Versicherung während des Probetragens

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tobiwinkler
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Versicherung während des Probetragens

#1

Beitrag von tobiwinkler »

Hey Community,

ich habe bisher keinen Vergleichbaren Betreff gefunden (außer einen aus 2017).

Wie handhabt sich der Fall, wenn während der Testphase Hörgeräte beschädigt werden oder gar verloren gehen.
Bisher habe ich gelesen, dass Akustiker auf Kulanz gehen, aber bei weitem nicht alle! Zudem gibt es Akustiker, die eine Versicherung von Haus aus anbieten, aber auch hier wohl nicht alle.
Und wenn es ohne eine Vers. vom Akustiker zum Verlust oder zu Beschädigungen kommt muss der Kunde voll dafür aufkommen, oder?
Hausrat ist komplett raus und Haftpflicht nur unter Umständen zuständig, wenn geliehene/medizinische Geräte explizit im Versicherungsschutz eingeschlossen sind?!

Gibt es Erfahrungen wie sich das heute verhält? Und wenn es zum Worstcase (Verlust/Totalschaden) kommt, wie groß die zu erwartenden Kosten sind?

Beste Grüße
Akustik Alex
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Re: Versicherung während des Probetragens

#2

Beitrag von Akustik Alex »

Hey Tobi,

die Fachbetriebe haben die Möglichkeit, bei Verlust während der Anpassphase, einen gewissen Betrag bei der Krankenkasse geltend zu machen. IdR tut das aber keiner, da die Ausprobe mit Demo- oder Trialgeräten durchgeführt wird und diese keinen wirklichen Gegenwert haben. Die sind nämlich nicht zum Verkauf bestimmt und die Hersteller ersetzen diese einfach. Bei Geräten, die tatsächlich einen finanziellen Gegenwert haben, sprechen wir heute eigentlich nur noch vom unteren Preissegment bis zur zuzahlungsfreien Klasse. Ich habe das noch NIE einem Kunden in Rechnung gestellt, eben wegen des GKV-Betrags. Die EKs sind hier auch sehr überschaubar. Versicherungen sind hier meist nur ein Zusatzverdienst für den Fachbetrieb. Normalerweise solltest du beim Empfang der Geräte eine Bestätigung unterschreiben. In der steht meist, dass man sorgfältig mit den Geräten umgeht, sie bis zur vollständigen Bezahlung eigentum der Firma bleiben und eine Info über den Kaufpreis. Taucht hier auch ein Passus zum Verlust auf, hat es sich ja geklärt. Hab ich persönlich aber noch nie gesehen ;)

Besten Gruß,
Alex
svenyeng
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Re: Versicherung während des Probetragens

#3

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Warum soll die private Haftpflicht da nicht zahlen?
Du hast fremdes Eigentum beschädigt, genau dafür hat man die private Haftpflicht.
Notfalls einfach mal bei der Versicherung nachfragen.
Kann ja auch sein, das Du beim Akustiker im Geschäft warst, versehentlich ein HG vom Tisch gestoßen hast und drauf getreten bist.
Dann wird die private Haftpflicht ja wohl zahlen.

Gruß
sven
Blümle
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Re: Versicherung während des Probetragens

#4

Beitrag von Blümle »

Mit nichts wird soviel Geld gemacht, wie mit dem Aufbau von finanziellen Horrorszenarien.
Die ersten beiden „Fach“betriebe haben mir auch gleich all sowas angeboten, - die habe ich ziemlich zügig hinter mir gelassen, da sie mich auch anderweitig fachlich nicht gerade überzeugen konnten.
Es ist zwar ein Handwerk, auf das man in der Versorgung angewiesen ist, aber man ist dort nicht Patientin, sondern Kundin, und man betritt keine Praxis, sondern ein Geschäft. Das gab/gibt mir zu denken. Und manche in dieser Branche sind eben sehr geschäftstüchtig. Ich denke, dass auch die Innung und die Herstellertruppe die Läden diesbezüglich supergut schult….

In meiner langen Zeit auf der Suche nach passenden Geräten bzw. wirklich diesen Namen verdienenden Maß-Otoplastiken habe ich viel gelesen….und bin eben zu diesen Schlüssen gekommen.

Ich war so risikofreudig, die Testphase auch ohne Versicherung zu durchlaufen. Hat geklappt. Mit etwas Sorgfalt und besonderer Vorsicht mit den Masken und Brillen geht das sicherlich auch bei anderen. Aber wie in der ganzen Versorgungsgeschichte: schlussendlich ist es die eigene Entscheidung, womit man glücklich wird.

