Suche Aktenzeichen von Urteil Landessozialgericht Darmstadt
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Hallo,
hab in einer VDK-Ausgabe meiner Mutter letztes Jahr einen Artikel über einen gewonnen Fall über berufsbedingten Mehrbedarf gegen die DRV eines VDK-Mitglieds gelesen. Ich benötige nun das genaue Aktenzeichen vom Landessozialgericht Darmstadt.
Bin seit Anfang 2020 wegen einem sehr ähnlichen Fall gegen die DRV im Rechtsstreit beim Sozialgericht Nürnberg, das Verfahren dauert noch an und mein Anwalt hätte gerne das entsprechende Aktenzeichen. Mit Google konnte ich leider nichts Näheres finden.
Vielleicht kann mir hier ja wer helfen.
VG Herby
hab in einer VDK-Ausgabe meiner Mutter letztes Jahr einen Artikel über einen gewonnen Fall über berufsbedingten Mehrbedarf gegen die DRV eines VDK-Mitglieds gelesen. Ich benötige nun das genaue Aktenzeichen vom Landessozialgericht Darmstadt.
Bin seit Anfang 2020 wegen einem sehr ähnlichen Fall gegen die DRV im Rechtsstreit beim Sozialgericht Nürnberg, das Verfahren dauert noch an und mein Anwalt hätte gerne das entsprechende Aktenzeichen. Mit Google konnte ich leider nichts Näheres finden.
Vielleicht kann mir hier ja wer helfen.
VG Herby
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Re: Suche Aktenzeichen von Urteil Landessozialgericht Darmstadt
Hallo Herby,
probier es mal damit: Aktenzeichen: L 8 KR 352/11
Besten Gruß,
Alex
EDIT: Bin mir nicht 100% sicher, ob es genau dein angegebener Fall ist.
probier es mal damit: Aktenzeichen: L 8 KR 352/11
Besten Gruß,
Alex
EDIT: Bin mir nicht 100% sicher, ob es genau dein angegebener Fall ist.
Re: Suche Aktenzeichen von Urteil Landessozialgericht Darmstadt
Nachdem der Artikel in der VDK-Zeitung meiner Mutter in der Oktober-Ausgabe letzten Jahres vorgestellt wurde, bin ich eigentlich von einem relativ aktuellen Urteil ausgegangen. Es wäre für mich schon sehr verwunderlich, wenn der VDK mit solchen alten Fällen Werbung für ihre Leistungen machen würde. Habe mit einem Urteilsspruch von 2019/2020 gerechnet. Glaub nicht, dass das mein gesuchtes Aktenzeichen ist.
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Re: Suche Aktenzeichen von Urteil Landessozialgericht Darmstadt
nun ja Herby..1
ich sehe nicht, dass es in dem von dir verlinkten Fall überhaupt ein Urteil des Landessozialgerichtes gibt.
Ob es Aktenzeichen zu NICHT_Urteilen gibt, das ist mir nicht bekannt.
LG
Johns
ich sehe nicht, dass es in dem von dir verlinkten Fall überhaupt ein Urteil des Landessozialgerichtes gibt.
Ob es Aktenzeichen zu NICHT_Urteilen gibt, das ist mir nicht bekannt.
LG
Johns
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe"
Re: Suche Aktenzeichen von Urteil Landessozialgericht Darmstadt
Hi,
versuche es mal hiermit:
LSG Darmstadt, L 1 KR 229/17
www.lareda.hessenrecht.hessen.de
Da geht es um einen Bauleiter. Ich habe es aber nicht selbst durchgelesen.
Gruß Nanni
versuche es mal hiermit:
LSG Darmstadt, L 1 KR 229/17
www.lareda.hessenrecht.hessen.de
Da geht es um einen Bauleiter. Ich habe es aber nicht selbst durchgelesen.
Gruß Nanni
Re: Suche Aktenzeichen von Urteil Landessozialgericht Darmstadt
@Johns,
hab zuerst nicht verstanden was Du mit "kein Urteil gibt" meinst. Nachdem ich noch mal genau den Artikel nachgelesen hab, glaube ich jetzt zu verstehen was Du meinst. Die DRV hat ihren Einspruch zurückgenommen, also gibt es auch keinen Richterspruch bzw. ein Urteil und somit auch kein Aktenzeichen. Dann bräuchte ich also das Aktenzeichen vom Urteil der 1. Instanz, richtig?
