Reparatur (Ex-Hörer)
Re: Reparatur (Ex-Hörer)
Du kannst gerne den Job als Moderator haben, mal schauen, wie es dir dann geht, wenn du keine persönliche Meinung mehr vertreten darfst.
Ich werde es Ralph mal vorschlagen.
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Re: Reparatur (Ex-Hörer)
Genau so ist es.Johannes B. hat geschrieben: wenn der gleiche Ex-Hörer sowohl an einem aufzahlungsfreien, wie auch Aufzahlungshörgerät verwendet wird, dann muss er vereinbarungsgemäß auch dort ohne jede Berechnung tauschen (Pauschalabgeltung seitens Krankenkasse gilt auch hier).
FG
Johannes
Um den Strang mal wieder auf die richtige Bahn zu lenken.
Re: Reparatur (Ex-Hörer)
Das ist der Grund, warum es bei mir keine Ex-Hörer Geräte ohne privaten Eigenanteil gibt. Da sind die 6 Jahre mit 125 Euro nicht mehr kalkulierbar.
Re: Reparatur (Ex-Hörer)
Hallo,
@Johannes: klar ist er CI-Träger, sonst hätte er keine MedEls im Kopf
@Rondomat: kommischerweise hat die Krankenkasse kein Problem damit eine beidseitige CI-Versorgung zu bezahlen. Bei Hörgeräten (ein paar gescheite Geräte) zickt sie rum bis zum Geht-Nicht-Mehr.
Gruß
Alfred
@Johannes: klar ist er CI-Träger, sonst hätte er keine MedEls im Kopf
@Rondomat: kommischerweise hat die Krankenkasse kein Problem damit eine beidseitige CI-Versorgung zu bezahlen. Bei Hörgeräten (ein paar gescheite Geräte) zickt sie rum bis zum Geht-Nicht-Mehr.
Gruß
Alfred
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Re: Reparatur (Ex-Hörer)
Moin,
was kostet so ein Ex-Hörer zum Beispiel für ein Phonk Paradise?
Wie lange hält so ein Ex-Hörer in der Regel?
Gibt es Ex-Hörer die 6 Jahre lang funktionieren, oder ist der Ex-Hörer eher ein Verschleißteil?
Was ist die häufigste Ursache für einen defekten Ex-Hörer, wirklich der Ex-Hörer selbst oder mangelhafte Pflege des Trägers?
Oder handelt es sich um eine geplante Obsoleszenz des Herstellers - also die gezielte Begrenzung der Lebenserwartung?
Wie sieht es denn mit der Garantie und Gewährleistung aus, da müsste der Hersteller doch gerade am Anfang kostenlosen Ersatz liefern?
Wenn es sich um ein Verschleißteil handelt, kann man doch nicht von einer Reparatur sprechen, das Teil wird doch komplett ausgetauscht und nicht repariert.
Warum übernimmt die Kasse nicht die Kosten für die Batterien, aus dem gleichem Grund könnte auch die Übernahme der Kosten für andere Verschleißteile abgelehnt werden.
was kostet so ein Ex-Hörer zum Beispiel für ein Phonk Paradise?
Wie lange hält so ein Ex-Hörer in der Regel?
Gibt es Ex-Hörer die 6 Jahre lang funktionieren, oder ist der Ex-Hörer eher ein Verschleißteil?
Was ist die häufigste Ursache für einen defekten Ex-Hörer, wirklich der Ex-Hörer selbst oder mangelhafte Pflege des Trägers?
Oder handelt es sich um eine geplante Obsoleszenz des Herstellers - also die gezielte Begrenzung der Lebenserwartung?
Wie sieht es denn mit der Garantie und Gewährleistung aus, da müsste der Hersteller doch gerade am Anfang kostenlosen Ersatz liefern?
Wenn es sich um ein Verschleißteil handelt, kann man doch nicht von einer Reparatur sprechen, das Teil wird doch komplett ausgetauscht und nicht repariert.
Warum übernimmt die Kasse nicht die Kosten für die Batterien, aus dem gleichem Grund könnte auch die Übernahme der Kosten für andere Verschleißteile abgelehnt werden.
Re: Reparatur (Ex-Hörer)
Hallo,
laut Akustiker hält ein Ex-Hörer 1 Jahr. Selbst bei guter Pflege ist der Ex-Hörer Feuchtigkeit ausgesetzt.