Viel Glück!
tobiwinkler
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Re: Versicherung während des Probetragens

#5

Beitrag von tobiwinkler »

@akustikalex soweit ich weiß arbeiten viele Akustiker eben mit solchen Demogeräten, diese sind finanziell auch nicht allzu wertig ergo kommt es kaum zu Ansprüchen im Verlustfall. Es gibt aber auch noch eine gute Anzahl Hörakustiker, die mit vollwertigen Geräten arbeiten?! Und gerade beim Verlust solcher Geräte geht das im schlimmsten Fall ja gut in den Geldbeutel, natürlich nur wenn sich der Akustiker queer stellt.

@svenyeng die Haftpflicht sollte im von dir genannten Fall in der Filiale greifen. Aber wenn in den Unterlagen nicht explizit steht, dass geliehene oder gemietete bewegliche Sachen (z. B. medizinische Hilfsmittel) mitversichert sind, wird diese nicht für die HGs aufkommen.
Pim
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Re: Versicherung während des Probetragens

#6

Beitrag von Pim »

svenyeng hat geschrieben: 19. Okt 2021, 12:53 Warum soll die private Haftpflicht da nicht zahlen?
Du hast fremdes Eigentum beschädigt, genau dafür hat man die private Haftpflicht.
Aber oft nicht bei vertraglichen Pflichtverletzungen! Wenn also ein Miet-, oder z.B. ein Leihvertrag besteht. Das muss nichts Schriftliches sein, kann sich so einfach aus den Umständen ergeben. Bei mir war bei meinem Hörgeräteakustiker diese Art von Beschädigung/Verlust übrigens ausdrücklich und kostenlos versichert.
Gruß, Jochen.
Hups
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Re: Versicherung während des Probetragens

#7

Beitrag von Hups »

Hallo tobiwinkler,

eine Frage zur "Wertigkeit" von Testgeräten. Ich hatte bis jetzt von den zwei getesteten Firmen Geräte auf den Ohren, auf die man alle Ausbaustufen der jeweiligen Produktfamilie per Software aufspielen konnte. Das bedeutet, die Testgeräte benötigen die "größte" Hardware (sie müssen ja alle Geräte darstellen können) und eine spezielle Software, die das Aufspielen aller Varianten erlaubt.

Größte Hardware + Sondersoftware + kleine Stückzahl = höchste Herstellkosten

Das ist bisher meine Vorstellung gewesen, die sich aber nur auf mein Hirn stützt. Bin ich auf dem Holzweg?

Wobei ich auch glaube, dass die nackten Gerätekosten nicht den Preis ausmachen. Vertrieb und vor allem Service müssten bei HGs den größten Batzen ausmachen (und das ist auch völlig in Ordnung so)...

Liebe Grüße
Hubert
leichte Hochtonmacke, gelöst mit Widex Moment 330
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svenyeng
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Re: Versicherung während des Probetragens

#8

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Meistens sind es ja 3 Technikstufen. Und die HGs dürften von der Hardware alle gleich sein.
Auch bei den HGs die man dann kauft. Die Technikstufen dürften nur Softwaresache sein.
Also Sache der Firmware.
Ich kann mir nicht vorstellen das die Hersteller bei 3 Technikstufen eines HGs auch 3x unterschiedliche Hardware bauen.
Das macht betriebswirtschaftlich keinen Sinn.
Die Software macht den Unterschied.

Gruß
sven
Ohrenklempner
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Re: Versicherung während des Probetragens

#9

Beitrag von Ohrenklempner »

Das ist korrekt, die Hardware in den Hörgeräten und Testgeräten ist die gleiche. Demogeräte haben nur eine andere Firmware, die es erlaubt, zwischen den Technikstufen zu wechseln.
tobiwinkler
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Re: Versicherung während des Probetragens

#10

Beitrag von tobiwinkler »

