neuer vdek-Versorgungsvertrag, neue Chance

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Johannes B.
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neuer vdek-Versorgungsvertrag, neue Chance

#1

Beitrag von Johannes B. »

moin,
ich stöbere gerade im neuen vdek-Versorgungsvertrag und sehe da eine neue interessante Variante, die es bisher so nicht gab:
Der Anhang 4 (Mehrkostenerklärung) lässt neuerdings zu, dass der zu Versorgende unter dem neuen Punkt "sonstiges" z.B. frei formulieren kann: "deutlich besseres Verstehen im Alltagsleben".
Da aber gleichzeitig eine nachträgliche Erstattung der Mehrkosten ausgeschlossen wird, wäre vielleicht ein Auswahlkriterium eines geeigneten Hörakustikers, dass dieser den Zahlungsbetrag bis zur Sachverhaltsklärung der Krankenkasse - gerne gegen Verzinsung - stundet ;-)
Das wäre m.M.n. eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Zwangsverklammerung, mit der der Hörakustiker faktisch in Haftung genommen wurde, wenn er dem zu Versorgenden bei der Faktendurchsetzung hilft.

MfG
Johannes B.
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Johannes B.
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Re: neuer vdek-Versorgungsvertrag, neue Chance

#2

Beitrag von Johannes B. »

übrigens:
damit hätte sich auch der gesamte Stress mit mir in den letzten Jahren letztlich zum Guten gewendet. ;-)
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Akustik Alex
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Re: neuer vdek-Versorgungsvertrag, neue Chance

#3

Beitrag von Akustik Alex »

Das Feld hat den gleichen Sinn wie vorher: Statistische Daten sammeln. Das man selbst etwas eintragen kann, gibt es bei anderen schon seit 2013 und ist leider nicht "neu" und ändert auch nichts. (bspw. verkürzter Versorgungsweg). Das Dokument ist nötig beim Kauf, auspobieren und rumstreiten mit der Krankenkasse kann man vorher, dafür gibt es ja den Testzeitraum.
Johannes B.
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Re: neuer vdek-Versorgungsvertrag, neue Chance

#4

Beitrag von Johannes B. »

Akustik Alex hat geschrieben: 12. Mär 2023, 17:06 Das Feld hat den gleichen Sinn wie vorher: Statistische Daten sammeln. Das man selbst etwas eintragen kann, gibt es bei anderen schon seit 2013 und ist leider nicht "neu" und ändert auch nichts. (bspw. verkürzter Versorgungsweg). Das Dokument ist nötig beim Kauf, auspobieren und rumstreiten mit der Krankenkasse kann man vorher, dafür gibt es ja den Testzeitraum.
die Betonung liegt auf "bei anderen als vdek". Für die vdek-Kassen (Techniker und dergleichen) ist es sehr wohl neu - oder?
denn der Testzeitraum nützte eben gar nix bei Beachtung des Punktes 9 des § 3 der Anlage 1 des bisherigen Versorgungsvertrages - gelle?
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Re: neuer vdek-Versorgungsvertrag, neue Chance

#5

Beitrag von Akustik Alex »

Doch, den verkürzten Versorgungsweg gibt es fast ausschließlich bei den VdEKs. Die AOK, Knappschaft und LLK haben das in Ihren Abschlussunterlagen der Regelversorgung ebenfalls schon seit 2013. Es ist nichts neu daran, nur, richtig, bei den VdEKs und deren Vertrag mit der biha. Ändert aber ja nichts.
Mukketoaster
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Re: neuer vdek-Versorgungsvertrag, neue Chance

#6

Beitrag von Mukketoaster »

Diskussion zwecklos Alex.
Johannes B.
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Re: neuer vdek-Versorgungsvertrag, neue Chance

#7

Beitrag von Johannes B. »

Mukketoaster hat geschrieben: 13. Mär 2023, 07:01 Diskussion zwecklos Alex.
ich bin verblüfft, wie du dich aus der Schweiz so exakt mit deutschen Versorgungsvertragsspitzfindigkeiten auskennst 8-)
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Re: neuer vdek-Versorgungsvertrag, neue Chance

#8

Beitrag von Mukketoaster »

Ich bin Deutscher ✌🏼
Es ging auch nicht um den Vertrag, falls du verstehst.
svenyeng
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Re: neuer vdek-Versorgungsvertrag, neue Chance

#9

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
auspobieren und rumstreiten mit der Krankenkasse kann man vorher, dafür gibt es ja den Testzeitraum.
Genau so sehe ich das auch.
Bevor man ein HG kauft, klärt man mit der KK die Dinge die es zu klären gibt.
Wobei ich sagen muss, das ich mit der KK nie Kontakt hatte, wenn es um HGs geht.
Das macht alles der Akustiker und der rechnet auch mit der KK ab. Als den Zuschuss, den die KK zu den HGs zahlt.
Ich zahle die Rechnung über meinen Eigenanteil an den Akustiker.
Damit ist das Thema durch. Das alles passiert dann, wenn ich mich für ein HG entschieden habe.

