was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

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Johannes B.
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was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#1

Beitrag von Johannes B. »

moin,
die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen zahlen ja mit ihren Krankenversicherungsbeiträgen auch für bestmöglichen Ausgleich von Hörverlusten und Sprachverstehen - soweit möglich - auch bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen unter Einbeziehung der alltagsrelevanten Situationen. Diese alltagsrelevanten Situationen haben sich nun deutlich verändert. Hat das Auswirkungen auf die Versorgung im Versorgungszeitraum, auch und gerade in Hinblick auf die aktuellen Präzisierungen der HilfsM-RL § 19 im Absatz 1 unter Punkt "c"?
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Dani!
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#2

Beitrag von Dani! »

Relevante Kurzfassung deines Beitrags:
Du willst neue HGs, weil du mit den aktuellen nicht gut genug hörst.

Anliegen ist genehmigt. Was hilft dir nun, wenn irgendjemand mit adäquater Ahnung mit ja antwortet, deine KK aber trotzdem ablehnt? Nichts! Frage ist wie si oft falsch gestellt.

Du muss das schon anders herum angehen: GIBT es überhaupt ein HG, das dir weiterhilft? Und wenn ja, ist der Unterschied gravierend? Nur dann hast du eine Chance auf Erfolg auf vorzeitige Neuversorgung.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
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Vorsicht bissig.
Johannes B.
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#3

Beitrag von Johannes B. »

nun Dani!
du findest es also zielführender, wenn ich die Frage derart formuliere:
"welcher Hörakustiker ist bereit, seine gesamte aktuelle Technik und sein gesamtes know-how dafür einzusetzen, dass ich nachweisen kann, dass mit hochpreisigen Hörsystemen mein beidseitiges Hördefizit komplett beseitigt und mein Verstehvermögen unter den aktuell herrschenden "alltagsrelevanten Situationen" (wie es in der Vereinbarung zwischen den Kassen und der Biha heißt) - soweit möglich - verbessert werden kann, um mir dieses Hörsystem dann - versorgungsvertragsgemäß - zuzahlungsfrei über die Theke zu reichen" (Anlage 1, §3, Punkt 9, Absatz 2 des Versorgungsvertrages)
gut, ich tat´s hiermit und formulierte um.
schaun mer mal wer hilft 👍
Zuletzt geändert von Johannes B. am 20. Nov 2020, 19:42, insgesamt 2-mal geändert.
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Thüringer
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#4

Beitrag von Thüringer »

Es wird nie mehr so sein, wie es mal war.
Auch die Technik ist irgendwann am Ende und nicht nur die
Der Hörverlust rechts ist: 94 % An Taubheit grenzende Schwerhörigkeit
Der Hörverlust links ist: 97 % An Taubheit grenzende SH / Taubheit
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#5

Beitrag von Ohrenklempner »

Es gibt nur zwei Gründe, die vor Ablauf des Versorgungszeitraums eine vorzeitige Folgeversorgung rechtfertigen: Hörverschlechterung und Verlust der Hörgeräte.
muggel
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#6

Beitrag von muggel »

.. ich gebe noch einen dritten Neuversorgungsgrund: Defekt, der nicht mehr behoben werden kann bzw. nicht wirtschaftlich ist.
Zuletzt geändert von muggel am 20. Nov 2020, 20:10, insgesamt 1-mal geändert.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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akopti
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#7

Beitrag von akopti »

muggel hat geschrieben:.. ich gebe noch einen dritten Neuversorgungsgrund: Defekt, der nicht mehr behoben werden kann bzw. nicht wirtschaftlich ist.
Da es sich bei seiner aktuellen Versorgung um eine zuzahlungsfreie Versorgung handelt, muss der Akustiker das Gerät im Rahmen der Reparaturpauschale instandsetzen, egal wie groß der Defekt ist. Auch bei einer Versorgung mit privaten Eigenanteil ist ein Defekt innerhalb des Versorgungszeitraums von 6 Jahren kein Grund zur vorzeitigen Versorgung, denn auch hier gilt die Reparaturpauschale. Nach dem Ablauf von 6 Jahren muss der Akustiker einen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse einreichen. Hier kann die Krankenkassen die Kostenübernahme wegen Unwirtschaftlichkeit ablehnen.

Bei der vorzeitige Versorgung auf Grund einer Hörverschlechterung muss diese vom HNO festgestellt und begründet werden. Meiner Kenntnis nach wird eine Verschlechterung im Tonaudiogramm herangezogen.

