Wieso ist "medizinisch notwendig" unterschiedlich definiert?

mirochen
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Wieso ist "medizinisch notwendig" unterschiedlich definiert?

#1

Beitrag von mirochen »

Moin zusammen,

eigentlich ist da ja Johns Thema in gewisser Weise :D - Aber mir ist auch etwas aufgefallen, was ich nicht richtig verstehe oder einordnen kann.

"Medizinisch notwendig" bei HG ist offensichtlich unterschiedlich definiert. Die gesetzlichen Kassen verstehen darunter so etwas wie grob 750 € pro Gerät.

Meine Kasse (PKV) versteht darunter, mit demselben Wortlaut!, 1.500 € pro Gerät. Andere Tarife sehen wiederum andere Höchstwerte für "medizinisch notwendig" vor. Klar: PKV-Verträge sind (naja... theoretisch) frei verhandelbar, die Vereinbarung von entsprechenden Höchstgrenzen ist mir verständlich und auch unstrittig. Mir geht es um "medizinisch notwendig" als Begründung.

Nun ist es so, dass wir es ja gewohnt sind, dass die privaten Kassen etwas großzügiger sind, weil sie es können. Aber dennoch stellt sich mir die Frage, wieso eigentlich Hinz und Kunz offensichtlich "medizinisch notwendig" anders definieren kann - und damit die Versorgung der Schwerhörigen recht unterschiedlich ausfallen kann. Ja, ich weiß, "selbstverständlich" ist ein Gerät für 750 € genau so supertoll wie eines für 3.000 €... vielleicht können wir einfach mal kurz die Träumerei bei Seite lassen ;)

Mir schmeckt das tatsächlich eher weniger. Ich finde, Johns weist völlig zu Recht darauf hin, dass es hier allgemein einen Missstand gibt. Zwar ist das jetzt nicht genau seine Baustelle - aber es geht in eine ähnliche Richtung.

Ich jedenfalls verstehe nicht, wieso bei einem GKV-Versicherten "medizinisch notwendig" 750 € sind - und bei mir 1.500 €. Haarspalterei aufgrund leicht verschiedener Formulierungen ("medizinisch erforderlich" vs. "medizinisch notwendig") können wir bitte außen vor lassen ;)

Wünsch euch einen schönen Tag - und versteht das hier nicht als stänkern.

Mirochen

P.S. Ach ja, nur zur Klarstellung: Es gibt keinen "miro"-spezifischen Grund für teurere Geräte. Ich bin ein leicht Schwerhöriger, bei mir würde vermutlich auch nen Trichter reichen vorerst. Also fällt das Argument auch weg, dass ich ein "besonderer Fall" wäre.
Zuletzt geändert von mirochen am 16. Okt 2020, 09:52, insgesamt 2-mal geändert.
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Johannes B.
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Re: Wieso ist "medizinisch notwendig" unterschiedlich definiert?

#2

Beitrag von Johannes B. »

moin mirochen,
vielleicht hilft es weiter, wenn - ganz unabhängig von den vereinbarten Beträgen - genau geschaut wird, was wo zum Thema: "Ziele der Hörsystemversorgung" vereinbart ist, und ob das verwirklicht wird.
Bei der GKV ist das z.B. ganz konkret der § 19 der vereinbarten HilfsM-RL,der offenbar von allen Beteiligten - zu Lasten der zu Versorgenden - sehr "geschmeidig" interpretiert zu werden scheint ;-)

LG
Johns
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Atson
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Re: Wieso ist "medizinisch notwendig" unterschiedlich definiert?

#3

Beitrag von Atson »

Der Unterschied ist, dass man bei der GKV u.U. eben bei entsprechend nachgewiesener Notwendigkeit doch mehr als den Festbetrag "durch" bekommt. Zwar hart und die Ausnahme, aber nach wie vor immer noch möglich.