Man bekommt zwar ein Bürstchen mitgeliefert; damit kann man aber nur den groben Schmutz beseitigen. Inwieweit ich bei meinen Acryl-Otoplastiken den Cerumenfilter selbst wechseln kann, weiß ich nicht.
Du hast recht der Thread sollte heißen "Reparaturpauschale bei Ex-Hörern". bei Defekt wird der natürlich getauscht.
Gruß
Alfred
laut Akustiker hält ein Ex-Hörer 1 Jahr. Selbst bei guter Pflege ist der Ex-Hörer Feuchtigkeit ausgesetzt.
Man bekommt zwar ein Bürstchen mitgeliefert; damit kann man aber nur den groben Schmutz beseitigen. Inwieweit ich bei meinen Acryl-Otoplastiken den Cerumenfilter selbst wechseln kann, weiß ich nicht.
Du hast recht der Thread sollte heißen "Reparaturpauschale bei Ex-Hörern". bei Defekt wird der natürlich getauscht.
Gruß
Alfred
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Re: Reparatur (Ex-Hörer)
Hallo!
Problem bei den Exhörern ist auch der dünne Draht.
Hier entsteht auch schnell mal Kabelbruch.
Damit Cerumen die Ex-Hörer nicht zerstört sitzt ja ein Cerumenfilter auf den Exhörern.
Ich denke auch das das einiges auf Garantie gehen sollte.
Auf einem neuen Ex-Hörer dürfte ja auch wieder Garantie sein, oder?
Gruß
sven
Problem bei den Exhörern ist auch der dünne Draht.
Hier entsteht auch schnell mal Kabelbruch.
Damit Cerumen die Ex-Hörer nicht zerstört sitzt ja ein Cerumenfilter auf den Exhörern.
Ich denke auch das das einiges auf Garantie gehen sollte.
Auf einem neuen Ex-Hörer dürfte ja auch wieder Garantie sein, oder?
Gruß
sven
Re: Reparatur (Ex-Hörer)
Bei mir wurden in fünf Jahren beide Hörer einmal vom Akustiker getauscht.
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Re: Reparatur (Ex-Hörer)
@Espresso: danke für die Info; sollte dies tatsächlich bei mir auch so sein, dann ist das ja vernachlässigbar
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Re: Reparatur (Ex-Hörer)
Bei mir war es ebenfalls einmal zum Wechseln und ich bin ein power user (+ eimal garantie) würden heute noch funktionieren / hab letztes Jahr meine Geräte gewechselt!
Leute ich bin so das ich rolls Royce in den Ohrentrage
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Re: Reparatur (Ex-Hörer)
Ja, die Hörer neuer Generationen halten ziemlich lange. Bei normalem Umgang sind 2-3 Jahre die Regel.
@Langhaariger Professor:
Die Krankenkassen zahlen grundsätzlich keine Reparaturen sondern nur die Pauschale zu Beginn des Versorgungszeitraums. Genauer steht das in der Versicherteninformation. Diese gebe ich übrigens seit neulich gleich zu Beginn der Anpassphase meinen Kunden mit. Da ist genug Zeit, alles zu erklären, ein paar Nächte darüber zu schlafen und offene Fragen zu beantworten. Nach den sechs Jahren bezahlt die Kasse Reparaturen, auch Exhörer, Otoplastiken und so.
@Langhaariger Professor:
Die Krankenkassen zahlen grundsätzlich keine Reparaturen sondern nur die Pauschale zu Beginn des Versorgungszeitraums. Genauer steht das in der Versicherteninformation. Diese gebe ich übrigens seit neulich gleich zu Beginn der Anpassphase meinen Kunden mit. Da ist genug Zeit, alles zu erklären, ein paar Nächte darüber zu schlafen und offene Fragen zu beantworten. Nach den sechs Jahren bezahlt die Kasse Reparaturen, auch Exhörer, Otoplastiken und so.
Re: Reparatur (Ex-Hörer)
Hallo!
Ja, was denn nun?
Gewährleistung, Garantie, Kundendienst, Service, Kassenleistung, Versicherung (z. B. Wertgarantie) oder Abzocke?
Womöglich bekommen nur Behinderte Menschen mit Ausweis die Kosten in voller Höhe erstattet bzw. ohne Kostenanteil. Bei mir zahlt die KK auch Prfg., Reinigung, Rep.!
Gruß Randolf
Ja, was denn nun?