@hubs Die Akustiker arbeiten in der Probephase meist mit Demomodellen, die optische absolut vergleichbar mit den "normalen" HGs sind. Einziger Unterschied, dass die Akustiker per Knopfdruck die verschiedenen Funktionen der anderen Preisstufen zuschalten bzw. wegschalten können. Von der Größe her machen die Demogeräte keinen Unterschied. Die Unterschiedlichen Technikstufen der Geräte äußern sich ja meist nicht in einer geänderten Größe der Hardware, außer es kommt bspw. eine T-Spule hinzu. Manche Geräte, die eine BT-Funktion besitzen können etwas größer sein, als welche ohne. Wobei es hierbei in der Regel auch keinen Unterschied mehr gibt, denn BT ist in immer mehr Geräten bereits in der niedrigsten Technikstufe verbaut.
Ansonsten gibts dem Ohrenklempner nichts mehr hinzuzufügen.
cn3boj00
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Re: Versicherung während des Probetragens

#11

Beitrag von cn3boj00 »

Ich habe vor 2 Wochen ein Testgerät verloren, War mit dem Motorrad unterwegs und wollte mal schauen wie sie sich da anhören. Dann war ich an 3 Stellen, wo ich gehalten habe, Helm ab, Maske rangefummelt mit Brille und HG, dann alles wieder umgekehrt. Und plötzlich, oh schreck - eins war weg. Habs zum Glück an einem der 3 Orte wiedergefunden.
Meine nachträgliche Frage beim Aku ergab: Der hat die Geräte nicht versichert, das müsste ich machen, hat er mir aber nicht angeboten weil die Kosten nicht im Verhältnis zum Risiko stehen. Für den Verlust eines Demo-Gerätes hätte ich einen geringen Betrag tragen müssen, den er mir nicht beziffert hat.
Viele Grüße
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tobiwinkler
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Re: Versicherung während des Probetragens

#12

Beitrag von tobiwinkler »

@cn3boy00 zum Glück hast du dein HG wiedergefunden! Schade ist, dass dir dein Hörakustiker die genaue Summe nicht mitgeteilt hat, was das(Demo-/Probe-)HG beim Verlust gekostet hätte. Wäre interessant gewesen zu wissen.

Zudem hab ich auf folgender Seite (https://www.hoergeraeteversicherung-tes ... sicherung/) Seriosität kann ich nicht zu- oder absprechen!, eigentlich recht viel gelesen, was sich mit meinen bisherigen Infos deckt.
Hier heißt es auch, dass im Verlust der Kunde selber zahlen muss, leider aber auch hier keine Höhe der anfallenden kosten oder zumindest eine Marge, da bestimmt ein Unterschied von Modell zu Modell. Und zudem übernimmt die Haftpflicht nicht..

Gibt es eigentlich noch Akustiker hier im Forum (außer Akustik Alex, danke dir für deinen Erfahrungsbericht), die aus Erfahrung sprechen können, wie sich der Verlustfall für den Kunden verhält und vor allem welche Kosten hierbei auf einen Kunden zukommen?
Mukketoaster
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Re: Versicherung während des Probetragens

#13

Beitrag von Mukketoaster »

Also meiner Meinung nach handelt es sich bei sowas um einen Haftpflichtschaden. Da Du das Eigentum von jemandem anderen in deine Obhut nimmst und das verlierst, wird es ein Obhutschaden und der wird in der Regel von der Haftpflicht gezahlt.
cn3boj00
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Re: Versicherung während des Probetragens

#14

Beitrag von cn3boj00 »

Mukketoaster hat geschrieben: 4. Nov 2021, 13:55 Also meiner Meinung nach handelt es sich bei sowas um einen Haftpflichtschaden. Da Du das Eigentum von jemandem anderen in deine Obhut nimmst und das verlierst, wird es ein Obhutschaden und der wird in der Regel von der Haftpflicht gezahlt.
Die Haftpflichtversicherung zahlt da leider nichts, bei Verlust sowieso nicht und bei Beschädigung u.U. einen Zeitwert der sich aber kaum bestimmen lässt, da die Demo-Geräte schnell an Wert verlieren. Im Zweifel bei seinem Haftpflichtversicherer nachfragen. Eher wird von Versicherern der Abschluss einer Extra-Versicherung angeboten, welche diese über die Akustiker anbieten. Ob sich das lohnt kann man nur einschätzen wenn man weiß was man bezahlen müsste. Meist greift wohl eher eine Kulanz der Händler.
Viele Grüße
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svenyeng
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Re: Versicherung während des Probetragens

#15

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Wenn es wirklich so ist, das die Haftpflicht da nicht greift, dann wäre die Haftpflicht eine komplett überflüssige Versicherung.
Demnach würde die dann bei überhaupt keinem Schaden greifen.
Stell Dir vor Du leihst Dir von nem Freund ne Bohrhammer. Der geht kaputt.
Dann hast Du fremdes Eigentum beschädigt und genau dafür ist die private Haftpflichtversicherung doch da.
Aber man muss genau hinschauen, bei der LVM ist genau dieses Beispiel mit dem Leihen des Bohrhammers aufgeführt.
Diese Leistung gehört allerdings zum PlusPaket. Im PlusPaket gibts auch bis zu 3000 Euro Neuwert, wenn das betreffende Teil nicht älter als 12 Monate ist.
Das mit dem Alter bekommt man hin beim HG, denn Komissons-HGs sind ja neue HGs.

