Keine Beihilfe für Zweitgerät
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Keine Beihilfe für Zweitgerät
Als ich beim LBV anrief, ob meine Hörgeräte aus Zypern beihilfefähig seien, wurde mir dies bestätigt. Also kaufte ich mir ein Paar Lumity 90 life. Von meinen bisherigen Audio ging eins zum zweiten Mal in diesem Jahr kaputt. (Von wegen "Kulanz", im Januar 299 €, im Oktober 348 €) Da ich das kaputte als Reserve weiter benutzen wollte, ließ ich es reparieren. Leichtsinnigerweise reichte ich die Reparaturrechnung und die Rechnung für die neuen Geräte beim LBV gleichzeitig ein. Das LBV bezahlte nur den Satz für die Reparatur, und schrieb, dass Zweitgeräte nur nach ausführlicher Bewertung durch den HNO-Arzt gefördert würden. Das krieg ich natürlich nicht hin, woher soll die HNO-Ärztin wissen, welche Technikstufe für mich angebracht ist. Hören tu ich mit den alten ja schon noch, aber die neuen sind zwei Klassen besser. Ich bleib wohl auf den 3000 € sitzen. Einziger Trost ist, dass ich die 6000 €, die ich beim Akustiker hätte berappen müssen, ja auch hätte selber zahlen dürfen, und der Eigenanteil auch bei Beihilfe und Versicherung höher wäre. So isses halt, wenn Mann nach dem aktuellen Stand der Technik hören will. Shit happens.
Re: Keine Beihilfe für Zweitgerät
Hallo!
Sowas klärt man doch vorher ab.
Vom Akustiker einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und damit dann losgehen und das abklären, bevor man kauft.
Die HNO Ärztin muss halt nen Test machen mit Dir mit den neuen Geräten und bestätigen das Du damit besser hörst.
So würde ich das verstehen. Und mit dem Befund von ihr kannst Du dann einreichen.
Gruß
sven
Sowas klärt man doch vorher ab.
Vom Akustiker einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und damit dann losgehen und das abklären, bevor man kauft.
Die HNO Ärztin muss halt nen Test machen mit Dir mit den neuen Geräten und bestätigen das Du damit besser hörst.
So würde ich das verstehen. Und mit dem Befund von ihr kannst Du dann einreichen.
Gruß
sven
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Re: Keine Beihilfe für Zweitgerät
Mensch, genau, das werde ich versuchen. Wie ich schon erwähnt hatte, hab ich ja zuerst beim LBV angerufen. Wahrscheinlich hatte ich vergessen zu erwähnen, dass es sich nicht um Erstversorgung handelt. Das aktuelle HNO-Audiogramm hab ich schon vorgelegt. Da wird natürlich nur "Hörgerät notwendig" angekreuzt.svenyeng hat geschrieben: ↑17. Dez 2022, 16:45 Hallo!
Sowas klärt man doch vorher ab.
Vom Akustiker einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und damit dann losgehen und das abklären, bevor man kauft.
Die HNO Ärztin muss halt nen Test machen mit Dir mit den neuen Geräten und bestätigen das Du damit besser hörst.
So würde ich das verstehen. Und mit dem Befund von ihr kannst Du dann einreichen.
Gruß
sven
Danke für den Hinweis
Gruß