Gewährleistung, Garantie, Kundendienst, Service, Kassenleistung, Versicherung (z. B. Wertgarantie) oder Abzocke?
Womöglich bekommen nur Behinderte Menschen mit Ausweis die Kosten in voller Höhe erstattet bzw. ohne Kostenanteil. Bei mir zahlt die KK auch Prfg., Reinigung, Rep.!
Gruß Randolf
Re: Reparatur (Ex-Hörer)
Bei mir wurden sie nach vier Jahren kostenlos getauscht
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Re: Reparatur (Ex-Hörer)
moin Randolf,Randolf hat geschrieben: ↑24. Mai 2021, 20:38 Hallo!
Ja, was denn nun?
Gewährleistung, Garantie, Kundendienst, Service, Kassenleistung, Versicherung (z. B. Wertgarantie) oder Abzocke?
Womöglich bekommen nur Behinderte Menschen mit Ausweis die Kosten in voller Höhe erstattet bzw. ohne Kostenanteil. Bei mir zahlt die KK auch Prfg., Reinigung, Rep.!
Gruß Randolf
aus Sicht eines Krankenkassenversicherten in Deutschland ist das eigentlich ganz einfach:
1. wird dein Ex-Hörer-Modell von deinem Hörakustiker auch an aufzahlungsfreien Hörgeräten verwendet, dann kostet der Wechsel auch bei dir nix, selbst wenn du bei deinen Hörgeräten was zugezahlt haben solltest. Punkt. Fertig.
FG
Johannes
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe"
Re: Reparatur (Ex-Hörer)
@Johannes Komisch, wenn es dir in den Kram passt, stützt du dich auf die Meinung eines Einzelnen, wenn es nicht in den Kram passt benötigst du wissenschaftliche Forschungsergebnisse oder höchstrichterliche Entscheidungen.
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Re: Reparatur (Ex-Hörer)
nein, ich gebe nix überproportional auf Einzelmeinungen,
eher schon auf Buchstaben und Geist von Vertragsvereinbarungen
wenn das dann andere Menschen auch so sehen: umso besser.
Was ist daran komisch?
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe"
Re: Reparatur (Ex-Hörer)
@Randolf: Wie kommst Du darauf? Nicht alle "behinderte" Menschen besitzten einen Ausweis und wenn es aus ärztlicher Sicht oder wie hier in dem Fall bzgl. Otoplastik o.ä. von Akustiker notwendig wird, kann man von KK je nach Regelung einen Kosten"zuschuss" bekommen.
Wie gesagt Deine allgemeine Behauptung, dass nur die mit SchwebiAusweis haben die Kosten bekommen würde ist einfach falsch! Die KK macht es nicht vom SchwebiAusweis abhängig, da diese damit gar nicht zu tun haben
Gruß
Wallaby
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Re: Reparatur (Ex-Hörer)
Das macht die KK schon, aber nur nach sechs Jahren.Randolf hat geschrieben:Bei mir zahlt die KK auch Prfg., Reinigung, Rep.!
Gruß Randolf
Ich quetsch das mal so einfach es geht in wenige Worte:
- Innerhalb des Versorgungszeitraums (6 Jahre nach Abgabe der Hörgeräte) sind Reparaturkosten zuzahlungsfreier Hörgeräte durch die Pauschalregelung abgegolten. Kostet eine Reparatur mehr, als sie bei einem zuzahlungsfreien Gerät kosten würde, "darf" man selbst bezahlen.
- Nach Ablauf des Versorgungszeitraums zahlt die KK Reparaturen nach einem Kostenvoranschlag des Akustikers.
Zuletzt geändert von Ohrenklempner am 25. Mai 2021, 14:28, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Reparatur (Ex-Hörer)
Es gibt zu den Verträgen noch Umsetzungsrichtlinien, die das Wort und den Geist des Gesetzes klarer definieren. Da steht deine Definition nicht drin.
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Re: Reparatur (Ex-Hörer)
Ohrenklempner hat geschrieben: ↑25. Mai 2021, 11:00Johannes B. hat geschrieben:Bei mir zahlt die KK auch Prfg., Reinigung, Rep.!
Gruß Randolf
Hej Ohrenklempner:
wie hast du das Kunststück fertig gebracht einen Post unter dem Namen Johannes B. zu ziteren der gar nicht von mir, sondern von Randolf stammt?
Ich bin NICHT Randolf
LG
Johannes B.
