Schwerbehinderung GdB - Ermittlung

bluemchendani
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Schwerbehinderung GdB - Ermittlung

#1

Beitrag von bluemchendani »

Hallo in die Runde,

ich habe nunmehr mein Audio für die HG-Versorgung erhalten und möchte fragen, ob mir jemand mein Sprachaudiogramm auswerten kann für die Ermittlung eines möglichen GdB.

Tonaudio
R 70 40 75 80 (77%) hochgradige Schwerhörigkeit
L 45 35 70 60 (64%) hochgradige Schwerhörigkeit

Sprachaudio

hier benötige ich Eure Hilfe!

Liebe Grüße bluemchendani
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muggel
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Re: Schwerbehinderung GdB - Ermittlung

#2

Beitrag von muggel »

Das Sprachaudiogramm ist nicht geeignet, um den GdB zu ermitteln, da die relevanten Werte fehlen.
Benötigt werden Einsilberverstehen bei 60 dB, 80 dB und 100 dB.
Die Werte für das Einsilberverstehen bei 60dB und 100dB sind in keinem der beiden Sprachaudiogramme vorhanden.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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bluemchendani
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Re: Schwerbehinderung GdB - Ermittlung

#3

Beitrag von bluemchendani »

Hallo muggel,

ich hatte das aber extra in der HNO-Praxis gesagt, dass ich nicht nur die HG-Verordnung benötige, sondern auch die Werte für eine Gdb-Berechnung. Was kann der Laie tun? Kann diese Werte auch der Akkustiker bestätigen?

LG bluemchendani
muggel
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Re: Schwerbehinderung GdB - Ermittlung

#4

Beitrag von muggel »

Hallo,
um einen Überblick zu bekommen, reicht ein Audiogramm mit den Werten vom Akustiker. Für das Amt wohl nicht, denn die bestehen auf Arztunterlagen.

Zum HNO: HNO-Ärzte sind für die Diagnose und Behandlung von HNO-Erkrankungen zuständig. Daher kennen sich die meisten HNO-Ärzte nicht mit den versorgungsmedizinischen Grundsätzen und damit mit der GdB-Berechnung aus.
Dies bedeutet nicht, dass der Arzt inkompetent ist oder mit Absicht die falschen Werte erhoben hat. Hier muss man halt als Laie drauf hinweisen bzw. drauf achten.
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bluemchendani
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Re: Schwerbehinderung GdB - Ermittlung

#5

Beitrag von bluemchendani »

Vielen Dank. Dann werde ich das so machen. Ich spreche den Akkuster an, da ich beim HNO erst wieder voraussichtlich im April sein werde. Mal sehen was dieser dazu sagt. Allerdings hatte ich es genau so angesprochen beim HNO - gem. den versorgungsmedizinischen Grundsätzen bei 60,80 und 100.
emilsborg
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Re: Schwerbehinderung GdB - Ermittlung

#6

Beitrag von emilsborg »

Dass Akustiker wie auch HNO Arzt keine Ahnung von den laut Versorgungsmediziverordnung für die GdB Bestimmung geforderten Messungen haben kann ich (leider) bestätigen. Da dann der HNO-Arzt auch noch bockig war hat das Amt tatsächlich dann die Werte wie nach expliziter Anweisung von mir erhoben vom Akustiker genommen.
https://www.gesetze-im-internet.de/vers ... 00008.html

Ist übrigens eine gute Quelle für Diskussionen jeglicher Art mit Behörden und Krankenkassen. Hat mir schon öfters geholfen!

Aber Achtung:
Bezüglich Hörgeräte sind die dort festgehaltenen Regeln einfach anspruchverhindernd, ein Schelm wer nichts Böses dabei denkt. Biha, Krankenkassen und viele HNO-Ärzte ziehen da an einem für Hörgeräteträger ungünstigen Strang.
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
Ohrenklempner
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Re: Schwerbehinderung GdB - Ermittlung

#7

Beitrag von Ohrenklempner »

emilsborg hat geschrieben: 20. Dez 2023, 13:31 Bezüglich Hörgeräte sind die dort festgehaltenen Regeln einfach anspruchverhindernd, ein Schelm wer nichts Böses dabei denkt. Biha, Krankenkassen und viele HNO-Ärzte ziehen da an einem für Hörgeräteträger ungünstigen Strang.
Reha geht vor Rente.
Randolf
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Re: Schwerbehinderung GdB - Ermittlung

