Kostenübernahme Eingliederungshilfe

Antworten
Klausjürgen
Beiträge: 12
Registriert: 10. Jul 2002, 10:11
21
Wohnort: 86399 Bobingen

Kostenübernahme Eingliederungshilfe

#1

Beitrag von Klausjürgen »

Hallo,
allgemein ist zu sagen, dass wir noch nie
Kosten z. B. f. digit. Hörgeräte, auditiv-verbale Therapien, FM-Anlage, Trockenkissen, Blitzwecker, Reittherapie etc. genehmigt bekommen haben. Die TKK-Bayern hatte alles bis in letzter Wiederspruchsinstanz abgelehnt. Jetzt bei IKK Hamburg scheint es besser zu sein. Auch VDK meinte, dass wir auch vor dem Sozialgericht unterliegen würden. Habe in 1 Stunde ein Telefonat mit selbstfinanzierten Rechtsanwalt und werde dann weiter berichten. Es geht jetzt um die Ablehnung der Kostenübernahme über Eingliederungshilfe. Wir hatten-auch nicht anders als andere-diese in Vorfeld beantragt-allerdings mit dem Fehler, dass
wir die Kosten überwiesen hatten und mußten.
Später mehr

Gruß
Klausjürgen :mad:
Klausjürgen
Beiträge: 12
Registriert: 10. Jul 2002, 10:11
21
Wohnort: 86399 Bobingen

Re: Kostenübernahme Eingliederungshilfe

#2

Beitrag von Klausjürgen »

Hallo,
nach dem ich 1 Stunde meinen Frust, Tatsachen, Tipps usw. heruntergeschrieben hatte und dann ein Emoticon anklicken wollte war mein ganzer Text weg. Jetzt habe ich keine Zeit und Lust mehr. Werde es aber künftig schlauer machen und den Text im Schreibprogramm vorbereiten und dann nur noch hineinkopieren.
Bis bald
Klausjürgen
Gudrun
Beiträge: 805
Registriert: 9. Jul 2002, 23:22
21

Re: Kostenübernahme Eingliederungshilfe

#3

Beitrag von Gudrun »

Ah, das ist ja Mist! Sowas kenn' ich auch (sowohl das mit der Kostenübernahme als auch das mit dem Schreiben von Texten, die dann plötzlich ins Nirwana verschwinden). Vor ca. 15 Jahren ließ ich mein Faxgerät vom Sozialamt finanzieren, aber da war es noch eher kein alltägliches Kommunikationsmittel. Wie es heute ist, weiß ich nicht.
[size=small]

[Editiert von Gudrun am: Mittwoch, Juli 10, 2002 @ 11:00 AM][/size]
Klausjürgen
Beiträge: 12
Registriert: 10. Jul 2002, 10:11
21
Wohnort: 86399 Bobingen

Re: Kostenübernahme Eingliederungshilfe

#4

Beitrag von Klausjürgen »

Hallo Gudrun,
durch Kontakt mit anderen Eltern, die auch bei Integrare/Porta Westfalica waren, habe ich erfahren, dass heute wohl kein Fax mehr bezahlt wird, da es mittlerweile zur Standardausrüstung gehört.

Klausjürgen
Klausjürgen
Beiträge: 12
Registriert: 10. Jul 2002, 10:11
21
Wohnort: 86399 Bobingen

Re: Kostenübernahme Eingliederungshilfe

#5

Beitrag von Klausjürgen »