Einen Antrag auf nen Zuschuss stelle ich noch an die RV, aber dafür muss klar sein welche HGs es werden.
Die benötigen ja nen Kostenvoranschlag/Angebot.
Aber der Kauf findet erst statt, wenn die Entscheidung der RV da ist.
So lange bleibst bei Test-HGs.
Das hat ganz einfach den Grund das ich wissen muss, wie viel die RV mir zahlt zu den ausgesuchten HGs.

Gruß
sven
cherusker
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Re: neuer vdek-Versorgungsvertrag, neue Chance

#10

Beitrag von cherusker »

svenyeng hat geschrieben: 13. Mär 2023, 13:01
Einen Antrag auf nen Zuschuss stelle ich noch an die RV, aber dafür muss klar sein welche HGs es werden.
Die benötigen ja nen Kostenvoranschlag/Angebot.
Aber der Kauf findet erst statt, wenn die Entscheidung der RV da ist.
Achtung: Off-Topic
Mal dumm gefragt, wofür zahlt dir die RV einen Zuschuss? Für zusätzliche, notwendige Hardware (z.B. für die PC-Anbindung zwecks Nutzung als Headset) oder einen Zuschuss zu den Hörgeräten selbst?
Bei einem Zuschuss zu den Hörgeräten, scheinen sie ja einen Mehrbedarf gegenüber der KK-Leistung zu akzeptieren. Warum zahlt die RV den Mehrbedarf nicht komplett? Muss der Antrag nicht ebenfalls über KK laufen?
Danke!
Grüße vom cherusker :cheers:
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Re: neuer vdek-Versorgungsvertrag, neue Chance

#11

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Bei den letzten HGs bekam ich für die HGs einen Zuschuss, als auch für Zubehör.
Warum zahlen sie das? Nun, ganz einfach:
Die RV möchte das wir im Berufsleben bleiben und nicht morgen in Rente gehen.
Eine frühe Rente kostet der RV viel Geld.

Der Antrag läuft direkt über die RV. damit hat die KK nichts zu tun.
In den Antrag gehört ein Kostenvoranschlag/Angebot vom Akustiker und eine Befund, Attest, ... vom HNO.

Warum sie nicht komplett zahlen, weiß ich nicht.

https://www.deutsche-rentenversicherung ... ilfen.html

Gruß
sven
cherusker
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Re: neuer vdek-Versorgungsvertrag, neue Chance

#12

Beitrag von cherusker »

Danke für die Info!
Grüße vom cherusker :cheers:
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Johannes B.
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Re: neuer vdek-Versorgungsvertrag, neue Chance

#13

Beitrag von Johannes B. »

Johannes B. hat geschrieben: 12. Mär 2023, 15:30 moin,
ich stöbere gerade im neuen vdek-Versorgungsvertrag und sehe da eine neue interessante Variante, die es bisher so nicht gab:
Der Anhang 4 (Mehrkostenerklärung) lässt neuerdings zu, dass der zu Versorgende unter dem neuen Punkt "sonstiges" z.B. frei formulieren kann: "deutlich besseres Verstehen im Alltagsleben".
Da aber gleichzeitig eine nachträgliche Erstattung der Mehrkosten ausgeschlossen wird, wäre vielleicht ein Auswahlkriterium eines geeigneten Hörakustikers, dass dieser den Zahlungsbetrag bis zur Sachverhaltsklärung der Krankenkasse - gerne gegen Verzinsung - stundet ;-)
Das wäre m.M.n. eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Zwangsverklammerung, mit der der Hörakustiker faktisch in Haftung genommen wurde, wenn er dem zu Versorgenden bei der Faktendurchsetzung hilft.

MfG
Johannes B.
nun ja,
allen Verwässerungen zum Trotz ging es mir hier darum, dass Versicherte der TK, der Barmer, der DAK, der KKH und einiger mehr, bis zum Jahr 2022 bei der Regelversorgung vom Hörakustiker herauskomplimentiert werden mussten, wenn sie die Zwangsverklammerung der Empfangsbestätigung nicht unterschreiben, oder nicht voll selbst bezahlen wollten. Jetzt hat der Akustiker die Möglichkeit, nur die Mehrkosten zu stunden. Das hilft bei der realistischen Auswahl von ausreichend zweckmäßigen und wirtschaftlichen Hörsystemen, welche tatsächlich bei störenden Umgebungsgeräuschen, in größeren Räumen und größeren Personengruppen bestmögliches Verstehen erlauben, weil: die Prüfungsakustiker der vdek-Krankenkassen sind ja auch nicht blöd ;)
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Re: neuer vdek-Versorgungsvertrag, neue Chance