@Nanni
Das Urteil von dem Bauleiter kenne ich schon, mich hat die Bezeichnung vom Arbeitsplaner im VDK-Artikel allerdings iridiert, für mich sind das nicht die gleichen Berufe, aber ich denke das ist das entsprechende Urteil was die VDK meint. Das hab ich meinem Rechtsanwalt aber auch schon vor einiger Zeit zur Information schon zukommen lassen. Hatte gehofft, es gibt jetzt schon wieder einen weiteren Präzedenzfall
Ich danke euch für die schnelle Hilfe
hab zuerst nicht verstanden was Du mit "kein Urteil gibt" meinst. Nachdem ich noch mal genau den Artikel nachgelesen hab, glaube ich jetzt zu verstehen was Du meinst. Die DRV hat ihren Einspruch zurückgenommen, also gibt es auch keinen Richterspruch bzw. ein Urteil und somit auch kein Aktenzeichen. Dann bräuchte ich also das Aktenzeichen vom Urteil der 1. Instanz, richtig?
@Nanni
Das Urteil von dem Bauleiter kenne ich schon, mich hat die Bezeichnung vom Arbeitsplaner im VDK-Artikel allerdings iridiert, für mich sind das nicht die gleichen Berufe, aber ich denke das ist das entsprechende Urteil was die VDK meint. Das hab ich meinem Rechtsanwalt aber auch schon vor einiger Zeit zur Information schon zukommen lassen. Hatte gehofft, es gibt jetzt schon wieder einen weiteren Präzedenzfall
Ich danke euch für die schnelle Hilfe
Zuletzt geändert von Herby_1 am 10. Jan 2021, 17:53, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Suche Aktenzeichen von Urteil Landessozialgericht Darmstadt
Präzedenzfall? Das ist genau das, was DRV und ähnlich große Institutionen vermeiden. Damit jeder Fall komplett durchexzerziert werden muss, in der Hoffnung, dass der Kläger vorher aufgibt. Egal ob aus finanziellen oder psychischen Gründen.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
Re: Suche Aktenzeichen von Urteil Landessozialgericht Darmstadt
Also dieses Urteil kann's doch definitiv nicht sein, bei dem Bauleiter handelt es sich um einen 1963 geborenen Mann, der Fall vom VDK handelt von einem 48 jährigen Mann, ich suche also doch ein anderes Urteil bzw. Aktenzeichen vom Richterspruch der 1. Instanz.Nanni hat geschrieben: ↑10. Jan 2021, 17:09 Hi,
versuche es mal hiermit:
LSG Darmstadt, L 1 KR 229/17
www.lareda.hessenrecht.hessen.de
Da geht es um einen Bauleiter. Ich habe es aber nicht selbst durchgelesen.
Gruß Nanni
Re: Suche Aktenzeichen von Urteil Landessozialgericht Darmstadt
Hm, viel neueres gibt es aber nicht. Da wäre noch eins vom SG Siegen, das betrifft einen Küchenchef.
Guck mal unter Rehadat-Recht.de
Gruß Nanni
Guck mal unter Rehadat-Recht.de
Gruß Nanni
Re: Suche Aktenzeichen von Urteil Landessozialgericht Darmstadt
Ps: in dem Artikel geht es auch mehr um Werbung für den VdK
Re: Suche Aktenzeichen von Urteil Landessozialgericht Darmstadt
Hallo Nanni,
das mit dem Küchenchef kenn ich natürlich auch, hab mich schon gewundert warum ich ausgerechnet das Urteil vom Arbeitsplaner nicht finde, bin sonst auch nicht so unbegabt bei meinen Internet suchen.
Re: Suche Aktenzeichen von Urteil Landessozialgericht Darmstadt
Ich habe mich nach 7 Jahren und 2 Instanzen mit der DRV und der AOK wegen berufsbedingten Mehrbedarf verglichen.
Habe 95% des Mehrbedarfs erhalten.
Bei Fragen bitte PN
Habe 95% des Mehrbedarfs erhalten.