In der PKV ist, wenn ein Höchstbetrag drin steht, dieser eben vertraglich festgelegt und Ende. Die als Beispiel genannten 1.500 EUR sind eben bei diesem Versicherer so, andere haben kein Limit und wieder andere zahlen nur 1.000 EUR. Das Problem ist dabei, dass man üblicherweise beim Abschluss der PKV noch nicht weiß, ob/dass man vielleicht später einmal genau diese Leistung brauchen wird. Ich war ~ 20 Jahre in der PKV und habe in der Zeit sogar 1 x gewechselt. Da ich beim Wechsel schon schwerhörig war, wurde im neuen Vertrag Kostenerstattung für Hörgeräte von Anfang an ausgeschlossen. War auch ok, man sollte nur wissen, was man unterschreibt. Gleiches gilt übrigens für das Thema "abgeschlossene Aufzählung" oder "offener Hilfsmittelkatalog". Inzwischen bin ich seit einigen Jahren wieder GKV-versichert und allen Mäkeleien zum Trotz fühle ich mich als gesetzlich krankenversicherter Patient genauso gut versorgt wie als Privatpatient. Da hatte ich im Gegenteil oft das Gefühl, der willkommene Goldesel zu sein.

Das war jetzt ein wenig grundsätzlich zum System. Im Zweifelsfall empfiehlt sich immer eine gute Rechtsschutzversicherung, denn Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei verschiedene Dinge ...

Grüße
Atson
M, 47, taub "mit Hörresten" im Tieftonbereich, 1. CI-OP geplant 12/2020 ...
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Re: Wieso ist "medizinisch notwendig" unterschiedlich definiert?

#4

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
Ich jedenfalls verstehe nicht, wieso bei einem GKV-Versicherten "medizinisch notwendig" 750 € sind - und bei mir 1.500 €. Haarspalterei aufgrund leicht verschiedener Formulierungen ("medizinisch erforderlich" vs. "medizinisch notwendig") können wir bitte außen vor lassen
Na ja, mir ist das klar. Denk mal drüber nach was Du monatlich für Beiträge an die PKV zahlst udn die . Das ist ordentlich Geld und dafür bekommst Du ja auch mehr Leistung,. Eben auch mehr Geld als ein gesetzlich Versicherter.
Jemand in meiner Familie ist auf Grund von Selbstständigkeit PKV versichert und daher weiß ich was das monatlich kostet. Wir reden da von alleine 1000 Euro pro Jahre als Eigenanteil, bis die PKV Arztkosten etc. übernimmt.

Im übrigen rate ich von PKV grundsätzlich ab. Die Person aus meiner Familie bereut es heute auch, zu mal sie da nicht mehr raus kommt.
Auch selbstständige können in die gesetzliche KV, nämlich als freiwillig versichertes Mitglied.
Möchte man dann mehr Leistung, kann man zusätzliche Leitungen versichern. Das bietet die gesetzliche KV auch allen Mitgliedern an.
Selbstverständlich kann man die Zusatzversicherung auch bei den privaten Versicherern abschließen.
Der Vorteil als freiwillig versichertes Mitglied ist der, das man eben in der gesetzlichen bleibt.
Grade im alter, also wenn man mal Rentner ist, zahlt man sich dumm und dämlich bei er PKV.

Ich habe sogar schon ewig eine Zusatzversicherung die hauptsächlich für die Zähne ist.
Die übernimmt gemeinsam mit der gesetzlichen KV 75% der Rechnung.
Es gibt aber einen Höchstbetrag pro Jahr.
Die Versicherung kostet mich nen 10ner im Monat, meine ich.
Aber als ich in den letzten Jahren insgesamt 10 Kronen in Ober- und Unterkiefer benötigte, war ich froh diese Versicherung zu haben. Zwar musste ich immer noch einiges selber zahlen, aber ohne die Versicherung hätte ich wohl ein Gebiss nehmen müssen.
Grade bei Kronen ist das eine Frechheit mit den Kosten. Es gibt da gar keine Grundversorgung mit Kronen wie bei Schwerhörigkeit.
Die gesetzliche KV zahlte nicht mal den Stiftaufbau. Nur die Kronen. Nur ohne Stiftaufbau waren Kronen nicht machbar. Alles ziemlich verrückt.
Bei unseren HGs zahlt die Kasse ja wenigstens eine Grundversorgung mit dem Zuschuss (oder wie andere es nennen Festbetrag). Bei Brillen ist es doch das gleiche Thema.
Somit sage ich immer, das Schwerhörige was die Versorgung mit HG's betrifft noch recht gut dran sind.

