für diejenigen unter uns, die noch nicht wissen, was es seit 01.Oktober 2020 für die Rezeptgebühr von 20 .-€ an Hörsystemen gibt, hier ein Hinweis zur Missverständigungsvorbeugung hinsichtlich "Kassengeräte".
Es gibt eine neue Hilfsmittelrichtlinie, welche in aktualisierter Form vorliegt und Folgendes ausführt, was gerade in Zeiten der zusätzlichen Verständigungserschwerung wegen der "neuen Normalität: Mund und Nasenschutz" wichtig ist zu wissen:
1.
es wird klar herausgestellt, dass es um die Einzelfallhilfe - und NICHT um standardisierte "Kassengeräte"- geht (§3)
2.
es wird klar herausgestellt, dass es nicht allein um die Diagnose, sondern die konkrete individuelle Lebenssituation des zu Versorgenden - und nicht um standardisierte Kassengeräte - geht (§ 6)
3.
es wird klar herausgestellt, dass die Versorgungsziele nach § 19 zu erreichen sind, und nicht etwa die Mindestversorgung als Anspruchsvoraussetzung nach § 21 ausreichend ist.
4.
es wird klar herausgestellt, dass der zu Versorgende den APHAB-Fragebogen als zusätzliches Überprüfungsinstrument der Hörsystemwirksamkeit anwenden kann (§ 30)
die aktuelle Richtlinie im Einzelnen:
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-22 ... -10-01.pdf
Alles Gute
wünscht
Johns
übrigens:
meine Sicht der Dinge ist stets MEINE Sicht der Dinge, die - erfahrungsgemäß - nicht immer jeder Interessengruppe gefällt