Hallo,
neuer Versuch.
Ich habe mit dem RA gesprochen. Es geht nie um das Wohl des Kindes,
sondern wie können nachweislich Bedürftige durch Spitzfindigkeiten, Fangfragen, Gesetzeslücken und juristische Verdrehungen von Leistungen ausgeschlossen werden.
Jahrelanges Prozessieren ist mittlerweile an der Tagesordnung mit dem Hintergrund, dass durch das Verschleppen keine Leistungen mehr zu bezahlen sind. Auch unser wohlwollendes Schreiben wird uns Kopf und Kragen kosten. Man darf nie einen Antrag vor einer Anmeldung stellen, dies ist zwar unrealistisch, aber man ist auf das Wohlwollen des Sachbearbeiters angewiesen, zumal man diesen nicht bestechen möchte oder kann. Es wird leider darauf gesetzt, dass sich Verfahren jahrelang hinziehen. Was nützen unsere hörgeschädigten Kinder z. B. med. notwendige Therapien oder Hilfsmittel, wenn sich die Kostenträger um die Übernahme der Kosten drücken und langwierige Verfahren nötig sind, wenn dann die neuronale Hörbahnreifung nicht mehr stattfinden kann, weil es zu spät ist. Man merkt tagtäglich die Diskriminierung der Behinderten auch in diesem Bereich und dass das Gesundheits- und Sozialwesen für die bedürftigen sowieso nichts nützt.
Also es ist bei einem Antrag stets ein Zusatz anzufügen: „vorbehaltlich Genehmigung durch den Kostenträger“. Ich weiß es macht keinen Sinn, denn wenn du nicht zusagst und die Anmeldung zahlst, dann wird dein Platz eben an jemand anderen vergeben…..
Also sind wir wieder am Anfang und haben gar nichts erreicht…
Wir haben auch u. a. keinen Kindergartenplatz bekommen, obwohl wir einen gesetzl. Anspruch darauf haben. Aber es nützt nicht dagegen zu klagen, da Alina keinen Kindergartenplatz mehr braucht, bis das Verfahren in ca. 3 Jahren abgeschlossen ist. Bis zum Alter v. 5 ½ Jahren wurde Alina abgelehnt, wegen Platzmangel und weil ein hörgeschädigtes Kind nicht in die Gruppe von normalhörenden Kindern passen würde.
Aber wenn wir aufgeben wird es auch nicht besser.
liebe Grüße
Klausjürgen mit Alina 5 ½, 1 CI,1 Hörgerät
Ulli
Beiträge: 46
Registriert: 10. Jul 2002, 12:33
21
Wohnort: Münster

Re: Kostenübernahme Eingliederungshilfe

#6

Beitrag von Ulli »

Puuuh, ist das bitter.
Mir fällt zunächst nichts anderes ein, als dir/euch ganz viel Kraft, Motivation und Erfolg für die weiteren Vorgehen zu wünschen. Dagegen lief bei uns bisher alles "wie am Schnürchen".
Lieben Gruß
Ulli
Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden.
Nina M.
Beiträge: 1525
Registriert: 9. Jul 2002, 22:18
21
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet

Re: Kostenübernahme Eingliederungshilfe

#7

Beitrag von Nina M. »

Mein Gott, ich denke wir haben einen "Rechtsstaat"...

Im neuen Bundesgleichstellungsgesetz oder im SGB IX gibt es einen neuen Absatz oder §, der besagt, dass in einer ganz bestimmten befristeten Zeit über einen Antrag entschieden werden muss! So muss z.B. der Kostenträger innerhalb von 2 Wochen entscheiden ob er zuständig ist oder nicht.
Ich suche den genauen Wortlaut noch, überlege aber das zukünftig jedem meiner Anträge anzufügen, weil ich es auch leid bin immer ewig auf Antworten zu warten...

Das mit dem Kindergartenplatz ist ja auch der totale Hammer...

Ich wünsche euch ganz viel Glück und Erfolg für die Zukunft...

Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
Klausjürgen
Beiträge: 12
Registriert: 10. Jul 2002, 10:11
21
Wohnort: 86399 Bobingen

Re: Kostenübernahme Eingliederungshilfe

#8

Beitrag von Klausjürgen »

Hallo Nina,
mit der 2 wöchigen Frist - es ist dummerweise keine richtige Entscheidungsfrist, sondern nur eine Antwort oder Verweisfrist - aber diese Frist ist bei Eingliederungshilfe ausdrücklich ausgeschlossen.
Stell dir vor, ich hatte vor Beginn der Maßnahme angerufen und nachgefragt, und was bekam ich als Antwort? "Der ehemaliger Sachbearbeiter ist in Rente
deshalb ist der Antrag liegengeblieben. Ach da liegt er ja, wird sowieso abgelehnt werden, weden's schon sehen."
Also bin ich zur Maßnahme gefahren und auf den Kosten sitzen geblieben. Übrigens dieses A. von Sachbearbeiter redet jeden schwach an, werde mich jedoch, wie eine Bekannte auch, an höherer Stelle über den Herrn M. beschweren.