Gruß
sven
Atson
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Re: Wieso ist "medizinisch notwendig" unterschiedlich definiert?

#5

Beitrag von Atson »

1. PKV ist eben gerade nicht teurer als GKV, diese pauschale Aussage ist falsch. Es kann sein, dass die PKV teurer wird. Muss aber nicht. In der GKV gibt es die Familienversicherung - im Gegensatz zur privaten KV, wer also z.B. als junger Selbständiger ohne Familie eine PKV abschließt und dann später 2...3 Kinder mitversichert, zahlt für jedes Kind eben nochmal Beitrag. Weiß man vorher, habe ich selbst auch so erlebt. Ja, das kostet ordentlich Geld. War unterm Strich dann aber immer noch günstiger als GKV.

2. Es gibt verschiedene Wege "zurück in die GKV", die Entscheidung für eine PKV ist keine Entscheidung ohne Rückkehr-Möglichkeit. Es kann natürlich sein, dass im konkreten Einzelfall - zu lange gewartet, Fristen versäumt usw. - eine Rückkehr nicht mehr (so einfach) möglich ist. Auch da: Weiß man vorher.

3. Eine Zusatz KV für die Zähne ist ja ganz nett, einige Versicherer bieten Tarife, in denen auch für Hörgeräte Leistungen vorgesehen sind. Bekommt man nur mit entsprechender Vorerkrankung nicht mehr.

Ich persönlich würde eine einheitliche Bürgerversicherung gut finden, mit der Möglichkeit, zusätzliche Leistungen nach Wunsch privat zu versichern. Grundsätzlich, im Vergleich zu vielen anderen Ländern, ist unser Versicherungssystem allerdings geradezu luxuriös, das sollte nicht vergessen werden.

Grüße
Atson
Zuletzt geändert von Atson am 16. Okt 2020, 12:01, insgesamt 1-mal geändert.
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mirochen
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Re: Wieso ist "medizinisch notwendig" unterschiedlich definiert?

#6

Beitrag von mirochen »

Nur zur Info: Die Frage, wieso "medizinisch notwendig" offensichtlich verschieden definiert wird, wird nicht damit beantwortet, indem man das System PKV/GKV erklärt.

Es geht überhaupt nicht darum, dass (und warum) PKVs es wirtschaftlich hinbekommen, mehr zu zahlen - es geht darum, wieso es möglich sein darf, dass "medizinisch notwendig" eine subjektive, ja offensichtlich gar beliebige, Sichtweise ist.

Als ob ein PKV-Versicherter eine andere medizinische Notwendigkeit hat als ein GKV-Versicherter.

Wenn man es ehrlicherweise anders betitel würde, hätte ich keinerlei Fragen mehr. Aber es als "medizinisch notwendig" zu bezeichnen und unterschiedlich auszulegen, je nachdem, wo man Mitglied ist, ist schlicht und einfach eine Frechheit.
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Ohrenklempner
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Re: Wieso ist "medizinisch notwendig" unterschiedlich definiert?

#7

Beitrag von Ohrenklempner »

Ich glaube, das wird hier falsch interpretiert bzw. werden Äpfel mit Birnen vermischt. ;)
Die KV schreibt lediglich vor, dass eine Versorgung mit einem medizinisch notwendigen Hörgerät erfolgen soll. Also nicht einfach so "ich lass mir mal ein Hörgerät bezahlen, ich will nämlich auch eins", nein, es soll schon medizinisch notwendig sein.
Ob die KV nun 500, 1500 oder 4000 Euro zahlt, ist doch völlig egal.
akopti
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Re: Wieso ist "medizinisch notwendig" unterschiedlich definiert?