Bei Fragen bitte PN
RE 08.19 Cochlear 622 EA 09.19 N7
LI 03.20 Cochlear 622 EA 03.20 N7
MINImic2
TV-Streamer
Roger On + Roger 20
LI 03.20 Cochlear 622 EA 03.20 N7
MINImic2
TV-Streamer
Roger On + Roger 20
Re: Suche Aktenzeichen von Urteil Landessozialgericht Darmstadt
Es handelt sich um Einzelfalleintscheidungen.
Zu Klagen vor dem -Sozialgericht besteht kein Anwaltszwang.
Wenn die Voraussetzungen erfällt sind, teilen sich KK und DRV die Kosten.
Es verbleibt die Reueptgebühr.
Zu Klagen vor dem -Sozialgericht besteht kein Anwaltszwang.
Wenn die Voraussetzungen erfällt sind, teilen sich KK und DRV die Kosten.
Es verbleibt die Reueptgebühr.
Re: Suche Aktenzeichen von Urteil Landessozialgericht Darmstadt
Zu meinem Glück bin ich rechtschutzversichert und meine Klage ist noch im Vollen Gange. Aktuell hat das Sozialgericht einen Akustiker als Sachverständigen berufen und dieser hat sich bei meinem Akusiker die Messungen der getesteten Hörgeräte übermitteln lassen.
Ich hab einen GDB von 50 unbefristet, 30 davon wegen meiner mittelgradigen Schwerhörigkeit.
Zitat:
"Es verbleibt die Reueptgebühr"
Ende
Diese Gebühr kenn ich nicht, evtl. Schreibfehler?
Re: Suche Aktenzeichen von Urteil Landessozialgericht Darmstadt
Mensch Hörbi, natürlich ist das ein Tippfehler. Im Gegenzug kann ich dich fragen, was ein *Akusiker* ist, der die Messungen der getesteten Hörgeräte übermitteln lässt.Herby_1 hat geschrieben: ↑10. Jan 2021, 23:17 ... dieser hat sich bei meinem Akusiker die Messungen der getesteten Hörgeräte übermitteln lassen.
Ich hab einen GDB von 50 unbefristet, 30 davon wegen meiner mittelgradigen Schwerhörigkeit.
Zitat:
"Es verbleibt die Reueptgebühr"
Ende
Diese Gebühr kenn ich nicht, evtl. Schreibfehler?
Im übrigen kannst du froh sein, dass deine Rechtschutzversicherung auch das Sozialrecht abdeckt. Dass das meine RSV nicht tut, wusste ich nicht und habe dementsprechend auch nicht mehr diese Versicherung.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
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Re: Suche Aktenzeichen von Urteil Landessozialgericht Darmstadt
nun ja,
mich wundert die Fragestellung an sich überhaupt, weil mir nicht klar ist, was das Hörsystem selbst noch besser können müssen soll, wenn es beruflich genutzt wird, als das, was es ohnehin zuzahlungsfrei zu leisten hat.
es hat ohnehin zuzahlungsfrei zu leisten:
Zitat HilfsM-RL Stand Okt. 2020,
" § 19 Versorgungziele
1)Zielsetzung der Hörgeräteversorgung ist es unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts,
a) ein Funktionsdefizit des Hörvermögens möglichst weitgehend auszugleichen und dabei – soweit möglich – ein Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen zu erreichen,
b) durch eine beidohrige Versorgung, soweit möglich, auch das räumliche Hören zu verbessern,
c) die Auswirkungen einer auditiven Kommunikationsbehinderung im gesamten täglichen Leben und damit bei der Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen zu beseitigen oder zu mildern. Weitere spezifische Bedarfe aufgrund der Gesamtbetrachtung nach § 6 Absatz 3 Satz 2 sind zu berücksichtigen, wenn dadurch ein erheblicher Gebrauchsvorteil erreicht werden kann.
(2)Zielsetzung der Tinnitusgeräteversorgung ist es, dass der subjektive Tinnitus nicht mehr störend wahrgenommen wird.
(3)Zielsetzung der Versorgung mit Übertragungsanlagen ist es, durch Verbesserung des Nutzschall/Störschallabstands zur Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens beizutragen." Zitat Ende.
