Auswertung

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Heike12
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3

Auswertung

#1

Beitrag von Heike12 »

Hallo, Heike 12 ich sollte ja mal mein sprach test reinsetzen, kurz zu mir, habe seit 2019 rechts ein Hörgerät, und seit Oktober 2021 auch eins Links, habe mich schon öfters mit sprachtest beschäftigt komme damit nicht klar kann mir einer von helfen, Dankeschön
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Mukketoaster
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Re: Auswertung

#2

Beitrag von Mukketoaster »

Du hast auf dem linken Ohr 80% Sprachverstehen, bei einem Lautstärkepegel von 100dB.
Ohrenklempner
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Re: Auswertung

#3

Beitrag von Ohrenklempner »

Jupp... auf der senkrechten Achse im Sprachaudiogramm kann man den Schallpegel ablesen – je weiter unten, desto lauter. 65dB entspricht normaler Sprachlautstärke. Auf der waagerechten Achse ist die Verstehensquote aufgezeichnet. Bei 65dB hast du 10% der Wörter verstanden, bei 80dB 30% und so weiter.
Das "W" an der Kurve bezeichnet einsilbige Wörter, das "Z" steht für Zahlwörter (Mehrsilber).
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... :geek:

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten – Grüßli an die Schwiz! :wave: – fragen Sie Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
Randolf
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Re: Auswertung

#4

Beitrag von Randolf »

Das kannst du doch einreichen.
Heike12
Beiträge: 10
Registriert: 27. Feb 2022, 14:13
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Re: Auswertung

#5

Beitrag von Heike12 »

Danke für die Erläuterung
Heike12
Beiträge: 10
Registriert: 27. Feb 2022, 14:13
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Re: Auswertung

#6

Beitrag von Heike12 »

Verschlimmerungsantrag wurde abgelehnt, Grund keine Veränderung nur das ich jetzt auch links 1 Hörgerät trage
muggel
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Re: Auswertung

#7

Beitrag von muggel »

Was genau willst du denn wissen?
Nach dem Audiogramm steht nichts zum Hörverlust rechts, sondern nur links.
Wenn ich das bzgl. GdB Berechnung (VersMedV) als Grundlage nehme, dann hast du ein Hörverlust von 60% auf dem linken Ohr. Allerdings genügt das nicht den Anforderungen des Amtes, da hier der Einsilberwert bei 60 dB fehlt.

Wenn das Amt dieses Audiogramm bekommt, dann muss es davon ausgehen, dass du rechts normalhörend bist (da keine Werte eingetragen sind). Das würde ein Gesamt-GdB von 10 ergeben.
Ist es das, was du wissen wolltest?
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Heike12
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Re: Auswertung

#8

Beitrag von Heike12 »

Das stimmt da steht nichts von rechts, da habe ich schon 1 Hörgerät, seit 2019, und seit links habe ich seit 2021 Oktober eins, diesen spach test, habe bei den Verschlimmerungs Antrag auch die VO mit reingelegt in Kopie und da steht ja drauf VO für ein 2 Hörgerät links, da müssten sie es ja eigentlich wissen .Das ich schon eins habe.
muggel
Beiträge: 1634
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Re: Auswertung

#9

Beitrag von muggel »

naja.. wenn du kein Audiogramm für beide Ohren eingereicht hast, woher soll ein Amt dann wissen, wie gut / schlecht du hörst??? Denn Hörgerät sagt ja erst mal nur, dass du schwerhörig bist, aber nicht wie stark.
Wenn, dann sollte man ein vollständiges Audiogramm (Tonaudiogramm, Sprachaudiogramme) von BEIDEN Ohren einreichen.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Dani!
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Wohnort: Landkreis München

Re: Auswertung

#10

Beitrag von Dani! »

Das Amt denkt nicht. Das Amt entscheidet nach Aktenlage. Werden keine Akten beigegfügt oder an den zuständigen Arzt verwiesen, dann fällt auch dad Ergebnis nicht wunschgemäß aus.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
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