#8

Beitrag von akopti »

Johns hat geschrieben:moin mirochen,
vielleicht hilft es weiter, wenn - ganz unabhängig von den vereinbarten Beträgen - genau geschaut wird, was wo zum Thema: "Ziele der Hörsystemversorgung" vereinbart ist, und ob das verwirklicht wird.
Bei der GKV ist das z.B. ganz konkret der § 19 der vereinbarten HilfsM-RL,der offenbar von allen Beteiligten - zu Lasten der zu Versorgenden - sehr "geschmeidig" interpretiert zu werden scheint ;-)

LG
Johns
Die Heil und Hilfmittelrichtlinie ist für GKV. Sie ist für PV irrelevant. Bei der PV zählt alleine, was in deren Vertragsbedingungen drin steht. Auch haben die Akustiker keine Versorgungsverträge mit den PV.

Es ist so, ob es als gerecht oder ungerecht empfunden wird.
mirochen
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Re: Wieso ist "medizinisch notwendig" unterschiedlich definiert?

#9

Beitrag von mirochen »

Ohrenklempner hat geschrieben:Ich glaube, das wird hier falsch interpretiert bzw. werden Äpfel mit Birnen vermischt. ;)
Die KV schreibt lediglich vor, dass eine Versorgung mit einem medizinisch notwendigen Hörgerät erfolgen soll. Also nicht einfach so "ich lass mir mal ein Hörgerät bezahlen, ich will nämlich auch eins", nein, es soll schon medizinisch notwendig sein.
Ob die KV nun 500, 1500 oder 4000 Euro zahlt, ist doch völlig egal.
Genau um "medizinisch notwendig" geht es - und darum, dass "medizinisch notwendig" offensichtlich preislich sehr verschieden definiert werden kann (tatsächlich spielt die genaue Höhe an sich eigentlich keine Rolle, nur die Tatsache an sich).

Möchte man doch nicht meinen, entweder etwas ist med. notwendig oder eben nicht (was ich als Maßstab für Erstattung akzeptiere). Das aber offensichtlich jeder (nun ja) diese Begrifflichkeit nach eigenen Vorlieben auslegen kann und darf finde ich nicht akzeptabel.

Es ist nicht vernünftig erklärbar, wieso (theoretisch) derselbe Patient bei einer PKV, sagen wir mal, 1.500 € für "medizinisch notwendig" erhält und bei einer GKV 750 € für ebenfalls "medizinisch notwendig".

Ich kritisiere übrigens hier nicht HGA oder andere - die machen ihren Job im Rahmen ihrer Möglichkeiten, alles gut für mich.

Im Prinzip wäre es doch einfach lösbar: Die PKV sagt nicht länger "medizinisch notwendig", sondern "unsere Beliebigkeitsgrenze liegt bei 1.500 €". Damit wäre der Vorwurf wenigstens vom Tisch, "medizinische Notwendigkeit" hinge vom Versicherungsstatus eines Menschen ab, was ja ethisch eine Katastrophe wäre...

Übrigens - mein Vertrag sieht bspw. gar keine Höchstgrenze vor (es ist ein sehr alter Vertrag). Ich könnte also - theoretisch - vor Gericht ziehen und die volle Erstattung erzwingen. Für "offene" Verträge gibt es schon länger entsprechende Urteile: Auch eine PKV darf nicht einseitig neue Grenzen einziehen, die vertraglich überhaupt nicht vereinbart wurden (weder explizit noch implizit - also weder ein Betrag noch eine schwammige Formulierung wie "medizinisch notwendig"). Aber das wäre es mir nicht wert und "sicher" ist in der Juristerei leider gar nichts.
Zuletzt geändert von mirochen am 16. Okt 2020, 13:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Dani!
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Re: Wieso ist "medizinisch notwendig" unterschiedlich definiert?