#8

Beitrag von Randolf »

... also gleich nach den Feiertagen einreichen und auf nach Bayern!
emilsborg
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Re: Schwerbehinderung GdB - Ermittlung

#9

Beitrag von emilsborg »

Ohrenklempner hat geschrieben: 20. Dez 2023, 15:07
emilsborg hat geschrieben: 20. Dez 2023, 13:31 Bezüglich Hörgeräte sind die dort festgehaltenen Regeln einfach anspruchverhindernd, ein Schelm wer nichts Böses dabei denkt. Biha, Krankenkassen und viele HNO-Ärzte ziehen da an einem für Hörgeräteträger ungünstigen Strang.
Reha geht vor Rente.
Wie genau meinst du das? Von der Möglichkeit in Rente zu gehen habe ich keineswegs etwas geschrieben, mir ging es darum, dass bei Hörgeräten die tatsächlichen Rahmenbedingungen für hochwertigere Hörgeräte in der Versorgungsmedizinverordnung doch sehr eng gefasst werden so dass es auch mit der Stossrichtung des Behinderungsausgleichs (sofern ansatzweise möglich) leider nicht weit her ist. Komischerweise sind andere Hilfsmittel wie Funkrauchmelder und Lichtsignalanlage deutlich einfacher durchzusetzen, da hier klare und 1:1 überprüfbare Kriterien anzuwenden sind.
Bei der Entscheidung über den GdB scheint es ja dann aber wieder zu einem nicht zu geringen Teil auf Interpretation des Bearbeiters zurückzukommen, was ich bei den Konsequenzen ehrlich nicht verstehe. Hörgeräte fallen der Krankenkasse bzw. anderen Kostenträgern zur Last, aber der GdB hat unter anderem auch steuerliche Vorteile die hochgerechnet sich schön aufsummieren. Was mich hier stört, ist dass es doch sehr danach aussieht als ob bei Kosten mit dem Maß gemessen wird, „relativ selten“ wie zum Beispiel CI: wird bewilligt ohne ewiges Gezerre, „häufig“ wie Hörgeräte allgemein: ganz klar abgegrenzt und limitierter Anspruch
Dass hat mit dem Ziel des Ausgleichs im Hinterkopf leider nicht viel zu tun sondern riecht nach knallharter Kalkulation mit dem Prozentsatz derer, die ihre berechtigten Ansprüche nicht durchsetzen können/wollen
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muggel
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Re: Schwerbehinderung GdB - Ermittlung

#10

Beitrag von muggel »

Bei der Entscheidung über den GdB scheint es ja dann aber wieder zu einem nicht zu geringen Teil auf Interpretation des Bearbeiters zurückzukommen
Wie kommst du darauf? Es gibt kaum eine Behinderungsart bei der es so wenig Spielraum wie bei der Bewertung von Hör- und Sehbehinderungen gibt.
Welcher "nicht zu geringe Interpretationsteil des Sachbearbeiters" meinst du denn???
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muggel
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Re: Schwerbehinderung GdB - Ermittlung

#11

Beitrag von muggel »

Zum Thema CI: ein CI ist ein Prothese, Ist man CI-Kandidat, dann gibt es keine wirklich andere Alternative, wenn Verstehen wichtig ist. Dies ist vergleichbar mit der Versorgung mit einem 300 Euro Rollstuhl und einer mehrtausend Euro teuren Prothese nach Beinamputation -- also ein Vergleich zwischen Äpfel und Birnen.
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muggel
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Re: Schwerbehinderung GdB - Ermittlung

#12

Beitrag von muggel »

Und was ist für dich ein berechtigter Anspruch? Sofern du die Voraussetzungen für die Kostenübernahme eines Hörgerätes hast, bekommst du den entsprechenden Satz der Krankenkasse. Dies ist vergleichbar mit der Pauschale, die man für einen Rollstuhl erhält. Wenn du mehr haben möchtest, dann musst du medizinisch nachweisen, warum die Pauschale / der Krankenkassensatz nicht genügt.
Bei Hörgeräten geschieht dieser Nachweis über das Sprachaudiogramm, mit und ohne Störlärm.
Wenn du mit den teureren Hörgeräten fast genau so gut verstehst wie mit so genannten Kassengeräten -- warum soll dann die Gemeinschaft der Zahler dir teurere Hörgeräte zahlen?
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emilsborg
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Re: Schwerbehinderung GdB - Ermittlung