#14

Beitrag von Dani! »

cherusker hat geschrieben: 13. Mär 2023, 14:11 Danke für die Info!
Mit der richtigen Begründung kriegst du das auch bei der Krankenkasse durch. Nicht jeder ist Arbeitnehmer und der Mehrbedarf ist üblicherweise nicht (nur) berufsbedingt.
"Richtige Begründung" heißt übrigens nicht, dass man in irgendwelchen Verordnungen stöbert und sich auf exakt einen Passus beruft, ohne die übrigen Regelungen im Kontext zu betrachten. Da fliegt man in aller Regel auf die Nase, wie es manche hier zum Besten geben.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
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Vorsicht bissig.
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Re: neuer vdek-Versorgungsvertrag, neue Chance

#15

Beitrag von Johannes B. »

Dani! hat geschrieben: 13. Mär 2023, 15:31
cherusker hat geschrieben: 13. Mär 2023, 14:11 Danke für die Info!
Mit der richtigen Begründung kriegst du das auch bei der Krankenkasse durch. Nicht jeder ist Arbeitnehmer und der Mehrbedarf ist üblicherweise nicht (nur) berufsbedingt.
"Richtige Begründung" heißt übrigens nicht, dass man in irgendwelchen Verordnungen stöbert und sich auf exakt einen Passus beruft, ohne die übrigen Regelungen im Kontext zu betrachten. Da fliegt man in aller Regel auf die Nase, wie es manche hier zum Besten geben.
genau so ist es:
der vdek-Vertrag schließt nachträgliche Erstattung von Mehrkosten aus, die der zu Versorgende in Vorleistung gehend übernommen hat.
das Bundessozialgericht setzt demgegenüber Vorleistung voraus. BSG, Urteil vom 26.05.2020, B 1 KR 9/18 R
das ist der problematische Kontext unter dem man bis 2022 gelitten hat 8-)
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Re: neuer vdek-Versorgungsvertrag, neue Chance

#16

Beitrag von cherusker »

Dani! hat geschrieben: 13. Mär 2023, 15:31 Mit der richtigen Begründung kriegst du das auch bei der Krankenkasse durch. Nicht jeder ist Arbeitnehmer und der Mehrbedarf ist üblicherweise nicht (nur) berufsbedingt.
"Richtige Begründung" heißt übrigens nicht, dass man in irgendwelchen Verordnungen stöbert und sich auf exakt einen Passus beruft, ohne die übrigen Regelungen im Kontext zu betrachten. Da fliegt man in aller Regel auf die Nase, wie es manche hier zum Besten geben.
Das hatte mich in erster Linie interessiert, weil ich überall lese, dass ein Antrag auf Übernahme von Mehrbedarf ebenfalls bei der KK zu stellen ist. Genauso lese ich in dem Zuge ebenfalls, das entweder der Mehrbedarf anerkannt wird, dann wird der komplette Mehrbedarf erstattet, oder eben kein Mehrbedarf anerkannt wird. Von einer Teilübernahme habe ich noch nichts gelesen.
Arbeitnehmer bin ich wohl schon. Zubehör, wie ein Bluetooth-Adapter und ein Mic+ / ConnectClip (je nach dem was ich am Ende nehme) würde ich vom Arbeitgeber gestellt bekommen. Dafür fülle ich keine 10 Formulare aus.
Versuchen würde ich es bei der KK evtl. schon, aber auf einen mehrjährigen Rechtsstreit oder Diskussionen mit der KK habe ich keine wirkliche Lust. Dafür sind mir meine nach verbliebenen Nerven zu schade.
Grüße vom cherusker :cheers:
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Re: neuer vdek-Versorgungsvertrag, neue Chance

#17

Beitrag von Johannes B. »

cherusker hat geschrieben: 13. Mär 2023, 15:53
Versuchen würde ich es bei der KK evtl. schon, aber auf einen mehrjährigen Rechtsstreit oder Diskussionen mit der KK habe ich keine wirkliche Lust. Dafür sind mir meine nach verbliebenen Nerven zu schade.
und genau wegen dieses Wissen darum ist genau DAS in den Versorgungsverträgen der vdek genau so eingepreist
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Re: neuer vdek-Versorgungsvertrag, neue Chance

#18

Beitrag von Ohrenklempner »

Die KK leitet das mit dem beruflich bedingten Mehrbedarf an die RV weiter. Die RV entscheidet dann, ob und wie viel sie davon übernimmt. Das ist normalerweise nicht der komplette Hörgerätepreis, denn es wird wohl kaum darstellbar sein, warum exakt genau dieses eine Hörgerät (und kein Anderes!) notwendig ist, um den Berufsalltag zu meistern. Früher (*mit dem Krückstock wedel*) war das mal leichter, da waren Störlärmunterdrückung, Impulsschallreduktion, Automatikmikrofone, Funkanbindung etc. noch wirklich teure Angelegenheiten. Hat man ja heute fast alles schon im Budget-Preissegment.
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