#10

Beitrag von Dani! »

mirochen hat geschrieben:Als ob ein PKV-Versicherter eine andere medizinische Notwendigkeit hat als ein GKV-Versicherter.

Wenn man es ehrlicherweise anders betitel würde, hätte ich keinerlei Fragen mehr. Aber es als "medizinisch notwendig" zu bezeichnen und unterschiedlich auszulegen, je nachdem, wo man Mitglied ist, ist schlicht und einfach eine Frechheit.
Ich habe ehrlich gesagt bis hierher noch nicht begriffen, wo du nun einen Zusammenhang zwischen "medizinisch Notwendig" und der Höhe der Kassenleistung siehst? Das eine hat doch mit dem anderen überhaupt nichts zu tun! Stellt die (gesetzliche oder private) Kasse fest, dass ein Hörgerät medizinisch notwendig ist, dann beteiligt sich die Kasse daran. Falls die Notwendigkeit nicht besteht, dann beteiligt sich die Kasse eben nicht daran. Wieso sollte eine höhere Pauschalbeteiligung eine höhere Notwendigkeit darstellen?

Sven hat ja freundlicherweise ein Beispiel aus der Zahnmedizin gebracht. Ist eine Grundsanierung notwendig, dann beteiligt sich die GKV mit 50-60% der Kosten. Die restlichen 50-40% sollen dann deiner Meinung nach etwa ein nicht notwendiger Teil sein?
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Re: Wieso ist "medizinisch notwendig" unterschiedlich definiert?

#11

Beitrag von mirochen »

Dani! hat geschrieben:
mirochen hat geschrieben:Als ob ein PKV-Versicherter eine andere medizinische Notwendigkeit hat als ein GKV-Versicherter.

Wenn man es ehrlicherweise anders betitel würde, hätte ich keinerlei Fragen mehr. Aber es als "medizinisch notwendig" zu bezeichnen und unterschiedlich auszulegen, je nachdem, wo man Mitglied ist, ist schlicht und einfach eine Frechheit.
Ich habe ehrlich gesagt bis hierher noch nicht begriffen, wo du nun einen Zusammenhang zwischen "medizinisch Notwendig" und der Höhe der Kassenleistung siehst?
Ganz einfach:

Patient A, Hörschäden der Stufe Y, GKV-Versichert: Lt. Versicherung medizinisch notwendige HG = 750€
Patient B, Hörschäden der Stufe Y, PKV-Versichert: Lt. Versicherung medizinisch notwendige HG = 1.500€

Dasselbe Problem, dieselbe medizinische Notwendigkeit, verschiedene Erstattungen = ethisch grenzwertig.

Darüber stolperte ich, nicht darüber, dass die PKV mehr bezahlt.

Das hier hingegen wäre in Ordnung in meinen Augen:

Patient A, Hörschäden der Stufe Y, GKV-Versichert: Lt. Versicherung medizinisch notwendige HG = 750€
Patient B, Hörschäden der Stufe Y, PKV-Versichert: Lt. Versicherungsvertrag vereinbarte Erstattung für HG = 1.500€
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Johannes B.
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Re: Wieso ist "medizinisch notwendig" unterschiedlich definiert?

#12

Beitrag von Johannes B. »

moin mirochen,
ich glaube verstanden zu haben, dass "medizinisch notwendig" ein absoluter Begriff sein müsste und kein relativer, der anders definiert wird, je nachdem wie und wo man versichert ist.
Das ist aber anscheinend nicht der Fall.
Aber:
wo findest du in Politik und Recht überhaupt Stringenz- oder gar Gerechtigkeit?

LG
Johns
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mirochen
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Re: Wieso ist "medizinisch notwendig" unterschiedlich definiert?