#13

Beitrag von emilsborg »

muggel hat geschrieben: 18. Jan 2023, 17:29 Das Sprachaudiogramm ist nicht geeignet, um den GdB zu ermitteln, da die relevanten Werte fehlen.
Benötigt werden Einsilberverstehen bei 60 dB, 80 dB und 100 dB.
Die Werte für das Einsilberverstehen bei 60dB und 100dB sind in keinem der beiden Sprachaudiogramme vorhanden.
Das gilt aber nur für das Einsilberverstehen. Zusätzlich (und fast noch wichtiger) ist der Schallpegel für 50% Zahlenverstehen, siehe Tabelle A im Abschnitt 5.2 Hörverlust in der Versorgungsmedizinverordnung. Denn wenn die dazugehörige Spalte bei z.B. 70% unten endet, dann ist das der niedrigste prozentuale Hörverlust, der auf diesem Ohr für Sprachverstehen möglich ist laut dieser Tabelle. Das kumulierte Sprachverstehen bei 60, 80 und 100 dB kann dann „nur“ noch die Position in der Spalte beeinflussen.
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Re: Schwerbehinderung GdB - Ermittlung

#14

Beitrag von emilsborg »

muggel hat geschrieben: 18. Jan 2023, 17:29 Das Sprachaudiogramm ist nicht geeignet, um den GdB zu ermitteln, da die relevanten Werte fehlen.
Benötigt werden Einsilberverstehen bei 60 dB, 80 dB und 100 dB.
Die Werte für das Einsilberverstehen bei 60dB und 100dB sind in keinem der beiden Sprachaudiogramme vorhanden.
Das gilt aber nur für das Einsilberverstehen. Zusätzlich (und fast noch wichtiger) ist der Schallpegel für 50% Zahlenverstehen, siehe Tabelle A im Abschnitt 5.2 Hörverlust in der Versorgungsmedizinverordnung. Denn wenn die dazugehörige Spalte bei z.B. 70% unten endet, dann ist das der niedrigste prozentuale Hörverlust, der auf diesem Ohr für Sprachverstehen möglich ist laut dieser Tabelle. Das kumulierte Sprachverstehen bei 60, 80 und 100 dB kann dann „nur“ noch die Position in der Spalte beeinflussen.
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Re: Schwerbehinderung GdB - Ermittlung

#15

Beitrag von Ohrenklempner »

emilsborg hat geschrieben: 30. Dez 2023, 13:37 Wie genau meinst du das? Von der Möglichkeit in Rente zu gehen habe ich keineswegs etwas geschrieben, mir ging es darum, dass bei Hörgeräten die tatsächlichen Rahmenbedingungen für hochwertigere Hörgeräte in der Versorgungsmedizinverordnung doch sehr eng gefasst werden so dass es auch mit der Stossrichtung des Behinderungsausgleichs (sofern ansatzweise möglich) leider nicht weit her ist.
Ich meinte weniger "Rente" als Altersrente oder EU-Rente, sondern generell meinte ich damit, dass eine Rehabilitation vor weiteren Ansprüchen steht. Bei der Berechnung des GdB und den damit einhergehenden Vorteilen durch einen Schwerbehindertenausweis beispielsweise muss berücksichtig werden, dass ein Teil der Hörbehinderung durch eine Hörhilfe ausgeglichen werden kann. Ich sehe ohne Brille beispielsweise weniger als 30% und komme im Alltag kaum klar. Habe ich deshalb einen Anspruch auf Leistungen, weil ich so schlecht sehe? Nein. Mit Sehhilfe schaffe ich nämlich 100%.

