Tatsächlich.... das hab ich mit dem Begriff "Versorgungspauschale" verwechselt.
Bisher hatten Akustiker nicht mit einer Folgevergütungspauschale zu tun. Es gab zwar "Rückvergütungen", aber die bezogen sich auch auf die Reparaturpauschale.
Sorry, ich nehm alles zurück und Danke für den Hinweis!
Folgeversorgung ab 2023
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Re: Folgeversorgung ab 2023
Ohrenklempner hat geschrieben: ↑13. Dez 2022, 15:30 Ich hab noch was Interessantes im neuen Vertrag gefunden:
Das heißt, der Versorgungszeitraum von sechs Jahren gilt nach wie vor für alle Versorgungen, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.Folgevergütungspauschalen können abgerechnet werden, sofern ab dem 01.01.2023 der sechsjäh-
rige Versorgungszeitraum abgelaufen ist und bis zum 01.01.2023 keine Neuversorgung durchgeführt
wurde.
In diesem Sinne brauchen sich die jetzigen Versorgten keine Gedanken machen, auf einmal drei Jahre länger mit ihren Hörgeräten aushalten zu müssen. Außerdem ist der befürchtete "plötzliche" Umsatzeinbruch beim Akustiker nicht so dramatisch wie befürtet sondern wird sich auf die nächsten sechs Jahre verteilen. Die Schnappatmung der Kollegen kann also eingestellt werden.
Moin
Als erstes…. vielen lieben Dank für die zahlreichen Beiträge.
Ich hätte mit so viel Resonanz nicht gerechnet.
Etwas beruhigt bin ja nach deinem Post Ohrenklempner.
Da meine Versorgung dieses Jahr stattgefunden hat, dann sollte es in 5 Jahren evtl. funktionieren.
Abwarten was bis dahin noch so passiert
Euch allen noch einen schönen Abend
R: 80-85-90-80-90-95-100
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Re: Folgeversorgung ab 2023
Hallo,
Bzgl. Beiträge: dazu reicht mein Beitrag (Beitragsbemessungsgrenze) schon alleine aus. Und meine KK macht dann trotzdem noch plus.
Etwas befremdlich finde ich, dass diese Kritik von einem CI-Träger kommt, dessen Versorgung 20.000EUR pro Seite kostet. Mit dem Geld könnte ich für die Dauer von drei Leben mit Audeo P50 T 13 versorgt werden.
Es mutet schon etwas komisch an, dass bei HG so geknausert wird und bei einer CI-Versorgung spielen Kosten gefühlt keine Rolle. Obwohl man ja in beiden Fällen eine Hörproblematik "beseitigt".
(Mir ist schon klar, dass ich im Fall der Fälle diese Versorgung auch bekomme)
Gruß
Alfred
Eben und deswegen gehört Bluetooth nicht nur in HG höherer Technikstufen, sondern in jedes HG.
Dann sollte man aber die Geräte nach 6 Jahren durchmessen und wenn die HG nicht mehr die volle Leistung bringen gibt es eine Folgeversorgung.Dani! hat geschrieben: ↑13. Dez 2022, 07:08
Es verbietet euch keiner, auf eine neuere Generation aufzurüsten. Aber warum soll ich das mit meinen Beiträgen schon nach 6 Jahren mitfinanzieren, wenn die aktuellen heutzutage doch noch gut für den Hörverlust funktionieren? Es wird immer geschrieben, die Geräte wären nach 6 Jahren vollkommen veraltet. Nein, sind sie nicht, bei weitem nicht. Das ist Gehirnwäsche was ihr da betreibt.
Bzgl. Beiträge: dazu reicht mein Beitrag (Beitragsbemessungsgrenze) schon alleine aus. Und meine KK macht dann trotzdem noch plus.
Etwas befremdlich finde ich, dass diese Kritik von einem CI-Träger kommt, dessen Versorgung 20.000EUR pro Seite kostet. Mit dem Geld könnte ich für die Dauer von drei Leben mit Audeo P50 T 13 versorgt werden.
Es mutet schon etwas komisch an, dass bei HG so geknausert wird und bei einer CI-Versorgung spielen Kosten gefühlt keine Rolle. Obwohl man ja in beiden Fällen eine Hörproblematik "beseitigt".
(Mir ist schon klar, dass ich im Fall der Fälle diese Versorgung auch bekomme)
Gruß
Alfred
bds Innenohrschwerhörigkeit ca. 80 dzb
Phonak Audeo R P50 13T UP + TV-Link
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Re: Folgeversorgung ab 2023
Ähm nee, da hatte ich mich geirrt. Ich muss den Post mal bearbeiten. Sorry!Pfpisa hat geschrieben: ↑13. Dez 2022, 18:51Etwas beruhigt bin ja nach deinem Post Ohrenklempner.Ohrenklempner hat geschrieben: ↑13. Dez 2022, 15:30 Ich hab noch was Interessantes im neuen Vertrag gefunden:
(...)
Das heißt, der Versorgungszeitraum von sechs Jahren gilt nach wie vor für alle Versorgungen, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. (...)
Da meine Versorgung dieses Jahr stattgefunden hat, dann sollte es in 5 Jahren evtl. funktionieren.
Abwarten was bis dahin noch so passiert
Euch allen noch einen schönen Abend
Re: Folgeversorgung ab 2023
Auf Dani!'s Satz Bezug nehmend:Dani! hat geschrieben: ↑13. Dez 2022, 07:08 [...]
Aber warum soll ich das mit meinen Beiträgen schon nach 6 Jahren mitfinanzieren, wenn die aktuellen heutzutage doch noch gut für den Hörverlust funktionieren? Es wird immer geschrieben, die Geräte wären nach 6 Jahren vollkommen veraltet. Nein, sind sie nicht, bei weitem nicht.
Meine Hörgeräte sind 10 Jahre alt und neue Geräte, die es heute gibt, bringen mir nicht wirklich mehr mehr Sprachverstehen.
Das, was mir erheblich mehr Sprachverstehen ermöglicht, ist die T-Spule und induktives Hören. Aber keine neue und aktuellere HG-Technik.
Von daher brauche ich bis heute nicht unbedingt ein neues Hörgerät, egal, wie alt die Technik ist. Für meine Hörkurve reicht das alte Gerät.
Einziges Manko wäre evtl., falls ich via BT streamen wollte, das kann das alte HG nicht.
"Musik drückt das aus, worüber nicht gesprochen werden kann, und worüber zu schweigen unmöglich ist." Victor Hugo
"Das Gefühl von Gesundheit erwirbt man sich nur durch Krankheit" Georg Christoph Lichtenberg
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