Hallo
Hallo
Hallo,
ich bin 38 Jahre alt und höre schon länger schlecht... Habe mich jetzt dazu durchgerungen, ein Hörgerät in Angriff zu nehmen.
Momentan teste ich das Silk in Ohr Gerät...
Meine Arbeitskollegin brachte mich auf die Idee einen GdB zu beantragen. Im GdB-Rechner hier kam beim meinen Werten ein GdB von 50 raus. Von meinem Kreis habe ich einen GdB von 40 bekommen. Wer kann mir sagen welchen GdB meine Werte ausmachen? Mein Ohrenarzt?
Habe Widerspruch eingelegt... Jetzt muss ich noch die Begründung liefern... Das fällt mir schwer, wenn ich nicht weiß, welcher GdB mir zustehen würde...
Liebe Grüße
Aki
ich bin 38 Jahre alt und höre schon länger schlecht... Habe mich jetzt dazu durchgerungen, ein Hörgerät in Angriff zu nehmen.
Momentan teste ich das Silk in Ohr Gerät...
Meine Arbeitskollegin brachte mich auf die Idee einen GdB zu beantragen. Im GdB-Rechner hier kam beim meinen Werten ein GdB von 50 raus. Von meinem Kreis habe ich einen GdB von 40 bekommen. Wer kann mir sagen welchen GdB meine Werte ausmachen? Mein Ohrenarzt?
Habe Widerspruch eingelegt... Jetzt muss ich noch die Begründung liefern... Das fällt mir schwer, wenn ich nicht weiß, welcher GdB mir zustehen würde...
Liebe Grüße
Aki
Re: Hallo
Moin Aki
beim Beantragen der GdB, hast du da vor allem betont, welche sozialen Einschränkungen du durch deine Behinderung erlebst? Das ist für die Ämter angeblich ein (vielleicht sogar "der") wichtiger Aspekt bei der Beurteilung. Also beispielsweise, dass du Familientreffen regelmäßig ausfallen lassen musst, weil die Belastung zu groß wird oder du an Meetings nicht mehr teilnehmen kannst etc.
Ansonsten kann ich dir leider nicht weiterhelfen, die Entscheidung der Ämter ist manchmal schwer zu verstehen, Einspruch ist erst mal gut.
Falls du in einer Firma arbeitest, in der es eine Schwerbehindertenvertretung gibt, versuch dort mal Hilfe zu bekommen. Die KollegInnen dort sind extra geschult und ausgebildet, die kennen sich gut damit aus.
Lg,
Mirochen
beim Beantragen der GdB, hast du da vor allem betont, welche sozialen Einschränkungen du durch deine Behinderung erlebst? Das ist für die Ämter angeblich ein (vielleicht sogar "der") wichtiger Aspekt bei der Beurteilung. Also beispielsweise, dass du Familientreffen regelmäßig ausfallen lassen musst, weil die Belastung zu groß wird oder du an Meetings nicht mehr teilnehmen kannst etc.
Ansonsten kann ich dir leider nicht weiterhelfen, die Entscheidung der Ämter ist manchmal schwer zu verstehen, Einspruch ist erst mal gut.
Falls du in einer Firma arbeitest, in der es eine Schwerbehindertenvertretung gibt, versuch dort mal Hilfe zu bekommen. Die KollegInnen dort sind extra geschult und ausgebildet, die kennen sich gut damit aus.
Lg,
Mirochen
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Re: Hallo
Ja genau. Auf dem Antrag selbst kann man das auch nicht ausfüllen, man muss "was dabei tun". Meist in Form eine Übersicht der Diagnosen und Therapien, dort kann (und sollte) man die Einschränkungen aufführen. Insbesondere halt die sozialen Einschränkungen.
Mein letzter Veränderungsantrag hatte über 60 Seiten. Drei (oder vier?) davon meine Kurzfassung und halt haufenweise Arztberichte und Co. Hab ich aber noch nicht zurück, das dauert. Er ist letzte Woche in die Post gegangen.
Der Erstantrag hatte aber einen ähnlichen Umfang vor einigen Jahren (hab bislang 30 %).
Deshalb wollte ich dir das unbedingt mitgeben, ich habe es gerade erst wieder frisch durchgemacht (mit Hilfe einer Schwerbehindertenvertretung, also einem "Profi") und da erinnert man sich noch gut an die Dinge, die es zu beachten gilt.
Mein letzter Veränderungsantrag hatte über 60 Seiten. Drei (oder vier?) davon meine Kurzfassung und halt haufenweise Arztberichte und Co. Hab ich aber noch nicht zurück, das dauert. Er ist letzte Woche in die Post gegangen.
Der Erstantrag hatte aber einen ähnlichen Umfang vor einigen Jahren (hab bislang 30 %).
Deshalb wollte ich dir das unbedingt mitgeben, ich habe es gerade erst wieder frisch durchgemacht (mit Hilfe einer Schwerbehindertenvertretung, also einem "Profi") und da erinnert man sich noch gut an die Dinge, die es zu beachten gilt.