Wenn es dir um Hörgeräteversorgungen im speziellen geht: Die sind nicht in der Versorgnungsmedizinverordnung geregelt sondern in den Hilfsmittelrichtlinien.
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Re: Schwerbehinderung GdB - Ermittlung

#16

Beitrag von emilsborg »

In meinem vorherigen Beitrag habe ich mich verschrieben, in der Tat hätte es dort HilfsM-RL müssen. Dort steht für Erwachsene in § 21 Abs. 2 bis 4 HilfsM-RL geregelt:

"Bei der Überprüfung des Hörhilfenversorgungs-Ergebnisses im freien Schallfeld (DIN ISO 8253-3) bei Verwendung des Oldenburger Satztests (OLSA; nach Ausschaltung des Trainingseffektes) oder bei Verwendung des Göttinger Satztests (GÖSA) wird ein Hörhilfenversorgungs-Erfolg im sprachsimulierenden Störschall von 45 dB ausreichend belegt, wenn ein Sprachverständlichkeit von 50 % der S/N (signal to noise ratio - Nutz-schall/Störschallabstand) bei der Testung mit Hörhilfen um mehr als 2 dB S/N geringer werden kann, als bei der Testung ohne Hörhilfen in derselben räumlichen Situation (Sprachverständlichkeitsschwelle ohne Hörhilfen gegenüber mit Hörhilfen).

Ein Abstand von 2 dB S/N ist ein Witz, laut Gutachten benötige ich ohne Hörgeräte +31 dB S/N, die schlechteren Hörgeräte waren bei +8,3 dB S/N und die besseren bei ca. +3,4 dB S/N beim OLSA. Und im Hörtagebuch hatte ich das auch gut beschrieben, interessierte vor dem SG und LSG aber wie auch das Gutachten letztlich niemand. Wenn ich aber lese, Normalhörende erreichen 50% bei -7 dB S/N, dann frage ich mich wo der Anspruch bleibt, eine Angleichung an Gesunde erreichen zu wollen.

Wenn eine Rehabilitation bei hochgradiger Innenohrschwerhörigkeit möglich wäre, dann würde ich diese Option sofort nehmen. Leider sieht es eher danach aus als ob ich einfach das aus Hörgeräten herausholen muss was geht und für die Nachteilsausgleiche zusehe, dass der GdB auch entsprechend der derzeitigen Lage angepasst ist. Hatte ich lange (als Kind wurde mal ein GdB von 30 zuerkannt) lange schleifen lassen und als ich dann vor etwas mehr als 3 Jahren einen Verschlechterungsantrag stellte (in einem anderen Bundesland - alleine das war nicht trivial bei der Kleinstaaterei in Deutschland), kam dann schon ein GdB von 70 raus (ok, erst nach Widerspruch wegen grober Fehler in der ersten Bewertung durch eine Ärztin beim Amt ohne jegliche Fachkenntnisse).

Die Krankenkasse (TK in meinem Fall) macht es sich gerne leicht und lehnt fast alles prinzipiell erst mal ab. Lichtsignalanlage mit Rauchmelder: nicht anspruchsberechtigt
Erst nach Verweis auf die eigene verpflichtende Begutachtungsrichtlinie der gesetzlichen Krankenkassen mit der Klausel, nicht nur an Taubheit grenzender Hörverlust sondern auch Minimum 60 dB bei 3 kHz ist anspruchsberechtigt hatte dann eine Bewilligung zur Folge. Mein HNO Arzt ist da nicht wirklich eine Hilfe und der Akustiker eigentlich nicht zuständig (aber wenigstens behilflich wenn es darum geht sei e Seite der Dokumentation beizubringen).

Bin noch keine 45 Jahre alt, aber habe schon fast 40 Jahre Hörgeräte (und eine Reihe von verschiedenen Modellen von verschiedenen Herstellern) gehabt. Daher leider auch ein wenig Erfahrung, die man vor allem in meinem Alter nicht unbedingt haben will…
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Re: Schwerbehinderung GdB - Ermittlung

#17

Beitrag von muggel »

Ok, du scheinst irgendwie meine Fragen nicht zu verstehen oder absichtlich nicht darauf zu antworten. Macht aber nichts... du weisst ja scheinbar bestens Bescheid und daher auch, wie man medizinisch beweisen kann, wie man hochwertige Hörgeräte oberhalb der Pauschale bekommen kann.