Was - konkret - soll also noch mehr gehen, als hier ohnehin bereits zuzahlungsfrei abzudecken ist?
LG
Johns
mich wundert die Fragestellung an sich überhaupt, weil mir nicht klar ist, was das Hörsystem selbst noch besser können müssen soll, wenn es beruflich genutzt wird, als das, was es ohnehin zuzahlungsfrei zu leisten hat.
es hat ohnehin zuzahlungsfrei zu leisten:
Zitat HilfsM-RL Stand Okt. 2020,
" § 19 Versorgungziele
1)Zielsetzung der Hörgeräteversorgung ist es unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts,
a) ein Funktionsdefizit des Hörvermögens möglichst weitgehend auszugleichen und dabei – soweit möglich – ein Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen zu erreichen,
b) durch eine beidohrige Versorgung, soweit möglich, auch das räumliche Hören zu verbessern,
c) die Auswirkungen einer auditiven Kommunikationsbehinderung im gesamten täglichen Leben und damit bei der Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen zu beseitigen oder zu mildern. Weitere spezifische Bedarfe aufgrund der Gesamtbetrachtung nach § 6 Absatz 3 Satz 2 sind zu berücksichtigen, wenn dadurch ein erheblicher Gebrauchsvorteil erreicht werden kann.
(2)Zielsetzung der Tinnitusgeräteversorgung ist es, dass der subjektive Tinnitus nicht mehr störend wahrgenommen wird.
(3)Zielsetzung der Versorgung mit Übertragungsanlagen ist es, durch Verbesserung des Nutzschall/Störschallabstands zur Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens beizutragen." Zitat Ende.
Was - konkret - soll also noch mehr gehen, als hier ohnehin bereits zuzahlungsfrei abzudecken ist?
LG
Johns
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe"
Re: Suche Aktenzeichen von Urteil Landessozialgericht Darmstadt
Hallo Herby_1,
die Suche nach Gerichtsentscheidungen und deren Aktenzeichen ist nicht Sache des Mandanten, sondern des Rechtsanwalts.
Gruß BenB
die Suche nach Gerichtsentscheidungen und deren Aktenzeichen ist nicht Sache des Mandanten, sondern des Rechtsanwalts.
Gruß BenB
Re: Suche Aktenzeichen von Urteil Landessozialgericht Darmstadt
Hallo BenB,
das gleiche hab ich mir auch schon gedacht, aber leider geht es halt um mein Geld. Ich kann dem Anwalt meiner Versicherung ja schlecht vorschreiben was ich denke was seine Arbeit ist. Würde mir wahrscheinlich keinen Vorteil verschaffen, wenn ich's tun würde, denke ich.
Deswegen versuche ich mit meinem Möglichkeiten meinen Fall positiv zu unterstützen.
VG Herby
Re: Suche Aktenzeichen von Urteil Landessozialgericht Darmstadt
Johns hat geschrieben: ↑11. Jan 2021, 11:38 nun ja,
mich wundert die Fragestellung an sich überhaupt, weil mir nicht klar ist, was das Hörsystem selbst noch besser können müssen soll, wenn es beruflich genutzt wird, als das, was es ohnehin zuzahlungsfrei zu leisten hat.
es hat ohnehin zuzahlungsfrei zu leisten:
Zitat HilfsM-RL Stand Okt. 2020,
" § 19 Versorgungziele
1)Zielsetzung der Hörgeräteversorgung ist es unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts,
a) ein Funktionsdefizit des Hörvermögens möglichst weitgehend auszugleichen und dabei – soweit möglich – ein Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen zu erreichen,
b) durch eine beidohrige Versorgung, soweit möglich, auch das räumliche Hören zu verbessern,
c) die Auswirkungen einer auditiven Kommunikationsbehinderung im gesamten täglichen Leben und damit bei der Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen zu beseitigen oder zu mildern. Weitere spezifische Bedarfe aufgrund der Gesamtbetrachtung nach § 6 Absatz 3 Satz 2 sind zu berücksichtigen, wenn dadurch ein erheblicher Gebrauchsvorteil erreicht werden kann.
(2)Zielsetzung der Tinnitusgeräteversorgung ist es, dass der subjektive Tinnitus nicht mehr störend wahrgenommen wird.