Ich empfehle mal die private Haftpflicht zu prüfen und ggf. die Versicherung zu wechseln oder eben ein PlusPaket zunehmen.
Das dürfte günstiger sein als eine extra HG Versicherung und man hat noch viele andere Dinge mit drin.A
Auch bei Versicherungen sollte Geiz nicht immer Geil sein.
Ich bin da auch jemand der grundsätzlich keine Online-Versicherungen abgeschließt.
Im Fall des Falles steht man dann dumm. Ich gehe zum Vertrauensmann vor Ort und der regelt alles für mich.

Gruß
sven
Ohrenklempner
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Re: Versicherung während des Probetragens

#16

Beitrag von Ohrenklempner »

Genau, es muss in den Versicherungsbedingungen geregelt sein. Normalerweise zahlt eine Haftpflicht bei geliehenen Sachen nicht.
Ich musste jetzt mal bei mir nachschauen, in meiner Haftpflicht wäre im Standardtarif kein Schutz für geliehene Sachen drin. Im "Exklusiv"-Baustein ist aber ausdrücklich der Verlust medizinischer Geräte enthalten.
Mukketoaster
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Re: Versicherung während des Probetragens

#17

Beitrag von Mukketoaster »

Also ich habe das schon oft erlebt, dass die HP das gezahlt hat. Allerdings lebe ich in der Schweiz, habe von Versicherungen in Deutschland keine Ahnung.

LG
M!
Dani!
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Re: Versicherung während des Probetragens

#18

Beitrag von Dani! »

svenyeng hat geschrieben: 5. Nov 2021, 14:46 Wenn es wirklich so ist, das die Haftpflicht da nicht greift, dann wäre die Haftpflicht eine komplett überflüssige Versicherung.
Ich weiß ja nicht, wofür DU eine Haftpflichtversicherung hast. ICH habe eine, um GROẞE finanzielle Schäden abdecken zu können, die ich ohne Versicherung in vertretbarer Zeit nicht abbezahlen könnte. Das betrifft Summen jenseits der 10.000€ Marke (die Selbstbeteiligung ist aber meist ohnehin viel viel niedriger).
Eine Standard-Haftpflicht Versicherung bezahlt übrigens regelmäßig NICHT, wenn eine Sache vom Schädiger in Gebrauch ist, also gerade benutzt wird. Beispielsweise Hörgeräte am Kopf getragen werden (was ja ihr Sinn ist). Wer diese während des Gebrauchs verliert (z.B. beim Abnehmen des Motorrad-Helms), der muss regelmäßig selbst für die Ersatzkosten aufkommen, falls welche in Rechnung gestellt werden. Im Prinzip trifft das auf alle geliehenen Gegenstände zu, wie Ohrenklempner es aus seiner Police bereits herausgelesen hat.
Von daher ist das schon richtig, was cn3boj00 geschrieben hat.
Es gibt natürlich auch exklusivere Verträge, die mehr Schäden abdecken. Beispielsweise an fremden Gegenständen verursachten Schäden durch eigene Kinder unter 7 Jahren (für die Eltern regelmäßig per Gesetz ohnehin nicht aufkommen müssten, es aber des Friedens Willen dennoch tun).
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
tobiwinkler
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Re: Versicherung während des Probetragens

#19

Beitrag von tobiwinkler »

Ich kann mich da auch nur nochmal wiederholen: der Verlust oder die Reparatur eines Test-Hörgerätes wird nicht von der "normalen" Haftpflichtversicherung getragen. Es sei denn, "Sachschäden an geliehenen, gemieteten und geleasten Sachen" sind explizit in den Leistungen aufgelistet und somit mitversichert. Meist sind diese Dinge nur in Premium-Tarifen mitversichert. Ergo sollte bei Unklarheiten mal in der Versicherungsunterlagen nachgeschaut werden.
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