vorzeitige Hörgeräteverordnung - wie vorgehen?

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tanjaby
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vorzeitige Hörgeräteverordnung - wie vorgehen?

#1

Beitrag von tanjaby »

Hallo zusammen,

meine Frage richtet sich vor allem (aber nicht nur!) an diejenigen von euch, die auch schon mal mit einer vorzeitigen Hörgeräteversorgung zu tun hatten:
meine jetzigen Hörgeräte, Marke unitron Moxifit, habe ich aktuell ca. 4,75 Jahre. Meine Schwerhörigkeit hat seit dem ersten Tragen dieser Hörgeräte bis jetzt insgesamt deutlich abgenommen. Dabei ist meine Schwerhörigkeit rechts stärker ausgeprägt als links: die Linie (rechtes Ohr) auf der Verordnung beginnt im Frequenzbereich bei 70dB/0,5 kHz und endet bei 85dB/6 kHz. Im Bereich Verständlichkeit beginnt die Linie bei 65dB/ 0 kHz, und endet bei 95dB/ 45 kHz. Für das linke Ohr sind die Kurven bzw. Linien auf der Verordnung minimal besser.

Mein Akustiker hat die Geräte vor kurzem neu eingestellt und meinte, dass er vor allem beim rechten Hörgerät fast schon an die Grenze gekommen ist, möglicherweise könnte er beim nächsten Mal im rechten HG ein leistungsfähigeres Teil (Mikro???) einsetzen.

Kurz danach hat mir mein HNO-Arzt eine neue Verordnung ausgestellt.

Auf Nachfrage bei der Krankenkasse, welche Unterlagen bei einer vorzeitigen Hörgeräteverordnung vorgelegt werden müssen, wurde mir nur mitgeteilt, dass ich einfach eine vorzeitige Hörgeräteverordnung beim Akustiker abgeben soll. Dieser reicht sie mit einem Kostenvorschlag ein und die Kasse prüft dann. Punkt, fertig.

Allerdings traue ich dem nicht so ganz. Meinen bisherigen Recherchen im Internet zufolge lehnen viele Kassen zunächst ab.

Ich bin bis jetzt mit diesen Hörgeräten nach einer Anpassung eine Zeitlang gut ausgekommen, allerdings wurden die Abstände bis zur nächsten Anpassung immer kürzer. Von daher möchte ich neue Hörgeräte haben, wenn möglich auch einen anderen Akustiker ausprobieren.

Meine Fragen:
1. Wer von euch weiß, wie die Krankenkassen bei vorzeitiger Hörgeräteverordnung prüfen?
2. Im Falle einer Ablehnung durch Krankenkasse: was muss ich inhaltlich beim Widerspruch beachten?

Schon mal vielen Dank für Eure Rückmeldungen! :wave: Viele Grüße, Tanja
Johannes B.
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Re: vorzeitige Hörgeräteverordnung - wie vorgehen?

#2

Beitrag von Johannes B. »

moin Tanja,
also bei einer Hörverschlechterung, welche mit deinen aktuellen Hörgeräten nicht mehr auszugleichen ist, hast du einen Anspruch auf neue Hörgeräteversorgung.
Nachzulesen in § 31 der verbindlichen Hilfsmittelrichtlinie (HilfsM-RL)

Wortlaut:
§ 31 Wiederverordnung
1 Die Wiederverordnung von Hörgeräten vor Ablauf von fünf Jahren bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sowie vor Ablauf von sechs Jahren bei Erwachsenen bedarf einer besonderen Begründung.
2 Ein medizinischer Grund kann z. B. die fortschreitende Hörverschlechterung sein.
3 Technische Gründe ergeben sich aus dem Gerätezustandsbericht.

Freundliche Grüße
Johannes B.
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe" :sm(89):
tanjaby
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Re: vorzeitige Hörgeräteverordnung - wie vorgehen?

#3

Beitrag von tanjaby »

Hallo Johannes, vielen Dank für die schnelle Antwort. Gut zu wissen, wo man in den Gesetzen nachlesen muss...

Viele Grüße, Tanja
svenyeng
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Re: vorzeitige Hörgeräteverordnung - wie vorgehen?

#4

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Wenn die HGs verloren wurden, zahlen die Krankenkasse auch wieder ihren Zuschuss vor Ablauf der 6 Monate.
Aber an sich gibts es keine Problem, wenn klar ist, das die HGs nicht mehr ausreichen von der Leistung her.

Gruß
sven
Akustik Alex
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Re: vorzeitige Hörgeräteverordnung - wie vorgehen?