In einer Richtlinie des Medizinischen Dienstes steht sinngemäß, dass die Entwicklung neuer Technologien kein Grund für eine vorzeitige Neuversorgung ist.

Gruß

Dirk
Zuletzt geändert von akopti am 21. Nov 2020, 02:45, insgesamt 1-mal geändert.
svenyeng
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#8

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
Auch bei einer Versorgung mit privaten Eigenanteil ist ein Defekt innerhalb des Versorgungszeitraums von 6 Jahren kein Grund zur vorzeitigen Versorgung, denn auch hier gilt die Reparaturpauschale.
Das kann ich so nicht stehen lassen.
Ich habe genau das früher mal erlebt.
Hatte HGs (damals Oticon) mit gutem Eigenanteil. die waren nach 5 Jahren defekt.
Der Akustiker hat dann versucht das über die KK zu regeln.
Die KK hat damals abgelehnt mit der Begründung das die HG zu alt seien.
Eine Reparatur würde sich nicht mehr lohnen, denn wer weiß wann die nächste Reparatur fällig ist.
Sie würden sofort die Pauschale für neue HGs zahlen.
Für mich war das damals ein Desaster. 0% Finanzierung gabs noch nicht, ich war auch noch sehr jung.
Meine Großeltern hatten mir die teuren HGs finanziert.
Wobei hab ha die KK auch irgendwie ein wenig verstehen kann.
Nur das man dann teure HGs quasi wegwerfen musste, war schon traurig.

Gruß
sven
Ohrenklempner
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#9

Beitrag von Ohrenklempner »

Dann waren die Reparaturen damals möglicherweise noch nicht pauschal geregelt. Bei vielen Krankenkassen konnte man die Reparaturen direkt oder nach Kostenvoranschlag abrechnen. Und da kam es vor, dass die KK es abgelehnt und lieber neue Geräte bezahlt hat. Heute geht das nur noch nach Ablauf der sechs Jahre, wenn eine teure Reparatur ansteht.
muggel
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#10

Beitrag von muggel »

Danke für die Information, dann bin ich wohl nicht auf dem aktuellen Stand gewesen.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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Johannes B.
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#11

Beitrag von Johannes B. »

ich danke für die bisherigen Antworten.
Leider beantworten sie die Frage hinsichtlich des Versorgungszeitraumes von 6 Jahren NICHT, hinsichtlich der vertraglich vereinbarten - wörtlich - "alltagsrelevanten Situationen", welche sich NACH dem VersorgungszeitPunkt coronabedingt deutlich verändert haben.
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#12

Beitrag von akopti »

Es gibt keinen anderen Grund für die vorzeitige Neuversorgung als die beiden genannten Gründe
1. Hörverschlechterung
2. Verlust

Wobei Hörverschlechterung sich nur auf die Verschechterung im Audiogramm bezieht und nicht auf die Verschlechterung durch die Veränderung der Lebenssituation.

Gehe zu deinem HNO. Wenn dieser Nachweisen kann, dass dein Audiogramm sich soweit verschlechtert hat, dass deine bisherigen Hörgeräte, auch durch Nutzung der vorgeschriebenen Reserve von 10-15 dB, nicht mehr ausreichend sind, dann wird er dir eine Verordnung für die vorzeitige Nachversorgung geben. Mit diesem Rezept suchst du dir den passenden Akustiker. Der muss dann die Verordnung bei der Krankenkasse vorlegen. Die gibt es weiter an den medizinischen Dienst, der wiederum prüft, ob die Grundlage der vorzeitigen Versorgung gegeben ist. Wenn die dann grünes Licht geben, kann der Akustiker mit der Anpassung beginnen.

Es bringt also nichts, sich vorher nach einen Akustiker um zu sehen, der deine Wünsche erfüllen würde, wenn nicht vorher geklärt ist, ob die Krankenkasse einer vorzeitigen Nachversorgung zustimmt.

Du zäumst das Pferd von hinten auf.
Johannes B.
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#13

Beitrag von Johannes B. »

nun ja, Dirk,
meine Frage bezieht sich auf die vertraglich vereinbarte Nachsorge im Zusammenhang mit unabweisbar veränderten "alltagsrelevanten Situationen" bei Berücksichtigung der zum 01.10.2020 erfolgten Präzisierung der HilfsM-RL in diesem Punkt (§ 19, Absatz 1, Punkt c).
Ich begreife sehr wohl, dass es hier jetzt zu einem "Schwarze-Peter-Spiel" der Verantwortlichkeitsverschiebung kommen soll, was aber an der Änderung der allgemeinen "Alltagsrelevanz" im Versorgungszeitraum nix ändert. 😉
Zuletzt geändert von Johannes B. am 21. Nov 2020, 15:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#14

Beitrag von Wallaby »

Hallo John,

durch Coronabedingte Umfeld verstehen div. Hörgeschädigte die Kontaktpersonen mit MNS schlechter. Daran ändert sich mit HG nicht unbedingt wesentlich.

