was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

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Johannes B.
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#26

Beitrag von Johannes B. »

moin Dani!
das finde ich ja jetzt fein, dass ich in dir jemanden gefunden habe, der mir sagt, wie ich mein 4tes Programm MNB-konform konfigurieren kann.
also dann "Butter bei die Fische":
mein Tonaudiogramm:
beidseitig Badewanne 40 / 30 / 20 / 30 / 40 / 50 / 60 dB
Sprachverständlichkeit 95% bei 95 dB
UCL durchgängig 120 dB
Hörsystem hdO 8-kanalig bis 8kHz
Ex-Hörer und Otoplastiken
Anpassformel DLSv5
Anpasssoftware und Kopplung vorhanden.
Frage für´s 4te "MNB-Programm":
welche Frequenzen bevorzugen - welche dämpfen?
welche Eingangslautheit bevorzugen: leise / mittlere / laute?
(wo, welche) Kompressionen aktivieren?
Automatiken (welche) an- oder ausschalten?
was ist noch wichtig?
vielleicht mag auch Ohrenklempner hier etwas dazu sagen.
Danke.
Johns
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Ohrenklempner
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#27

Beitrag von Ohrenklempner »

Ich würde ab 3...4 kHz aufwärts die Verstärkung für die leisen und mittellauten Eingangspegel erhöhen. Zusätzlich Richtwirkung so gut es geht nach vorne. Bei Audioservice weiß ich es nicht, aber bei Signia kann man die Soundbalance auch weiter in die Höhen schieben.
Es gibt aber Grenzen. Wenn eine fette Stoffmaske die Konsonanten um 30dB dämpft, kommt da kein Hörgerät (und auch kein gesundes Gehör) hinterher.
andreas7-2
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#28

Beitrag von andreas7-2 »

Hallo Dani!
Diesen Satz von Dir muss ich doch nochmal "freistellen"
der gehört eigentlich oben angepinnt !

"Man muss auch nicht alle Autos durchprobieren um festzustellen, dass eine saubere Windschutzscheibe das A und O sind für den bestmöglichen Durchblick in sämtlichen Alltagssituationen"
Gruß Andreas
Johannes B.
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#29

Beitrag von Johannes B. »

Ohrenklempner hat geschrieben:Ich würde ab 3...4 kHz aufwärts die Verstärkung für die leisen und mittellauten Eingangspegel erhöhen. Zusätzlich Richtwirkung so gut es geht nach vorne. Bei Audioservice weiß ich es nicht, aber bei Signia kann man die Soundbalance auch weiter in die Höhen schieben.
Es gibt aber Grenzen. Wenn eine fette Stoffmaske die Konsonanten um 30dB dämpft, kommt da kein Hörgerät (und auch kein gesundes Gehör) hinterher.
Super, danke Ohrenklempner,
das ist doch mal wieder eine Aussage, mit der jederman was anfangen kann - und sei es nur als Bitte an den eigenen HGA hinsichtlich eines 4ten Programmes zur MNB-Kompensation, soweit möglich 🙂
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Johannes B.
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#30

Beitrag von Johannes B. »

andreas7-2 hat geschrieben:Hallo Dani!
Diesen Satz von Dir muss ich doch nochmal "freistellen"
der gehört eigentlich oben angepinnt !

"Man muss auch nicht alle Autos durchprobieren um festzustellen, dass eine saubere Windschutzscheibe das A und O sind für den bestmöglichen Durchblick in sämtlichen Alltagssituationen"
Gruß Andreas
nun ja,
MNB führt aber faktisch zu "beschlagener Windschutzscheibe" und da gibt´s zweifellos Auto´s, die das Problem schneller und besser lösen als andere
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Johannes B.
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#31

Beitrag von Johannes B. »

Hallo,
nachdem sich jetzt hier herauskristallisierte, dass der HGA der richtige Ansprechpartner ist, für die ggf. Konfigurationsanpassung auf neue Hörbedingungen, scheint man sich hinsichtlich der vorzeitigen Neuversorgung mit für MNB-Zeiten mit deutlichem Gebrauchsvorteil ausgestatteten Hörsystemen mit der Krankenkasse ins Benehmen setzen zu müssen.
Hierzu meine Frage:
Welche Hörsysteme bieten denn besonders enge Richtfokussierung und mindestens 4 Programmplätze und freie Programmierbarkeit in den relevanten Frequenzbereichen und geeignete Fremdgeräuschunterdrückung?
Danke für Info.

LG
Johns
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Johannes B.
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Re: was gilt? VersorgungszeitPUNKT - oder VersorgungszeitRAUM?

#33

Beitrag von Johannes B. »

übrigens teilte mir meine Techniker Krankenkasse unlängst auf genau die Eingangsfrage sinngemäß mit:
natürlich gelte der gesamte Versorgungszeitraum und mein Hörakustiker müsse nachjustieren und im Zweifel nachweisen, dass eine andere Versorgung geeigneter sei.
Ein Schelm, wer sich dabei denkt, was damit wohl gemeint ist. ;-)
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