Keine Übernahme der Edu-Link Anlage ?

peceme
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Keine Übernahme der Edu-Link Anlage ?

#1

Beitrag von peceme »

Hallo,
unser Sohn (6 Jahre)ist nach einer Meninigitis (3 Jahre her)einseitig taub. In der Schule hatte er Schwierigkeiten dem Unterricht zu folgen. Die Lehrer vermuteten auditive Wahrnehmungsstörungen. Nach mehreren intensiven pädaudiologischen Untersuchungen hat sich dies nicht bestätigt. Die veordnete Edu - Link - Anlage brachte beste Erfolge. Nun will die KKH die Kosten der Anlage nicht übernehmen, weil es kein normales Hörgerät ist (ein normales Hörgerät bringt nichts). Wer weß Rat ?
Kaja
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Re: Keine Übernahme der Edu-Link Anlage ?

#2

Beitrag von Kaja »

jetzt aus Zeitmangel nur kurz: Lasst euch schriftlich belegen, wie die Anlage hilft (Schule, Akustiker, Logopädie... )Der Anspruch im Gesetz ist nicht auf Hörgeräte begrenzt, sondern gilt für alle Hilfsmittel, die tatsächlich die Behinderung ausgleichen und keine Geräte des täglichen Lebens sind.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
peceme
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Re: Keine Übernahme der Edu-Link Anlage ?

#3

Beitrag von peceme »

Hallo Kaja,
vielen Dank für die Antwort. Die KKH begründet ihre Ablehnung damit, daß eine Kostenübernahme nur dann in Betracht kommt, wenn damit erreicht wird, daß ein mit Hörgeräten versorgtes Kind eine Regelschule besuchen kann. Vorraussetzung sei hierfür das Tragen von Hörgeräten. In dem hier vorliegenden Fall handele es sich aber um eine FM - Anlage, die ausschließlich ohne Hörgeräte verwendet wird und daher keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist. Das kann doch nicht richtig sein! Braucht unser Sohn erst ein normales Hörgerät (das nichts bringt), damit die KK das EDU-Link übernimmt ?

Gruß
Peceme
Andrea Heiker
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Re: Keine Übernahme der Edu-Link Anlage ?

#4

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo Peceme,

schlag der Kasse vor, dass ihr Euch ein Hg anpassen laßt, um die FM zu bekommen: Du kannst gleich ankündigen, dass das Hg dann in die Schublade gelegt wird, weil Dein Sohn es ja nicht braucht.

Ihr braucht einen Akustiker den dann bereit ist, die EduLink Empfänger zu dem Preis von Mlx_Empfänger (die man für Hg braucht) abzugeben. Mit dem Köder zusätzliches Hg, von dem er dann auch noch die Repa-Pauschale einstreichen kann, weil ein Hg, das nicht getragen wird geht auch nicht kaputt, dürfte den Akustiker aber sicherlich überzeugen....

Man, man sind die Kassen manchmal auch blöde....

Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Nina M.
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Re: Keine Übernahme der Edu-Link Anlage ?

#5

Beitrag von Nina M. »

Also wenn ich mich recht erinnere, wurde die Edulink hier schon mal bei irgendwem mit der gleichen schwachsinnigen Begründung abgelehnt. Die Kassen haben scheinbar immer noch nicht verstanden, dass bei AVWS keine Hörgeräte helfen... Und bei Normalhörigkeit auf einem Ohr ja wohl auch nicht. *kopfschüttel*

Mach es wie Andrea vorgeschlagen hat oder lies dich mal hier durchs Forum, es gab schon einige Thread zu dem Thema...

Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
peceme
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Re: Keine Übernahme der Edu-Link Anlage ?

#6

Beitrag von peceme »

Hallo,
erst einmal vielen Dank an alle für die wertvollen Tipps. Wie ich einigen Beiträgen im Forum entnehmen kann, hat ein einseitig hörbehindertes Kind Anspruch auf ein Hilfsmittel, z.B. das Edu - Link, wenn es eine Regelschule besucht und dadurch dem Unterricht besser folgen kann, d.h. die Behinderung wird logischer Weise ausgeglichen.
Gibt es Gerichtsurteile in der Sache ?

Gruß
peceme
Kaja
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Re: Keine Übernahme der Edu-Link Anlage ?