#5

Beitrag von Akustik Alex »

Hey Tanja,

bei Verlust oder gravierender Hörverschlechterung ist das alles richtig, die Kasse zahlt aber nicht vorab, wenn die aktuellen Geräte nachjustierbar sind. Übrigens zahlen VdeK-Kassen teilweise auch nach sechs Jahren momentan schlicht keine Nachversorgungen. Wenn du also ein Ex-Hörer-Geräte hast, hast du keinen Anspruch auf eine vorzeitige Wiederversorgung, weil der Ex-Hörer entsprechend deines Hörverlustes gegen einen stärkeren getauscht werden kann. Du schriebst bei deinen Angaben etwas von 0kHz und 45Khz. Beides wird weder beim HNO noch beim Akustiker gemessen. Daher kann ich dir Hörkurve nicht ganz nachvollziehen. Bei 95dB (egal welche Frequenz) ist ein Ex-Hörer-Gerät aber prinzipiell noch justierbar. HNOs haben von Hörgeräten aber leider keine Ahnung (das ist leider Fakt).

Besten Gruß,
Alex
Johannes B.
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Re: vorzeitige Hörgeräteverordnung - wie vorgehen?

#6

Beitrag von Johannes B. »

ähm, Entschuldigung:

wo steht das, dass Krankenkassen bei Verlust Neuversorgung bezahlen?
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe" :sm(89):
muggel
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Re: vorzeitige Hörgeräteverordnung - wie vorgehen?

#7

Beitrag von muggel »

SGB IV §33
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tanjaby
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Re: vorzeitige Hörgeräteverordnung - wie vorgehen?

#8

Beitrag von tanjaby »

Hallo Alex,

danke für deine Antwort. Was meinst du mit Ex-Hörer-Geräte?

Was deine Frage zu meiner Hörkurve betrifft, so wusste ich mir nicht anders zu helfen als diese Angaben zu machen. Aber vielleicht hilft dir ein Foto meiner Hörverordnung weiter? Ich habe es in den Anhang gestellt, hoffe, die Datei kann geöffnet werden.

Ich werde jetzt den Akustiker fragen, ob der Austausch des beschriebenen Teils im Hörgerät prinzipiell möglich ist.

Viele Grüße, auch an muggel und Johannes B. für ihre Beiträge bzw. Frage :yes:
Dateianhänge
HGV November 2021 - tanjaby.7z
(279.4 KiB) 168-mal heruntergeladen
muggel
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Re: vorzeitige Hörgeräteverordnung - wie vorgehen?

#9

Beitrag von muggel »

Hallo,
die Verständlichkeit ist keine Hz-Angabe, sondern eine %-Angabe. Du Verstehst bei 65 dB 0% der Einsilber, bei 95 dB 50% der Einsilber rechts. Das ist nicht wirklich viel. Vielleicht kann man mit anderen HGs da noch bessere Werte erreichen, wenn nicht, dann würde ich eine Voruntersuchung zwecks CI in einer Klinik anvisieren.
Links ist es da deutlich besser, da erreichst du immerhin ein Sprachverstehen von 90% bei 95dB.
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Johannes B.
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Re: vorzeitige Hörgeräteverordnung - wie vorgehen?

#10

Beitrag von Johannes B. »

muggel hat geschrieben: 18. Nov 2021, 10:10SGB IV §33
bitte entschuldige, Miriam,
weder in dem von dir genannten Paragrafen, noch im § 33 SGB V finde ich, dass kostenfrei Ersatz bei Verlust geleistet werden muss.
Im Gegenteil:
Ich finde bei entsprechender Recherche im Netz genau die Hinweise, dass das nicht der Fall sei.

Freundliche Grüße
Johannes B.
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muggel
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Re: vorzeitige Hörgeräteverordnung - wie vorgehen?

#11

Beitrag von muggel »

entschuldige, ich meinte natürlich SGB V, nicht IV. Dieser lautet:
(1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen sind. Die Hilfsmittel müssen mindestens die im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 Absatz 2 festgelegten Anforderungen an die Qualität der Versorgung und der Produkte erfüllen, soweit sie im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 Absatz 1 gelistet oder von den dort genannten Produktgruppen erfasst sind. Der Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln zum Behinderungsausgleich hängt bei stationärer Pflege nicht davon ab, in welchem Umfang eine Teilhabe am Leben der Gemeinschaft noch möglich ist; die Pflicht der stationären Pflegeeinrichtungen zur Vorhaltung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, die für den üblichen Pflegebetrieb jeweils notwendig sind, bleibt hiervon unberührt. Für nicht durch Satz 1 ausgeschlossene Hilfsmittel bleibt § 92 Abs. 1 unberührt. Der Anspruch umfasst auch zusätzlich zur Bereitstellung des Hilfsmittels zu erbringende, notwendige Leistungen wie die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln, die Ausbildung in ihrem Gebrauch und, soweit zum Schutz der Versicherten vor unvertretbaren gesundheitlichen Risiken erforderlich, die nach dem Stand der Technik zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und der technischen Sicherheit notwendigen Wartungen und technischen Kontrollen.
...rot durch mich....
Kostenfrei... wurde nie gefragt. Fakt ist, dass bei Verlust die Krankenkasse den so genannten Festbetrag zahlt. Verliert man Hörgeräte mit einer Zuzahlung, dann fällt diese (erneut) an.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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Johannes B.
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Re: vorzeitige Hörgeräteverordnung - wie vorgehen?