Mich stresst es auch wenn die auf manche zum Glück wenige Kontaktpersonen auf meine Bitte die MNS nicht herunterziehen tun. Dann müssen die halt 3 mal oder ggf. sogar ein 4. oder 5. mal wiederholen und basta.

Auch div. Nichthörgeschädigte Personen müssen mehr anstrengen.

Kann es auch sein, dass Du pernament darauf fokussiert bist ALLES verstehen zu müssen und daher klappt mit Kommunikation nicht so gut?
akopti
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#15

Beitrag von akopti »

Johns hat geschrieben:nun ja, Dirk,
meine Frage bezieht sich auf die vertraglich vereinbarte Nachsorge im Zusammenhang mit unabweisbar veränderten "alltagsrelevanten Situationen" bei Berücksichtigung der zum 01.10.2020 erfolgten Präzisierung der HilfsM-RL in diesem Punkt (§ 19, Absatz 1, Punkt c).
Ich begreife sehr wohl, dass es hier jetzt zu einem "Schwarze-Peter-Spiel" der Verantwortlichkeitsverschiebung kommen soll, was aber an der Änderung der allgemeinen "Alltagsrelevanz" im Versorgungszeitraum nix ändert. 😉
die vertraglich vereinbarte Nachsorge im Versorgungszeitraum beinhaltet das Nachstellen der vorhandenen Hörgeräte aber nicht die Abgabe neuer Hörgeräte. HilfsM-RL §6 Absatz 7

Es gibt auch keine Verantwortlichkeitsverschiebung, denn die KK soll dir vorzeitig ein neues HG bezahlen. Dann muss die KK das Vorliegen des Grundes prüfen, da macht sie mittels des HNO's und eventuell des medizinischen Dienstes. Der Akustiker ist da erst einmal noch nicht gefragt.

Mal ein Beispiel: Ein Hörgeräte tragender Mann, der bisher eher zurückgezogen gelebt hat, findet im Internet seine Traumfrau. Er heiratet die Frau, die 7 Kinder und 3 Enkelkinder hat, die zusammen in einem Mehrgenerationenhaus mit den Eltern der Frau zusammenleben. Damit ändert sich seine alltagsrelevante Situation. (Ob jetzt eine Pandemie oder die Großfamile das schlimmere Übel ist muss jeder für sich entscheiden ;-) )

Da könnte man noch viele weitere Beispiele suchen. Nur, wenn man dann immer eine vorzeitige Versorgung durchführen würde, wären die KK bald nicht mehr in der Lage Hörgeräte zu bezahlen.

Etwas anderes ist die Erlangung eines neuen beruflichen Umfelds. Da sind aber andere Kostenträger zuständig.
Johannes B.
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#16

Beitrag von Johannes B. »

nun ja, Dirk,
ich bin, was alleine eine individuelle Alltagsrelevanzänderung anbelangt, unbedingt bei dir.
Hier haben wir es aber mit einem anderen Fall zu tun,
nämlich:
Die Hörsystemversorgung erfolgte zu einem Zeitpunkt, an dem generell und ganz allgemein eine ganz andere Alltagsrelevanz herrschte, als heute in der "neuen Normalität".
Sollte es also auf aktuellem technischen Stand Hörsysteme geben, welche die heutige Alltagsrelevanz per "erheblichem Gebrauchvorteil", wie´s im Beamtendeutsch des § 19 (1) c HilfsM-RL heißt, abbilden können, dann ergibt sich die eingangs gestellte Frage: "VersorgungszeitPUNKT" oder "Versorgungszeitraum"?
Kurz gefragt:
gibt es aktuelle Hörsysteme, die mit der Maskenpflicht besser klar kommen als andere?
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#17

Beitrag von Ohrenklempner »

Man könnte das Problem lösen, indem (im Rahmen der vertraglich geregelten Nachsorge) die Hörgeräte entsprechend eingestellt werden. Möglich wäre zum Beispiel ein zusätzliches Hörprogramm.
Johannes B.
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#18