Zuletzt geändert von mirochen am 9. Okt 2020, 12:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hallo
Ich fürchte, nach http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html Kapitel 5.2.1, Tabelle A kommst du über GdB 40 nicht hinaus. Dein Sprachverstehen scheint mir zu gut, bzw. es passt zum Tonaudiogramm.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
Re: Hallo
Wenn du beim Test "tuhl" hörst (oder etwas ähnliches, oft hört man ja noch "Reste"), weißt du intuitiv, dass das wohl "Stuhl" heißen wird.
Der Test ist echt für... sagen wir mal, mit Fantasiewörtern wäre er aussagekräftiger. Aber et is nu ma wie et is - rate nicht, sage nur das, was du hörst oder sage eben "ich weiß, dass das Stuhl heißen wird - aber ich höre es nicht".
Tatsächlich finde ich persönlich das gar nicht so einfach. Also das "Abschalten vom Raten". Gerade dann, wenn man es seit Jahren so gewohnt ist. Das Gehirn macht das die ganze Zeit mit einem, wenn man Probleme mit dem Hören hat - es ergänzt und korrigiert. Deshalb ist das auch so anstrengend und stressig für Hörgeschädigte - oft zeitlich deutlich bevor es überhaupt mal getestet wird.
Angeblich seien Zahlen zuverlässiger. Aber auch da legt das Gehirn ordentlich vor: Es weiß einfach intuitiv, dass nach einer 52 wohl kaum noch mal eine 52 kommen wird - also sagt man "53" oder so, obwohl man es, genau genommen, NICHT so gehört hat.
Der Test ist echt für... sagen wir mal, mit Fantasiewörtern wäre er aussagekräftiger. Aber et is nu ma wie et is - rate nicht, sage nur das, was du hörst oder sage eben "ich weiß, dass das Stuhl heißen wird - aber ich höre es nicht".
Tatsächlich finde ich persönlich das gar nicht so einfach. Also das "Abschalten vom Raten". Gerade dann, wenn man es seit Jahren so gewohnt ist. Das Gehirn macht das die ganze Zeit mit einem, wenn man Probleme mit dem Hören hat - es ergänzt und korrigiert. Deshalb ist das auch so anstrengend und stressig für Hörgeschädigte - oft zeitlich deutlich bevor es überhaupt mal getestet wird.
Angeblich seien Zahlen zuverlässiger. Aber auch da legt das Gehirn ordentlich vor: Es weiß einfach intuitiv, dass nach einer 52 wohl kaum noch mal eine 52 kommen wird - also sagt man "53" oder so, obwohl man es, genau genommen, NICHT so gehört hat.
Zuletzt geändert von mirochen am 9. Okt 2020, 15:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hallo
Man kann natürlich bei so einem Test bescheissen, dann erweist man den tatsächlich schwerer Hörenden einen Bärendienst. Dann ist die Einteilung in GdB für die Tonne, weil es dann nur noch 0 oder 100 gibt.
Im übrigen ist der Einsilbentest so schlecht nicht. Laut Diagramm vom Foto liegt das Sprachverstehen bei 60dB gerade mal bei 20%, wenn da viel geraten wurde, wurde fast alles falsch geraten. Das ist weit entfernt von normal Verstehen. Der Test ist eben der Versuch, unter einheitlichen Bedingungen vergleichbare Ergebnisse zu bekommen.
Im übrigen ist der Einsilbentest so schlecht nicht. Laut Diagramm vom Foto liegt das Sprachverstehen bei 60dB gerade mal bei 20%, wenn da viel geraten wurde, wurde fast alles falsch geraten. Das ist weit entfernt von normal Verstehen. Der Test ist eben der Versuch, unter einheitlichen Bedingungen vergleichbare Ergebnisse zu bekommen.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
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- Beiträge: 2345
- Registriert: 28. Mai 2020, 20:58
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Re: Hallo
moin,
also ich habe das auch immer wieder erlebt, dass der Akustiker mir bei den Freifeldtests mit Hörgeräten sagte:
"Sie dürfen ruhig raten".
Inzwischen bestehe ich auf das wissenschaftlich erarbeitete APHAB-Formular, das ist deutlich präziser für den Alltagsnutzen und in § 30 der aktualisierten Hilfsmittelrichtlinie ausdrücklich als zusätzliches Kriterium anerkannt.
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-22 ... -10-01.pdf
also ich habe das auch immer wieder erlebt, dass der Akustiker mir bei den Freifeldtests mit Hörgeräten sagte:
"Sie dürfen ruhig raten".
Inzwischen bestehe ich auf das wissenschaftlich erarbeitete APHAB-Formular, das ist deutlich präziser für den Alltagsnutzen und in § 30 der aktualisierten Hilfsmittelrichtlinie ausdrücklich als zusätzliches Kriterium anerkannt.
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-22 ... -10-01.pdf
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe"