Richtig, Meister IHRES Fachs: Ermitteln des Hörverlusts, Auswählen und Einstellen von Hörgeräten.
Diagnosen stellen dürfen sie jedoch nicht und mit der Versorgungsmedizinverordnung kennen sie sich in der Regel auch nicht aus. Genau so wenig wie sich orthopädische Schuhmacher mit Hörgeräten auskennen.
Sogar HNO-Ärzte kennen sich oft nicht mit Hörimplantaten aus -- obwohl sie auch Meister ihres Fachs sind.
Wie bereits mehrfach geschrieben: der GdB "misst", wie stark du eingeschränkt bist in deinem Alltag. Da ist das Tonaudiogramm eher irrelevant, viel wichtiger ist es, wie gut du Sprache verstehst, denn Kommunikation ist das, was im Alltag zählt und nicht das Hören irgendwelcher Töne.
Es ist ja auch klar, dass Personen, die ein schlechteres Sprachverstehen haben (warum auch immer) deutlich mehr Probleme im Alltag haben als jemand mit dem gleichen Tonaudiogramm, der aber Sprache besser versteht.
Daher ist die primäre Grundlage für die Bestimmung des GdB das Sprachaudiogramm. Bei Grenzwerten wird dann noch das Tonaudiogramm hinzugezogen.
Du hattest oben gefragt, warum und wieso du vom Versorgungsamt nur GdB 40 anerkannt bekommen hast. Das habe ich dir genau vorgerechnet. Da hilft es auch nicht, das Tonaudiogramm für die GdB-Berechnungsgrundlage zu nehmen und zu behaupten, dass da ja ein höhererer GdB herauskommen muss.
Es bleibt dir natürlich gegen den Bescheid vom Amt Widerspruch einzulegen oder nach einer gewissen Zeit ein Verschlechterungsantrag zu stellen - das Recht hast du natürlich.