#7

Beitrag von Kaja »

"Benötigt ein Schüler auf Grund einer Krankheit oder Behinderung ein - von der Schule nicht vorzuhaltendes - Hilfsmittel, um am Unterricht in der Schule erfolgreich teilzunehmen bzw die Hausaufgaben erledigen zu können, hat die KK dieses Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen." (BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 22.7.2004, B 3 KR 13/03 R) allgemein zu Hilfsmitteln, die in der Schule erforderlich sind.
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
peceme
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Re: Keine Übernahme der Edu-Link Anlage ?

#8

Beitrag von peceme »

Hallo,
habe heute mit dem Mediz. Dienst gesprochen. Es wäre zwar richtig, daß FM Anlagen Hilfsmittel der nach §33 SGB V sind und beim Einsatz in der Regelschule auch von der KK übernommen werden müssen. Der Sender Campus S der Fa. Phonak ist im Hilfsmittelverzeichnis gelistet und kann daher übernommen werden, das Empfangsteil (EDU-Link) ist nicht gelistet und muß nicht übernommen werden. Das wäre eine Auslegungssache der KK. Da wäre auch gerichtlich nichts zu machen, weil es ja andere Empfangsteile gibt, die gelistet sind !!! Ist das richtig????????

Gruß
Andrea Heiker
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Re: Keine Übernahme der Edu-Link Anlage ?

#9

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo,

mein Gott, wie doof ist der med. Dienst eigentlich????

Frag den Akustiker, ob er mit seinem Gewissen vereinbaren kann, auf die Rechnung MLXS-Empfänger drauf zu schreiben (die sind gelistet) und Dir dann aber EduLink-Empfänger auszuhändigen.

Dann muss der Akutiker in seinem Unterlagen einen roten Vermerk machen, dass bei evtl. Reparaturen Auf der Rechnung Reparatur der MLXS-Empfänger steht.

Dieser Weg ist wohl eher halblegal aber mit Sicherheit der Kürzeste.

Wenn Du es ganz korrekt machen willst, bittest Du um einen klagefähigen Bescheid und Du teilst der Krankenkasse mit, dass der Richter denen schon mitteilen wird, ob das eine Auslegungssache ist.

Last but noch least, wenn die Kasse oder med. da schon einen Ermessensspielraum sieht, warum nutzen sie den Spielraum dann um Himmelswillen nicht?

Kopfschüttel...
Andrea
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Andrea Heiker
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Re: Keine Übernahme der Edu-Link Anlage ?

#10

Beitrag von Andrea Heiker »

PS: Die Deppen haben wohl nicht verstanden, dass man für alle anderen Empfänger zwingend Hg braucht und die hat Dein Sohn eben nicht!!! Hast Du denen das gesagt?
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Petra
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Re: Keine Übernahme der Edu-Link Anlage ?

#11

Beitrag von Petra »

Hallo,

ich würde mit dem edulink + der Fm anlage persönlich zu eurem Sachbearbeiter gehen und erklären um was es geht. Zum Vergleich nimmst du noch einen Kostenvoranschlag für ein Hg und den Mlx Empfänger mit/ evtl mit Prospekten, damit der sich tatsächlich ein BIld machen kann - vielleicht kannst du so überzeugen!? Ich glaube, die wissen oft gar nicht, um was es sich eigentlich handelt...
Ich kenne z.B. eine Familie mit Ci Kindern; die Mutter ist nach diversen Ablehnungsbescheiden mit den Kindern direkt bei ihrem Sachbearbeiter vorstellig geworden. Sie wurde tatsächlich (!!!!) gefragt, wie lang denn das arme Kind noch dieses Provisorium tragen muss ( die Cis):rolleyes: Sie hat den Sachbearbeiter fachmännisch "aufgeklärt" :D - ab diesem Zeitpunkt gab es keine "Probleme" mehr mit der Bezahlung von irgendwas...

Wenn alles nichts hilft: einen rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen, fristgerecht Einspruch einlegen und nötigenfalls klagen- aber vielleicht ergibt es sich so!Klagen dauert nämlich eine Ewigkeit...

Ich drück die Daumen-

LG,Petra
Kaja
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Re: Keine Übernahme der Edu-Link Anlage ?

#12

Beitrag von Kaja »

es gibt eine relativ neue Entscheidung des Bundessozialgerichtes, nach der es irrelevant ist, ob das Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis steht oder nicht. Wenn die Voraussetzungen nach § 33 Absatz 1 SGB V vorliegen, ist die Krankenkasse verpflichtet, das Hilfsmittel zu übernehmen. Das Aktenzeichen der Entscheidung kann ich dir aber erst heute abend übermitteln.