#12

Beitrag von Johannes B. »

@muggel,
bitte entschuldige mein weiters insitieren:
wo steht, dass die Krankenkasse bei Verlust den Festbetrag leisten muss?
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Akustik Alex
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Re: vorzeitige Hörgeräteverordnung - wie vorgehen?

#13

Beitrag von Akustik Alex »

Johannes B. hat geschrieben: 18. Nov 2021, 09:38 ähm, Entschuldigung:

wo steht das, dass Krankenkassen bei Verlust Neuversorgung bezahlen?
Versicherte haben Anspruch auf eine Versorgung. Abgesehen vom §33 (1) SGB V, gibt es auch ein Rechtsurteil vom Landesgericht Bayern (Aktenzeichen L 15 VJ 2/02), in dem sogar die Häufigkeit des Verlustes als irrelevant erklärt wurde.

https://infohrmationen.blogspot.com/202 ... loren.html
Johannes B.
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Re: vorzeitige Hörgeräteverordnung - wie vorgehen?

#14

Beitrag von Johannes B. »

lieber Alex,
gerade du warst es doch, der darauf hinwies, dass die vdek bereits beginnt, sogar die Regelversorgung in Frage zu stellen.
Warum sollte sich also eine allgemeine Neuversorgungspflicht nach Verlust aus einer Einzelfallentscheidung eines Landgerichtes ergeben, wenn die Krankenkasse es nicht will?

Freundliche Grüße
Johannes B.

PS:
ich schreibe dieses in Kenntnis von den Ausführungen von Domik - @Dani! - der ja auch nicht müde wird, die Ausnahmen als Regel darzustellen ;-)
Zuletzt geändert von Johannes B. am 18. Nov 2021, 12:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Akustik Alex
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Re: vorzeitige Hörgeräteverordnung - wie vorgehen?

#15

Beitrag von Akustik Alex »

tanjaby hat geschrieben: 18. Nov 2021, 10:27 Hallo Alex,

danke für deine Antwort. Was meinst du mit Ex-Hörer-Geräte?

Was deine Frage zu meiner Hörkurve betrifft, so wusste ich mir nicht anders zu helfen als diese Angaben zu machen. Aber vielleicht hilft dir ein Foto meiner Hörverordnung weiter? Ich habe es in den Anhang gestellt, hoffe, die Datei kann geöffnet werden.

Ich werde jetzt den Akustiker fragen, ob der Austausch des beschriebenen Teils im Hörgerät prinzipiell möglich ist.

Viele Grüße, auch an muggel und Johannes B. für ihre Beiträge bzw. Frage :yes:
Hey Tanja,
das sind Geräte, bei denen der Lautsprecher im Ohr, das eigentliche Hörgerät aber hinter dem Ohr sitzt. Die sind nahezu an jeden Hörverlust anpassbar, daher ist eine vorzeitige Wiederversorgung meist ausgeschlossen. Ich glaube, dass bei den schriftlichen Angaben deiner Hörkurve Tippfehler drin sind ;) Ein Mensch hört nur bis maximal 20kHz deswegen machen 45kHz keinen Sinn, vielleicht sollten es aber 4,5kHz sein? Um den Fall der Hörverschlechterung prüfen zu können, müsste ich ein Audiogramm aus der Zeit der damaligen Versorgung und ein aktuelles haben. Zudem die genaue Bezeichnung der Hörgeräte. Prinzipiell ist aber alles reparabel. Wenn du bei deinen Geräten selbst etwas zugezahlt hast, musst du das ggf. bei einer Reparatur allerdings auch.

Besten Gruß,
Alex
Akustik Alex
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Re: vorzeitige Hörgeräteverordnung - wie vorgehen?