Wer übrigens ohne HG keinerlei Sprachverstehen hat, egal bei welcher Lautstärke, bei dem ist auch der Hörverlust für Zahlen irrelevant....
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Re: Schwerbehinderung GdB - Ermittlung

#18

Beitrag von emilsborg »

Entschuldige, wenn ich nicht alle deine Fragen auf einmal beantwortet habe! Und natürlich macht das ganze nur Sinn, wenn ein verwertbares Resthörvermögen vorhanden ist, ansonsten stimme ich mit dir überein, dass ein Vergleich zwecklos ist.
Und bezüglich CI: mir ist der Unterschied zwischen Hörgerät und CI und die Indikation für CI sehr wohl bewusst und auch, dass es um bei deiner Wortwahl zu bleiben, ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen ist, wenn man beide auf die gleiche Person mit einem bestimmten Hörverlust bezieht (was schlichtweg unsinnig ist, entweder geht noch etwas mit Hörgeräten oder aber ein CI ist von Nöten). Der eventuelle Graubereich hat andere Ursachen als den reinen Hörverlust
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Re: Schwerbehinderung GdB - Ermittlung

#19

Beitrag von emilsborg »

muggel hat geschrieben: 30. Dez 2023, 13:49 Und was ist für dich ein berechtigter Anspruch? Sofern du die Voraussetzungen für die Kostenübernahme eines Hörgerätes hast, bekommst du den entsprechenden Satz der Krankenkasse. Dies ist vergleichbar mit der Pauschale, die man für einen Rollstuhl erhält. Wenn du mehr haben möchtest, dann musst du medizinisch nachweisen, warum die Pauschale / der Krankenkassensatz nicht genügt.
Bei Hörgeräten geschieht dieser Nachweis über das Sprachaudiogramm, mit und ohne Störlärm.
Wenn du mit den teureren Hörgeräten fast genau so gut verstehst wie mit so genannten Kassengeräten -- warum soll dann die Gemeinschaft der Zahler dir teurere Hörgeräte zahlen?
Ein berechtigter Anspruch wäre im Sinne der zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen ein Gleichziehen mit Gesunden (soweit überhaupt möglich), aber nicht eine Luxusversorgung sondern über quantitative Tests (z.B. OLSA) nachgewiesene Verstehensqualität auch im Störgeräusch jenseits des scheinbar für viele Richter und Krankenkassen sakrosankten Freiburger Einsilbertests (natürlich auch im Störgeräusch). Denn der Verweis auf diesen unterschlägt unter anderem:
- Freiburger Einsilbertest ist in der Forschung hoch umstritten als Werkzeug verschiedene Hörgeräte zu vergleichen (dafür wurde dieser Test schlicht nicht entwickelt)
- Freiburger Einsilbertest ist mit einer relativ geringen Steigung der Änderung der Verstehensquote gegenüber dem Schallpegel nicht sehr sensitiv für Unterschiede, vor allem bei 65 dB (quasi schon Sättigung der Kurve), besser wäre bei deutlich geringeren Schallpegeln <<65 dB

Ich verstehe vollkommen, dass auch wegen Lizenzfragen, Zeitaufwand für Test und eventuelle Differenzierung von Tests nach Grad der Schwerhörigkeit (und leider auch geistigen Kapazität der zu testenden Person) es unübersichtlich wird und es daher bequemer ist, es so zu belassen wie es gerade ist. Nur sollte dann der hochtrabende Anspruch mit dem gleichziehen mit Gesunden bitte verschwinden, denn der ist dann weder gewollt noch umsetzbar/ quantitativ belegbar. Und wenn gerne das Argument der Gemeinschaft der Zahler kommt: dann möchte ich auch bei Abgaben wie der durchschnittliche Zahler belastet werden, dann zahle ich Hörgeräte (wohlgemerkt Gesamtpreis ca. 200% des Vertragspreises der gesetzlichen Krankenkassen selber, aber möchte nicht hören, du kannst mehr bezahlen. Denn dass ich meinen Beruf mit dem besseren der zuzahlungsfreien Hörgeräte nicht ausüben kann, dafür habe ich genügend Zeugen. Da ich aber nicht in Deutschland in der Rentenversicherung bin (nicht selbstständig! sondern Ausland - gibt ja noch mehr hier im Forum auf die das zutrifft), ist der Kostenträger Rentenversicherung nicht zuständig.
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Re: Schwerbehinderung GdB - Ermittlung

#20

Beitrag von emilsborg »