Kaja
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Kaja
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Re: Keine Übernahme der Edu-Link Anlage ?

#13

Beitrag von Kaja »

Hallo Peceme,

das Bundessozialgericht (Urteil vom 3.8.2006, B 3 KR 25/05 R) hat entschieden, dass die Ansicht der Krankenkassen, der Ausschluss eines Hilfsmittels ergebe sich daraus, dass das streitige Hilfsmittel „nicht im Hilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß § 128 SGB V enthalten sei, der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts widerspricht, die zu ändern kein Anlass besteht (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr 16, 20 und 27 - 3. Senat - sowie SozR 3-2500 § 33 Nr 25 - 8. Senat -). Danach haben die Spitzenverbände der Krankenkassen keine gesetzliche Ermächtigung erhalten, durch das Hilfsmittelverzeichnis ihre Leistungspflicht gegenüber den Versicherten im Sinne einer "Positivliste" abschließend festzulegen. Die Hilfsmittelrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 17. Juni 1992 (BAnz Beilage Nr 183b) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2004 (BAnz 2005 Nr 2 S 89), die unter Nr 8 dem Vertragsarzt nach wie vor verbieten, Hilfsmittel zu Lasten der Krankenkassen zu verordnen, sofern sie nicht im Hilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der Krankenkassen aufgeführt sind, widersprechen der Gesetzeslage, worauf das Bundessozialgericht ebenfalls wiederholt hingewiesen hat“.

Der Anspruch auf das Edu-Link ergibt sich auch nicht aus der Hilfsmittelliste, sondern aus dem Gesetz. Danach hast du einen ANSPRUCH auf das Hilfsmittel, wenn es eine Behinderung ausgleicht. Hätte der Gesetzgeber den Krankenkassen Ermessen eingeräumt, hätte er eine „Kann“-Regelung formuliert. Weist du also nach, dass nur das Edu-Link geeignet ist, die Probleme in der Schule zu lösen, dann ist da keinerlei Raum für eine Auslegung durch die Krankenkasse. Und das darf sich die KKH gern durch ein Gericht bestätigen lassen.

Viele Grüße

Kaja
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peceme
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Re: Keine Übernahme der Edu-Link Anlage ?

#14

Beitrag von peceme »

Nach unserem Einspruch hat die KK jetzt auch ein zweites Mal die Übernahme der Kosten für die EDU-Link abgelehnt. Sie will jetzt auch nicht mehr eine andere FM - Anlage, die z.B. im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist, bezahlen, weil aufgrund des gesunden Ohres und einer fehlenden Schwerhörigkeit dies medizinisch nicht indiziert, nicht zweckmässig und schon gar nicht wirtschaftlich sei!!!!!
Die KK schlägt eine Schaukel-Cros Anlage vor, die überhaupt nicht verordnet war und nach Meinung der Ärzte und Akustiker nichts bringt.
Kann sich die KK eine über eine Verordnung hinwegsetzen ?
Bleibt nur der Gang zum Rechtsanwalt ? (Kennt jemand einen RA, der sich damit auskennt ?)

Gruß
peceme

Birgit
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Re: Keine Übernahme der Edu-Link Anlage ?

#15

Beitrag von Birgit »

Es handelt sich ja jetzt als nächstes um eine Klage beim Sozialgericht - da geht ihr am sinnvollsten zum VDK (seid ihr da schon Mitglied?? ist sinnvoll!) und/ oder zum Sozialamt und lasst euch die Anlage über die Eingliederungshilfe finanzieren - die holen sich das geld dann sehr zügig von der KK zurück!
tschüss
Birgit +
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Petra
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Re: Keine Übernahme der Edu-Link Anlage ?

#16

Beitrag von Petra »

Hallo,

genau, jetzt gehts vor das Sozialgericht- 1.Instanz kostenlos. VDk ist immer gut und stellt dir einen Anwalt zur Seite! Aber eine Mitgliedschaft müsstest du jetzt schon ein bisschen forcieren, die haben auch nicht von heute auf morgen Termine frei... Hast du eigentlich ein Attest vom Arzt, dass die Edulink medizinisch notwendig ist?

LG, Petra
Kaja
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Re: Keine Übernahme der Edu-Link Anlage ?