#13

Beitrag von mirochen »

Johns hat geschrieben:ich glaube verstanden zu haben, dass "medizinisch notwendig" ein absoluter Begriff sein müsste und kein relativer, der anders definiert wird, je nachdem wie und wo man versichert ist.
Genau so sehe ich das.
Aber:
wo findest du in Politik und Recht überhaupt Stringenz- oder gar Gerechtigkeit?
Gute Frage. Ein Richter sagte in einem Beitrag letztens, dass ein Urteil selten etwas mit Gerechtigkeit zu tun hätte (da ging es aber um Verkehrsrecht).

Spontan dachte ich da: Mit was denn sonst? Rache ja wohl kaum. Ich dachte immer, wir hätten Gesetze, damit es eben gerecht zugeht und nicht Dinge wie "mehr Geld" oder "mehr Macht" entscheiden, wer was wie darf/bekommt und nicht darf/nicht bekommt. Da hatte ich wieder was gelernt (irgendwie wunderte es mich auch nicht, bin ich doch auch schon ein paar Jahre auf der Welt und mein Zynismus in Bezug auf unser Rechtssystem kommt nicht von ungefähr - ist aber immer noch besser als im Kongo, ich weiß).

Frage mich, was daran eigentlich so schlimm ist, Missstände zu benennen und darüber zu sprechen. Nur so kann sich ja was ändern, auch wenn erst mal nur in der Wahrnehmung, also den Köpfen der Menschen.
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muggel
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Re: Wieso ist "medizinisch notwendig" unterschiedlich definiert?

#14

Beitrag von muggel »

Hallo,

ich definiere medizinisch notwendig nicht an den Beiträgen. Medizinisch notwendig bedeutet (im Hinblick auf Hörgeräte), dass derjenige halt "ausreichend schlecht" hört, so dass ein Arzt feststellt, dass ein Hörgerät notwendig ist. (Genauer gesagt: ein Hörgerät ist genau dann medizinisch notwendig, wenn beim Tonaudiogramm in mindestens einer sprachrelevanten Frequenz (500 Hz, 1kHZ, 2 kHz, 4 kHz) ein Hörverlust von mindestens 30 dB festzustellen ist.)
"Medizinisch notwendig" ist also eher ein Status, der soviel wie "darf Mittel abrufen, um sich ein Hörgerät zu beschaffen" besagt.

In welcher Höhe diese Mittel sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.a. von der Krankenkasse etc.

-> Nicht die Definition "medizinisch notwendig" ist unterschiedlich, sondern nur die Definition der Höhe der Geldmittel, mit dem ein entsprechendes Hilfsmittel angeschafft werden kann.
Zuletzt geändert von muggel am 16. Okt 2020, 15:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wieso ist "medizinisch notwendig" unterschiedlich definiert?

#15

Beitrag von Dani! »

mirochen hat geschrieben:Patient A, Hörschäden der Stufe Y, GKV-Versichert: Lt. Versicherung medizinisch notwendige HG = 750€
Da ist ein Denkfehler bei dir. Es heißt nicht "das medizinisch notwenige Hörgerät" (kostet so und soviel). Es heißt: "ein Hörgerät ist medizinisch notwendig". Wenn das erfüllt ist, dann erhält man den Zuschuss. Die Notwendigkeit wird überhaupt nicht unterschiedlich definiert.

Viel bedenklicher finde ich aus ethnischen Gründen die Rosinenpickerei der PKV, so wie es Atson dargelegt hat: Hat man eine Vorerkrankung, wird man dafür nicht versichert, man darf dann für die Kosten zu 100% selbst aufkommen, auch wenn man für die Erkrankung nichts kann.
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Re: Wieso ist "medizinisch notwendig" unterschiedlich definiert?

#16

Beitrag von mirochen »

Naja, ich sehe den Denkfehler darin, dass bestimmte Dinge hier sakrosankt sind.