(3)Zielsetzung der Versorgung mit Übertragungsanlagen ist es, durch Verbesserung des Nutzschall/Störschallabstands zur Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens beizutragen." Zitat Ende.
Was - konkret - soll also noch mehr gehen, als hier ohnehin bereits zuzahlungsfrei abzudecken ist?
LG
Johns
Hallo Johns,
keine Ahnung ob Du das nun ernst meinst, oder eine Ironie der Gesetzeslage sein soll.
Wenn Du so wie ich, als technischer Berater in der Industrie bei plötzlichen Störschall von mehr als 100 dB wegen technischer Probleme mit einem Servicetechniker telefoniert hast, würdest Du die Unterschiede von den zuzahlungsfreien zu dem aufpreispflichten Geräten kennen. Wenn es nicht so wäre, würde zB. der Küchenchef oder der Bauleiter ihre Prozesse vor Gericht nicht gewinnen, oder.
Sorry aber wenn ich im Einsatz bin, hab ich keine Zeit die Hörstärken meiner Geräte manuell zu justieren, bzw. hab ich keine Lust, dass es mir bei plötzlich auftretenden Störschall vor Schreck die Leiter runter haut, hoffe Du verstehst was ich meine.
LG Herby
-
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Re: Suche Aktenzeichen von Urteil Landessozialgericht Darmstadt
moin Herby,
würdest du den Wortlaut dessen was ich zitiert habe genau lesen und in Ruhe überdenken, dann würdest du bemerken können, dass er total zu deiner individuell erforderlichen Hörsystemanforderung passt, weil:
es gibt keine Aufpreispflicht zur Versorgung deiner INDIVIDUELLEN Hörbehinderung,
nur zur Abdeckung von "ich habe keine Lust" wird sich kein Präzedenzfall mehr schaffen lassen, weil:
die Präzisierungen aus dem Herbst 2020 des Absatzes c, Satz 2 in obigem Text: Zitat: "Weitere, spezifische Bedarfe...." meinen genau DAS, was du erwartest.
LG
Johns
würdest du den Wortlaut dessen was ich zitiert habe genau lesen und in Ruhe überdenken, dann würdest du bemerken können, dass er total zu deiner individuell erforderlichen Hörsystemanforderung passt, weil:
es gibt keine Aufpreispflicht zur Versorgung deiner INDIVIDUELLEN Hörbehinderung,
nur zur Abdeckung von "ich habe keine Lust" wird sich kein Präzedenzfall mehr schaffen lassen, weil:
die Präzisierungen aus dem Herbst 2020 des Absatzes c, Satz 2 in obigem Text: Zitat: "Weitere, spezifische Bedarfe...." meinen genau DAS, was du erwartest.
LG
Johns
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe"
Re: Suche Aktenzeichen von Urteil Landessozialgericht Darmstadt
Hallo Johns,
ich habe mir meine Widex Evoke 330 aber schon im August 2019 vom Akustiker geholt, das waren damals meine ersten Hörgeräte und habe zuvor noch 4 weiter Modelle, teilweise auch Kassenmodelle getestet.
Das war dann doch schon etwas vor deinem Zitat HilfsM-RL Stand Okt. 2020,
" § 19 Versorgungziele
Meinen entsprechenden Antrag an die Krankenkasse zum Berufsbedingten Mehrbedarf hatte ich natürlich auch schon in 2019 gestellt und wurde dann an die RV weitergeleitet. Meine Klage beim zuständigen SG Nürnberg ist im Dez. 2019 eingegangen, also verstehe ich nicht was Du mir damit sagen willst
"nur zur Abdeckung von "ich habe keine Lust" wird sich kein Präzedenzfall mehr schaffen lassen, weil:
die Präzisierungen aus dem Herbst 2020 des Absatzes c, Satz 2 in obigem Text: Zitat: "Weitere, spezifische Bedarfe...." meinen genau DAS, was du erwartest."
Willst Du evtl. damit erläutern, dass eine Klage seit der Präzisierung im Herbst 2020 aussichtslos ist, dann sollte ich meinem Anwalt mal darauf ansprechen.
