat, dass die Kriterien "schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz" nicht mehr vorliegen, ist eine Verbesserung des Gesundheitszustandes da und bei einer Überprüfung dann ist es so, dass das Amt den GdB herabstufen kann.
Wenn du die Kriterien weiterhin erfüllt siehst kannst du Widerspruch einlegen.
Wenn ihr aus bestimmten Gründen auf die Vorteile des GdB 100 angewiesen seid und keine deutliche Verbesserung des Gesundheitszustandes wahrnehmt würde ich auch Widerspruch einlegen und vermerken, dass du die Begründung nachreichst.
Bzgl. der Begründung des Widerspruchs kannst du dich gut z. B. bei der EUTB beraten lassen.
LG Mango
Wenn du die Kriterien weiterhin erfüllt siehst kannst du Widerspruch einlegen.
Wenn ihr aus bestimmten Gründen auf die Vorteile des GdB 100 angewiesen seid und keine deutliche Verbesserung des Gesundheitszustandes wahrnehmt würde ich auch Widerspruch einlegen und vermerken, dass du die Begründung nachreichst.
Bzgl. der Begründung des Widerspruchs kannst du dich gut z. B. bei der EUTB beraten lassen.
LG Mango
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Re: Sprachstörung für GDB
Ich weiß gerade nicht, was ich sagen soll. Mein Gott, was wurde ich dafür geben wenn sich die Behinderungen meiner Tochter so bessern würden, dass sie im GdB hinuntergestuft werden würde.PetraAnett hat geschrieben:Es sind ja noch Sprachstörungen da, nur nicht so auffällig wie früher. Wenn alles in Ordnung wäre, dann würde ja keine Unterstützung notwenig sein.
Aber wenn das Leben nunmal unfair ist, dann ist es wohl am besten wir stecken den Kopf in den Sand und nehmen alles hin.
Der GdB ist sowas von scheißegal. Wichtig ist, dass Deine Tochter sich besser mitteilen und kommunizieren kann als früher und weniger Hilfe bedarf!
Und da ist das Leben nicht unfair sondern Du nur auf den GdB versteift.
https://www.youtube.com/watch?v=RsK_oLK-MS4&t=90s macht nachdenklich
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Re: Sprachstörung für GDB
Keiner kennt deine Situation. Aber warum ist der GDB von 100 so wichtig für dich? Welche Vorteile hat dieser? DAS würde ich gerne verstehen.