Und um das vorwegzunehmen, nein, Hörgeräte können nicht als Arbeitsmittel hilfsweise bei der Steuer angesetzt werden, wenn es keine anderen Kostenträger gibt, aber die Notwendigkeit nachgewiesen werden kann. Über diese Ungleichbehandlung ärgere ich mich. GdB von 70 basierend alleine auf Hörverlust, aber da sehr gutes Einkommen dank guter Ausbildung (Großteil davon außerhalb von Deutschland), und schwuppdiwupp ist quasi kein Anspruch auf Solidarität da abseits einer Pauschale die eben nicht den Bedarf für den Alltag abdeckt, könnt gerne meine Frau fragen wie kaputt ich war, als ich mehrere zuzahlungsfreie Hörsysteme durchprobiert habe. Kollegen auf der Arbeit fragten schon: warum tust du dir das an? Dass Personen mit mittel- hochgradigem Hörverlust ab Kindheit in Tests wie dem Freiburger (wegen massiven Trainingseffekt) einfach zu gut abschneiden und damit bestraft werden, dass dann kein relevanter Unterschied zwischen den verschiedenen Hörgeräten im Freiburger messbar ist, ist unter Audiologen und HNO Ärzten die sich dafür interessieren bekannt. Aber simulieren kann und darf da nicht die Lösung sein.
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muggel
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Re: Schwerbehinderung GdB - Ermittlung

#21

Beitrag von muggel »

Sorry, nein, ich verstehe dich immer noch nicht.
Wenn du, wie auch immer mit OLSA oder anderen bekannten Tests, nachweisen kannst, dass du medizinisch mehr als die Pauschale benötigst, um adäquat versorgt zu werden, dann sollten die Hörgeräte auch übernommen werden.
Allerdings zählt für die Krankenkasse nicht die berufliche Notwendigkeit.

Auch scheinst du das Solidaritätsprinzip nicht verstanden zu haben. HIer wird nicht nach Einkommen geschaut, sondern nach medizinischer Notwendigkeit. Du schreibst, dass du gut verdienst .. warum stellt dann die Zuzahlung für dich ein Problem dar?
Wieviel besser hast du denn mit den Wunschhörgeräten verstanden? Wenn du sagst, dass es signifikant war, dann muss man doch auch das nachweisen können mit bekannten Tests. Ob OLSA oder Freiburger ist dann doch egal.

Dass sich ein Schwerhöriger mehr anstrengen muss, mehr Hörenergie aufbringen muss, um das Gesagte zu verstehen, ist allgemein bekannt und betrifft auch teilweise auch schon leichtgradig schwerhörige Personen. Warum solltest du also höhere Beiträge für Hörgeräte bekommen... weil du hochgradig schwerhörig bist? Weil du im Ausland arbeitest und nicht in die deutsche Rentenversicherung einzahlst? Weil du meinst, dass die teureren Hörgeräte besser sind und dafür Zeugen (die allesamt nicht-Mediziner sind, sondern Familie, Kollegen) hast?

Ja, ich finde auch die Carbon-Rollstühle besser als die aus Aluminium. Und ja, jeder fährt mit denen schneller, weil sie einfach viel leichter sind. Laufen kann man damit nicht, aber schneller von A nach B kommen. Dennoch muss man medizinisch die Notwendigkeit belegen, wenn man einen Rollstuhl aus Carbon haben möchte. Auch wenn der Wunsch verständlich ist (sowohl nach dem Carbon-Rollstuhl wie auch nach Hörgeräten), gibt es halt Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um einen höheren Zuschuss zu bekommen. Bei Hörgeräten muss halt die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden -- da zählen deine Zeugen aus Familie, Freundes- und Kollegenkreis nicht, sondern nur objektive Tests. Und wenn du den OLSA zugrunde leben möchtest, dann musst du den halt einreichen.
SO geht es jedem... unabhängig davon, ob er arbeitet, wieviel er verdient oder welchen beruflichen Werdegang er hat -- das nennt man Solidargemeinschaft!
Und nein, nur weil du die teuren Hörgeräte besser findest (z.B. aufgrund der vorhandenen Komfortfunktionen etc), bedeutet es nicht, dass du damit auch wirklich besser hörst. Das besser Hören muss halt nachgewiesen werden -- mit einem validen, nachprüfbaren Test, der "allgemein anerkannt" ist.
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Re: Schwerbehinderung GdB - Ermittlung

#22

Beitrag von Ohrenklempner »

emilsborg hat geschrieben: 30. Dez 2023, 20:54 laut Gutachten benötige ich ohne Hörgeräte +31 dB S/N
+31 dB S/N beim OLSA? 🤔
emilsborg
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Re: Schwerbehinderung GdB - Ermittlung