Beitrag von Johannes B. »

das beantwortet aber ebenfalls die Frage NICHT, ob es auf aktuellem technischen Stand Hörsysteme gibt, welche die Folgen der "neuen Normalität MNS" besser kompensieren können als andere. 😉
Zuletzt geändert von Johannes B. am 21. Nov 2020, 20:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#19

Beitrag von Dani! »

Die Antwort auf deine letzte Frage ist: Nein. Es gibt keine Hörgeräte, die bei jeweils korrekter Einstellung die Folgen der neuen Normalität MNB besser kompensieren können als andere.
Dominik
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Johannes B.
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#20

Beitrag von Johannes B. »

moin Dani!
das weißt du woher?
kennst du alle aktuellen Hörsysteme?
oder meintest du jetzt nur DIE Hörsysteme, die du bisher kennst?
wolltest du also eigentlich sagen:
du kannst dir nicht vorstellen, dass es Hörsysteme geben könnte, welche die (akustischen) Folgen der Mund-Nase-Bedeckung besser kompensieren können als andere.
richtig?
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#21

Beitrag von Blümle »

zu #18 wegen der Masken: bei der App der starkey Livio AI Edge 2400 ist ein Masken-Modus dabei. Ob der was bringt, kann ich Dir aber leider nicht sagen, weil ich testweise grad die 1600 drin habe und bei denen ist das nicht dabei.
Johannes B.
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#22

Beitrag von Johannes B. »

danke schön, Blümle,
das ist doch schon mal ein Ansatz 🙂
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#23

Beitrag von Dani! »

Johns hat geschrieben:moin Dani!
das weißt du woher?
kennst du alle aktuellen Hörsysteme?
Hab alle neuen Hörgeräte aller Hersteller in einer Viko durchprobiert, ich verstehe mit allen exakt gleich schlecht.
Die sind alle gleich, wenn sie korrekt eingestellt sind. Die Hersteller kochen alle nur mit Wasser. Denn akustisch ist es glasklar was der Unterschied zwischen Schall durch MNB und ohne ausmacht, die Hörkurve kann entsprechend angepasst werden. Wenn man das auf ein gesonderten Programmplatz legt wie Livio 2400. Ok. Beschwer dich dann aber nicht, dass alles viel zu scharf klingt. Das Schleifen der S-Bahn am Bahnsteig ist dann schrecklich scharf.
Man muss auch nicht alle Autos durchprobieren um festzustellen, dass eine saubere Windschutzscheibe das A und O sind für den bestmöglichen Durchblick in sämtlichen Alltagssituationen. Ein Radar ersetzt nach wie vor nicht die volle Aufmerksamkeit.

Und selbst wenn es ein besseres Hörgerät geben sollte: was tust du dann? Kaufst du es dann aus eigener Tasche? Wohl kaum. Deine Eingangsfrage ist damit ja beantwortet und deine nachgeschobene obsolet geworden. Deine Paragrafenreiterei kannst du hier auch in die Tonne treten, weil du mal wieder mit den falschen Ansprechpartnern versuchst zu diskutieren. Solange du nicht vor Gericht klagst sind alle Gesetze Schall und Rauch.
Dominik
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#24

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
Und selbst wenn es ein besseres Hörgerät geben sollte: was tust du dann? Kaufst du es dann aus eigener Tasche? Wohl kaum. Deine Eingangsfrage ist damit ja beantwortet und deine nachgeschobene obsolet geworden. Deine Paragrafenreiterei kannst du hier auch in die Tonne treten, weil du mal wieder mit den falschen Ansprechpartnern versuchst zu diskutieren. Solange du nicht vor Gericht klagst sind alle Gesetze Schall und Rauch.
Das kann ich zu 100% unterschreiben.
Er wird es aber nie begreifen. Haben wir ihm x-fach gesagt.

Fakt ist, wo kein Kläger ist, ist auch kein Angeklagter.
Letztendlich haben die wenigstens Leute Lust, Zeit und die Nerven um Klagen anzustreben.
Selbst wenn jemand klagt, zieht sich das ewig hin und die Akustiker wollen ihr Geld sofort.
Also muss man erst mal die HGs bezahlen und mit viel Glück bekommt man vor Gericht Recht und bekommt von der KK das Geld wieder. Aber der Weg dorthin ist sehr steinig.
Und genau das wissen die Krankenkassen.

Gruß
sven
Thüringer
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#25

Beitrag von Thüringer »

svenyeng hat geschrieben: Er wird es aber nie begreifen. Haben wir ihm x-fach gesagt.
uiui, das denke ich nicht,
einem richtigen "Paragraphenauskenner" is nix zu schwer ...

duck und weg
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