#16

Beitrag von Akustik Alex »

Johannes B. hat geschrieben: 18. Nov 2021, 12:17 lieber Alex,
gerade du warst es doch, der darauf hinwies, dass die vdek bereits beginnt, sogar die Regelversorgung in Frage zu stellen.
Warum sollte sich also eine allgemeine Versorgungspflicht aus einem Einzelfallurteil eines Landgerichtes ergeben, wenn die Krankenkasse es nicht will?

Freundliche Grüße
Johannes B.

PS:
ich schreibe dieses in Kenntnis von den Ausführungen von Domik - @Dani! - der ja auch nicht müde wird, die Ausnahmen als Regel darzustellen ;-)
Das sind zwei paar Schuh. Bei den VdEks haben die Versicherten ja bereits Geräte. Im Verlustfall ist man aber komplett unversorgt. Es heißt ja nur "Anspruch auf eine Versorgung". Den kann ja nur haben, wer keine Geräte hat.
Johannes B.
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Re: vorzeitige Hörgeräteverordnung - wie vorgehen?

#17

Beitrag von Johannes B. »

ok, aus deiner Rechtsauffassung lässt sich ableiten:
wer eidesstattlich versichert: "meine Hörgeräte sind weg" hat Anspruch auf Neuversorgung.
Worauf gründet sich deine Rechtsauffassung?
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe" :sm(89):
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Re: vorzeitige Hörgeräteverordnung - wie vorgehen?

#18

Beitrag von akopti »

Hier wird ein Threat gekapert und in eine vom Threatsteller unerwünschte Richtung gedreht.
Bitte unterlassen.

Ein Moderator
Akustik Alex
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Re: vorzeitige Hörgeräteverordnung - wie vorgehen?

#19

Beitrag von Akustik Alex »

Das habe ich doch in Post #13 grade geschrieben. Außerdem steht das zusätzlich in den Versorgungsverträgen. Also:

- §33 (1) SGB V
- Urteil (Aktenzeichen L 15 VJ 2/02)
- Versorgungsverträge

Ich hab den Artikel zwar verlinkt, aber ich kann es hier gern auch nochmal zitieren:

§33 SGB V:
"(1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, [...]"

Urteil:
"Auch bei Unbrauchbarkeit oder Verlust eines Hilfsmittels hat der Berechtigte Anspruch auf Instandsetzung und Ersatz, wenn die Unbrauchbarkeit oder der Verlust nicht auf Missbrauch, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Berechtigten oder Leistungsempfängers zurückzuführen ist"

Versorgungsvertrag (Bsp. der AOK BaWü §5 (7)):
"Eine vorzeitige Wiederversorgung ist vor der Versorgung durch den Leistungserbringer schriftlich zu
begründen und zwecks Zustimmung bei der AOK Baden-Württemberg einzureichen. Eine vorzeitige
Wiederversorgung kann z.B. in folgenden Fällen in Betracht kommen:
- Verlust des Hörsystems,
- Beschädigung des Hörsystems durch äußere Einwirkung, soweit eine Reparatur unwirtschaftlich
ist, oder
- Verringerung des maximalen Verstehenswertes für Einsilber (dBopt) um 15 Prozentpunkte bzw.
Verschiebung zu höheren Pegeln um mehr als 15 dB im Sprachaudiogramm (gemessen ohne
Hörsystem über Kopfhörer).

In diesen Fällen beginnt ein neuer Versorgungszeitraum."


Bis hierhin ist es ja noch themenrelevant ;)
Ohrenklempner
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Re: vorzeitige Hörgeräteverordnung - wie vorgehen?

#20

Beitrag von Ohrenklempner »

tanjaby hat geschrieben: Auf Nachfrage bei der Krankenkasse, welche Unterlagen bei einer vorzeitigen Hörgeräteverordnung vorgelegt werden müssen, wurde mir nur mitgeteilt, dass ich einfach eine vorzeitige Hörgeräteverordnung beim Akustiker abgeben soll. Dieser reicht sie mit einem Kostenvorschlag ein und die Kasse prüft dann. Punkt, fertig.

Allerdings traue ich dem nicht so ganz. Meinen bisherigen Recherchen im Internet zufolge lehnen viele Kassen zunächst ab.

(...)

1. Wer von euch weiß, wie die Krankenkassen bei vorzeitiger Hörgeräteverordnung prüfen?
2. Im Falle einer Ablehnung durch Krankenkasse: was muss ich inhaltlich beim Widerspruch beachten?
Wie es der Zufall will, bearbeite ich gerade zwei vorzeitige Versorgungen aufgrund einer Hörverschlechterung. ;)

Es ist aber genau so, wie die KK dir gesagt hat: Verordnung beim Hörakustiker abgeben, der reicht dann einen Kostenvoranschlag ein.
Maßgeblich für eine erneute Kostenübernahme ist, dass sich der Hörverlust für Zahlen mindestens 10-15 dB verschlechtert hat. Der Hörverlust für Zahlen ist im Sprachaudiogramm auf der mittleren senkrechten Linie mit dem Kreuzchen markiert: Rechts ca. 65dB, links ca. 45dB.
Einfach vom Akustiker mal einreichen lassen und abwarten, was passiert.

