Moin.
Nun beschlossen, die leider falsch ausgewählten HG dem F zurückzugeben - einfach weil's (vermutlich) geht.
Wie läuft das dann mit der der Abrechnung zugrundegelegten Verordnung? Geht da ne Rückabwicklung über die KK oder verrechne ich's einfach (und zwangsweise) bei F mit den nächsten?
Dank
Ich hab von der Zufriedenheitsgarantie mal Gebrauch gemacht. Hab mir ein anderes Gerät genommen und, da das neue Teil teurer als das zurückgegebene war, den Unterschiedsbetrag zugezahlt. Solltest du jedoch den Vertrag mit F zurück abwickeln möchten, wäre es vielleicht sinnvoll, dich im Vorfeld mit deiner Krankenkasse auszutauschen. Ich denke aber, dass F vor Ort das Prozedere auch erklären kann.
OK. Vor Ort geht halt nicht bzw aufwändig. Ich schicke die Dinger erstmal wieder zurück, dann werde ich sehen. Im Zweifel nehme ich halt irgendwann andere bei F irgendwo.
Ruf doch einfach bei der Filliale an. Einfach so zurückschicken ? Nicht das die HG in der Brillenabteilung ankommen und die dortigen Mitarbeiter mit der Stärke nichts anfangen können
Hi,
ich habe so eine Rückabwicklung der KK-Abrechnung noch nie erlebt. Kann mir auch nicht vorstellen, dass das in irgend einer Weise möglich ist. Es wurden immerhin Hilfsmittel nebst Anpassleistung abgegeben, und diese erbrachte Leistung lässt sich nicht rückgängig machen. Im Endverbrauchergeschäft besteht rechtlich zudem kein Anspruch, ein erworbenes (und sachmangelfreies) Produkt zurückzugeben. Es gibt da kein offizielles Procedere, weil dieser Vorgang des Hörgerätekaufs rechtlich gesehen unumkehrbar ist.
Als einzige (halbwegs) saubere Lösung kann ich mir vorstellen, dass F. den kompletten Preis inklusive Kassenleistung privat erstattet und die Hörgeräte zurücknimmt.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet...
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten – Grüßli an die Schwiz! – fragen Sie Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
moin,
ich hatte nach Rückabwicklung der Hörsysteme bei Fielmann relativ schnell die Nachricht der TK bekommen, dass die Hörsystemversorgung rückabgewickelt worden sei.
Dat ist hardestcore. Da bin ich ja mal gespannt.
F hat mittlerweile geantwortet per Email: Ich kann einsenden oder auch beim F Opt vor Ort hinterlassen.
Ich schicke also mal zentral ein und schaue, was die Zeit bringt.
Die Rückabwicklung ist einfach. Ich bekomme meinen Eigenanteil von fielmann zurück, und die Krankenkasse stellt ihre Forderung an fielmann. Eine neue Verordnung vom HNO wird nicht benötigt. Du kannst den Akustiker wechseln oder auch nicht. Ein kurzes Gespräch mit der Krankenkasse wäre sinnvoll.