#17

Beitrag von Kaja »

Hallo Peceme,

schade, ich hatte gehofft, dass sich die Krankenkasse von deinem Engagement doch noch erweichen lässt.

Handelt es sich bei der zweiten Ablehnung um einen formellen Widerspruchsbescheid oder um ein formloses Schreiben der Krankenkasse, dass sie keine Chance sieht, dem Widerspruch abzuhelfen und du den Widerspruch zurücknehmen sollst? Im zweiten Fall solltest du ausdrücklich um einen klagefähigen Widerspruchsbescheid bitten.

Sollte das Schreiben ein Widerspruchbescheid sein, so hast du einen Monat nach ZUGANG des Bescheides Zeit, Klage beim Sozialgericht einzulegen, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder nicht korrekt ist, sogar ein Jahr (§ 66 Ansatz 2 SGG). Für die erste Instanz benötigt du aus formellen Gründen keinen Anwalt. Deshalb kannst du auch innerhalb der Frist selbst Klage einreichen und mitteilen, dass du die Begründung nachreichst. Dann hast du noch etwas Zeit, dir einen Anwalt zu suchen. Wichtig ist, dass du einen FACH-Anwalt für SOZIALRECHT auswählst, weil der Bereich des Sozialrechts im Jura-Studium nicht wirklich vorkommt. Es ist auch recht schwierig, dir bei der Suche nach einem Anwalt behilflich zu sein, weil es auf den Ort ankommt, an dem der Prozess zu führen ist und z. B. ein Anwalt aus dem Norden dir für einen Prozess im Süden schon aus örtlichen Gründen nicht wirklich helfen kann.

Wichtig ist es in jedem Fall, sich die positiven Ergebnisse bei der Nutzung in der Schule von vielen verschiedenen Lehrern ausführlich bestätigen zu lassen, denn eine Entscheidung für ein Hilfsmittel außerhalb des Hilfsmittelkatalogs ist immer eine Einzelfallentscheidung, d. h., du musst darlegen, dass das KONKRETE Hilfsmittel für das KONKRETE Kind die einzig taugliche Möglichkeit ist, die (drohende) Behinderung auszugleichen.

Daneben ist es wirklich erfolgversprechend, sich zur Bezahlung der Edu-Link-Anlage an das Sozialamt zu wenden, das nach §§ 6 Absatz 1 Nr. 7 i.V.m., 4 Absatz 1 Nr. 1 und 4 SGB IX für die Übernahme von Hilfsmitteln nach § 31 SGB IX als Leistungen zur Teilhabe zuständig ist.

Ich wünsche dir viel Erfolg. Wenn du noch weitere Fragen hast, melde dich ruhig noch einmal.

Kaja
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[Editiert von Kaja am: Samstag, Juli 7, 2007 @ 14:31][/size]
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
peceme1

Re: Keine Übernahme der Edu-Link Anlage ?

#18

Beitrag von peceme1 »

Hallo alle zusammen,

wollte mich noch mal kurz melden und mitteilen, daß die FM Anlage für meinen Sohn von einer anderen Krankenkasse (unser Sohn wechselte als Familienversicherter von der KK meiner Frau zu meiner KK) übernommen wurde. Von der Antragstellung bis zur Zusage und Kostenübernahme sind lediglich 3 Wochen vergangen. Das finde ich super! Die KKH hat sich bis zuletzt geweigert auch nur einen Teil der Anlage zu übernehmen. Laut Aussage meines Akkustikers ist die KKH bekannt dafür.
Über den VDK erhob ich 2-mal Einspruch, der immer von der KKH abgelehnt wurde. Letztlich blieb nur der Gang vor das Sozialgericht. Da wir aber, wie schon erwähnt, die Zusage der anderen Kasse hatten, kam das nicht mehr in Frage. Unverschämt finde ich noch, daß die KKH den Vorgang nicht dem med. Dienst zur Begutachtung vorgelegt hat, sondern im eigenen Hause entschieden hat. Auch nach meinem 2. Einspruch hielt man dies nicht für nötig. Laut Aussage einer Mitarbeiterin ist die KKH dazu nicht verpflichtet. Für meine Frau ist das Thema KKH erledigt.
Konsequenz: Kündigung und Wechsel in andere, kundenorientierte Krankenkasse.

Viele Grüße
peceme
Uli R.
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Re: Keine Übernahme der Edu-Link Anlage ?