PS:Das mit, ich habe keine Lust auf der Leiter.... war natürlich nicht wörtlich gemeint, sondern ist aus sicherheitstechnischen Gründen schwer möglich zu machen. Denn wenn man in einer Hand vielleicht Werkzeug oder Telefon und mit der anderen Hand sich an der Leiter festhält kann man händisch nicht noch sein Hörgerät einstellen, OK.
VG Herby
ich habe mir meine Widex Evoke 330 aber schon im August 2019 vom Akustiker geholt, das waren damals meine ersten Hörgeräte und habe zuvor noch 4 weiter Modelle, teilweise auch Kassenmodelle getestet.
Das war dann doch schon etwas vor deinem Zitat HilfsM-RL Stand Okt. 2020,
" § 19 Versorgungziele
Meinen entsprechenden Antrag an die Krankenkasse zum Berufsbedingten Mehrbedarf hatte ich natürlich auch schon in 2019 gestellt und wurde dann an die RV weitergeleitet. Meine Klage beim zuständigen SG Nürnberg ist im Dez. 2019 eingegangen, also verstehe ich nicht was Du mir damit sagen willst
"nur zur Abdeckung von "ich habe keine Lust" wird sich kein Präzedenzfall mehr schaffen lassen, weil:
die Präzisierungen aus dem Herbst 2020 des Absatzes c, Satz 2 in obigem Text: Zitat: "Weitere, spezifische Bedarfe...." meinen genau DAS, was du erwartest."
Willst Du evtl. damit erläutern, dass eine Klage seit der Präzisierung im Herbst 2020 aussichtslos ist, dann sollte ich meinem Anwalt mal darauf ansprechen.
PS:Das mit, ich habe keine Lust auf der Leiter.... war natürlich nicht wörtlich gemeint, sondern ist aus sicherheitstechnischen Gründen schwer möglich zu machen. Denn wenn man in einer Hand vielleicht Werkzeug oder Telefon und mit der anderen Hand sich an der Leiter festhält kann man händisch nicht noch sein Hörgerät einstellen, OK.
VG Herby
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Re: Suche Aktenzeichen von Urteil Landessozialgericht Darmstadt
moin Herby,
ich will damit sagen, dass die Krankenkassen und Hörgeräteakustiker während des gesamten Versorgungszeitraumes die Verpflichtung haben, sich an den Wortlaut ihrer Vereinbarungen zu halten. "pacta sunt servanda" heißt das im Juristenlatein. Und der § 19 HilfsM-RL ist ja keineswegs neu, sondern nur die Präzisierung unter Punkt c war offenbar nötig, um das "sich aus der Verantwortung stehlen" zu erschweren.
Das Problem das ich aber auch sehe, das ist, dass es keinen unabweisbaren Grund gab - und gibt - dass du zur individualspezifisch erforderlichen Versorgung hättest zuzahlen MÜSSEN. Außer dem Faktum, dass sich schwerlich Hörakustiker und Krankenkassen werden finden lassen, die sich hier an Buchstaben und Geist der Vereinbarung halten, weil sich "dumm stellen" schlicht besser rechnet. Darum auch immer mal wieder lieber mühselige Einzelfallvergleiche, um das Thema ja nicht zu hoch zu hängen, weil das dann Umwälzungen bedeuten würde, weil damit die jetzige Hörsystemvertriebsstruktur nicht mehr aufrecht zu erhalten wäre. Kurz: ich wünsche dir Glück, dass dein Hörgeräteakustiker nachweist, dass du erst mit Zuzahlung bei ihm individualspezifisch erforderlich versorgt werden konntest.
LG
Johns
ich will damit sagen, dass die Krankenkassen und Hörgeräteakustiker während des gesamten Versorgungszeitraumes die Verpflichtung haben, sich an den Wortlaut ihrer Vereinbarungen zu halten. "pacta sunt servanda" heißt das im Juristenlatein. Und der § 19 HilfsM-RL ist ja keineswegs neu, sondern nur die Präzisierung unter Punkt c war offenbar nötig, um das "sich aus der Verantwortung stehlen" zu erschweren.
