ich habe einen Antrag auf Behinderung bzw Schwerbehinderung auf Grund der "Schallempfindungsschwerhörigkeit" bei unserem Versorgungsamt gestellt .
Der Berscheid heute mit der Post kam wundert mich allertdings.
In dem steht das ich einen Gdb von 30 erhalte und ein höherer GdB nicht festegstellt werden kann.
Begründung
Die Auswirkungen aller vorliegenden Gesundheitsstörungen und die damit verbundene Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft bestimmen die Höhe des GdB (§ 152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch -SGB IX-).
Behinderungen sind nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigungen, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand oder auf Sinnesbeeinträchtigungen beruhen und einen GdB von wenigstens 10 erreichen. Regelwidrig ist der Zustand, der nicht für das Lebensalter typisch ist. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten.
liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, so ist der GdB nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festzustellen (§ 152 Abs. 3 SGB IX). Rein rechnerische Methoden dürfen zur Bestimmung des GdB nicht angewandt werden.
Ich habe im Anhang einmal die vom Audiogram ( nicht gerade die beste Qualität aber ich hoffe es reicht ) meines Arztes sowie das Bild von eurem GdB hinzugefügt .
Der GdB Rechner von euch zeigt mir aber etwas anderes an als wie das was in dem Festellungsbescheid steht.
Jetzt meine Fragen??
Lohnt es sich Wiederspruch einzulegen
Hab ich die Daten richtig auf der Seite hier eingegeben
Über eine Rückmeldung von euch würde ich mich freuen
Lg Frechdachs