#19

Beitrag von Uli R. »

Hallo,
nein die KK muss beim MDK - nicht - nachfragen bzw. dort ein Gutachten einholen.
Hat die KK vom MDK ein Gutachten erstellen lassen ist die KK auch - nicht - an dieses MDK Gutachten gebunden.
Der MDK gibt eine Empfehlung ab. Mehr nicht. Das MDK-Gutachten hat keinen Gesetzescharakter sondern ist rein informatorisch. Der MDK ist mehr eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.
Uli
Claudia Brauner
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Re: Keine Übernahme der Edu-Link Anlage ?

#20

Beitrag von Claudia Brauner »

Meine KK ( die KKH !!! ) hat mir tel. mitgeteilt das meine Tochter mit dem EDU sogar noch Vorteile hätte gegenüber der Klassenkameraden , und das sei auch nicht im Sinne Erfinders !
Hörgeräte sollen bestellt werden und wenn die nicht helfen soll ich mich weiter hoch arbeiten zum EDU - Wecheln ist die einzige Möglichkeit ?
Netten Gruß
andrea2002

Re: Keine Übernahme der Edu-Link Anlage ?

#21

Beitrag von andrea2002 »

Dies Sache mit dem Vorteil würde ich mir noch mal genauer erklären lassen und die dann im widerspruch kreuzigen, wenn eine so schlappe Begründung daher kommt.... Schreib mal Sylvia aus dem Forum hier an.
Momo
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Re: Keine Übernahme der Edu-Link Anlage ?

#22

Beitrag von Momo »

Hallo

mündlich geht gar nicht. Verlange diese Aussage schriftlich mit Begründung, damit du konkret drauf reagieren kannst. Vorteil finde ich allerdings ganz schön unverschämt, da hat jemand keine Ahnung von der Thematik und wenn das die einzige Begründung ist die Edu abzulehnen dürfte das nicht haltbar sein...

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Timtomm

Re: Keine Übernahme der Edu-Link Anlage ?

#23

Beitrag von Timtomm »

Claudia Brauner hat geschrieben:Meine KK ( die KKH !!! ) hat mir tel. mitgeteilt das meine Tochter mit dem EDU sogar noch Vorteile hätte gegenüber der Klassenkameraden , und das sei auch nicht im Sinne Erfinders !
Claudia, frage doch beim nächsten Mal die Sachbearbeiterin einfach für welchen beruflichen Sektor sie sich denn jetzt entschieden hätte?! Für den versicherungstechnischen oder den pädagogischen? Sie hat sich überhaupt nicht zu äußern was Vorteile und was Nachteile für Dein Kind bringen könnte. Das ist Aufgabe der Pädagogen. Diese Begründung ist natürlich unhaltbar.

Grüße!

zweifachemami
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Re: Keine Übernahme der Edu-Link Anlage ?

#24

Beitrag von zweifachemami »

hallo

hab neulich heute in der UNI Klinik ein Prospekt von EDU-LINK gefunden, find das echt hilfreich, denn somit hört dann dein Sohn den Lehrer genau und die NEbengeräusche sind dann nebensache...fänd es wichtig dass dein kind das bekommt. Kämpfe darum. Viell besorgst du diesen Prospekt auch glaub irgendwie einseitige Schwerhörigkeit für Kinder eine enorme Belastung oder wie das nochmal heiß...

hoffe ihr habt erfolg...
denn gerade für die kinder ist es auch wichtig dass sie gefördert werden mit den mittel, so haben sie in der schule dann weniger ein problem.

auf welcher seite hat er das,spielt auch eine sehr große rolle, wenn es auf der linken seite ist, ernorme schwierigkeiten für das Sprachverstehen, da das Linke Ohr mit der linken gehirnhälfte verbunden ist und somit auch eine große rolle im spracherwerb und sprachverstehen spielt.
frogger1
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Re: Keine Übernahme der Edu-Link Anlage ?

#25

Beitrag von frogger1 »

Hallo Claudia,
die Auskunft, das dein Kind bevorteilt ist, ist einfach lächerlich. Lass dir das nicht gefallen. :boggle: Ich weis leider nicht deinen genauen Sachstand, aber ich würde Widerspruch einlegen. Dein Kind ist nicht Schwerhörig, wenn es ein Edulink braucht, sondern es kann Störr- von Nutzschall nicht trennen.
Lass dich nicht unterkriegen.

MfG
frogger
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