Bei Verlust ist es ähnlich, da wird vom HNO eine Verordnung benötigt, die den Verlust bescheinigt. Zusätzlich braucht's eine Verlusterklärung des Versicherten.
svenyeng
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Re: vorzeitige Hörgeräteverordnung - wie vorgehen?

#21

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
wer eidesstattlich versichert: "meine Hörgeräte sind weg" hat Anspruch auf Neuversorgung.
Falsch, man muss gar nichts Eidesstattlich versichern.
Es reicht wenn man zum Akustiker geht und sagt das man die HGs verloren hat.
Der Akustiker regelt das mit der KK dann.

Gruß
sven
akufrank59
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Re: vorzeitige Hörgeräteverordnung - wie vorgehen?

#22

Beitrag von akufrank59 »

Hi Sven !

Sehr richtig ! Es geht auch ohne Beschwören. Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen aber eine "formlose Verlusterklärung" des Versicherten, aus der sich der Hergang des Verlustes nachvollziehen lässt.

Es ist übrigens nicht Schuld des Akustiker und sogar dessen Einfluss entzogen, dass einige Krankenkassen sich beim Verlustersatz "bockbeinig" stellen.
Ich selbst habe schon seit Monaten einen Fall bei der IKK Südwest auf dem Tisch liegen, welche sich beharrlich weigert, das geschriebene Recht anzuwenden. Tragischerweise ist die Kundin eine "ängstliche" und klagt nicht. Sie kauft demnächst das verlorene Kassenmodell selbst :(

Was ist an SGB V, § 33, Absatz 1, Satz 5, nicht zu verstehen ??? :roll:

fragt sich
Frank
Johannes B.
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Re: vorzeitige Hörgeräteverordnung - wie vorgehen?

#23

Beitrag von Johannes B. »

akufrank59 hat geschrieben: 18. Nov 2021, 14:49 Was ist an SGB V, § 33, Absatz 1, Satz 5, nicht zu verstehen ??? :roll:

fragt sich
Frank
nun, es soll inzwischen ja Krankenkassen geben, die nicht einmal mehr "Regelversorgungszeitraum" verstehen wollen. Solche Krankenkassen könnten auch den Satz 5 "... Instandsetzung und Ersatzbeschaffung..." derart verstehen wollen, dass Ersatzbeschaffung nur in den Fällen gemeint ist, in denen die Instandsetzung unwirtschaftlich wäre ;-)

Freundliche Grüße
Johannes B.
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Re: vorzeitige Hörgeräteverordnung - wie vorgehen?

#24

Beitrag von akufrank59 »

Hi Johannes !

Ja, gebe ich zu ! Aber die "Ersatzbeschaffung" ist sowohl für den Reparatur-Unmöglichkeitsfall, als auch für den Verlust-Ersatzfall zu sehen.
Die "Anwandlungen" bestimmter Krankenkassen sind hier lediglich "Hausrecht", sprich jene Kassen haben das Recht in ihre eigenen Hände genommen, solange,
bis es ihnen durch die Gerichte wieder aus denselben geschlagen werden wird.

Bis zu jenem fernen Zeitpunkt erhoffen sie Ersparnis. :?

Just my two cents :69:
akopti
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Re: vorzeitige Hörgeräteverordnung - wie vorgehen?

#25

Beitrag von akopti »

Ich fasse hier mal zusammen:

vorzeitige Nachversorgung
1.) Der Hörverlust hat sich um mehr wie 10-15 dB verschlechtert, so dass sich die Hörgeräte nicht mehr nachstellen lassen oder mit einem anderen Hörer anpassen lassen.
Dann benötigt man ein HNO-Rezept mit dem Vermerk, dass die vorhandenen Hörgeräte nicht mehr ausreichend sind.
Der Akustiker reicht die Unterlagen bei der Kasse ein und die Kasse prüft die Notwendigkeit.
2.) Das oder die Hörgeräte werden verloren. Auch hier wird ein HNO-Rezept benötigt, mit dem Vermerk Hörgeräte verloren.
Der Akustiker reicht das Rezept mit einer schriftlichen Verlusterklärung zur Krankenkasse ein und diese prüft den Vorgang.
Gesperrt