Whatever, dann leben wir halt weiter damit, dass GKV-Versicherte nach wie vor mit gleicher Begründung schlechter behandelt werden. Mir kann es ja wurscht sein :-D
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Dani!
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Re: Wieso ist "medizinisch notwendig" unterschiedlich definiert?

#17

Beitrag von Dani! »

Werden sie das? Atson schrieb, wäre er noch PKV-versichert, bekäme er für medizinisch notwendige Hörhilfen ziemlich genau 0,00€. Das findest du - um es in deinen Worten auszudrücken - ethnisch vollkommen in Ordnung, scheint mir.
Dominik
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Re: Wieso ist "medizinisch notwendig" unterschiedlich definiert?

#18

Beitrag von Johannes B. »

absolut OT:
ich war mal einige Jahre Schöffe und da sagte uns 2 Schöffen im Richterzimmer ein abgeklärter Berufsrichter mal:
der absolut Naive erwartet vor Gericht Gerechtigkeit,
der Halbschlaue erwartet "Recht",
beide verkennen, dass sie vom Richter nur die Befriedung der aktuellen Verhältnisse erwarten können, nicht mehr und nicht weniger.

das hat meine Denke und Sichtweite seither maßgeblich geprägt ;-)

LG
Johns
Zuletzt geändert von Johannes B. am 16. Okt 2020, 16:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wieso ist "medizinisch notwendig" unterschiedlich definiert?

#19

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Das ist doch ganz klar verständlich:

a)
Person X (GKV versichert) geht zum HNO, wie sie meint nicht mehr richtig hören zu können. Der HNO Arzt untersucht Person X gründlich und macht einen Hörtest. Der Arzt stellt fest, das es medizinisch notwenig ist, das Person X HG's bekommt. Somit stellt er eine Verordnung aus. Person X geht zum Akustiker und lässt sich HGs anpassen. Sie bekommt 750 Euro Zuschuss von der GKV für die Hörgeräte.

b)
Person Y (PKV versichert) geht zum HNO, wie sie meint nicht mehr richtig hören zu können. Der HNO Arzt untersucht Person Y gründlich und macht einen Hörtest. Der Arzt stellt fest, das es medizinisch notwenig ist, das Person Y HG's bekommt. Somit stellt er eine Verordnung aus. Person Y geht zum Akustiker und lässt sich HGs anpassen. Sie bekommt 1500 Euro Zuschuss von der GKV für die Hörgeräte.

Fazit:
Bei Person X (GKV versichert) als auch bei Person X (PKV versichert) sind HGs medizinisch notwendig. Die PKV hat eben festgelegt das Ihre Mitglieder 1.500 Euro bekommt, bei deR PKV sind nur 750 Euro.

Ich finde das auch richtig, denn die PKV ist sündhaft teuer.
PKV ist eben gerade nicht teurer als GKV, diese pauschale Aussage ist falsch.
Ich habe doch den Fall in der Familie.
Die Person ist 70 und arbeitet selbstständig noch 3 Tage pro Wochen.
Sie ist 40 Jahre in der PKV und zahlt pro Monat knapp 600 Euro Gebühr.
Bis die PKV überhaupt erst mal etwas zahlt besteht ein Eigenanteil pro Jahr von 1.000 Euro. Klar kann man den Eigenanteil runterschrauben, nur dann geht die monatliche Gebühr heftig nach oben.
Weiterhin kommt dazu das die PKV oft rumzickt und bei vielen Sachen nicht alles bezahlt.
Auch muss man die ganzen Rechnungen erst mal selber zahlen und dann die Rechnungen einreichen. Erst dann zahlt die PKV.
So und wenn man Krankentagegeld möchte, wenn man als selbständiger mal ausfällt kostet das richtig Geld, so das es sich kaum jemand leisten kann. Also betet man als PKV versicherter, das man niemals lange krank wird.

