Also ich bin mittlerweile recht fit im Widerspruchsverfahren! Also konsequent(, wenn man eine gute Begründung für ein hilfsmittel hat und es nicht einfach nur will, weil alle anderen es auch haben,) Widerspruch gegen eine Ablehnung einlegen und auch wenn es wieder abgelehnt wird erneut einlegen! Der Hilfsmittelkatalog ist nämlich kein Ausschlußkatalog sondern es handelt sich um >Anhaltspunkte! Also alles, was drinsteht ist bei Begründung sicher genehmigungsfähig, alles andere: je nachdem!
Beispiel: wir haben als Claudia noch klein war und spätestens alle 3 Monate im Krankenhaus lag wegen Lungenentzündungen eine elektrische Zahnbürste als Vibrationsgerät für die Lunge beantragt (wird mit Polsterwatte und Stülpa) umwickelt. Vibrationsgeräte sind genehmigungsfähig! Aber wurde natzürlich erstmal abgelehnt, weil nicht im Hilfsmittelkatalog und außerdem gibts bei der Kasse so Dinger: Ich hab dann meine Motte, damals 1 1/4 Jahre alt und ca. 5 kg schwer zur KK mitgenommen und gefragt, ob ich sie wirklich mit einem handelsüblichen Vibrationsgerät (ca. Größe wie ein Bügeleisen!) erschlagen solle. Komisch, als ich dann noch die Begründung, von der Kikli unterschrieben mitbrachte, dass die dort für die Minis auch eine elektrische mit Polsterwatte umwickelte Zahnbürste nehmen, gings ganz einfach.
atte jetzt nix mit Hören zu tun, aber es läuft immer so ab.
FM- Anlage ist übrigens Sache der KK genau wie Hörgeräte! Digitale HG können für Kinder auch komplett übernommen werden, wenn andere HG nachweislich nicht den gleichen Effekt haben, denn der Spracherwerb ist gottseidank eine echte Begründung!
Bei Spätertaubten ist es "nur" eine Komfortversorgung, da sich Erwachsene ja eher was "zusammenreimen" können.
2. In Baden-Württemberg gibt es übrigens Richtlinien, in welchen Ämter zu antworten haben!
Inzwischen telefoniere ich auch nicht mehr mit den Sachbearbeitern, sondern schicke Post: Man hat immer den beweis, wann was gelaufen ist.
Am einfachsten ist es, bei Anträgen gleich das Erinnerungsschreiben vorzubereiten: Ich erinnere an mein Schreiben vom....bzgl.
alle 2 Wochen so ein Schreiben wirkt wahre Wunder und ist total höflich. Beim 2. Schreiben steht natürlich: Ich erinnere an meine Schreiben vom... und vom.... Ich erwarte ihre Nachricht bis zum...andernfalls sehe ich mich gezwungen, weitere Schritte einzuleiten (oder: mich an höherer Stelle zu beschweren)
Wirkt wahre Wunder und geht immer sehr flott!!
![Wink ;)](./images/smilies/icon_e_wink.gif)