Klausjürgen
Nina M.
Beiträge: 1525
Registriert: 9. Jul 2002, 22:18
21
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet

Re: Kostenübernahme Eingliederungshilfe

#9

Beitrag von Nina M. »

Man... ich muss sagen das verschlägt mir die Sprache... es kann doch nicht angehen, dass die Behörden dermaßen mit einem umspringen können.
Hast du mal im Schwerhörigen-Netz Pinboard nachgeschaut, da haben glaube ich mal einige Leute berichtet, dass sie auch schon geklagt haben, wegen solcher dummen Anträge.

Natürlich ist das alles eine Riesen-Schweinerei, vor allem weil es zeitlich alles so total verzögert wird, dass wie du schon sagtest die Maßnahmen dann eh schon vorbei sind...

Hast du mal überlegt das öffentlich zu machen? Über den DSB oder eine regionale Zeitung vielleicht???

Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
Bettina Hennig

Re: Kostenübernahme Eingliederungshilfe

#10

Beitrag von Bettina Hennig »

Hallo KlausJürgen,

seid diesen Monat werden überall Servicestellen eingerichtet.
Erkundige dich wo diese bei euch eingericht wurde, hier bei uns in der AOK-Stelle, ob das so ein günstiger Platz ist naja, ich weiß nicht :ooh: .
Ansonsten zählt die 2 Wochenfrist auch sehr wohl bei der Eingliederungshilfe. Ich habe letztes Jahr mit Uwe das SGB ausgearbeitet und die wichtigstens Änderungen für Eltern behinderter Kinder heraus gearbeitet. Die Frist macht sehr wohl Sinn, es ist schließlich ein Unterschied ob du auch wenn es eine Ablehnung ist, mit Abmahnung an zb Kasse in 4 oder 10 Wochen vor dir hast.Nachlesen kannst du das SGB auf meiner Homepage oder aber auch bei http://www.besondere-kinder.de
Lieben Gruß Bettina
rhae
Site Admin
Beiträge: 1718
Registriert: 8. Jul 2002, 21:52
21
Wohnort: Bruchsal
Kontaktdaten:

Re: Kostenübernahme Eingliederungshilfe

#11

Beitrag von rhae »

Hallo,

kann mir mal jemand erklären was unter "Eingliederungshilfe" zu verstehen ist? Dann würde ich die ganze Diskussion wohl besser verstehen (und vermutlich viele andere auch).

Viele Grüße Ralph :ooh:
Bettina Hennig

Re: Kostenübernahme Eingliederungshilfe

#12

Beitrag von Bettina Hennig »

Hallo,

Eingliederungshilfe ist dem §39 zugeordnet.Sie greift zum Beispiel für Kosten wie Zivibegleitung, FED-Stunden, Hilfsmittel für die die Kasse nicht zu ständig ist usw.
Dieser §§ soll für die Eingliederung behinderter Menschen garantieren bzw. umsetzen.
Lieben Gruß Bettina
Nina M.
Beiträge: 1525
Registriert: 9. Jul 2002, 22:18
21
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet

Re: Kostenübernahme Eingliederungshilfe

#13

Beitrag von Nina M. »

Hi Ralph,

man kann auch z.B. Eingliederungshilfe während des Studiums beantragen, also für Mitschreibekräfte, Dolmis oder ähnliches.

Wie Bettina schon richtig schrieb ist das alles im SGB IX und ich glaube auch nochmal im neuen BGG verankert.

Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
Birgit
Beiträge: 785
Registriert: 17. Jul 2002, 19:01
21
Wohnort: Baden-Württemberg

Re: Kostenübernahme Eingliederungshilfe

#14

Beitrag von Birgit »

Also ich bin mittlerweile recht fit im Widerspruchsverfahren! Also konsequent(, wenn man eine gute Begründung für ein hilfsmittel hat und es nicht einfach nur will, weil alle anderen es auch haben,) Widerspruch gegen eine Ablehnung einlegen und auch wenn es wieder abgelehnt wird erneut einlegen! Der Hilfsmittelkatalog ist nämlich kein Ausschlußkatalog sondern es handelt sich um >Anhaltspunkte! Also alles, was drinsteht ist bei Begründung sicher genehmigungsfähig, alles andere: je nachdem!

Beispiel: wir haben als Claudia noch klein war und spätestens alle 3 Monate im Krankenhaus lag wegen Lungenentzündungen eine elektrische Zahnbürste als Vibrationsgerät für die Lunge beantragt (wird mit Polsterwatte und Stülpa) umwickelt. Vibrationsgeräte sind genehmigungsfähig! Aber wurde natzürlich erstmal abgelehnt, weil nicht im Hilfsmittelkatalog und außerdem gibts bei der Kasse so Dinger: Ich hab dann meine Motte, damals 1 1/4 Jahre alt und ca. 5 kg schwer zur KK mitgenommen und gefragt, ob ich sie wirklich mit einem handelsüblichen Vibrationsgerät (ca. Größe wie ein Bügeleisen!) erschlagen solle. Komisch, als ich dann noch die Begründung, von der Kikli unterschrieben mitbrachte, dass die dort für die Minis auch eine elektrische mit Polsterwatte umwickelte Zahnbürste nehmen, gings ganz einfach.
atte jetzt nix mit Hören zu tun, aber es läuft immer so ab.

FM- Anlage ist übrigens Sache der KK genau wie Hörgeräte! Digitale HG können für Kinder auch komplett übernommen werden, wenn andere HG nachweislich nicht den gleichen Effekt haben, denn der Spracherwerb ist gottseidank eine echte Begründung!
Bei Spätertaubten ist es "nur" eine Komfortversorgung, da sich Erwachsene ja eher was "zusammenreimen" können.

2. In Baden-Württemberg gibt es übrigens Richtlinien, in welchen Ämter zu antworten haben!
Inzwischen telefoniere ich auch nicht mehr mit den Sachbearbeitern, sondern schicke Post: Man hat immer den beweis, wann was gelaufen ist.
Am einfachsten ist es, bei Anträgen gleich das Erinnerungsschreiben vorzubereiten: Ich erinnere an mein Schreiben vom....bzgl.
alle 2 Wochen so ein Schreiben wirkt wahre Wunder und ist total höflich. Beim 2. Schreiben steht natürlich: Ich erinnere an meine Schreiben vom... und vom.... Ich erwarte ihre Nachricht bis zum...andernfalls sehe ich mich gezwungen, weitere Schritte einzuleiten (oder: mich an höherer Stelle zu beschweren)
Wirkt wahre Wunder und geht immer sehr flott!! ;)
Birgit +
Christiane 5/86
Claudia 10/92, an Taubheit grenzend,fast blind und....
Cornelia 06/97
Klausjürgen
Beiträge: 12
Registriert: 10. Jul 2002, 10:11
21
Wohnort: 86399 Bobingen

Re: Kostenübernahme Eingliederungshilfe

#15

Beitrag von Klausjürgen »

Im Namen des Volkes?

entgegen unserer Erwartung, habe ich auch meine Klage
auf Gewährung von Eingliederungshilfe beim Sozialgericht Augsburg verloren mit der Begründung, dass nur bei einer sozialen Notlage die Eingliederungshilfe gewährt wird. Eigentlich
gelten bei Kindern Einkommensgrenzen nicht, aber wir wissen ja dass diese Richter dort mit dem Landrat unter einer Decke stecken. Leider sagt das Landratsamt öffentlich in den Sozialausschüssen, dass keine von gesetzesher zustehende Leistungen mehr bezahlt werden,
wegen knapper Kassen, wer will muss klagen-aber das nützt auch nicht (scheinbar Korruption).
Ich kann diese Ungerechtigkeit nicht verstehen, da viele diese Hilfe bekommen, nur wir nicht.

