Mundschutzpflicht mit schwerhörigem Kind

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Doreen1981
Beiträge: 5
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Mundschutzpflicht mit schwerhörigem Kind

#1

Beitrag von Doreen1981 »

Hallo an Alle,

ich habe mal eine Frage bzgl.der Mundschutzpflicht weil ich eine richtige Regelung für diese Problematik morgens finden kann. Unsere Tochter ist 5 Jahre und trägt seit 4Jahren Hörgeräte und kommt damit auch prima zurecht.GdB liegt leider nur bei 40 %,dass Geist wir sind genau an der Grenze,um einen Ausweis zu erhalten. Ich merke beim Umgang mit ihr ,wenn wir einen Mundschutz tragen,dass sie schlechter versteht oder später reagiert. Wie handhabt ihr das? Hat da jemand Erfahrung?
Nicht falsch verstehen,ich bin hier nicht der absolute Mubdschutzgegener aber ich frage mich ob es in dieser Situation eine Möglichkeit gibt,darauf verzichten zu dürfen?

Ganz lieben Dank
Ohrenbär
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Re: Mundschutzpflicht mit schwerhörigem Kind

#2

Beitrag von Ohrenbär »

Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht?
Ja. Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen. Von der Maskenpflicht ist befreit, wer aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann. Außerdem kann die Maske aus bestimmten Gründen vorübergehend abgelegt werden, beispielsweise zur Kommunikation mit einem gehörlosen oder schwerhörigen Menschen.

https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen ... rona-virus

Das gilt jedenfalls für NRW. Müsste aber in anderen Bundesländer auch Gültigkeit haben.
Ohrenklempner
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Re: Mundschutzpflicht mit schwerhörigem Kind

#3

Beitrag von Ohrenklempner »

Ist in Sachsen-Anhalt auch so.

Einfach mal nach Maskenpflicht und dem Bundesland googeln, da findet man die entsprechenden Verordnungen.
Doreen1981
Beiträge: 5
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Re: Mundschutzpflicht mit schwerhörigem Kind

#4

Beitrag von Doreen1981 »

Lieben Dank für die Antworten...ich habe es für Sachsen gegoogelt aber da steht das so unmöglich drin...nix konkretes...und man braucht den Schwerbehindertenausweis zur Vorlage...aber den haben wir ja mit 40%nicht...und ein Attest vom Arzt...wer stellt denn sowas für die Eltern aus?

Lg Doreen
Ohrenklempner
Beiträge: 8658
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Re: Mundschutzpflicht mit schwerhörigem Kind

#5

Beitrag von Ohrenklempner »

Es ist zulässig, im Kontakt mit hörgeschädigten Menschen, die
auf das Lesen von Lippenbewegungen angewiesen sind, zeitweilig auf die Mund-
Nasenbedeckung zu verzichten.
Das habe ich eben in der aktuellen sächsischen Corona-Schutzverordnung gefunden. Paragraph 1 Absatz 2, letzter Satz. 😉
Tuchel48.1.1
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Registriert: 14. Mai 2015, 12:34
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Re: Mundschutzpflicht mit schwerhörigem Kind

#6

Beitrag von Tuchel48.1.1 »

Hallo, Doreen, es gibt inzwischen auch einen Gesichtsschutz, mit durchsichtigem Visier, da kann das Kind von den Lippen absehen. Vielleicht haben die SH oder Gl Lehrer auch sowas. Er is auch nicht so teuer, daß man ihn sich nicht leisten könnte. Frag mal bi den Lehrern nach, wie sie das handhaben.

Viel Glück!
akopti
Beiträge: 1296
Registriert: 17. Aug 2016, 23:06
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Re: Mundschutzpflicht mit schwerhörigem Kind

#7

Beitrag von akopti »

Hallo,
durchsichtiger Mund-Nasen-Schutz
Haben diese Maske bei uns im Geschäft getestet.
Fast kein Beschlagen der Brille. Bänder gehen um den Kopf und nicht hinter dem Ohr, was gut für HG-Träger ist.
Bei Gespräche ist das Mundbild gut zu sehen.
Man schwitzt auch bei den Sommertemparaturen nicht.
Ist z.B. in Bayern vom Freistaat frei gegeben, wie es in anderen Bundesländern aussieht, weis ich nicht.
Gruß
Dirk
georgeporter70

Re: Mundschutzpflicht mit schwerhörigem Kind

#8

Beitrag von georgeporter70 »

Editiert wegen Werbung, Kartenlegen ist hier nicht das Gruppenthema.
Du bist wiederholt wegen so was aufgefallen, lass es!
Zuletzt geändert von KatjaR am 11. Sep 2020, 22:05, insgesamt 1-mal geändert.
sageslaut52
Beiträge: 11
Registriert: 30. Okt 2020, 11:41
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Re: Mundschutzpflicht mit schwerhörigem Kind

#9

Beitrag von sageslaut52 »

Für Kinder ab 6 Jahren gilt die Maskenpflicht. Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitpersonen und im Bedarfsfall Personen mit denen sie
Kommunizieren, sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Die ungesungenen (Lieder) sind stets die schönsten.
Henrik Ibsen (1828 - 1906)
Jani
Beiträge: 294
Registriert: 30. Jan 2011, 22:23
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Re: Mundschutzpflicht mit schwerhörigem Kind

#10

Beitrag von Jani »

sageslaut52 hat geschrieben:Für Kinder ab 6 Jahren gilt die Maskenpflicht. Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitpersonen und im Bedarfsfall Personen mit denen sie
Kommunizieren, sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Hallo!

Also da möchte ich jetzt gerne mal was richtigstellen: Dass für Kinder ab 6 Jahren Maskenpflicht gilt, stimmt. Was du aber danach schreibst, stimmt so nicht. Personen, die mit hörgeschädigten Menschen kommunizieren, dürfen dafür die Maske abnehmen. Ansonsten können gehörlose und schwerhörige Menschen ebenfalls die Maske tragen, außer, sie kommunizieren untereinander würde ich jetzt mal sagen. In Bayern hier ist es zumindest gesetzlich so verankert im Infektionsschutzgesetz, dass in der Kommunikation mit hörgeschädigten Personen die Maske abgenommen werden darf. Natürlich sollte man dann logischerweise auf den Abstand vermehrt achten.

Liebe Grüße Jani
Seit nach Geburt hörgeschädigt.

rechts: Naída Q70 CI seit 2001
links: Naída Q90 CI seit 2018

"Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar." (Antoine de Saint-Exupéry) :blume1:
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