Wem gehören die HG's

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was?
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Wem gehören die HG's

#1

Beitrag von was? »

Ein Frage die mich nach neuversorgung seit Tagen beschäftigt. Wem gehören die HG, die von der KK oder BG bezahlt wurden? Hintergrund ist, daß laut meines Akustikers die BG von ihm verlangt die alten Geräte (5 jahre) zu zerstören, ich aber der Meinung bin das dass meine sind. Gib es da klare gesetzliche Regelungen.
Irgendwann stehst du auf und denkst, hier liegst du richtig
wolf2else
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Re: Wem gehören die HG's

#2

Beitrag von wolf2else »

was? hat geschrieben: 8. Nov 2022, 09:10 Ein Frage die mich nach neuversorgung seit Tagen beschäftigt. Wem gehören die HG, die von der KK oder BG bezahlt wurden? Hintergrund ist, daß laut meines Akustikers die BG von ihm verlangt die alten Geräte (5 jahre) zu zerstören, ich aber der Meinung bin das dass meine sind. Gib es da klare gesetzliche Regelungen.
Ja, es gibt klare gesetzliche Regelungen. Hier greifen sowohl das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), als auch u.a. die Sozialgesetzbücher (SGB) I (Allgemeiner Teil), IV (Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung) und ggfs. X (Verwaltungsverfahren, Schutz der Sozialdaten, Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten).
Es gilt jedoch immer der Rechtsgrundsatz Lex speciales vor Lex generalis. D.h., dass ein spezielles Gesetz einem allgemeinen Gesetz vorgeht.

Bevor man nun nichts mehr lesen will oder gar einen Rechtsanwalt kostenpflichtig besuchen möchte, sollte man ganz einfach an die Sache herangehen.

Da du als Auftraggeber den Akustiker als Vertragspartner gewählt hattest und du ihn auch bezahlt hast (vmtl.) mittels Zahlung von zwei Konten (deinem und dem der Berufsgenossenschaft direkt an ihn), bist du dem Grunde nach sein alleiniger Vertragspartner. Punkt.
Einen Eigentumsvorbehalt müsste die BG auch dir gegenüber bescheiden und begründen. Hat sie?

Um die Sache zu vereinfachen rate ich, den Akustiker zu bitten, die BG - wenn er Lust hat - zu fragen, "auf welcher vertraglichen Grundlage zwischen ihm und der BG er dem Ansinnen nachkommen müsse bzw. welche Rechtsgrundlage die BG erkannt hat, um dies von ihm zu verlangen". Hat er keine Lust, dann macht er eben nichts, weil er das auch bis zu einer rechtlich einwandfreien Begründung durch die BG ihm gegenüber auch nicht muss.

Denn wenn das Schreiben der BG keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, dann hat es vorläufig auch keinerlei Rechtskraft, da dann das Schreiben keinen Bescheid i.S. des § 35 SGB X darstellt.

Als Besitzer und Eigentümer (ist ein Unterschied) solltest du deinen Akustiker bitten, auf dieses belanglose Schreiben erst mal nicht zu reagieren und vor allem solltest du dir die alten HG von ihm aushändigen lassen. Sie sind ja dein Eigentum und gehören daher auch in deinen Besitz.

Man kann den Eindruck gewinnen, dass die BG hier einen Praktikanten beauftragt hat humoristische Schreiben zur allgemeinen Verunsicherung der Versichertengemeinschaft zu verfassen und zu versenden. :roll:
Zuletzt geändert von wolf2else am 8. Nov 2022, 11:02, insgesamt 1-mal geändert.
-Hz 125-250-500-750-1000-1500-2000-3000-4000-6000-8000
dbR -30 - 20 -20 - 25 -- 30 --- 40 ---40 ---50 --65 ----60 --55
dbL -25 --20 -20 --20-- -25 ----40 ---45 ---60 --75 ----70 - 55
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was?
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Re: Wem gehören die HG's

#3

Beitrag von was? »

Ich habe weder bei den alten, noch den neuen etwas bezahlen müssen.
Irgendwann stehst du auf und denkst, hier liegst du richtig
Blümle
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Re: Wem gehören die HG's

#4

Beitrag von Blümle »

Aber Du hast doch ganz bestimmt irgendetwas bei der Übergabe der HG unterschrieben? Und sind nicht zumindest 20 € oder so immer zu bezahlen?
Frag mal den Akustiker, oder ggf. die BG direkt, ob er/sie da noch Unterlagen zu dem Vorgang haben, wenn Du selbst schon nix mehr hast. Kann mir nicht vorstellen, dass das nicht rauszukriegen ist, wer da was von wem auf welcher Grundlage verlangt. Ich kenne das aus meinem Job, - da werden schnell mal irgendwelche Nebelkerzen gezündet, wonach es anscheinend irgendwo welche Gesetze gibt, die dieses oder jenes verlangen. Oft stellt sich dann raus, dass irgendjemand irgendwo in einem Bäcker- oder Apotheken-Kunden-Blättchen irgendeine von einem fachfremden „Journalisten“ verfassten „Tipp“ gelesen hat, der in Wirklichkeit barer Nonsens ist. Meine Erfahrung: nach den schriftlichen Quellen zu Behauptungen zu fragen und um die Aushändigung derselben bitten und sich bis dahin so verhalten, als hätte man die „Vorschrift“ nicht gehört, erleichtert das Leben ungemein. Wenn etwas wirklich schwerwiegend rechtswidrig ist, erfährt man es schnell genug. (Vorausgesetzt natürlich, man macht keinen offensichtlichen, groben, teuren oder lebensverletzenden Unfug.)
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Re: Wem gehören die HG's

#5

Beitrag von akufrank59 »

Blümle hat geschrieben: 8. Nov 2022, 11:39 Aber Du hast doch ganz bestimmt irgendetwas bei der Übergabe der HG unterschrieben? Und sind nicht zumindest 20 € oder so immer zu bezahlen?
Frag mal den Akustiker, oder ggf. die BG direkt, ob er/sie da noch Unterlagen zu dem Vorgang haben, wenn Du selbst schon nix mehr hast. Kann mir nicht vorstellen, dass das nicht rauszukriegen ist, wer da was von wem auf welcher Grundlage verlangt. Ich kenne das aus meinem Job, - da werden schnell mal irgendwelche Nebelkerzen gezündet, wonach es anscheinend irgendwo welche Gesetze gibt, die dieses oder jenes verlangen. Oft stellt sich dann raus, dass irgendjemand irgendwo in einem Bäcker- oder Apotheken-Kunden-Blättchen irgendeine von einem fachfremden „Journalisten“ verfassten „Tipp“ gelesen hat, der in Wirklichkeit barer Nonsens ist. Meine Erfahrung: nach den schriftlichen Quellen zu Behauptungen zu fragen und um die Aushändigung derselben bitten und sich bis dahin so verhalten, als hätte man die „Vorschrift“ nicht gehört, erleichtert das Leben ungemein. Wenn etwas wirklich schwerwiegend rechtswidrig ist, erfährt man es schnell genug. (Vorausgesetzt natürlich, man macht keinen offensichtlichen, groben, teuren oder lebensverletzenden Unfug.)
Hallo Blümle und @was?

Die 20,- € fallen bei der BG NICHT an.

Meines Wissens ist der Träger (Kunde) Eigentümer des Hörgerätes.

Anders war es in der Schweiz: vor dem 65. Geburtstag übernahm die IV (Invalidenversicherung) die Kosten der Hörgeräteversorgung, wurde damit Eigentümerin und damit auch für Batterieversorgung und Reparaturen kostenpflichtig.

lg Frank
Blümle
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Re: Wem gehören die HG's

#6

Beitrag von Blümle »

Ah, - ok, Danke!Akufrank! Wieder was g‘lernt!
Ohrenklempner
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Re: Wem gehören die HG's

#7

Beitrag von Ohrenklempner »

Im Vertrag der Knappschaft, BIG und vdek steht ausdrücklich, dass die Hörgeräte Eigentum des Versicherten sind. Bei den anderen Krankenkassen nicht. Ich gehe aber davon aus, dass es bei allen Kassen so ist und nicht ausdrücklich erwähnt werden muss, denn im §33 Abs 5 SGB V steht, dass die Krankenkasse ein Hilfsmittel auch leihweise überlassen kann. Der Regelfall ist also, falls es nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, dass ein Hörgerät zu Beginn des Versorgungszeitraums in den Besitz des Versicherten übergeht.
Chromobotia
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Re: Wem gehören die HG's

#8

Beitrag von Chromobotia »

Ohrenklempner hat geschrieben: 8. Nov 2022, 15:38Ich gehe aber davon aus, dass es bei allen Kassen so ist und nicht ausdrücklich erwähnt werden muss, denn im §33 Abs 5 SGB V steht, dass die Krankenkasse ein Hilfsmittel auch leihweise überlassen kann.
Und das muss dann auch gesondert vereinbart werden, d.h. da hat man was schriftliches zu Beginn der Versorgung in der Hand. Man darf das nämlich auch ablehnen (und dann selbst zahlen). Verleih wird beispielsweise bei Rollatoren durchaus gemacht. Bei Hörgeräten meines Wissens nach nicht; und wenn, dann wüssten das die Akustiker.
was?
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Re: Wem gehören die HG's

#9

Beitrag von was? »

Der Akustiker...
Also nur zur allgemeinen Info.
Die Hörsysteme gehören IMMER der Krankenkasse! Egal, wieviel man selber noch dazu gezahlt hat.


Ohrenklempner...
Hiernach wird der Versicherte Eigentümer des Hilfsmittels, in diesem Fall also des Hörgerätes.“

OK, da scheint es tatsächlich Widersprüche in der Sache zu geben. Ich werde mich nochmal mit meinem Akustiker unterhalten und mir die schriftliche Aufforderung der BG kopieren lassen. Noch liegen sie ja sicher in meinem Schrank ;)
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wolf2else
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Re: Wem gehören die HG's

#10

Beitrag von wolf2else »

was? hat geschrieben: 8. Nov 2022, 18:32 ... OK, da scheint es tatsächlich Widersprüche in der Sache zu geben. Ich werde mich nochmal mit meinem Akustiker unterhalten und mir die schriftliche Aufforderung der BG kopieren lassen. Noch liegen sie ja sicher in meinem Schrank ;)
Eine Behauptung eines Akustikers bar jeglicher Begründung ist halt etwas, was man hinnehmen kann, aber nicht muss.

Ohrenklempner hat das in seinem Beitrag ebenfalls ordentlich begründet.

In meinem Beitrag #2 habe ich das wohl ausführlich begründet. Was ist denn bei mir noch offen geblieben oder weiß es jemand besser?
Dann aber raus damit, bevor hier wertvollste Technik instinktlos zertrümmert wird ...
:crazy:
-Hz 125-250-500-750-1000-1500-2000-3000-4000-6000-8000
dbR -30 - 20 -20 - 25 -- 30 --- 40 ---40 ---50 --65 ----60 --55
dbL -25 --20 -20 --20-- -25 ----40 ---45 ---60 --75 ----70 - 55
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