Ich habe mal eine Frage bezüglich der Fristen, in welchem über ein Antrag auf volle Kostenübernahme entschieden werden muss.
Kurz zum Sachverhalt:
Am 16.09.2020 habe ich einen Antrag über die volle Kostenübernahme für Hörgeräte bei meiner Krankenkasse gestellt.
Dieser wurde am 30.09. schriftlich abgelehnt.
Am 20.10. habe ich schriftlich Widerspruch gegen die Ablehnung eingereicht.
Am 27.10. hat mir meine Krankenversicherung mitgeteilt, das sie per Amtshilfeersuchen die Deutsche Rentenversicherung eingeschaltet hat, da ich auch im Beruf auf höherwertige Hörgeräte angewiesen bin.
Am 26.11. hat meine
Diesen habe ich am 07.12. ausgefüllt per E-Mail an meine
Seitdem habe ich nichts mehr von irgendeinem Kostenträger gehört.
Wie sieht es denn hier mit den Fristen aus? Ich habe mal was von drei bzw. fünf Wochen gehört.
Muss die DRV bzw. die