Leserbriefe an AZ wurden nicht veröffentlicht, auch dem VdK ist dieses generelle Verhalten des Amtes egal (keine Reaktion trotz mehrfacher Meldung meinerseits)

Werde nächste Woche wegen einer Revison vor dem Landessozialgericht mit dem Anwalt sprechen.

Melde mich wieder :(

Gruß
Klausjürgen mit Alina (6 Jahre ein CI)
Birgit
Beiträge: 785
Registriert: 17. Jul 2002, 19:01
21
Wohnort: Baden-Württemberg

Re: Kostenübernahme Eingliederungshilfe

#16

Beitrag von Birgit »

Hallo Klaus-Jürgen,
jetzt sind mir noch 2 sachen eingefallen: 1. natürlich der PETITIONSAUSSCHUSS des Bundestages;
2. müsste es eigentlich für diese aussage, dass sie für keine Leistungen zahlen, die gesetzlich "vorgeschrieben" sind, eine "Beschwerdestelle" geben. Habt ihr das schriftlich? Dann ab damit zum VDK und den ne Musterklage schreiben und durchfechten lassen.
liebe Grüße Birgit
Birgit +
Christiane 5/86
Claudia 10/92, an Taubheit grenzend,fast blind und....
Cornelia 06/97
Klausjürgen
Beiträge: 12
Registriert: 10. Jul 2002, 10:11
21
Wohnort: 86399 Bobingen

Re: Kostenübernahme Eingliederungshilfe

#17

Beitrag von Klausjürgen »

Mittlerweile läuft vor dem Landessozialgericht der Revisionsantrag, unser RA macht uns jedoch keine großen
Hoffnungen, da die Richter leider mit der Regierung unter einer Decke stecken (CSU). Landtagsabgeordnete der
Opposition kennen dies-kann aber nichts machen, sagen sie, da der Fall vor Gericht ist.
Der VdK erachtet ein Vorgehen gegen das Landratsamt nicht für erforderlich, da Ihnen angelblich kein weiterer Fall von Leistungsverweigerung bez. der Grundsicherung vorliegt. Merkt ihr was? Genauso wie die Richter unsere Begruündung zur Eingliederungshilfe nicht lesen (sondern immer eine Schuldenübernahme von der Sozialhilfe ablehnen)so liest trotz Nachtelefonierens der VdK weder die Zeitungsausschnitte noch mein Schreiben richtig. Ich bekomme jedesmal Antworten auf Fragen/Anträge, die ich gar nicht gestellt habe.
Gruß
Klausjürgen
Andrea Heiker
Beiträge: 3024
Registriert: 10. Jul 2002, 11:39
21

Re: Kostenübernahme Eingliederungshilfe

#18

Beitrag von Andrea Heiker »

Lieber Klaus-Jürgen,

ich kann Dir leider nicht konkret helfen. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Ich führe auch ein Verfahren gegen die DAK (Die übelste Krankenkasse für hörbehinderte Azubis und Studenten, die es nur gibt. Ein Herr K. und Frau J. in Gießener Hilfsmittelinkompetenzzentrum lehnen einfach alles ab.). es geht darum, dass ich durchsetzen müssen, dass die Festbeträge für Hgs für Erwachsene viel zu niedrig sind. Außerdem gibt es keine Härtefallregelung.

Packen wir es an!

Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Nina M.
Beiträge: 1525
Registriert: 9. Jul 2002, 22:18
21
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet

Re: Kostenübernahme Eingliederungshilfe

#19

Beitrag von Nina M. »

Zu diesem Zusammenhang kann ich dir sagen Klausjürgen, das scheinen allgemein viele Behörden gemeinsam zu haben, dass man zugetextet wird zu Sachen die man gar nicht wissen wollte oder ohnehin schon weiß und auf die Fragen die man gestellt hat auch nach 3maligem Nachfragen keine Antworten bekommt... tja... so schaffen sich die Behörden Zeit und Zeit ist ja bekanntlich Geld nicht wahr...

Ich wünsche dir alles erdenklich Gute für dein Verfahren!!!

Gruß,
Nina
[size=small]

[Editiert von Nina Mo. am: Donnerstag, April 3, 2003 @ 01:45 PM][/size]
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
Antworten