Das Problem das ich aber auch sehe, das ist, dass es keinen unabweisbaren Grund gab - und gibt - dass du zur individualspezifisch erforderlichen Versorgung hättest zuzahlen MÜSSEN. Außer dem Faktum, dass sich schwerlich Hörakustiker und Krankenkassen werden finden lassen, die sich hier an Buchstaben und Geist der Vereinbarung halten, weil sich "dumm stellen" schlicht besser rechnet. Darum auch immer mal wieder lieber mühselige Einzelfallvergleiche, um das Thema ja nicht zu hoch zu hängen, weil das dann Umwälzungen bedeuten würde, weil damit die jetzige Hörsystemvertriebsstruktur nicht mehr aufrecht zu erhalten wäre. Kurz: ich wünsche dir Glück, dass dein Hörgeräteakustiker nachweist, dass du erst mit Zuzahlung bei ihm individualspezifisch erforderlich versorgt werden konntest.
LG
Johns
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe"
Re: Suche Aktenzeichen von Urteil Landessozialgericht Darmstadt
Hallo,
Geräte und Medikamente sind nicht immer kostenfrei.
Für 2 Lauscher ist mindestens ein Eigenanteil von 20,-- fällig.
Der Nachweis, dass nur hochpreisige Geräte die Anforderungen erfüllen und eine gerichtsfeste Formulierung aufzustellen, ist sehr schwierig!
LG Randolf
Geräte und Medikamente sind nicht immer kostenfrei.
Für 2 Lauscher ist mindestens ein Eigenanteil von 20,-- fällig.
Der Nachweis, dass nur hochpreisige Geräte die Anforderungen erfüllen und eine gerichtsfeste Formulierung aufzustellen, ist sehr schwierig!
LG Randolf
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Re: Suche Aktenzeichen von Urteil Landessozialgericht Darmstadt
nun ja, Randolf,
die 20 Euro sind immer fällig, das stimmt.
ich bitte diesbezüglich meine Ungenauigkeit zu entschuldigen.
gleichwohl halte ich es für eine vernachlässigbare Größe, wenn´s ggf. auch schnell mal um 2.000 Euro Zuzahlung geht
Übrigens:
Wie wird eine Formulierung "gerichtsfest"?
Wo holen sich denn die Richter den ihnen fehlenden Sachverstand?
die 20 Euro sind immer fällig, das stimmt.
ich bitte diesbezüglich meine Ungenauigkeit zu entschuldigen.
gleichwohl halte ich es für eine vernachlässigbare Größe, wenn´s ggf. auch schnell mal um 2.000 Euro Zuzahlung geht
Übrigens:
Wie wird eine Formulierung "gerichtsfest"?
Wo holen sich denn die Richter den ihnen fehlenden Sachverstand?
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe"
Re: Suche Aktenzeichen von Urteil Landessozialgericht Darmstadt
Hallo Johns,
ich denke, das mein Akustiker mir da wenig Hilfe sein wird, da die Einstellung und Messungen der Hörgeräte bekanntlich nach dem Freiburger Sprachtest gemacht werden. Diese "Laborbedingungen" berücksichtigten keine Impuls bzw. Störgeräusche wie sie im Alltag in der Arbeitswelt auftreten, genau das ist das Problem dabei.
Diese erschwerten Bedingungen gilt es im Einzelfall dem SG zu belegen. Mein HNO, Schwerbehindervertretung und vorallem unsere Betriebsärztin sind dabei meine wichtigsten Unterstützer.
In meinem Fall hat das Sozialgericht jetzt auch noch einen Akustiker aus Regensburg als Sachverständigen beauftragt meinen Fall zu untersuchen.
ich denke, das mein Akustiker mir da wenig Hilfe sein wird, da die Einstellung und Messungen der Hörgeräte bekanntlich nach dem Freiburger Sprachtest gemacht werden. Diese "Laborbedingungen" berücksichtigten keine Impuls bzw. Störgeräusche wie sie im Alltag in der Arbeitswelt auftreten, genau das ist das Problem dabei.
Diese erschwerten Bedingungen gilt es im Einzelfall dem SG zu belegen. Mein HNO, Schwerbehindervertretung und vorallem unsere Betriebsärztin sind dabei meine wichtigsten Unterstützer.
In meinem Fall hat das Sozialgericht jetzt auch noch einen Akustiker aus Regensburg als Sachverständigen beauftragt meinen Fall zu untersuchen.