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe"
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Re: Reparatur (Ex-Hörer)
hej, akopti:Ohrenklempner hat geschrieben: ↑23. Mai 2021, 16:10Genau so ist es.Johannes B. hat geschrieben: wenn der gleiche Ex-Hörer sowohl an einem aufzahlungsfreien, wie auch Aufzahlungshörgerät verwendet wird, dann muss er vereinbarungsgemäß auch dort ohne jede Berechnung tauschen (Pauschalabgeltung seitens Krankenkasse gilt auch hier).
FG
Johannes
in welchen Umsetzungsrichtlinien steht, dass Ohrenklempner Unrecht hat, weil´s nur meine Definition sei?
Gruß
Johannes
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Re: Reparatur (Ex-Hörer)
Huch... frag mich mal was einfacheres.Johannes B. hat geschrieben: Hej Ohrenklempner:
wie hast du das Kunststück fertig gebracht einen Post unter dem Namen Johannes B. zu ziteren der gar nicht von mir, sondern von Randolf stammt?
Ich bin NICHT Randolf
LG
Johannes B.
Ich hab's mal korrigiert, Sorry!
In den Verträgen und auch in den Versicherteninformationen steht, dass alle Mehrkosten für Reparaturen, die sich aus der Wahl für ein zuzahlungspflichtiges Hörgerät ergeben, auch dem Kunden in Rechnung gestellt werden dürfen.Johannes B. hat geschrieben: in welchen Umsetzungsrichtlinien steht, dass Ohrenklempner Unrecht hat, weil´s nur meine Definition sei?
Gruß
Johannes
Es sei ein zuzahlungsfreies Exhörergerät, nennen wir es mal Horst 1, und es gibt noch Geräte mit mehr Funktionen, z.B. Horst 3 und Horst 5, dann darf die Reparatur bzw. der Austausch des Exhörers bei Horst 3 und Horst 5 für den Versicherten nichts extra kosten, weil ja im Vergleich zu einer Exhörer-Reparatur von Horst 1 kein Mehraufwand entsteht.
Re: Reparatur (Ex-Hörer)
Es sei ein zuzahlungsfreies Exhörergerät, nennen wir es mal Horst 1, und es gibt noch Geräte mit mehr Funktionen, z.B. Horst 3 und Horst 5, dann darf die Reparatur bzw. der Austausch des Exhörers bei Horst 3 und Horst 5 für den Versicherten nichts extra kosten, weil ja im Vergleich zu einer Exhörer-Reparatur von Horst 1 kein Mehraufwand entsteht.
Auch wenn für Horst 3 das gleiche Ersatzteil wie für Horst 1 genutzt wird und der selbe Aufwand betrieben wird musst du bei Horst 3 etwas bezahlen.
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Re: Reparatur (Ex-Hörer)
reden wir von Deutschland?Captain hat geschrieben: ↑25. Mai 2021, 15:53Es sei ein zuzahlungsfreies Exhörergerät, nennen wir es mal Horst 1, und es gibt noch Geräte mit mehr Funktionen, z.B. Horst 3 und Horst 5, dann darf die Reparatur bzw. der Austausch des Exhörers bei Horst 3 und Horst 5 für den Versicherten nichts extra kosten, weil ja im Vergleich zu einer Exhörer-Reparatur von Horst 1 kein Mehraufwand entsteht.
Auch wenn für Horst 3 das gleiche Ersatzteil wie für Horst 1 genutzt wird und der selbe Aufwand betrieben wird musst du bei Horst 3 etwas bezahlen.
dann wüsste ich hierzu gerne die rechtliche Grundlage (Wortlaut der Quelle).
vielen Dank.
Johannes
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe"
Re: Reparatur (Ex-Hörer)
zu#48
Kann auch ich weder nachvollziehen, noch glauben. Das hielte auch ich für Abzocke.
Dass ich als Versicherte für alle Mehrkosten für Reparaturen aufkommen muss, die durch meine „Besser-als nötig-Wahl“ verursacht werden, finde ich klar und schlüssig - aber das?
Weder logisch geschweige denn sinnig.
Kann auch ich weder nachvollziehen, noch glauben. Das hielte auch ich für Abzocke.
Dass ich als Versicherte für alle Mehrkosten für Reparaturen aufkommen muss, die durch meine „Besser-als nötig-Wahl“ verursacht werden, finde ich klar und schlüssig - aber das?
Weder logisch geschweige denn sinnig.