#23

Beitrag von emilsborg »

Wo genau ist deine Frage? Vielleicht kann ich dir weiterhelfen wenn du mir sagst was für dich nicht passt.
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Ohrenklempner
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Re: Schwerbehinderung GdB - Ermittlung

#24

Beitrag von Ohrenklempner »

Meine Frage wäre, ob die Zahl stimmt. Dass man beim OLSA im Messgerät einen SNR von über +20 dB einstellen kann, wäre mir neu. Vielleicht ein Zahlendreher. Mit +13 dB SNR ohne Hörgerät wären auch die Messergebnisse mit Hörgerät plausibel.
emilsborg
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Re: Schwerbehinderung GdB - Ermittlung

#25

Beitrag von emilsborg »

Ohrenklempner hat geschrieben: 31. Dez 2023, 12:37 Meine Frage wäre, ob die Zahl stimmt. Dass man beim OLSA im Messgerät einen SNR von über +20 dB einstellen kann, wäre mir neu. Vielleicht ein Zahlendreher. Mit +13 dB SNR ohne Hörgerät wären auch die Messergebnisse mit Hörgerät plausibel.
Danke für den Hinweis :D, jetzt verstehe ich deine Bedenken. Im Gutachten steht wörtlich:
Ohne Hörsysteme konnte mit dem Freiburger Einsilbertest bei 65 dB keine Verständlichkeit gemessen werden im Oldenburger Satztest lag der Signal-Rausch-Abstand für die 50%ige Verständlichkeit bei 30,9 dB.

Mit deinem Hinweis bedeutet es entweder einen sehr merkwürdigen Tippfehler (denn ein Dreher kann es gerade nicht sein bei 30,9 dB), oder aber sie konnte wie auch immer einen höheren SNR einstellen. Ich verstehe aber warum du meinst, dass es so auch mehr Sinn ergibt. Denn im Alltag (ohne Berufsalltag wohlgemerkt, dort war es ehrlicherweise auch nicht anders als sonst im privaten Umfeld) waren die zuzahlungsfreien Geräte, wie vom Akustiker eingestellt, leider bedeutend schlechter (eigentlich Raten bei fast jedem Sprecher sobald auch nur minimale Geräuschkulisse) wie die ca 120% teureren Geräte (bezogen auf den Gesamtpreis). Daher wäre (in dB) ein ungefähr gleicher Abstand zum unversorgten Zustand wie zu den besseren Geräten plausibler wie der wahnsinnig große Unterschied laut dem Gutachten zwischen den zuzahlungsfreien Geräten und unversorgten Zustand.
P.S. der Akustikermeister, der mich auch betreut hat, sagte, dass sie über 80% zuzahlungsfreie Geräte anpassen. Eine absichtlich schlechte Einstellung bei der Austestung schließe ich auch aus, denn es war ihm wichtig, dass er im vergleichenden Test gleiche Werte wie für die besseren Geräte erhält du kannst dir ja denken warum - die Verträge sind da eindeutig - und er als angestellter Filialleiter kann da auch nichts machen und wird es nicht auf seine Kappe nehmen. Was er hingegen macht, ist die jeweils besten Werte je System im Anpassbericht nennen. Wir haben aus diversen Gründen jedes System mindestens zweimal in Ruhe und Störschall getestet, neben den Minimum zwei Wochen je System im Alltag, an fehlendem Engagement seitens des Akustikers liegt es bestimmt nicht. Und um auf den Einwand von Muggel zurückzukommen: das zweite zuzahlungsfreie System (sogar inklusive Streaming!) war im Vergleich zum besseren zuzahlungsfreien System eine Katastrophe, so sehr ich diese Funktion schätze, sie war für mich ein nice to have, aber wäre nur ein Kriterium zwischen zwei Geräten gewesen wenn diese sich annähernd gleich im täglichen Gebrauch bewährt hätten jenseits solcher „Komfortfunktionen“.

Was im Gutachten als relevanter Unterschied zwischen den Geräten genannt wurde:
Das zuzahlungsfreie System arbeitet deutlich kompressiver und hat deutlich mehr Oberschwingungen so dass der Verstärkungsverlauf deutlich mehr schwankt…
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