Interessant war es kürzlich als die Person aus meiner Familie die Grippeimpfung wollte.
Da ist es so, das der Arzt ein Rezept schreibt mit dem man in eine Apotheke geht und den Impfstoff holt und erstmal selber bezahlt. Damit geht man dann zum Arzt und lässt sich das Mittel spritzen. Ist man GKV versichert, geht man zum Arzt und lässt sich impfen, denn für GKV Patienten hat der Arzt das Impfmittel da.
Vorteile hat man in der PKV eigentlich kaum, nur mehr Aufwand und Arbeit.

Gruß
sven
Johannes B.
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Re: Wieso ist "medizinisch notwendig" unterschiedlich definiert?

#20

Beitrag von Johannes B. »

Hallo Danil,
da du das jetzt zum zweiten Mal schreibst:
was hat eine Ethnie mit unterschiedlichen Hörsystemversorgungskosten zu tun?

https://de.wikipedia.org/wiki/Ethnie
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Dani!
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Re: Wieso ist "medizinisch notwendig" unterschiedlich definiert?

#21

Beitrag von Dani! »

Gut aufgepasst, Johns! Ich bin auch nicht unfehlbar.
Dominik
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Re: Wieso ist "medizinisch notwendig" unterschiedlich definiert?

#22

Beitrag von rabenschwinge »

Mal ganz nüchtern:

Eine Private Krankenversicherung trägt nur einen Teil der Kosten, ich brauche dazu eine Restkostenversicherung.

Heißt: Ich lege erstmal aus, reiche die Rechnung bei meiner privaten Kasse ein, warte deren Kostenübernahmeschreiben ab und reiche den Rest bei der Restkostenversicherung ein.

Einen Eigenanteil hab ich dann trotzdem noch zu tragen.

Im Übrigen bin ich in der Formulierung ganz bei Muggel und wundere mich wieder mal im Stillen, was da von einigen Usern so an Formulierungen kommt.

Informativ: https://www.g-ba.de/themen/veranlasste-leistungen/hilfsmittel/#:~:text=Hilfsmittel%20sind%20Gegenst%C3%A4nde%2C%20die%20im,vorzubeugen%20oder%20eine%20Behinderung%20auszugleichen.
Zuletzt geändert von rabenschwinge am 16. Okt 2020, 23:47, insgesamt 2-mal geändert.
Johannes B.
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Re: Wieso ist "medizinisch notwendig" unterschiedlich definiert?

#23

Beitrag von Johannes B. »

mal ganz nüchtern betrachtet:

mirochen kritisierte die unterschiedliche Definition des Begriffes "medizinisch notwendig"

muggel bestritt eine unterschiedliche Definition des Begriffes.

der Rest war "Sättigungsbeilage".

moin und
LG
Johns
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Re: Wieso ist "medizinisch notwendig" unterschiedlich definiert?

#24

Beitrag von dixi »

Freundlich wie immer. Na dann...
mirochen
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Re: Wieso ist "medizinisch notwendig" unterschiedlich definiert?

#25

Beitrag von mirochen »

Johns hat geschrieben:mal ganz nüchtern betrachtet:

mirochen kritisierte die unterschiedliche Definition des Begriffes "medizinisch notwendig"

muggel bestritt eine unterschiedliche Definition des Begriffes.

der Rest war "Sättigungsbeilage".

moin und
LG
Johns
Jup. Empfinde ich ähnlich. Auch wenn interessant, so doch teilweise am Thema vorbei.

Nun ja. So isset eben - frag in einer Gruppe, wer Tipps für Hundeleinen hat und mindestens 30% werden erst einmal über den Unterschied Leinen und Geschirr diskutieren und 10% werden schimpfen, dass Leinen doch das völlig falsche Hilfsmittel sind :D

Ist gelegentlich ein wenig frustrierend, weil man erst einmal immer und immer wieder die eigentliche Problemstellung auf verschiedene Arten bunt ausmalen muss. Und im Ergebnis ist man dann als Ersteller eines Beitrags sowieso der Depp, der nur zu dumm ist, irgendwas zu verstehen :D :D

Outy ;)
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